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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13   

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https://dejure.org/2013,37137
VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13 (https://dejure.org/2013,37137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 (https://dejure.org/2013,37137)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 (https://dejure.org/2013,37137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Sofortvollzugs des Widerrufs einer gewerberechtlichen Erlaubnis (hier: Erlaubnis nach § 33c GewO) bei daraus resultierenden Wegfalls einer konkreten Chance zur Fortführung des Betriebes

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33c GewO nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Anordnung des Sofortvollzug unverhältnismäßig, wenn sie zum Wegfall einer konkreten Chance zur Fortführung eines Betriebes führt; Verbandskompetenz für ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 33c Abs 2 S 1 GewO, § 33i GewO
    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit; örtliche Zuständigkeit und Verbandskompetenz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33c; GewO § 33i
    Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Sofortvollzugs des Widerrufs einer gewerberechtlichen Erlaubnis (hier: Erlaubnis nach § 33c GewO ) bei daraus resultierenden Wegfalls einer konkreten Chance zur Fortführung des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs einer gewerberechtlichen Erlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuständigkeit für den Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer Aufstellerlaubnis für Geldspielautomaten wegen Steuerhinterziehung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Aufstellerlaubnis für Gewinnspielgeräte kann unverhältnismäßig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Aufstellerlaubnis für Gewinnspielgeräte kann unverhältnismäßig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 64, 186
  • NVwZ-RR 2014, 302
  • VBlBW 2014, 302
  • DÖV 2014, 310
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Vielmehr setzt sie gemäß Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsgebot die zusätzliche, aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Feststellung voraus, dass sie schon vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618).

    Es ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei dem Antragsteller wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 24.10.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22.06.1994 - 1 B 114.94 -, GewArch 1995, 111).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Zur abschließenden Bestimmung des zuständigen Rechtsträgers findet § 3 LVwVfG entsprechende Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 5.11 - zur entsprechenden Anwendung des § 3 BVwVfG bei fehlender Regelung der Verbandskompetenz der Länder; ablehnend zur entsprechenden Anwendung (jedenfalls) von § 3 Abs. 1 VwVfG demgegenüber etwa Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 3 Rn. 3; Schliesky, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Aufl., § 3 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Bestehen keine speziellen Regelungen, kommt es bei unanfechtbaren Ausgangsverwaltungsakten auf die sachliche Zuständigkeit für den Erlass des Ausgangsverwaltungsakts im Zeitpunkt des Widerrufs bei Zugrundelegung der dann geltenden Rechtslage an (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., Rn. 164 sowie BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - 13 S 201/08 -, VBlBW 2009, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05

    Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Für ein hinreichendes Vollzugsinteresse müssten also zusätzlich zur voraussichtlichen Rechtmäßigkeit der Verfügung Anhaltspunkte für die Besorgnis vorliegen, der Antragsteller werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit zusätzlich gefährden (vgl. Senat, Beschluss vom 27.01.2006 - 6 S 1860/05 -, NVwZ-RR 2006, 395).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08

    Behördenzuständigkeit bei Rücknahme einer Ausweisung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    Bestehen keine speziellen Regelungen, kommt es bei unanfechtbaren Ausgangsverwaltungsakten auf die sachliche Zuständigkeit für den Erlass des Ausgangsverwaltungsakts im Zeitpunkt des Widerrufs bei Zugrundelegung der dann geltenden Rechtslage an (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., Rn. 164 sowie BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - 13 S 201/08 -, VBlBW 2009, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96

    Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis während eines Widerrufsverfahrens -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13
    In der Verpachtung des Betriebes sowie in der Gewerbeabmeldung liegt auch kein konkludenter Verzicht auf die Gaststättenerlaubnis (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.12.1996 - 14 S 2158/96 -, GewArch 1997, 121).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21

    Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von

    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, GewArch 2014, 83 ).

    Die Tatsachen, auf die die Unzuverlässigkeit gestützt werden soll, brauchen zwar nicht im Rahmen des Gewerbebetriebes eingetreten zu sein, sie müssen andererseits jedoch gewerbebezogen sein, das heißt, die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Hinblick auf das konkret ausgeübte Gewerbe in Frage stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1988 - 14 S 2894/88 -, NVwZ-RR 1989, 540; s. auch Beschluss des Senats vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, GewArch 2014, 83 ).

    Dies kann nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zwar dann anzunehmen sein, wenn die Anordnung der sofortigen Vollziehung zum Wegfall einer konkreten Fortführungschance führt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, GewArch 2014, 83 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Die gesonderte Aufführung der Betriebsstätte dient dazu, in Anpassung an die Gegebenheiten der Wirtschaft dem Prinzip der orts- und sachnahen Entscheidung noch stärker Geltung zu verschaffen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 48; Schmitz a. a. O. Rn. 20; BT-Drs.

    Ist in einer "Angelegenheit" ein hinreichender Bezug zum Betrieb einer Betriebsstätte gegeben, liegt darin nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung auch nicht gleichzeitig eine "Angelegenheit", die sich auf den Betrieb eines Unternehmens im Sinn dieser Regelung bezieht, auch wenn das Gesamtunternehmen als solches ebenfalls betroffen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 a. a. O. m. w. N.).

  • VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten

    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt danach vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 33, und vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 25.08.2020 - 4 B 1145/20 -, juris Rn. 6, und vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22 -, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 22 CS 21.1859

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Verstößen gegen die

    Auf die Rechtsfrage, ob und inwieweit das "Bedürfnis" für einen Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis (als insoweit nach § 15 Abs. 2 GastG gebundene Entscheidung) durch eine Betriebsaufgabe angesichts der innerhalb der Frist des § 8 Satz 1 Alt. 2 GastG verbleibenden Möglichkeit, den Betrieb wiederaufzunehmen, überhaupt entfallen kann, braucht daher nicht eingegangen zu werden (vgl. dazu bspw. ablehnend - Erledigung erst bei Erlaubnisverzicht, der nicht allein in einer Betriebsaufgabe und Weiterverpachtung liegt - VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 23 m.V.a. VGH BW, U.v. 30.12.1996 - 14 S 2158/96 - juris Rn. 22).

    Gleiches gilt für die Frage, wie sich dies auf das Rechtsschutzbedürfnis der Hauptsacheklage auswirken würde (vgl. dazu ebenfalls VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 23; VG München, U.v. 9.7.2002 - M 16 K 01.1520 - juris Rn. 11; noch weitergehend HessVGH, B.v. 28.4.1993 - 14 TH 663/93 - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - 15 A 1035/14

    Übertragung der Aufgabe eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vom

    Soweit der Kläger einen Vermögensvorteil der Beklagten auch darin sieht, dass diese seit der Funktionsnachfolge/dem Zuständigkeitswechsel für einen etwaigen Widerruf der von dem Kläger erlassenen Zuwendungsbescheide gemäß § 49 VwVfG NRW und eine damit verbundene Rückforderung der Zuwendung nach § 49 a VwVfG NRW sachlich zuständig ist, vgl. zu dieser Rechtsfolge BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226 = NJW 2000, 1512 = juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 44, Urteil vom 25. August 2008 - 13 S 201/08 -, juris Rn. 27; allgemein zur Behandlung von Zuständigkeitswechseln im Widerrufsverfahren Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 49 Rn. 77a, hat dies keine eigenständige Bedeutung.
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    Der vom Antragsteller angeführten Änderung dieses Prüfungsmaßstabs wegen erheblicher Grundrechtseingriffe bedarf es an dieser Stelle nicht, da die Grundrechtssensibiliät im Rahmen der Folgenabwägung bzw. des besonderen Vollzugsinteresses zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 29; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 201).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 6 S 1283/23

    Darlegungslast bei spielhallenrechtlicher Unzuverlässigkeit

    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt danach vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.06.2023 - 6 S 2289/22 -, ZfWG 2023, 537 , vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, GewArch 2021, 331 und vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, GewArch 2014, 83 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22

    Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen

    Der Erlaubnisversagungsgrund der (allgemeinen) Unzuverlässigkeit liegt danach vor, wenn der Gewerbetreibende nach dem Gesamtbild seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 -, GewArch 2014, 83 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2021 - 6 S 506/21 -, GewArch 2021, 331 ; OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2020 - 4 B 1145/20 -, und Beschluss vom 28.04.2023 - 4 B 1071/22 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Der in dem Anschluss an das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 03.12.1996 (a. a. O.) vertretenen Ansicht, auf Grund der Eintragung der Widerrufsentscheidung in das Gewerbezentralregister könne allenfalls - in den dem Widerruf betreffenden Klageverfahren - ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Betracht kommen, ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bestehe hingegen wegen der nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer gegenstandslos gewordenen Taxigenehmigung nicht (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2021 a. a. O.), vermag der Senat auch im Hinblick auf die in § 152 GewO geregelte Entfernung von Eintragungen im Gewerbezentralregister nicht zu folgen (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 23 und vom 18.03.2009 - 6 S 2816/08 - n. v.).
  • VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15

    Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, juris; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • VG Sigmaringen, 12.07.2016 - 3 K 1949/16

    Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung;

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 4 K 2249/16

    Wechsel der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 72 EStG

  • VG Mainz, 06.09.2018 - 1 K 25/18

    Rechtmäßige Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des

  • VG München, 14.07.2014 - M 18 S 14.2092

    Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde;

  • VG München, 10.09.2014 - M 18 K 14.2089

    Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde;

  • VG München, 19.05.2014 - M 16 S 14.1782

    Gaststättenrecht; Widerruf der Gaststättenerlaubnis

  • VG Würzburg, 08.04.2014 - W 6 S 14.271

    Sofortverfahren; Gaststättenerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Schulden bei

  • VG Sigmaringen, 23.03.2021 - 4 K 2387/19

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für

  • VG Augsburg, 06.04.2017 - Au 5 S 17.420

    Widerruf einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Sachsen, 13.02.2014 - 3 B 415/13

    Verbandskompetenz zur Entscheidung über die Verlängerung einer

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