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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17   

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https://dejure.org/2017,26039
VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17 (https://dejure.org/2017,26039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 (https://dejure.org/2017,26039)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 (https://dejure.org/2017,26039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare gesetzliche Begrenzung der Geltungsdauer der Beschäftigungserlaubnis durch die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels oder der Duldung; Unmittelbare Verbindung mit dem Aufenthaltstitel oder der Duldung im Wege einer Nebenbestimmung im weiteren Sinne; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG 12 Abs. 2, AufenthG § 60a Abs. 2, AufenthG § 60a Abs. 6, AufenthG § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, BeschV § 32, VwVfG § 36
    Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Duldung, Aufenthaltstitel, Nebenbestimmung, Geltungsdauer

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 VwVfG, § 12 Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 AufenthG 2004, § 84 Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004
    Zur Geltungsdauer einer Beschäftigungserlaubnis - auch zum Streitwert für das Verpflichtungsbegehren auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschäftigungserlaubnis; Nebenbestimmung; Duldung

  • rechtsportal.de

    Unmittelbare gesetzliche Begrenzung der Geltungsdauer der Beschäftigungserlaubnis durch die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels oder der Duldung; Unmittelbare Verbindung mit dem Aufenthaltstitel oder der Duldung im Wege einer Nebenbestimmung im weiteren Sinne; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 11 S 1504/10

    Zur Höhe des Streitwertes bei Streit über Nebenbestimmungen oder Zusätze zu einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beschäftigungserlaubnis mit dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG, d.h. mit 5000,- EUR zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 20.07.2010 - 11 S 1504/10 - AuAS 2010, 235; GK-AufenthG § 60a Rn. 373).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2017 - 11 S 695/17
    Nachdem der Kläger nunmehr seine Identität geklärt hat und insbesondere einen gültigen indischen Reisepass besitzt, ist der zwingende Versagungsgrund entfallen, weshalb der Beklagte das nunmehr eröffnete Ermessen noch auszuüben haben wird (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt hinsichtlich der Ermessensausübung BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 1 C 14.10 -, InfAuslR 2012, 171; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG Stand Juni 2017, § 81 Rn. 203; vgl. zu möglichen Ermessenserwägungen Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG Stand Juni 2017, § 60a Rn. 84, 76 f.).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde;

    Die Bemerkung in der Duldungsbescheinigung, die "Erwerbstätigkeit [sei] nicht gestattet", ist keine belastende Nebenbestimmung zur Duldung gewesen (vgl. Senatsbeschl. v. 9.7.2020 - 13 ME 248/20 u.a. -, V.n.b., S. 4 des Beschlussabdrucks), sondern hat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass eine Beschäftigungserlaubnis von der Antragsgegnerin nicht erteilt wurde und abgelehnt werde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 32; Nusser, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 4a Rn. 37, sieht in einem solchen Vermerk gar nur einen deklaratorischen Hinweis auf zwingende gesetzliche Rechtsfolgen, die sich hier aber allenfalls aus § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG ergeben vgl. dazu unten II.1.a)aa)(4)(c)(bb)(bbb)(α)(ββ)).

    Jedoch können Duldung und Beschäftigungserlaubnis gleichermaßen einheitlich befristet sein, die Beschäftigungserlaubnis kann auch ereignisbefristet auf das Ende einer konkreten oder jeglicher Duldung (dann kommt es auf ununterbrochene Duldungszeiträume bzw. zeitliche Lücken an) erlassen worden sein (enger allerdings OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.7.2020 - 18 B 746/19 -, juris Rn. 5 und 8, Bayerischer VGH, Urt. v. 18.7.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24, und VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29, 31, die bei gleichzeitigem Erlass mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG einen "unlösbaren engen Zusammenhang" zwischen Duldung und Beschäftigungserlaubnis annehmen, welcher letztere zu einer "Nebenbestimmung (zur Duldung) im weiteren Sinne" mache; mit der Folge, dass die Beschäftigungserlaubnis spätestens mit dem Auslaufen der Duldung unwirksam werde).

    Ein Ablehnungsgrund, der nach Ausräumung der gesetzlichen Versagungsgründe aus § 60b Abs. 5 Satz 2 und § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AufenthG bei unveränderter Sachlage eine negative Ermessensentscheidung rechtlich noch hätte tragen können, war nicht erkennbar (vgl. die ähnliche Argumentation in einem vergleichbaren Fall VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten

    Steht eine Duldung nicht im Streit, kann die Beschäftigungserlaubnis auch allein Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sein; die Beschäftigungserlaubnis ist ein selbstständiger, begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 26 ff.; Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, juris Rn. 16 ff.; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG § 60a Rn. 78 im Erscheinen).

    Hieran ändert der Umstand nichts, dass der Antragsgegner nach seiner ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 31; ebenso Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24).

    Andernfalls könnte eine über die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz widersprechen würde, mit dem das bis dahin noch bestehende selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt worden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29; zur Abschaffung der überschießenden Arbeitserlaubnis durch das Zuwanderungsgesetz siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 7, und zur früheren Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2008 - 13 S 708/08 -, juris Rn. 45).

    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.2018 - 19 BV 15.467 -, juris Rn. 24; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2020 - 18 B 746/19 -, juris Rn. 5 f.; VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2020 - 8 L 466/20 -, juris Rn. 7; vgl. näher Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 84 Rn. 41 ff. ; ders., a.a.O., § 60a Rn. 69 und Rn. 108 ; ders., a.a.O., § 60a Rn. 78 f. im Erscheinen).

    Es entspricht der Rechtsprechung des Gerichtshofs, in einer Streitigkeit um die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis in der Hauptsache den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000,00 Euro zugrunde zu legen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 40; Beschlüsse vom 20.07.2010 - 11 S 1504/10 - juris, Rn. 5; und vom 27.11.2006 - 1 S 2216/06 -, juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Diese Vorschrift regelt ausschließlich das Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit, nicht aber die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis seitens der Ausländerbehörde (VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 28).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Rn. 9).

  • VG Halle, 04.06.2021 - 1 B 173/21
    Eine Beschäftigungserlaubnis kann auch allein Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes sein; die Beschäftigungserlaubnis ist ein selbstständiger, begünstigender Verwaltungsakt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris).

    Hieran ändert der Umstand nichts, dass die Antragsgegnerin nach ihrer ständigen Praxis die Beschäftigungserlaubnis regelmäßig nicht durch einen gesonderten förmlichen Bescheid erteilt, sondern diese mit der jeweils konkreten Duldung in der Weise verbindet, dass in die Duldungsbescheinigung ein entsprechender Zusatz aufgenommen wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris).

    Andernfalls könnte eine über die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit mit dem zum 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz widersprechen würde, mit dem das bis dahin noch bestehende selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt worden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris).

    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit der Beschäftigung sind daher - auch mit Blick auf § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG - Nebenbestimmungen in einem weiteren Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 19 BV 15.467 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 18 B 746/19 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2020 - 11 S 2/20

    Sicherung der ausländerrechtlichen Fortgeltungsfiktion durch Erlass einer

    Daher kommt es auch nicht darauf an, dass der Mitarbeiter zurecht davon ausging, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer die Aufenthaltserlaubnis bis zum beabsichtigten Ende der Tätigkeit verlängern zu müssen, weil es rechtswidrig ist, die auf Grundlage eines Aufenthaltstitels gestattete Erwerbstätigkeit über die Geltungsdauer des Aufenthaltstitels hinaus zu erlauben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29).
  • VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis;

    vgl. zu dem Erfordernis einer aktuellen Täuschung: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juni 2021 - 13 ME 587/20 -, juris, Rn. 44; zu § 60a AufenthG: Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 -, juris, Rn. 33; zur Vorläufernorm des § 60a AufenthG: BayVGH, Beschluss vom 28. April 2011 - 19 ZB 11.875 -, juris, Rn. 4 f.; vgl. auch entsprechend zu § 25b Abs. 2 Nr. 1 AufenthG: BT-Drs.
  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 10 CE 18.738

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bei Anspruch auf Erteilung eine

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2, § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 40; SächsOVG, B.v. 15.9.2017 - 3 B 245/17 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2021 - 2 M 79/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

    § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG verlangt, dass ein aktueller Gegenwartsbezug besteht, d.h. die konkrete Verhaltensweise muss auch noch heute kausal für die Unmöglichkeit der Aufenthaltsbeendigung sein (vgl. VGH BW, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung nach

    Davon abgesehen erfordert der Ausschlussgrund des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 AufenthG einen aktuellen Gegenwartsbezug; ein Verhalten, das den Vollzug ausschließlich in der Vergangenheit (kausal) verzögert oder behindert hat, ist unbeachtlich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2017 - 11 S 695/17 - juris Rn. 33; Kluth/Breidenbach, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 25. Ed., § 60a AufenthG Rn. 54).
  • VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 15.467

    Erwerbstätigkeit eines geduldeten Ausländers

    Eintragungen in Duldungsbescheinigungen über die Zulässigkeit von Erwerbstätigkeit, wie sie im Fall des Kläger in unterschiedlicher Weise vorgenommen worden sind, sind Nebenbestimmungen, allerdings nicht im Sinn des Art. 36 VwVfG, sondern nur im weiteren Sinn (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - AuAS 2017, S. 220 f.; zu den bisher vertretenen unterschiedlichen Auffassungen vgl. Bünte/Knödler in NVwZ 2010, 1328 ff.).

    Andernfalls könnte eine über den konkreten Titel oder die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit, mit dem das selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt werden sollte, widerspräche (vgl. VGH BW, U.v. 10.7.2017 - 11 S 695/17 - AuAS 2017, 220 ff., sowie Funke-Kaiser in GK AufenthG Stand Juni 2017, § 4 Rn. 91 ff., 105 f., 108 jew. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2021 - 2 M 132/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung;

  • VG Schleswig, 01.09.2021 - 11 B 80/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 14.08.2020 - 11 A 198/19

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 6 E 18.1085

    Versagung einer Beschäftigungserlaubnis wegen unzureichender Mitwirkung bei der

  • VG Bayreuth, 20.12.2017 - B 6 S 17.936

    Rechtswidrige Entziehung einer Ausbildungserlaubnis wegen Ermessensausfall

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 13 ME 69/20

    Keine Beschäftigungserlaubnis für Ausländer aus einem sicheren Herkunftsstaat;

  • VGH Bayern, 30.04.2019 - 10 CE 18.1997

    Keine vorläufige Gestattung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Duldung

  • VG Schleswig, 04.04.2022 - 11 B 10020/21
  • VG Schleswig, 02.07.2018 - 11 B 77/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • VG München, 07.12.2020 - M 24 E 20.6131

    Erfolgreicher Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - 18 B 1823/18
  • VG Bayreuth, 31.07.2019 - B 6 K 17.917

    Keine Gestattung der Erwerbstätigkeit bei fehlender Mitwirkung bei der

  • VG Bayreuth, 22.12.2017 - B 6 S 17.949

    Widerruf einer in einer Duldung ausgesprochenen Beschäftigunggestattung

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