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   VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17   

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VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17 (https://dejure.org/2018,23288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 (https://dejure.org/2018,23288)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 9 S 2424/17 (https://dejure.org/2018,23288)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 24.10.2013 (a. a. O., juris Rn. 22, 29) sind öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG beeinträchtigt, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben kann.

  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17
    Zudem erfordert Art. 3 Abs. 1 GG eine der Sicherung des chancengleichen Zugangs zur beruflichen Tätigkeit angemessene Verfahrensgestaltung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10 -, NVwZ 2011, 113, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 8 A 1117/05

    Begründungserfordernis der Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17
    Es bedarf auch keiner Vertiefung, wie sich der Umstand auswirkt, dass die Bescheide des Beklagten vom 09.12.2014, 10.12.2014 und 18.12.2014 hinsichtlich der Linien 222, 226 und 229 bestandskräftig geworden sind, nachdem die Klägerinnen ihre diesbezüglichen erstinstanzlichen Anträge im Berufungsverfahren insoweit nicht weiterverfolgt haben und das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts insoweit nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist rechtskräftig geworden ist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.03.2006 - 8 A 1117/05 -, juris; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 97 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 B 46.12

    Erfolg einer Konkurrentenverdrängungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17
    Mit welchem Gewicht ein Nahverkehrsplan bei der Entscheidung über eine Linienverkehrsgenehmigung zu berücksichtigen ist, ist eine Frage der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.12.2012 - 3 B 46.12 -, juris).
  • VG Freiburg, 19.02.2019 - 13 K 7419/17

    Anwendung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Heilungs- und

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 60), hier also der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids.

    Nach der Kann-Bestimmung des § 13 Abs. 2a Satz 1 PBefG steht es im Ermessen der Genehmigungsbehörde, ob sie den Nahverkehrsplan durchsetzt oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83).

    Es ist eine Frage der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, mit welchem Gewicht ein Nahverkehrsplan bei der Entscheidung über eine Linienverkehrsgenehmigung zu berücksichtigen ist (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2012 - 3 B 46.12 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83).

    Nach der Kann-Bestimmung des § 13 Abs. 2a Satz 1 PBefG steht es gerade im Ermessen der Genehmigungsbehörde, ob sie den Nahverkehrsplan durchsetzt oder nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Nahverkehrsplan lediglich eine interne Richtlinie für den Aufgabenträger ist, die von der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83) und die Festlegungen des Nahverkehrsplans bei Vorliegen mehrerer Anträge gemäß § 13 Abs. 2b Satz 1 und 2 PBefG ohnehin im Rahmen der Auswahlentscheidung und der Bestimmung der besten Verkehrsbedienung zu berücksichtigen sind.

    Er begründet allerdings vorrangig verwaltungsinterne Bindungen und stellt sich als interne Richtlinie für den Aufgabenträger dar, die von der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83).

    Mit welchem Gewicht ein Nahverkehrsplan bei der Entscheidung über eine Linienverkehrsgenehmigung zu berücksichtigen ist, ist eine Frage der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2012 - 3 B 46.12 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 83).

    Sie sichert den fairen und transparenten Wettbewerb sowohl im Interesse der Verkehrsunternehmen als auch im öffentlichen Interesse an der besten Verkehrsbedienung im Sinne des § 13 Abs. 2b PBefG (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 93).

    Dieser Versagungsgrund liegt vor, wenn es aufgrund konkreter Anhaltspunkte ernstliche Zweifel gibt, dass der Bewerber die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft betreiben kann (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 22; hierzu Anmerkung von Liebler, jurisPR-BVerwG 5/2014 Anm. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 97; VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2018 - 7 A 83/17 -, juris Rn. 26 ff.).

    Soweit auch im Widerspruchsbescheid noch Bedenken gegen die Nachhaltigkeit des Angebots der Klägerin geäußert werden, stellt dies einen in der Auswahlentscheidung nach § 13 Abs. 2b Satz 1 PBefG grundsätzlich zu berücksichtigender Belang dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2009 - 1 B 1.08 -, juris Rn. 30; Saxinger, GewArch 2014, 377 [380]; vgl. zu entsprechenden Erwägungen im Rahmen von § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG: BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris und hierzu die Anmerkung von Liebler, jurisPR-BVerwG 5/2014 Anm. 2; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 97; VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2018 - 7 A 83/17 -, juris Rn. 26 ff.).

  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 60).

    Die eingeschränkte Bindungswirkung des Nahverkehrsplans gegenüber der Vorabbekanntmachung verdeutlicht nicht zuletzt § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG, wonach die Genehmigung zwingend zu versagen ist, wenn der Antrag im Widerspruch zur Vorabbekanntmachung steht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 83; BVerwG, Urteil vom 28.07.2021 - 8 C 33/20 -, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

    Er ist damit ein innerbehördlicher Mitwirkungsakt, ähnlich einer Verwaltungsvorschrift (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 10. Juli 2018 - 9 S 2424/17 - KommJur 2018, 337; Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 8 Rn. 44).
  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 8 K 6411/18

    Kein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

    Dagegen bestimmt sich die Frist nicht nach dem gegebenenfalls hiervon abweichenden Gegenstand eines Genehmigungsantrages aus Anlass der Vorabbekanntmachung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 8 B 53.19 -, juris Rn. 12 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris Rn. 93 in Bezug auf das Anhörungsverfahren nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PBefG, welches an die Frist des § 12 Abs. 5 oder 6 PBefG anknüpft; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 29; vgl. Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg, Beschluss vom 28.02.2014 - VgK-01/2014 -, juris Rn. 45 f.; vgl. auch Wittig/Donhauser, KommunalPraxis spezial 2013, S. 76 ff.).
  • VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18

    Antrag eines Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung; keine Möglichkeit der

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr. bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - und vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 - jeweils in juris).
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