Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42405
VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17 (https://dejure.org/2017,42405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2017 - 3 S 153/17 (https://dejure.org/2017,42405)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 3 S 153/17 (https://dejure.org/2017,42405)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,42405) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung des Eigentümers eines mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplanten Grundstücks auf die Nichtigkeit des Plans in einem später angestrengten gerichtlichen Verfahren; Bauvorbescheidbegehren für eine Nutzungsänderung; Prüfung der Vereinbarkeit der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Berufung des Grundstückseigentümers auf die Nichtigkeit des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Treu und Glauben; Verwirkung; Inzidentkontrolle; Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • rechtsportal.de

    Berufung des Eigentümers eines mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplanten Grundstücks auf die Nichtigkeit des Plans in einem später angestrengten gerichtlichen Verfahren; Bauvorbescheidbegehren für eine Nutzungsänderung; Prüfung der Vereinbarkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung erteilt: Keine Berufung auf Nichtigkeit des Bebauungsplans!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Berufung des Grundstückseigentümers auf die Nichtigkeit "seines" vorhabenbezogenen Bebauungsplans?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan bei Widerspruch zu früherem Verhalten unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baugenehmigung erteilt: Keine Berufung auf Nichtigkeit des Bebauungsplans! (IBR 2018, 1027)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 83
  • BauR 2018, 237
  • ZfBR 2018, 174
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 54.00

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend wiederholt entschieden, dass dem Gericht die sachliche Prüfung eines Normenkontrollantrags versagt ist, wenn der Antragsteller sich zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101; Beschl. v. 14.11.2000 - 4 BN 54.00 - BRS 63 Nr. 50; Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - NVwZ 1992, 974 m.w.N.).

    Es hat ferner ausgesprochen, dass ein Antragsteller auch dann dem Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens ausgesetzt sein könne, wenn er zunächst im Rahmen von Vergleichsverhandlungen die Bereitschaft der Gemeinde, den angegriffenen Bebauungsplan den Vorschlägen des Antragstellers entsprechend zu dessen Gunsten zu ändern, ausgenutzt habe und nach Erhalt einer auf die Planänderung gestützten Baugenehmigung die gerichtliche Feststellung begehre, dass der Bebauungsplan vor der in seinem Interesse erfolgten Planänderung unwirksam gewesen sei (Beschl. v. 14.11.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend wiederholt entschieden, dass dem Gericht die sachliche Prüfung eines Normenkontrollantrags versagt ist, wenn der Antragsteller sich zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101; Beschl. v. 14.11.2000 - 4 BN 54.00 - BRS 63 Nr. 50; Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - NVwZ 1992, 974 m.w.N.).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Verwirkung des Antragsrechts z.B. in Fällen für möglich gehalten, in denen ein Antragsteller zunächst die ihm günstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ausgenutzt und sich erst dann gegen die ihm ungünstigen Festsetzungen gewandt hatte (Beschl. v. 23.1.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2013 - 4 BN 33.12

    Zur Verwirkung eines prozessualen Antragsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend wiederholt entschieden, dass dem Gericht die sachliche Prüfung eines Normenkontrollantrags versagt ist, wenn der Antragsteller sich zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. u.a. BVerwG, Beschl. v. 7.3.2013 - 4 BN 33.12 - BauR 2013, 1101; Beschl. v. 14.11.2000 - 4 BN 54.00 - BRS 63 Nr. 50; Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - NVwZ 1992, 974 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2017 - 4 B 24.16

    Unwirksamer Bebauungsplan keine "lex posterior"; Überleitung als Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Entfällt wegen der Unwirksamkeit der späteren Norm die Möglichkeit der Normenkollision, kann diese Rechtsfolge nicht eintreten.Das hat zur Konsequenz, dass in diesem Fall die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt (BVerwG, Beschl. v. 16.5.2017 - 4 B 24.16 - BauR 2017, 1498; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Entfällt wegen der Unwirksamkeit der späteren Norm die Möglichkeit der Normenkollision, kann diese Rechtsfolge nicht eintreten.Das hat zur Konsequenz, dass in diesem Fall die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt (BVerwG, Beschl. v. 16.5.2017 - 4 B 24.16 - BauR 2017, 1498; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Entfällt wegen der Unwirksamkeit der späteren Norm die Möglichkeit der Normenkollision, kann diese Rechtsfolge nicht eintreten.Das hat zur Konsequenz, dass in diesem Fall die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt (BVerwG, Beschl. v. 16.5.2017 - 4 B 24.16 - BauR 2017, 1498; Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98; Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 8 S 810/95

    Verwirkung der Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Das Gleiche hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für den Fall angenommen, dass ein Grundstückseigentümer eine auf seine Veranlassung und im Wesentlichen zu seinen Gunsten erlassene Abrundungssatzung nach erfolgter Bebauung seines Grundstücks mit einem Normenkontrollantrag anficht, um eine weitere Bebauung im Geltungsbereich der Satzung zu verhindern (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.5.1995 - 8 S 810/95 - NVwZ-RR 1996, 191).
  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Dem steht nicht entgegen, dass diese Vorschrift einen vollständigen Ausschluss der Anrechnungsregelung in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO wohl nicht erlaubt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.5.2008 - 3 K 25//07 - BRS 74 Nr. 88 = juris Rn. 32; zumindest tendenziell a.A. OVG Saarland, Urt. v. 5.9.2013 - 2 C 190.12 - BRS 81 Nr. 42 = juris Rn. 79).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 3 S 153/17
    Für das Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte trägt der Bauantragsteller, hier also die Klägerin, die Darlegungslast (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 = juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 8 S 1464/15

    Befreiung von einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend wiederholt entschieden, dass dem Gericht die sachliche Prüfung eines Normenkontrollantrags versagt ist, wenn der Antragsteller sich zur Durchsetzung eines geltend gemachten Rechts zu seinem eigenen früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 07.03.2013 - 4 BN 33.12 -, BauR 2013, 1101; Beschluss vom 14.11.2000 - 4 BN 54.00 -, BRS 63 Nr. 50; Beschluss vom 23.01.1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974 m.w.N.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 15.05.1995 - 8 S 810/95 -, NVwZ-RR 1996, 191; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017 - 3 S 153/17 -, BauR 2018, 237).

    Das hat regelmäßig zur Konsequenz, dass in diesem Fall die alte Rechtsnorm unverändert fortgilt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017, a.a.O., juris Rn. 44 m.w.N.).

    Die Nichtigkeit dieses Bebauungsplans geltend zu machen, ist ihr jedoch im Hinblick auf ihr Begehren versagt, da sie sich damit in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten setzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017, a.a.O., juris Rn. 43).

    bb) Ein widersprüchliches Verhalten folgt zum anderen daraus, dass die Klägerin nur mit Rücksicht auf den Plan und unter Ausnutzung von dessen Vorgaben die Baugenehmigung für den Neubau ihres Lebensmittelmarkts erhalten hat, die nach den Festsetzungen des Vorgängerbebauungsplans ("Jesinger Ösch" in der Fassung der 4. Änderung) nicht hätte erteilt werden können, und von dieser Genehmigung auch vollständig Gebrauch gemacht hat (vgl. - zu einem ähnlichen Fall - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017, a.a.O., juris Rn. 45).

    Gleiches gilt für die Gegebenheit, dass Bebauungspläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt werden (zu Letzterem vgl. bereits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017, a.a.O., juris Rn. 46).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Insbesondere ist die vorliegende Konstellation nicht mit derjenigen bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) vergleichbar, bei dem eine Treuwidrigkeit - unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls - gerade deswegen in Betracht kommen kann, weil der Plan auf Wunsch des Vorhabenträgers und in Abstimmung mit diesem erlassen wird (vgl. Senatsurteil vom 08.03.2018 - 8 S 1464/15 -, VBlBW 2018, 339; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017, - 3 S 153/17 -, BauR 2018, 237).
  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 15 B 20.2075

    Verkaufsflächenbegrenzung im festgesetzten Sondergebiet

    Allerdings gibt der vorliegende Sachverhalt Anlass, dies zu hinterfragen, weil einerseits die Beigeladene die Änderungsbebauungspläne "Deckblatt 4" und "Deckblatt 6" nach Maßgabe der jeweiligen Umsetzungsvorstellungen der Klägerin sowie in Abstimmung mit ihr erlassen hat und weil andererseits die Klägerin jeweils nach Erlass der Änderungsbebauungspläne unter Ausnutzung der dort getroffenen Festsetzungen Baugenehmigungen erhalten und umgesetzt hat, die ihr aus ihrer damaligen Sicht auf Basis der bis dato geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht hätten erteilt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2018 - 4 B 6.18 - ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 6, 11; B.v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 - juris Rn. 13; VGH BW, U.v. 8.3.2018 - 8 S 1464/15 - ZfBR 2018, 385 = juris Rn. 89 ff.; auf Ebene der Zulässigkeit eines Rechtsmittels vgl. auch BVerwG, U.v. 23.12.1998 - 26 N 98.1675 - NVwZ-RR 2000, 79 = juris Rn. 29 ff.: BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 1 ZB 20.1186 - noch unveröffentlicht m.w.N.; VGH BW, U.v. 10.10.2017 - 3 S 153/17 - ZfBR 2018, 174 = juris Rn. 43 ff.; VG Düsseldorf, U.v. 15.11.2018 - 9 K 8569/16 - Rn. 41).

    Ob diese Umstände für die Annahme eines Verstoßes gegen Treu und Glauben ausreichen oder ob es hierfür einer noch engeren - etwa gem. § 11 oder § 12 BauGB vertraglichen - Abstimmung und einer aktiveren Rolle der Klägerin als Bauherrin bedarf (im Fall eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vgl. z.B. die Fallgestaltungen bei BayVGH, B.v. 12.2.2021 a.a.O.; VGH BW, U.v. 10.10.2017 a.a.O.; U.v. 8.3.2018 a.a.O.), kann vorliegend dahingestellt bleiben, weil die Nr. 1.2 des Änderungsbebauungsplans "Deckblatt 6" jedenfalls hinsichtlich der Verkaufsflächenbeschränkung für das mit dem festgesetzten Sondergebiet identische Baugrundstück wirksam ist, s.u. c).

  • VGH Bayern, 15.09.2020 - 15 ZB 19.2405

    Erfolgreicher Berufungszulassungsantrag wegen Bauvorbescheid

    Denn mit der Geltendmachung der Unwirksamkeit des Bebauungsplans könnte sich die Klägerin in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch zu ihrem eigenen Verhalten setzen ("venire contra factum proprium", vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2018 - 4 B 6.18 - ZfBR 2019, 275 = juris Rn. 6, 11; VGH BW, U.v. 10.10.2017 - 3 S 153.17 - ZfBR 2018, 174 = Leitsatz und juris Rn. 43 ff.; U.v. 8.3.2018 - 8 S 1464.15 - ZfBR 2018, 385 = juris Rn. 89 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2022 - 2 A 2108/20

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Errichtung eines

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil 10. Oktober 2017 - 3 S 153/17 - juris; nachgehend: BVerwGE, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

    Insbesondere setzen sie sich mit ihrem Antrag nicht in Widerspruch zu ihrem Verhalten im Zusammenhang mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Entgeltsatzung in ihren Amtsblättern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 4 CN 4.10 -, BVerwGE 140, 54; BVerwG, Beschluss vom 7. März 2013 - 4 BN 33.12 -, BauR 2013, 1101; BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1992 - 4 NB 2.90 -, NVwZ 1992, 974; VGH BW, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 3 S 153/17 -, ZfBR 2018, 174; OVG SL, Urteil vom 12. Juni 2008 - 2 C 469/07 -, BauR 2009, 629; OVG RP, Urteil vom 7. Juni 1983 - 10 C 26/82 -, AS 18, 159).
  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 1 ZB 20.1186

    Erweiterung eines Lebensmitteldiscountmarktes - Rechtsmissbrauch

    Für die Frage der Treuwidrigkeit kommt es nicht maßgeblich darauf an, ob der spätere Bauantrag, mit dem die Unwirksamkeit des Bebauungsplans geltend gemacht wird, bei Personenverschiedenheit von dem Projektentwickler, dem Grundstückseigentümer oder dem Nutzer der Immobilie gestellt wird (vgl. zu dem treuwidrigen Verhalten des Eigentümers eines mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan überplanten Grundstücks VGH BW, U.v. 10.10.2017 - 3 S 153/17 - BauR 2018, 237).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2023 - 25 K 5056/21

    Baugenehmigung Mehrfamilienhaus

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. Mai 2022 - 2 A 2108/20 - juris, Rn. 97; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 3 S 153/17 - juris, Rn. 43 f.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 4 B 28.18 - juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht