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VGH Baden-Württemberg, 10.10.1980 - 1 S 463/80 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 1980 - 1 S 463/80 (https://dejure.org/1980,3704)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ESVGH 31, 74 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05
Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen …
Weist der von Sicherstellungsverordnung erfasste Bereich mit seinem Baumbestand danach ökologische und landschaftsästhetische Gegebenheiten auf, die es rechtfertigen, eine Unterschutzstellung nach § 19 SNG in Betracht zu ziehen, so ist der Erlass einer Rechtsverordnung auf dieser Grundlage auch nicht aus sonstigen Gründen von vornherein ausgeschlossen, vgl. in diesem Zusammenhang z.B: VGH Kassel, Beschluss vom 9.10.1995 - 4 N 1429/92 - NuR 1996, 264; VGH Mannheim, Beschluss vom 10.10.1980 - 1 S 463/80 -, jeweils zitiert nach Juris, wonach die endgültige Unterschutzstellung nicht von vornherein an unüberwindbaren rechtlichen Hindernissen scheitern darf. - VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
Zur einstweiligen Sicherstellung eines Naturdenkmals
Auch kann auf die Geltungsdauer einer einstweiligen Sicherstellung ausnahmsweise eine vorausgegangene einstweilige Sicherstellung anzurechnen sein, wenn die frühere Sicherstellung noch in zeitlichem Zusammenhang mit der späteren Maßnahme steht, im wesentlichen das gleiche Ziel und die gleiche Wirkung wie diese hatte und deshalb eine Ausschöpfung der vom NatSchG zugelassene Höchstfristen unverhältnismäßig wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1980 - 1 S 463/80 -, ESVGH 31, S. 74 ).