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   VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21   

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VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21 (https://dejure.org/2021,35301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.08.2021 - 2 S 1387/21 (https://dejure.org/2021,35301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. August 2021 - 2 S 1387/21 (https://dejure.org/2021,35301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag; Vorauszahlung; Hinterliegergrundstück; Privatweg; Wohnweg; nächstgelegene Anbaustraße; Mehrfacherschließungsvergünstigung; Gebot der Beitragsgerechtigkeit

  • rechtsportal.de

    Mehrfacherschließungvergünstigung bei Hinterliegergrundstück an das bereits für entfernte Anbaustraße Erschließungskosten erhoben wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was ist die "nächstgelegene Anbaustraße"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Für die Frage des Erschlossenseins eines an einen Wohnweg grenzenden Hinterliegergrundstücks durch eine Anbaustraße kommt es mit Blick auf das baurechtliche Erschlossensein der Anliegergrundstücke auf die Länge des Wohnwegs an (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

    Mit der Einfügung des § 39 Abs. 1 Satz 2 KAG wollte der Landesgesetzgeber sich nicht von dieser bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung distanzieren, sondern allein von der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Grundstück, das an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

  • VG Karlsruhe, 23.02.2021 - 12 K 3105/20

    Heranziehung zur Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Februar 2021 - 12 K 3105/20 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.02.2021 - 12 K 3105/20 - zu ändern und die beiden das Grundstück Flurstück-Nr. ... betreffenden Vorauszahlungsbescheide der Beklagten vom 17.12.2019 und ihren Widerspruchsbescheid vom 17.07.2020 aufzuheben.

  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Rechtfertigung für diese Änderung des Verteilungsschlüssels ist der Umstand, dass die weitere Erschließungsanlage den Grundstücken, die an mehrere Erschließungsanlagen grenzen, jedenfalls nicht ausnahmslos einen im Verhältnis zur ersten Erschließungsanlage ungeschmälerten Vorteil bringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158, juris Rn. 13; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 38 Anm. 3.4.6.1).

    Ausgehend von der Vorstellung eines geringeren Vorteils durch die zweite Erschließungsanlage liegt der Gewährung einer Mehrfacherschließungsvergünstigung regelmäßig der Gedanke zugrunde, dass eine finanzielle "Doppelbelastung" des mehrfach erschlossenen Grundstücks durch die Heranziehung zu einem vollen Erschließungsbeitrag für jede der Erschließungsanlagen vermieden werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.9.1989 - 8 C 4.88 - juris Rn. 16 f.; Urteil vom 08.10.1976 - IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158, juris Rn. 15; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 38 Anm. 3.4.6.1; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 38 Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11

    Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Notwendige Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bemessung ist dabei die Möglichkeit des Grundstückseigentümers, die Erschließungsanlage in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.04.2006 - 9 B 1.06 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74).

    Für die Bewertung dieser Inanspruchnahmemöglichkeit und damit auch des Erschließungsvorteils ist darauf abzustellen, in welchem Ausmaß die Anlage von dem jeweiligen Grundstück erfahrungsgemäß in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 11.94 - BVerwGE 100, 104, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2011 - 2 S 1294/11 - juris Rn. 74; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 9 Rn. 3).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Für die Frage des Erschlossenseins eines an einen Wohnweg grenzenden Hinterliegergrundstücks durch eine Anbaustraße kommt es mit Blick auf das baurechtliche Erschlossensein der Anliegergrundstücke auf die Länge des Wohnwegs an (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

    Mit der Einfügung des § 39 Abs. 1 Satz 2 KAG wollte der Landesgesetzgeber sich nicht von dieser bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung distanzieren, sondern allein von der Annahme des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Grundstück, das an eine unbefahrbare Verkehrsanlage angrenzt, die ihrerseits zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen wird, sofern es zu jeder der Anbaustraßen in einer Entfernung liegt, die den Belangen des Brandschutzes noch genügt (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.03.1996 - 8 C 26.94 - und - 8 C 27.94 - jeweils juris).

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Dieses Verständnis entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der ein Grundstück grundsätzlich durch die nächste vom Grundstück aus erreichbare selbständige Erschließungsanlage erschlossen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2000 - 11 B 48.00 - juris Rn. 8; Urteil vom 30.01.1970 - IV C 151.68 - juris Rn. 8).

    Diese Auffassung hatte der Verwaltungsgerichtsgerichtshof in den damaligen Entscheidungen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, nach der grundsätzlich die nächste vom Grundstück aus erreichbare Straße die Erschließungsanlage für dieses Grundstück sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1970 - IV C 151.68 - juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 2 S 3009/93

    Erschließungsbeitrag: Vergünstigungsregelung für mehrfach erschlossene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Er hat deshalb mit der Neuregelung des § 39 Abs. 1 Satz 2 KAG entsprechende frühere Überlegungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 27.10.1994 - 2 S 3009/93 - juris Rn. 31; Urteil vom 15.8.1989 - 2 S 1103/87 - n.v.; Beschluss vom 14.08.1987 - 2 S 1246/87 - n.v.) sowie von Driehaus (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 3. Aufl. 1991, Rn. 586, 587, 590 sowie 4. Aufl., § 17 Rn. 82, 83, zitiert nach Schöneweiß, Erschließungsbeitrag nach dem KAG, 3.3.5-1) aufgegriffen, wonach Grundstücke, die ausschließlich an einen zwischen zwei öffentlichen Anbaustraßen verlaufenden Privat-/Wohnweg grenzen, nur von der Anbaustraße erschlossen werden, die dem jeweiligen Grundstück metrisch näherliegt.

    Denn ihnen würde andernfalls, ebenso wie den Eigentümern von Grundstücken, die an mehrere Anbaustraßen angrenzen oder die nur an eine Anbaustraße direkt angrenzen und aus der Sicht der zweiten Anbaustraße als erschlossene Hinterliegergrundstücke zu qualifizieren sind (vgl. zur Mehrfacherschließung in solchen Fällen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1994 - 2 S 3009/93 - juris Rn. 29), eine satzungsrechtliche Vergünstigung wegen einer mehrfachen Erschließung zukommen.

  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Sie beeinflussen die einmal nach Grund und Höhe entstandene sachliche Beitragspflicht grundsätzlich nicht mehr und haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249, juris Rn. 26; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 19 Rn. 23; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.6.7.3).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 16.06

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrer; Ausschluss der Lehrer in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Der Normgeber darf von den für maßgeblich erklärten Wertungen, also dem selbst gewählten Regelungssystem, nur abweichen, wenn hierfür Gründe vorliegen, deren Gewicht die Abweichung nach Art und Ausmaß rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 5 C 3.12 - juris Rn. 31, vom 25.10.2007 - 2 C 16.06 - juris Rn. 13 und vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 - BVerwGE 123, 308, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21
    Sie beeinflussen die einmal nach Grund und Höhe entstandene sachliche Beitragspflicht grundsätzlich nicht mehr und haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249, juris Rn. 26; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 19 Rn. 23; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.6.7.3).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 2 S 1464/91

    Aufhebung bzw Änderung eines bestandskräftigen Erschließungsbeitragsbescheides -

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

  • BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1987 - 2 S 1246/87

    Erschließungsbeiträge: Verteilungsregelung bei mehrfach erschlossenen

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11

    Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 8.18

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen die gegen die Erhebung von

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