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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17   

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https://dejure.org/2018,43265
VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17 (https://dejure.org/2018,43265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 (https://dejure.org/2018,43265)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2018 - 4 S 1237/17 (https://dejure.org/2018,43265)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstunfall; Betriebssport; dienstliche Veranstaltung; Lehrersport; Fußball; Gesundheitsmanagement; Teambuilding

  • rechtsportal.de

    BeamtVG BW § 45 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2
    Anerkennung zweier Sportunfälle während des sogenannten "Lehrersports" an einer Schule als Dienstunfälle; "Lehrersport" als eine dienstliche Veranstaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstunfälle - Unfall beim "Lehrersport"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung von Sportunfällen eines Sportlehrers während des sogenannten "Lehrersports"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung von Sportunfällen eines Sportlehrers während des sogenannten "Lehrersports"

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung eines Lehrers im Rahmen einer Lehrersportveranstaltung kein Dienstunfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 734
  • VBlBW 2019, 236
  • DÖV 2019, 242 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Bei Unfällen im eher privaten Lebensbereich müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes jedenfalls ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004, a.a.O.; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236; Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36; Urteil vom 19.04.1967 - VI C 96.63 -, VerwRspr 1968, 300, 301 ff.).

    Anderes gilt für Ämter, in denen die eigentlichen Dienstaufgaben eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit zwingend voraussetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36, 39).

    Sie muss vielmehr ausschlaggebend einem solchen Zweck dienen und formell vom Dienstherrn dazu bestimmt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 40).

    Maßgeblich ist insoweit, wie sich die Veranstaltung nach den Umständen des Einzelfalls objektiv darstellt; die bloße subjektive Auffassung und Vorstellung eines Beamten kann einer Veranstaltung demgegenüber rechtlich keinen dienstlichen Charakter verleihen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236 ).

    Für die Einordnung als dienstlich ist in formeller Hinsicht erforderlich, dass die Initiative für die Veranstaltung vom Dienstherrn ausgeht oder dieser sich eine bestehende Veranstaltung zu eigen macht und er sich die Organisation einschließlich der Bestimmung von Ort und Zeit sowie - zumindest in den Grundzügen - auch der Inhalte selbst vorbehält, was es freilich nicht ausschließt, dass der Dienstvorgesetzte hiermit einzelne Beamte beauftragt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 40 f.).

    Sie muss gerade deswegen - unmittelbar oder mittelbar - von der Autorität des Dienstherrn getragen und unter seinem Einfluss organisiert werden und hierdurch ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423; Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; insoweit einen Dienstbezug bejahend OVG Rh-Pf, Urteil vom 03.02.2012 - 10 A 11071/11 -, NVwZ-RR 2012, 560 ; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750 - <"Sport- und Gesundheitstag" der bayer. Sozialgerichtsbarkeit; verneinend BayVGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 3 B 11.892 -, Juris <"Oberfränkische Volleyballmeisterschaft der Realschullehrer">; VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2012 -RN 1 K 11.207 -, ZBR 2013, 104 ).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Dagegen liegt kein Dienstunfall vor, wenn sie vorwiegend auf einer autonomen Entscheidung des Beamten beruht und privaten Interessen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O., Rn. 17; Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, NVwZ-RR 2008, 411 Rn. 13 ff.; Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423).

    Bei Unfällen im eher privaten Lebensbereich müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes jedenfalls ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004, a.a.O.; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236; Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36; Urteil vom 19.04.1967 - VI C 96.63 -, VerwRspr 1968, 300, 301 ff.).

    Sie muss gerade deswegen - unmittelbar oder mittelbar - von der Autorität des Dienstherrn getragen und unter seinem Einfluss organisiert werden und hierdurch ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423; Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; insoweit einen Dienstbezug bejahend OVG Rh-Pf, Urteil vom 03.02.2012 - 10 A 11071/11 -, NVwZ-RR 2012, 560 ; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750 - <"Sport- und Gesundheitstag" der bayer. Sozialgerichtsbarkeit; verneinend BayVGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 3 B 11.892 -, Juris <"Oberfränkische Volleyballmeisterschaft der Realschullehrer">; VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2012 -RN 1 K 11.207 -, ZBR 2013, 104 ).

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16

    Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    a) Das gesetzliche Merkmal "in Ausübung oder infolge des Dienstes" verlangt - wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat - eine besonders enge ursächliche Verknüpfung des Unfallereignisses mit dem Dienst (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 17.16 -, NVwZ-RR 2017, 425 Rn. 14 ; Beschluss vom 25.07.2014 - 2 B 62.13 -, Juris Rn. 11 ; Urteil vom 29.08.2013 - 2 C 1.12 - NVwZ-RR 2014, 152 Rn. 10 m.w.N. ).

    Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge knüpft insoweit strukturell an andere Merkmale an als der sozialversicherungsrechtliche Unfallschutz, der einen inneren Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung zum Unfallzeitpunkt und der versicherten Tätigkeit erfordert (§ 8 SGB VII, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., Rn. 17 ff.).

    Eine Ausnahme gilt grundsätzlich nur für den Fall, dass diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., Rn. 15; Urteil vom 29.08.2013, a.a.O., Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    a) Das gesetzliche Merkmal "in Ausübung oder infolge des Dienstes" verlangt - wie das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat - eine besonders enge ursächliche Verknüpfung des Unfallereignisses mit dem Dienst (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 17.16 -, NVwZ-RR 2017, 425 Rn. 14 ; Beschluss vom 25.07.2014 - 2 B 62.13 -, Juris Rn. 11 ; Urteil vom 29.08.2013 - 2 C 1.12 - NVwZ-RR 2014, 152 Rn. 10 m.w.N. ).

    Dieser liegt in einem über die allgemeine Fürsorge hinausgehenden besonderen Schutz des Beamten bei Unfällen, die außerhalb seiner privaten (eigenwirtschaftlichen) Sphäre im Bereich der in der dienstlichen Sphäre liegenden Risiken eintreten, also in dem Gefahrenbereich, in dem der Beamte entscheidend aufgrund der Anforderungen des Dienstes tätig wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.11.2016 und vom 29.08.2013, a.a.O.).

    Eine Ausnahme gilt grundsätzlich nur für den Fall, dass diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016, a.a.O., Rn. 15; Urteil vom 29.08.2013, a.a.O., Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 19.04.1967 - VI C 96.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Bei Unfällen im eher privaten Lebensbereich müssen für ein Verhalten des Beamten, soll es der unfallgeschützten Sphäre zuzurechnen sein, die Anforderungen des Dienstes jedenfalls ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004, a.a.O.; Urteil vom 31.01.1974 - II C 7.73 -, ZBR 1974, 236; Urteil vom 13.08.1973 - VI C 26.70 -, BVerwGE 44, 36; Urteil vom 19.04.1967 - VI C 96.63 -, VerwRspr 1968, 300, 301 ff.).

    Dies gilt im Grundsatz selbst dann, wenn der Dienstherr zur Förderung sportlicher Aktivitäten finanzielle Mittel zur Verfügung stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1967 - VI C 96.63 -, VerwRspr 1968, 300, 304).

    Dies kann der Fall sein, wenn der Dienstherr - etwa im Zuge von Programmen zum Gesundheitsmanagement - spezielle Sportangebote organisiert, die dem Ausgleich körperlicher, geistiger oder nervlicher Belastungen durch die eigentliche dienstliche Tätigkeit des Beamten dienen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1967, a.a.O., S. 303; OVG NRW, Urteil vom 20.06.2007 - 21 A 4266/05 -, Juris Rn. 33).

  • VGH Bayern, 26.06.2012 - 3 B 11.892

    Dienstunfall; oberfränkische Volleyballmeisterschaften der Realschullehrer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Sie muss gerade deswegen - unmittelbar oder mittelbar - von der Autorität des Dienstherrn getragen und unter seinem Einfluss organisiert werden und hierdurch ihre entscheidende Prägung durch die dienstliche Sphäre erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423; Urteil vom 13.08.1973, a.a.O., S. 44; insoweit einen Dienstbezug bejahend OVG Rh-Pf, Urteil vom 03.02.2012 - 10 A 11071/11 -, NVwZ-RR 2012, 560 ; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750 - <"Sport- und Gesundheitstag" der bayer. Sozialgerichtsbarkeit; verneinend BayVGH, Beschluss vom 26.06.2012 - 3 B 11.892 -, Juris <"Oberfränkische Volleyballmeisterschaft der Realschullehrer">; VG Regensburg, Urteil vom 21.03.2012 -RN 1 K 11.207 -, ZBR 2013, 104 ).

    Ist eine Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt des Teambuilding als dienstlich zu qualifizieren, kann dem jedoch nicht entgegengehalten werden, eine im sportlichen Rahmen durchgeführte gesellschaftliche Veranstaltung von Beamten unterfalle nicht dem Dienstunfallschutz (a.A. - allerdings unter Einordnung der Pflege des Betriebsklimas als bloßer Nebenzweck - BayVGH, Beschluss vom 26.06.2012, a.a.O., Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1989 - 4 S 1460/88

    Unfall beim Betriebssport - zur dienstlichen Veranstaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Demgegenüber handelt es sich bei mehr oder weniger losen Betriebssportgruppen, deren Mitglieder sich - wenn auch im Einzelfall mit Billigung des Dienstvorgesetzten - in regelmäßigen Abständen freiwillig zur gemeinsamen Ausübung von Sport zusammenfinden, nicht um dienstliche Veranstaltungen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.08.1989 - 4 S 1460/88 -, ESVGH 40, 315; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09.10.2003 - 2 A 11109/03 -, IÖD 2004, 45; VG Ansbach, Urteil vom 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335 -, Juris).

    Es handelt sich hierbei um eine schlichte organisatorische Hilfestellung, aus der bei objektiver Betrachtung nicht auf den Willen des Dienstvorgesetzten geschlossen werden kann, die Veranstaltung in den dienstlichen Bereich einzubeziehen (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 02.08.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08

    Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Sind dem Beamten für gewisse Zeit Aufgaben zugewiesen, die er nicht an seinem üblichen Dienstort, insbesondere nicht an seinem Arbeitsplatz in einem Dienstgebäude, sondern an einem anderen Ort wahrnehmen muss, so wird dieser Ort für die Dauer der Aufgabenerledigung vorübergehend zum Dienstort (vgl. für Lehrer in Bezug auf einen Schullandheimaufenthalt: BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 410 Rn. 10; siehe auch Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, Juris Rn. 15).

    Dagegen liegt kein Dienstunfall vor, wenn sie vorwiegend auf einer autonomen Entscheidung des Beamten beruht und privaten Interessen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O., Rn. 17; Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, NVwZ-RR 2008, 411 Rn. 13 ff.; Urteil vom 14.12.2004 - 2 C 66.03 -, NVwZ-RR 2005, 422, 423).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 135.07

    Dienstunfall; Schullandheimaufenthalt; Notwendigkeit der Übernachtung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Sind dem Beamten für gewisse Zeit Aufgaben zugewiesen, die er nicht an seinem üblichen Dienstort, insbesondere nicht an seinem Arbeitsplatz in einem Dienstgebäude, sondern an einem anderen Ort wahrnehmen muss, so wird dieser Ort für die Dauer der Aufgabenerledigung vorübergehend zum Dienstort (vgl. für Lehrer in Bezug auf einen Schullandheimaufenthalt: BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 410 Rn. 10; siehe auch Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, Juris Rn. 15).

    Zu diesen gehört im Übrigen auch die Durchführung von Studien- oder Klassenfahrten beziehungsweise von Landschulheimaufenthalten, die am Dienstunfallschutz teilnehmen, soweit sich in einem in diesem Zusammenhang erlittenen Unfall keine Gelegenheitsursachen, sondern spezifische Gefahren oder jedenfalls nach allgemeiner Lebenserfahrung erhöhte Risiken realisieren (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225 sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 276 ), und der Unfall nicht bei einer Tätigkeit eingetreten ist, die mit dem pädagogischen Auftrag des Lehrers unvereinbar ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11.04.2007 - 21 A 3006/05 - sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 06.12.2007 - 2 B 70.07 -, Juris ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 4266/05

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall bei Verletzung eines beamteten Lehrers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 4 S 1237/17
    Dies kann der Fall sein, wenn der Dienstherr - etwa im Zuge von Programmen zum Gesundheitsmanagement - spezielle Sportangebote organisiert, die dem Ausgleich körperlicher, geistiger oder nervlicher Belastungen durch die eigentliche dienstliche Tätigkeit des Beamten dienen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1967, a.a.O., S. 303; OVG NRW, Urteil vom 20.06.2007 - 21 A 4266/05 -, Juris Rn. 33).

    Demgegenüber kann eine Veranstaltung regelmäßig nicht als dienstlich angesehen werden, wenn der Dienstherr den Dienstunfallschutz ausdrücklich ausschließt und damit zu erkennen gibt, dass die Teilnahme des Beamten freiwillig und "auf eigenes Risiko" erfolgt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007, a.a.O., Rn. 39 f.).

  • VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 5018/15

    Dienstunfall beim "Lehrersport"

  • BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 62.13

    Zurücklegen des Wegs zu einem Integrationsfachdienst als Dienst eines Lehrers

  • BVerwG, 31.01.1974 - II C 7.73

    Körperverletzung als Dienstunfall

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 16.01750

    "Sport- und Gesundheitstag" der Sozialgerichtsbarkeit in Bayern als dienstliche

  • VG Düsseldorf, 18.05.2015 - 23 K 308/15

    Lehrerausflug; äußere Einwirkung; innere Einwirkung; Dienst; im Banne des

  • VG Aachen, 28.08.2014 - 1 K 519/13

    Beamter; Bezirksregierung; Dienst; formell; Genehmigung; Lehrersport; Leiter;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11071/11
  • VG Regensburg, 21.03.2012 - RN 1 K 11.207

    Anerkennung eines Dienstunfalls; Behördenfußballturnier im Rahmen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2003 - 2 A 11109/03

    Verletzung bei Fußballspiel ist kein Dienstunfall

  • VG Ansbach, 17.11.2009 - AN 1 K 09.01335

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall

  • VG Bayreuth, 01.08.2008 - B 5 K 07.713

    Die sportliche Betätigung eines Beamten ist grundsätzlich dem privaten

  • VG Ansbach, 20.07.2010 - AN 1 K 10.00828

    Unfall eines Sportlehrers bei der Teilnahme am allgemeinen "Sport für Lehrer"

  • BVerwG, 31.01.2008 - 2 C 23.06

    Dienstunfall; in Ausübung des Dienstes; infolge des Dienstes; Kausalzusammenhang;

  • BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07

    Notwendigkeit einer Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtssprechung für

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2007 - 4 S 516/06

    Dienstunfall des Lehrers beim Duschen in einem Schullandheim während der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 21 A 3006/05

    Gemeinsamer Alkohol-und Tabakkonsum eines Lehrers mit Schülern

  • BVerwG, 22.06.2005 - 2 B 107.04

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage bei bestehen eines

  • VG Freiburg, 02.05.2023 - 3 K 3268/21

    Impfung einer Polizistin gegen COVID 19 als dienstliche Veranstaltung

    Dieser liegt in einem über die allgemeine Fürsorge hinausgehenden besonderen Schutz des Beamten bei Unfällen, die außerhalb seiner privaten (eigenwirtschaftlichen) Sphäre im Bereich der in der dienstlichen Sphäre liegenden Risiken eintreten, also in dem Gefahrenbereich, in dem der Beamte entscheidend aufgrund der Anforderungen des Dienstes tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 C 1.12 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris Rn. 28; jeweils m. w. N.).

    Sind dem Beamten für gewisse Zeit Aufgaben zugewiesen, die er nicht an seinem üblichen Dienstort, insbesondere nicht an seinem Arbeitsplatz in einem Dienstgebäude, sondern an einem anderen Ort wahrnehmen muss, so wird dieser Ort für die Dauer der Aufgabenerledigung vorübergehend zum Dienstort (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.08.2013 - 2 C 1.12 -, juris Rn. 11 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris Rn. 29; jeweils m. w. N.).

  • VG Sigmaringen, 26.09.2023 - 14 K 3270/21

    Dienstunfall; Lehrerin; Fernunterricht; Corona-Pandemie; Knochenbruch

    Dies gilt nur dann nicht, wenn diese Tätigkeit vom Dienstherrn verboten ist oder dessen wohlverstandenen Interessen zuwiderläuft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris, Rn. 28; für das wortgleiche Merkmal im Bundesbeamtenrecht vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2008 - 2 C 23.06 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, juris, Rn. 13 f.; jeweils m.w.N.).

    Sind ihnen für gewisse Zeit Aufgaben zugewiesen, die sie nicht an ihrem üblichen Dienstort, insbesondere nicht an ihrem Arbeitsplatz in einem Dienstgebäude, sondern an einem anderen Ort wahrnehmen müssen, so wird dieser Ort für die Dauer der Aufgabenerledigung vorübergehend zum Dienstort (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris, Rn. 29 f. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 B 135.07 -, juris, Rn. 7 ff. und BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, juris, Rn. 15).

    Dagegen liegt kein Dienstunfall vor, wenn sie vorwiegend auf einer autonomen Entscheidung der Beamtinnen und Beamten beruht und privaten Interessen dient (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, juris, Rn. 29 f.; BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 A 3.08 -, juris, Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats bedeutet die Teilnahme des begleitenden und Aufsicht führenden Lehrers an einer Klassenfahrt für ihn bei realitätsnaher Betrachtung gegebenenfalls einen "24-Stunden-Dienst", weshalb grundsätzlich auch ein "Rund um die Uhr"-Dienstunfallschutz zuzusprechen ist (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2007 - 4 S 516/06 -, VBlBW 2008, 225 sowie nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 2 B 135.07 -, NVwZ-RR 2008, 276 sowie Senatsurteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, Juris Rn. 35, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2020 - 4 S 3157/19

    Anerkennung eines Dienstunfalls; psychische Erkrankung eines Polizeibeamten

    Der Senat hat die Anerkennung einer beim "Lehrersport" erlittenen Verletzung eines Sportlehrers abgelehnt, weil es sich nicht um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt habe, nicht aber, weil die Tätigkeit typisch war (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2022 - 4 S 3727/21

    Übernahme von Dienstunfallkosten durch den Kommunalen Versorgungsverband

    Materiell ist die Veranstaltung unter diesen Voraussetzungen dienstbezogen, wenn sie allein oder zumindest überwiegend einem Teambuilding der Beschäftigten und nicht im Schwerpunkt privaten Interessen dient (ausführlich: Senatsurteil vom 10.12.2018 - 4 S 1237/17 -, Juris).
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