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   VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15   

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VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15 (https://dejure.org/2017,42406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.10.2017 - 8 S 1606/15 (https://dejure.org/2017,42406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - 8 S 1606/15 (https://dejure.org/2017,42406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauvorbescheidbegehren zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung; Zulässigkeit von lediglich das Wohnen außerhalb des Plangebiets nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben in einem Bebauungsplan; Beschränkung des Anerkenntnisses der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 Abs 1 BauGB, § 33 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 1 Abs 4 BauNVO, § 1 Abs 5 BauNVO, § 1 Abs 9 BauNVO
    Voraussichtliche Unwirksamkeit einer Festsetzung eines Bebauungsplans - Anerkennung der künftigen Festsetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauvorbescheid; Einzelhandelsbetrieb; Zentrenkonzept; Ausschluss nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe; Anerkenntnis der künftigen Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de

    Bauvorbescheidbegehren zur Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Nutzungsänderung; Zulässigkeit von lediglich das Wohnen außerhalb des Plangebiets nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben in einem Bebauungsplan; Beschränkung des Anerkenntnisses der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung nur nicht störender Gewerbebetriebe zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 247
  • BauR 2018, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 08.11.2001 - 2 B 97.3636
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Gibt der Bauherr in einer solchen Situation eine Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ab und nutzt die damit verbundenen Vorteile, muss er sich später daran festhalten lassen (ähnlich wohl hinsichtlich einer Verpflichtung, die Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplanes anzuerkennen, um eine Ausnahme von einer Veränderungssperre zu schaffen, Bay. VGH, Urteil vom 08.11.2001 - 2 B 97.3636 -, juris, Rn. 25: die Veränderungssperre war "jedenfalls nicht offenkundig unzulässig").

    Gerade aufgrund der dinglichen Wirkung des Anerkenntnisses als einseitig empfangsbedürftiger öffentlich-rechtlicher Willenserklärung (Bay. VGH, Urteil vom 08.11.2001 - 2 B 97.3636 -, juris, Rn. 30) wäre ein anderes Verständnis mit zu großer Unsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit verbunden.

    Der bloße Zeitablauf bewirkt dies jedenfalls noch nicht (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 08.11.2001 - 2 B 97.3636 -, juris, Rn. 28, sogar für den Fall, dass der vorab anerkannte Plan auch mehr als zehn Jahre später nicht in Kraft getreten ist).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Zwar wäre wohl die Voraussetzung erfüllt, dass der Nutzungscharakter des Baugebiets durch die Ausnahme nicht in einer seiner gesetzlichen Typik widersprechenden Weise verändert wird (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 S 978/11 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 19. November 2003 - 5 S 2726/02 - VBlBW 2004, 141 = juris, Rn. 40), da nur ein Grundstück betroffen wäre, das aufgrund der Bebauung mit einem Parkhaus ohnehin nicht für anderweitige Nutzungen zur Verfügung steht.

    Als Ermessenserwägungen sind Planänderungsabsichten vielmehr nur beachtlich, wenn sie ernsthaft und hinreichend konkret sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 -, juris, Rn. 40).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Es ist kein Grund ersichtlich, ihnen dies zu verwehren, insbesondere geht in einer derartigen Situation nicht der "Vorgriff auf einen Bebauungsplan ins Leere" (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 - NVwZ 2003, 86 [89]).

    Dieser besteht darin, einerseits dem Prinzip der Planmäßigkeit der städtebaulichen Entwicklung Geltung zu verschaffen, andererseits aber auch sich aus Verzögerungen im Planaufstellungsverfahren ergebende Hindernisse zugunsten des Bauherrn zu beseitigen, der bereit ist, sich Festsetzungen zu unterwerfen, die sich für die Zukunft bereits verlässlich abzeichnen (BVerwG, Urteil vom 01.08.2002 - 4 C 5.01 - NVwZ 2003, 86 [89]).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2015 - 3 S 160/15

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Anerkenntnis künftiger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Nach weitergehender Auffassung hindert ein solches Anerkenntnis den Anerkennenden, den Bebauungsplan nach Inkrafttreten im Wege der Normenkontrolle anzugreifen, soweit die Festsetzungen des Bebauungsplans unverändert bleiben (Bay. VGH, Beschluss vom 25.10.2007 - 2 N 07.361 -, juris; Dürr, a.a.O., Stand: Februar 2016, § 33 Rn. 19; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 33 Rn. 17; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2015 - 3 S 160/15 - BauR 2016, 76).
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Da die Begründetheitsprüfung bei einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO auf eine umfassende objektive Rechtskontrolle ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.04.2008 - 4 CN 1.07 -BVerwGE 131, 100 = juris, Rn. 13; Beschluss vom 29.07.2013 - 4 BN 13.13 -, juris, Rn. 8), wäre auch nicht einzusehen, warum es dem Anerkennenden verwehrt sein sollte, Mängel des Bebauungsplans geltend zu machen, die seinerzeit für ihn als Bauherrn nicht relevant waren.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Die Stärkung der gemeindlichen Versorgungszentren ist dabei ein grundsätzlich tragfähiges städtebauliches Ziel (BVerwG, Urteil vom 27.03.2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 = juris, Rn. 16 bezogen auf § 1 Abs. 3 BauGB).
  • VGH Bayern, 28.09.2007 - 26 B 06.765
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Nur wenn Warensortiment und Ladengröße darüber hinausgehen, wird die bauplanungsrechtliche Zuordnung des Shops zur Tankstelle aufgehoben und ist er gesondert als eigenständiger Einzelhandelsbetrieb zu beurteilen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 28.09.2007 - 26 B 06.765 -, juris, Rn. 29; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Januar 2013, § 6 BauNVO Rn. 41).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 3 S 465/11

    (Keine) Krypta im Industriegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Demgegenüber ist für die Beurteilung, ob die (ursprüngliche) planerische Grundkonzeption durch die Befreiung berührt wird, auch die nachträgliche tatsächliche Entwicklung im Plangebiet bis zum Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung in den Blick zu nehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2011 - 3 S 465/11 - juris, Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2011 - 8 S 978/11

    Festsetzung von Grenzabständen - weites planerisches Ermessen der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Zwar wäre wohl die Voraussetzung erfüllt, dass der Nutzungscharakter des Baugebiets durch die Ausnahme nicht in einer seiner gesetzlichen Typik widersprechenden Weise verändert wird (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 S 978/11 -, juris, Rn. 9; Urteil vom 19. November 2003 - 5 S 2726/02 - VBlBW 2004, 141 = juris, Rn. 40), da nur ein Grundstück betroffen wäre, das aufgrund der Bebauung mit einem Parkhaus ohnehin nicht für anderweitige Nutzungen zur Verfügung steht.
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 8 S 1606/15
    Sie war auch nicht erforderlich, da es sich bei einem Drive-In-Restaurant nicht um einen in dem festgesetzten Gewerbegebiet unzulässigen Einzelhandelsbetrieb handelt (vgl. eingehend OVG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011 - 2 Bf 90/07 -, juris, Rn. 82 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 2 N 07.361
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 6 K 3274/91

    Normenkontrolle; Verwirkung; Zulässigkeit; Voreigentümer; Anerkenntnis;

  • BVerwG, 11.08.2016 - 4 BN 23.16

    Öffentlichkeitsbeteiligung; Auslegung, öffentliche -; Stellungnahmen, bereits

  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14

    Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet

  • BVerwG, 02.10.2013 - 4 BN 10.13

    Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionsgrenzwerte;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17

    Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks-

    Denn die Planungsgrundzüge können nicht mehr in einer ins Gewicht fallenden Weise berührt werden, wenn der mit der ursprünglichen Planung verfolgte Interessenausgleich durch die tatsächliche Entwicklung seit Inkrafttreten des Bebauungsplans bereits so nachhaltig gestört ist, dass er nicht mehr nennenswert negativ beeinträchtigt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 -, BVerwGE 138, 166; Senatsurt. v. 10.10.2017 - 8 S 1606/15 -, BauR 2018, 224; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.2011 - 3 S 465/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Mit Urteil vom 10.10.2017 - 8 S 1606/15 - hatte der Senat die Berufung zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Klägerin könne sich aufgrund des erklärten Anerkenntnisses der planerischen Festsetzungen nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit des Bebauungsplans berufen.

    Der Streitwert wird in Anknüpfung an den Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2017 - 8 S 1606/15 - für das gesamte Verfahren auf 59.250,-- EUR festgesetzt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 10 A 15.19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Abwägungsfehler in Gestalt eines

    Die noch zuvor in Rechtsprechung und Literatur vertretende Auffassung, in der Abgabe der Anerkenntniserklärung sei ein (dauerhafter) Verzicht auf eine weitergehende Berücksichtigung der privaten Interessen des Anerkenntniserklärenden im Rahmen der Abwägung zu sehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. September 2015 - 3 S 160/15 -, juris Rn. 23, 29 f.; Urteil vom 10. Oktober 2017 - 8 S 1606/15 -, juris Rn. 28 ff. m.w.N.; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. A. 2019, § 33 Rn. 17; Johlen, in: Berliner Kommentar BauGB, 57 Lfg. Oktober 2022, § 33 Rn. 10 f.; unklar Spieß, in: Jäde/Dirnberger, BauGB/BauNVO, 10. A. 2022, § 33 Rn. 15), überzeugt vor dem Hintergrund der neueren Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht.
  • VG Karlsruhe, 27.04.2022 - 4 K 2951/20

    Nachbarschutz gegen eine ohne notwendige Erleichterung, Abweichung, Ausnahme oder

    Die Baurechtsbehörde kann so der Gefahr eines "Umkippens" des Baugebiets begegnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.01.1995 - 3 S 3153/94 - VBlBW 1996, 24, juris Rn. 7; Beschluss vom 25.01.1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402, juris Rn. 9; Urteil vom 19.11.2003 - 5 S 2726/02 - VBlBW 2004, 141, juris Rn. 40; Urteil vom 10.10.2017 - 8 S 1606/15 - VBlBW 2018, 247, juris Rn. 33; jeweils m. w. N.).
  • VG Freiburg, 21.01.2020 - 8 K 2498/19

    LKW-Automatentankanlage als eine Tankstelle im städtebaulichen Sinne

    Tankstellen im städtebaulichen Sinne sind Verkaufseinrichtungen für Betriebsstoffe für Kraftfahrzeuge, die üblicherweise verbunden sein können mit Anlagen des "kleinen Kundendienstes" wie Wagenwaschen und Wagenpflege zur Behebung kleinerer Mängel und Pannen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 24.03.1981 - 1 BA 52/80 - BeckRS 1981, 311563815; Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 13. Aufl., 2019, § 2 Rn. 23; Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Aufl., 2018, § 4 Rn. 91) und mit "kleinen Einkaufsmöglichkeiten" von Süßwaren, Getränke, Tabak und Zeitschriften (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2017 - 8 S 1606/15 - juris, Rn. 34; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger [- E/Z/B/K -], Baugesetzbuch, Loseblattslg, § 4 BauNVO Rn. 137 [Stand September 2019]).
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