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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80   

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VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80 (https://dejure.org/1981,2401)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.1981 - 2 S 2302/80 (https://dejure.org/1981,2401)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1981 - 2 S 2302/80 (https://dejure.org/1981,2401)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 91
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1981 - 2 S 1770/80

    Erschließungsbeitrag; Verteilungsmaßstab; Nutzungsart; Artzuschlag; Nutzungsmaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80
    Eine auf die zulässigen Geschoßflächen abstellende Regelung des Verteilungsmaßstabs in einer Erschließungsbeitragssatzung ist ungültig, wenn sie für Grundstücke im nichtbeplanten Innenbereich zur Ermittlung der zulässigen Geschoßflächen lediglich auf BauNVO § 24 verweist (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 1981-09-03, 2 S 1770/80).

    Wie der Senat entschieden hat, stellt eine solche lediglich auf § 24 BauNVO verweisende Regelung keine ausreichende Rechtsgrundlage zur Feststellung der zulässigen Geschoßflächen dar (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.9.1981 - 2 S 1770/80 -).

    § 17 BauNVO ermöglicht nämlich die Bestimmung der zulässigen Geschoßflächen dann nicht, wenn ein unbeplantes Gebiet in "diffuser Weise" geprägt ist und die von einer Straße erschlossenen Grundstücke wegen ihrer "diffusen" Prägung sich nicht ein- und demselben Gebietscharakter im Sinne des § 17 BauNVO zuordnen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1976, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 17; Urteil vom 14.12.1979, Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 29 = KStZ 1980, 70; Urteil des Senats vom 3.9.1981 - 2 S 1770/80 -).

    Diese Ansicht hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (Urteil vom 3.9.1981 - 2 S 1770/80 -).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80
    Der Rechtssicherheit genügt eine Verkündung nur dann, wenn sie über den Erlaß der Norm informiert, den authentischen Text allgemein zugänglich macht und gleichzeitig eine einwandfreie Dokumentation des Norminhalts gewährleistet (BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, DÖV 1974, 382/384).
  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ausgehend von dem Vorteilsprinzip ausgesprochen hat, müssen hinsichtlich der Verschiedenheit der Nutzungsart, der in beplanten und in unbeplanten Gebieten entsprochen werden muß, freilich nicht für sämtliche in § 17 BauNVO festgelegte Baugebietsarten jeweils unterschiedliche Verteilungsmaßstäbe festgesetzt werden, vielmehr genügt es den Anforderungen des § 131 Abs. 3 BBauG, wenn die rein gewerblich und industriell nutzbaren (genutzten) Grundstücke stärker belastet werden (BVerwG, Urteile vom 21.1.1977, Buchholz 406.11, § 131 BBauG Nr. 20; vom 16.2.1973, BVerwGE 42, 17/20).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1981 - 2 S 2302/80
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht schon durch Urteil vom 23.4.1969 (BVerwGE 32, 31) entschieden hatte, daß § 24 Abs. 2 und Abs. 3 BauNVO i.d.F. vom 26.6.1962 ungültig ist, wurde die auf die Fälle des nicht beplanten Innenbereichs gemünzte Regelung des § 24 Abs. 2 BauNVO a.F. durch die am 1.10.1977 in Kraft getretene Änderungsverordnung vom 15.9.1977 ersatzlos aufgehoben.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 2 S 2763/91

    Ungültigkeit einer Vergnügungssteuersatzung bei unterschiedlichem Wortlaut von

    Über den Erlaß einer Norm ist der Bürger grundsätzlich nur dann ausreichend informiert, wenn er anhand der öffentlichen Bekanntmachung zweifelsfrei entnehmen kann, was nunmehr Rechtens sein soll (vgl. VGH Bad.- Württ., Urteil vom 10.12.1981 - 2 S 2302/80 -, ESVGH 32, 91; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.8.1992 - 2 S 909/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.1.1992, BauR 1992, 749).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1984 - 2 S 1753/83

    Erschließungsbeitrag; Genehmigungserfordernis bei rückwirkender Satzung;

    Der Senat hält daran fest, daß eine satzungsrechtliche Regelung des Verteilungsmaßstabs, die zur Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche lediglich auf BauNVO § 24 Abs. 2 verweist, ungültig ist (Anschluß VGH Mannheim, 1981-09-03, 2 S 1770/80; Anschluß VGH Mannheim, 1981-12-10, 2 S 2302/80, ESVGH 32, 91; Anschluß VGH Mannheim, 1984-01-26, 2 S 926/83).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 2 S 1914/81

    Entwässerungsbeitrag; Geschoßfläche; Verteilungsmaßstab im nichtbeplanten

    Eine auf die zulässigen Geschoßflächen abstellende Regelung des Verteilungsmaßstabs in einer Entwässerungsbeitragssatzung ist ungültig, wenn sie für Grundstücke im nichtbeplanten Innenbereich zur Ermittlung der zulässigen Geschoßflächen lediglich auf BauNVO § 24 verweist (im Anschluß an die zu BBauG §§ 131 Abs. 2 und Abs. 3, 132 Nr. 2 ergangenen Urteile des Senats vom 1981-09-03, 2 S 1770/80 und vom 1981-12-10, 2 S 2302/80).
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