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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08 (https://dejure.org/2010,1772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 (https://dejure.org/2010,1772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 9 S 3331/08 (https://dejure.org/2010,1772)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzneimittelzulassung: Berücksichtigung von Produkthinweisen auf der Homepage des Herstellers

  • webshoprecht.de

    Zur Bedeutung von Produkthinweisen auf der Homepage des Herstellers und von Äußerungen Dritter im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung eines arzneimittelrechtlichen Verkaufsverbotes für einen Kräutertee; Ermittlung des arzneimittelartigen Erscheinungsbildes eines Kräuterpräparates; Berücksichtigung von Produkthinweisen auf der Homepage des auf der Verpackung ausgewiesenen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2 Abs. 1; AMG § 69 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Aufhebung eines arzneimittelrechtlichen Verkaufsverbotes für einen Kräutertee; Ermittlung des arzneimittelartigen Erscheinungsbildes eines Kräuterpräparates; Berücksichtigung von Produkthinweisen auf der Homepage des auf der Verpackung ausgewiesenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 527
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Die hier streitige Abgrenzung der Arzneimittel von den Lebensmitteln ist an Hand der gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmung des Arzneimittels in Art. 1 Nr. 2 der "Arzneimittel"-Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel vom 06.11.2001 (ABl. EG Nr. L 311 S. 67 in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31.03.2004, ABl. EG Nr. L 136 S. 34) vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038), die auch dem Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 AMG in der Neufassung des Änderungsgesetzes vom 17.07.2009 - trotz der teilweise unterschiedlichen sprachlichen Fassung - zu Grunde liegt (vgl. die Gesetzesbegründung in BR-Drs. 171/09, S. 65: "in das deutsche Recht überführt"; dazu auch Müller, NVwZ 2009, 425 [428]).

    Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel "auf Verdacht" verbietet sich damit (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038; ebenso bereits Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, ZLR 2008, 80).

    Ein Produkt erfüllt diese Voraussetzungen, wenn es entweder ausdrücklich als ein Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Slg. 2007, I-9811, Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038).

    Zwar ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu nicht ganz eindeutig, weil es lediglich ausgeführt hat, der Einwand, nicht für beliebige Veröffentlichungen in die Verantwortung genommen werden zu können, gelte "jedenfalls" nicht für die eigenen und die Produktbeschreibungen des Herstellers, dessen Internetadresse auf dem Verpackungsetikett angegeben sei (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038, Rn. 23).

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Ein Produkt erfüllt diese Voraussetzungen, wenn es entweder ausdrücklich als ein Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Slg. 2007, I-9811, Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038).

    Es muss vielmehr gerade um die Funktion der Verhütung oder Heilung von menschlichen Krankheiten gehen (vgl. EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Slg. 2007, I-9811, Rn. 45 und 64).

    Dass die bloße Wiedergabe des Fotos einer Pflanze auf der Verpackung eines Erzeugnisses nicht genügt, um bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher ein Vertrauen wie dasjenige hervorzurufen, das Arzneimittel normalerweise erwecken, hat der Europäische Gerichtshof bereits ausdrücklich entschieden (EuGH, Urteil vom 15.11.2007 - C-319/05 -, Slg. 2007, I-9811 Rn. 50).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Andernfalls würden die strengeren Vorschriften des Arzneimittelregimes auf Sachverhalte erstreckt und der freie Warenverkehr damit behindert, ohne dass hierfür eine ausreichende Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorliegen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-140/07 -, NVwZ 2009, 439).

    Denn eine europaweite Vollharmonisierung hat im Arzneimittelsektor noch nicht stattgefunden, so dass unterschiedliche Einstufungen eines Erzeugnisses durch verschiedene Mitgliedstaaten im gegenwärtigen Stand durchaus möglich sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-140/07 -, NVwZ 2009, 439 Rn. 28).

    Durch die Inanspruchnahme heilender Wirkungen kann zur Verwendung des vermeintlichen Arzneimittels angeregt und der Verbraucher damit in die Irre geführt werden, wenn die Erzeugnisse nicht die Wirksamkeit besitzen, welche die Verbraucher nach ihrer "Präsentation" von ihnen erwarten dürfen (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 15.01.2009 - C-140/07 -, NVwZ 2009, 439, Rn. 25).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 22.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel "auf Verdacht" verbietet sich damit (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5/09 -, NVwZ 2009, 1038; ebenso bereits Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, ZLR 2008, 80).

    Bezugspunkt der Arzneimitteleigenschaft ist damit eine Abweichung vom normgemäßen Funktionieren des Organismus und damit eine angestrebte Wirkungsweise, die zu einer Veränderung führt, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, ZLR 2008, 80, Rn. 22).

    Denn angesichts der fehlenden therapeutischen Wirksamkeit könnte eine Arzneimittelzulassung wohl nicht erreicht werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 22/06 -, ZLR 2008, 80, Rn. 26), die Beseitigung des arzneimittelartigen Erscheinungsbildes - die für den Vertrieb als Lebensmittel erforderlich wäre - steht der Klägerin mangels eigener Veranlassung oder Beherrschbarkeit aber ebenfalls nicht zur Verfügung.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 509/07

    Abgrenzung kosmetische Mittel zu Arzneimittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Die Bezugnahme auf Erfahrungen und Autoritäten weist daher keinen Bezug zu arzneimittelbezogenen Eigenschaften auf (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, GewArch 2008, 318).

    Der Zweck der Einbeziehung wirkungsloser Produkte in den Arzneimittelbegriff besteht gerade in dem Risiko der Verwendung eines wirkungslosen Präparates anstelle der geeigneten Heilmittel (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 509/07 -, GewArch 2008, 318).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 9 S 1958/07

    Zum Streitwert für Verkaufsverbote und Sicherstellungen im Lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Nach § 47 Abs. 1 Satz 1, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 25.1 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430) wird der Streitwert für Verkaufsverbote und ähnliche Maßnahmen im Lebens- und Arzneimittelrecht anhand des Verkaufswerts der betroffenen Waren bestimmt.

    Es sind keine Ermessensgesichtspunkte ersichtlich, die es sachgerecht erscheinen lassen könnten, die zwischenzeitlich vorhandenen Anhaltspunkte für die sich aus dem Antrag der Klägerin für sie ergebende Bedeutung der Sache nicht zu berücksichtigen (vgl. auch hierzu bereits Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 9 S 1958/07 -, NVwZ-RR 2008, 430).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Eine Tatsachengrundlage für die Annahme, trotz der geringen Dosierung und der nicht im Vordergrund stehenden Bewerbung mit dem Inhaltsstoff der Rhabarberwurzel präge dieser Bestandteil das Gesamtprodukt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 16.05.2007 - 3 C 34/06 -, NVwZ-RR 2007, 771, Rn. 24 f.), ist indes weder vom Beklagten vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98

    Franzbranntwein-Gel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Denn eine entsprechende Verkehrsanschauung für Rhabarberwurzel könnte nur dann zur Einstufung von "F... ..." als Präsentationsarzneimittel herangezogen werden, wenn die heilende Wirkung des Bestandteils nach der Verbrauchererwartung bei der Würdigung des Gesamtprodukts so im Vordergrund stehen würde, dass für dieses ebenfalls von einer krankheitsheilenden Zweckbestimmung auszugehen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.2000 - I ZR 158/98 -, NJW-RR 2001, 1329, Rn. 32).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Denn Anknüpfungspunkt für die Verkehrsanschauung des durchschnittlich informierten Verbrauchers ist danach, dass das fragliche Erzeugnis "in Anbetracht seiner Aufmachung" eine arzneimittelartige Wirkung haben müsse (ständige Rechtsprechung seit EuGH, Urteil vom 30.11.1983 - C-227/82 -, Slg. 1983, 3883, Rn. 18).
  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08
    Dies gilt selbst dann, wenn entsprechende Mitteilungen vom Hersteller erst auf Anfrage zugesandt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 28.10.1992 - C-219/91 -, Slg. 1992, I-5485, Rn. 26 und 28).
  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023

    Arzneimittel; traditionelle chinesische Medizin; Einfuhrerlaubnis;

  • EuGH, 30.04.2009 - C-27/08

    BIOS Naturprodukte - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17

    Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 3 C 46.96 -, juris, Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8. Dezember 2010 - 9 S 783/10 -, juris, Rn. 28, und vom 11. Februar 2010 - 9 S 3331/08 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 158/98 -, juris, Rn. 32.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18

    Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den

    Vielmehr kommt die Vorrangregelung für das Arzneimittelrecht nur zur Anwendung, wenn die Arzneimitteleigenschaft des Produktes festgestellt ist (vgl. Senatsurteile vom 09.02.2010 - 9 S 3331/08 - und vom 08.12.2010 - 9 S 783/10 -, beide juris m.w.N.).

    Dieser Feststellung vermag sich der erkennende Senat nach Aktenlage in dem für die Entscheidung über einen Dauerverwaltungsakt nach § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsurteil vom 09.02.2010, a.a.O. m.w.N.) nicht anzuschließen.

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2011 - 13 LC 92/09

    Begründung der Eigenschaft eines Produktes als Präsentationsarzneimittel durch

    Es muss vielmehr gerade um die Funktion der Verhütung oder Heilung von menschlichen Krankheiten gehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.02.2010 - 9 S 3331/08, juris Rdnr. 36).

    Der VGH Baden-Württemberg hat zur Frage der Zurechenbarkeit ausgeführt, dass Aussagen Dritter in Internetforen oder ähnlichem, auf die die Vertreiberin weder Bezug nimmt noch Einfluss hat, ihr nicht zugerechnet werden können (Urt. v. 11.02.2010 - 9 S 3331/08 -, juris Rdnrn. 46 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Schließlich lässt auch der Begriff der "Charge", der von der Klägerin ebenfalls nicht mehr verwendet wird, nicht den Schluss zu, dass bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher hierdurch der Eindruck erweckt werde, es müsse sich um ein Arzneimittel handeln (vgl. hierzu bereits Senatsurteil vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 -, PharmR 2010, 239).

    Dies folgt zunächst schon daraus, dass derartige Aussagen Dritter in Internetforen oder ähnlichem, auf die die Klägerin weder Bezug nimmt noch Einfluss hat, ihr nicht im Sinne einer Arzneimittel-"Präsentation" zugerechnet werden können (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteil vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 -, PharmR 2010, 239).

  • VG Köln, 14.04.2015 - 7 K 4332/13

    Zulassungpflicht von Lutschtabletten mit dem Bestandteil eines Trockenextraktes

    Jedoch liegt regelmäßig ein Präsentationsarzneimittel vor, wenn der Hersteller für das Produkt "therapeutische Wirksamkeit in Bezug auf bestimmte Erkrankungen" oder "heilende, krankheitsvorbeugende oder Leiden lindernde Wirkungen in Anspruch nimmt", vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 21/06 - juris, Rn. 40; Urteil vom 16.05.2007 - 3 C 34/06 - juris, Rn. 23; Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5.09 - juris, Rn. 23; OVG NRW, Beschluss vom 13.10.2010 - 13 A 1187/10 - juris, Rn. 23 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 - juris, Rn. 36; OVG Lüneburg, Urteil vom 03.02.2011 - 13 LC 92/09 - ; VG Köln, Urteil vom 14.10.2009 - 24 K 4394/08 - und vom 13.04.2010 - 24 K 5687/08 - .
  • BFH, 17.05.2022 - VII R 4/19

    Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz

    Denn gegen die Maßnahmen der zuständigen Überwachungsbehörde (§ 69 AMG) steht dem Adressaten der Verwaltungsrechtsweg (§ 40 Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--) offen (vgl. etwa Vorlagebeschluss des BVerwG vom 03.08.1989 - 3 C 7/86, juris; Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08, Sammlung Lebensmittelrechtlicher Entscheidungen 60, 296; Urteil des OVG des Saarlandes vom 03.02.2006 - 3 R 7/05, Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht --ZLR-- 2006, 173; Urteil des OVG Lüneburg vom 24.10.2002 - 11 LC 207/02, ZLR 2003, 371; s.a. Delewski in Kügel/Müller/Hofmann, a.a.O., § 69 Rz 75; Rehmann, a.a.O., § 69 Rz 17, sowie Brandenburg/Kock in Dorsch, Zollrecht, Art. 134 UZK Rz 97.1 [Loseblatt, Dokumentstand 190. Ergänzungslieferung 01.2020]; Schoenfeld in Krenzler/Herrmann/Niestedt, EU-Außenwirtschafts- und Zollrecht, Art. 134 UZK Rz 33 [Loseblatt, Dokumentstand 9. Ergänzungslieferung 05.2017]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 13 A 3139/17

    Streit über die Einordnung eines Produkts als Präsentationsarzneimittel;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 3 C 46.96 -, juris, Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8. Dezember 2010 - 9 S 783/10 -, juris, Rn. 28, und vom 11. Februar 2010 - 9 S 3331/08 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 158/98 -, juris, Rn. 32.
  • VG Köln, 10.10.2017 - 7 K 3344/14
    Es sei daher unzulässig, einen einzelnen Bestandteil herauszugreifen, der nach der Verkehrsauffassung heilende Wirkung besitze und eine gewisse Bekanntheit habe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 - ).

    Das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 11.02.2010 - 9 S 3331/08 - stützt die Auffassung der Klägerin ebenfalls nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - 13 A 3138/17

    Streit über die Einordnung eines Produkts als Präsentationsarzneimittel;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 3 C 46.96 -, juris, Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8. Dezember 2010 - 9 S 783/10 -, juris, Rn. 28, und vom 11. Februar 2010 - 9 S 3331/08 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 158/98 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 2432/18

    Einstufung eines Produkts als zulassungspflichtiges Arzneimittel in Abgrenzung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 3 C 46.96 -, juris, Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8. Dezember 2010 - 9 S 783/10 -, juris, Rn. 28, und vom 11. Februar 2010 - 9 S 3331/08 -, juris, Rn. 28; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 158/98 -, juris, Rn. 32.
  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 8 E 21.1346

    Eilantrag, Vitamin C für Ungeimpfte, Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen

  • OVG Sachsen, 31.07.2014 - 3 A 205/13

    Humanarzneimittelrichtlinie; Funktionsarzneimittel; Standardzulassung;

  • VG Berlin, 22.06.2017 - 14 K 279.15

    Einstufung eines Nahrungsergänzungsmittels als Präsentationsarzneimittel;

  • VG Potsdam, 30.07.2010 - 3 L 197/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung

  • VG Köln, 13.04.2010 - 24 K 5687/08

    Voraussetzungen der Zulassungspflicht eines Arzneimittels im Zusammenhang mit

  • VG Osnabrück, 30.01.2013 - 6 B 65/12

    Arzneimittel; Arzneimittelbegriff; Abgrenzung; Pflegemittel;

  • VG Osnabrück, 30.01.2013 - 6 B 82/12

    Arzneimittel; Arzneimittelbegriff; Abgrenzung; Pflegemittel;

  • VG München, 19.07.2010 - M 18 S 10.2086

    Präsentationsarzneimittel

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