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   VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09   

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https://dejure.org/2010,4852
VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09 (https://dejure.org/2010,4852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 5 S 955/09 (https://dejure.org/2010,4852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 5 S 955/09 (https://dejure.org/2010,4852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - zum Inhalt des Beschlusses des Gemeinderats - Abwägungsgebot und Konfliktbewältigung bei Verkehrslärmerhöhung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kompensation einer zusätzlichen Verkehrslärmerhöhung durch aktiven und passiven Lärmschutz als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer die bereits gesundheitsschädliche Lärmbelastung übersteigenden Bauleitplanung; Beachtlichkeit der geringfügigen Steigerung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation einer zusätzlichen Verkehrslärmerhöhung durch aktiven und passiven Lärmschutz als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer die bereits gesundheitsschädliche Lärmbelastung übersteigenden Bauleitplanung; Beachtlichkeit der geringfügigen Steigerung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 580
  • DÖV 2011, 206
  • DÖV 2011, 206 DVBl 2011, 580
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Damit handelt es sich bei dem Merkmal der Erforderlichkeit um eine nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der gemeindlichen Planungshoheit, die nicht greift, wenn der Plan nach der planerischen Konzeption der Gemeinde vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es in seinem Urteil vom 22.01.1993 (- 8 C 46.91 -, DVBl. 1993, 669 = juris Rdnr. 21ff) mit Blick auf § 1 Abs. 3 BauGB zwar als problematisch angesehen, wenn eine Gemeinde ein größeres Gebiet überplant, in der Begründung des Bebauungsplans zugleich aber zum Ausdruck bringt, das Plangebiet nur abschnittsweise erschließen zu wollen.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die "Siedlungspolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353).

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    cc) Bei den genannten Ermittlungs- und Bewertungsfehlern handelt es sich um "wesentliche Punkte" i.S.d. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, denn sie waren in der konkreten Planungssituation für die Abwägung von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 CN 1.07 - NVwZ 2008, 899ff).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Abwägungsvorgang die Planung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 09.04.2008 - 4 C 1.07 -, BVerwG 131, 100 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des aktiven und passiven Schallschutzes, kompensiert (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.].

    Denn eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung in gesundheitsschädlichem Ausmaß (mind. 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts) weiter erhöht, entspricht nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes, kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.03.1999 - 1 C 11636/98 -, BImSchG-Rspr. § 41 Nr. 47, juris [nur Leits.]; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, DVBl. 1992, 1099).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Nicht erforderlich sind nur Bebauungspläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.) oder deren Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2004 - 4 CN 4.03 -, NVwZ 2004, 856; BVerwGE 117, 351, 353).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Bei der Entscheidung, ob, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt eine Planung betrieben wird, haben die Gemeinden grundsätzlich ein weites planerisches Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 4 CN 1.02 -, DVBl. 2003, 204).
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers liegt ein Verstoß gegen das Konfliktbewältigungsgebot auch nicht deshalb vor, weil die Antragsgegnerin die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an die Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren in ein anderes Verwaltungsverfahren verkannt hätte (BVerwG, Beschl. v. 14.07.1994 - 4 NB 25.94 -, DVBl. 1994, 1152, juris Rdnr. 5; BVerwG, Beschl. v. 20.04.2010 - 4 BN 17.10 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, dass sie bei der Abwägung der verschiedenen Belange dem einen den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (st. Rspr. vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.03.2009 - 5 S 1251/08 - Urt. v. 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 5 S 955/09
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend: BVerwG Urt. v. 15.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) im vorliegenden Zusammenhang darauf zu beschränken, ob in die Abwägung an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (kein unrichtiges Abwägungsmaterial) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtigkeit in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 20.04.2010 - 4 BN 17.10

    Gebot der Konfliktbewältigung; zulässige Konfliktverlagerung

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 8 S 810/95

    Verwirkung der Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 54.00

    Verwirkung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Voraussetzungen für

  • VGH Bayern, 30.07.1993 - 26 W 91.1677
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2011 - 3 S 942/10

    Festsetzungen zum passiven Schallschutz im Bebauungsplan

    Durch die im Bebauungsplan geforderten Maßnahmen des passiven Schallschutzes und die Herabstufung des Gewerbegebiets zum eingeschränkten Gewerbegebiet ist die Lärmproblematik aber zuverlässig kompensiert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09 -, BWGZ 2011, 94 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2021 - 8 C 10362/20

    Bebauungsplan "Quartier Alte Brauerei" der Stadt Zweibrücken unwirksam

    Abwägungsrelevant kann dabei auch eine Verkehrszunahme sein, bei der die planbedingte Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen unterhalb der Schwelle von 3 dB(A) für die "wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen" i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV bleibt; maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013, a.a.O., Rn. 27 m.w.N., und Beschluss vom 11. August 2015, a.a.O., Rn. 6; VGH BW, Urteil vom 10. November 2010 - 5 S 955/09 -, juris, Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 18. Januar 2019 - 7 D 49/17 -, juris, Rn. 21).
  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

    Denn eine etwaige Irrelevanzschwelle existiert bei der Überschreitung der Schwelle zur Gesundheitsschädigung nicht (BVerwG, Urteil vom 7.3.2007 - 9 C 2/06, 2. Leitsatz, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).

    Darüber hinaus ist es auch irrelevant, ob sich die Lärmerhöhung im Bereich des Wahrnehmbaren bewegt, wenn die Schwelle zur Gesundheitsschädigung überschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2010 - 5 S 955/09, 2. Leitsatz, Rn. 36, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.3.1999 - 1 C 11636/98, 2. Leitsatz, juris).

  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

    Allerdings entspricht eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung im gesundheitsschädlichen Ausmaß - wie hier - weiter erhöht, nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. August 2004 - 8 C 10423/04 -, juris Rdnr. 15 und vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 -, juris (Ls.); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10 November 2010 - 5 S 955/09 -, juris Rdnr. 36).
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