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   VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15   

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VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15 (https://dejure.org/2016,2815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.2016 - 5 S 1098/15 (https://dejure.org/2016,2815)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 5 S 1098/15 (https://dejure.org/2016,2815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsprechende Anwendung der §§ 317 bis 319 BGB auf eine Schiedsgutachterabrede; Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Schiedsgutachterabrede als Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs; Ermächtigungsbegehren zur Vollstreckung von Forderungen des Vollstreckungsgläubigers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 319 Abs 1 S 1 BGB, § 167 Abs 1 S 2 VwGO, § 317 BGB, § 318 BGB, § 319 Abs 1 S 2 BGB
    Streit über die Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Prozessvergleichs, der eine Schiedsgutachterabrede darstellt; Vollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entsprechende Anwendung der §§ 317 bis 319 BGB auf eine Schiedsgutachterabrede; Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Schiedsgutachterabrede als Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichs; Ermächtigungsbegehren zur Vollstreckung von Forderungen des Vollstreckungsgläubigers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsgutachterabrede ist auch im öffentlichen Recht zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 56
  • NVwZ-RR 2016, 480
  • DÖV 2016, 492
  • DÖV 2016, 492 BauR 2016, 1061 (Leitsatz) NVwZ-RR 2016, 480 (Ls.)
  • BauR 2016, 1061
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Insoweit modifiziert die Schiedsgutachterabrede die in § 1 Abs. 3 des Vergleichs bestimmte Leistungszeit für den Fall eines Streits über den Umfang der von der Vollstreckungsschuldnerin zu bewirkenden Maßnahmen dergestalt, dass die Fälligkeit ihrer diesbezüglichen Verpflichtungen auch über den in § 1 Abs. 3 des Vergleichs genannten Zeitpunkt hinaus bis zur verbindlichen Feststellung durch den Schiedsgutachter aufgeschoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2013 - III ZR 52/12 - NJW-RR 2014, 492, juris Rn. 28).

    16 Auf eine solche Schiedsgutachterabrede, nach der bestimmte für ein Rechtsverhältnis erhebliche Tatsachen durch einen Sachverständigen zu ermitteln und bindend festzustellen sind und die daher nur mittelbar der Bestimmung der Leistung dient, sind mangels einer anderen Vereinbarung der Parteien die §§ 317 bis 319 BGB entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 19.01.1990, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O. Rn. 27 a.E. m.w.N.).

    Dies hat zugleich die Folge, dass die Fälligkeit der betroffenen Forderung erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung beginnt (BGH, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O. Rn. 32 ff.).

    Denn der Übergang der Leistungsbestimmung (Tatsachenfeststellung) auf das Gericht gemäß § 319 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB hat zugleich die Folge, dass die Fälligkeit der betroffenen Forderung erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung beginnt (BGH, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    15 Die Vereinbarung einer derartigen Abrede ist im öffentlichen Recht jedenfalls dann zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten - wie hier - gleichgeordnet gegenüberstehen (§ 62 Satz 2 LVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB; BVerwG, Urteil vom 19.01.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257, juris Rn. 40).

    16 Auf eine solche Schiedsgutachterabrede, nach der bestimmte für ein Rechtsverhältnis erhebliche Tatsachen durch einen Sachverständigen zu ermitteln und bindend festzustellen sind und die daher nur mittelbar der Bestimmung der Leistung dient, sind mangels einer anderen Vereinbarung der Parteien die §§ 317 bis 319 BGB entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urteil vom 19.01.1990, a.a.O.; BGH, Urteil vom 04.07.2013, a.a.O. Rn. 27 a.E. m.w.N.).

    Anderes gälte entsprechend § 319 Abs. 1 Satz 1 BGB nur, wenn diese Feststellungen offenbar unbillig sind, wobei dies im Falle eines Schiedsgutachtens über rechtserhebliche Tatsachen die offenkundige Unrichtigkeit der schiedsgutachtlichen Feststellungen erfordert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1990, a.a.O. Rn. 41 m.w.N.).

    Es trifft die erforderlichen Feststellungen im Rahmen seiner Zuständigkeit und mit den Mitteln seines gerichtlichen Verfahrens (BVerwG, Urteil vom 19.01.1990, a.a.O., Rn. 45 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 24.07.1998 - 13 W 34/98

    Anforderungen an die Bestimmbarkeit der Leistung aus einem Vergleichstext;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Dies genügt dem für die Vollstreckung gerichtlicher Titel geltenden Bestimmtheitsgebot nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998 - 13 W 34/98 - NJW-RR 1999, 791, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2010 - 25 W 74/10, I-25 W 74/10 - BauR 2011, 298, juris Rn. 6).

    Das gälte im Übrigen selbst dann, wenn die Vollstreckungsschuldnerin einen verbindlichen Spruch des Schiedsgutachters nicht befolgt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998, a.a.O. Rn. 9).

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 25.06.1952 - II ZR 104/51 - BGHZ 6, 335, juris Rn. 12 und vom 06.06.1994 - II ZR 100/92 - NJW-RR 1994, 1314, juris Rn. 16).
  • VG Freiburg, 30.04.2015 - 3 K 1896/13

    Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs nach Abnahme durch Behörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Die Beschwerde der Vollstreckungsgläubigerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. April 2015 - 3 K 1896/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 14.07.1986 - II ZR 249/85

    Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Seine Feststellungen werden mit ihrer Bekanntgabe an die Vertragsschließenden - auch für das Vollstreckungsgericht - entsprechend § 318 Abs. 1 BGB grundsätzlich rechtsverbindlich (BGH, Urteil vom 14.07.1986 - II ZR 249/85 - WM 1986, 1384, juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 11.11.2008 - 3 K 955/07

    Folgenbeseitigungsanspruch wegen Einbringung von Abbruchmaterial bei Erstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Das Verwaltungsgericht verurteilte die Vollstreckungsschuldnerin mit Urteil vom 11.11.2008 - 3 K 955/07 -, das in den Jahren 2003 und 2004 in bestimmte Grundstücke der Klägerin zu einem Weg aufgeschüttete Abbruchmaterial zu entfernen und den ursprünglichen Zustand auf diesen Grundstücken wieder herzustellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1997 - 8 S 2714/97

    Antrag des Gläubigers eines Vergleichs auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    18 a) Beantragt ein Gläubiger die Ermächtigung, anstelle des Schuldners die Handlungen vornehmen zu dürfen, die zur Erfüllung eines verwaltungsgerichtlichen Vergleichs notwendig sind, ist der Einwand des Schuldners zu prüfen, er habe die darin übernommenen Verpflichtungen erfüllt, weil die Erfüllung das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers entfallen lässt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.11.1997 - 8 S 2714/97 - VBlBW 1998, 105, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.04.2010 - 25 W 74/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zahlungstitels; maßgebliches Verfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Dies genügt dem für die Vollstreckung gerichtlicher Titel geltenden Bestimmtheitsgebot nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.07.1998 - 13 W 34/98 - NJW-RR 1999, 791, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2010 - 25 W 74/10, I-25 W 74/10 - BauR 2011, 298, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1098/15
    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 25.06.1952 - II ZR 104/51 - BGHZ 6, 335, juris Rn. 12 und vom 06.06.1994 - II ZR 100/92 - NJW-RR 1994, 1314, juris Rn. 16).
  • OLG Bremen, 31.03.1999 - 1 U 70/96
  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1676

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1860

    Abschluss eines Prozessvergleichs - Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung mit

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1863

    Abschluss eines Prozessvergleichs

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1861

    Verfahrensbeendigung durch Vergleich im Flurbereinigungsverfahren

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1862

    Zustimmung zur Änderung des Flurbereinigungsplans

    Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterabrede ist gemäß Art. 62 Satz 2 BayVwVfG i.V.m. § 319 Abs. 1 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im öffentlichen Recht zulässig, wenn sich die Vertragsbeteiligten gleichgeordnet gegenüberstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.1.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257 = juris Rn. 40; VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15).

    Ob eine Schiedsgutachterabrede vorliegt, hängt allein von dem Inhalt der Aufgabe ab, die in der Parteivereinbarung nach dem Willen der Parteien dem Dritten übertragen worden ist, ohne dass dabei der Bezeichnung in der Vereinbarung ein ausschlaggebendes Gewicht beigemessen werden kann (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Zudem wäre auch in diesem Fall die Unverbindlichkeit des Schiedsgutachtens in einem neuen gerichtlichen Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. VGH BW, B.v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris Rn. 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2020 - L 4 KR 438/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenversicherung - Streit um

    Diese in der zivilgerichtlichen Judikatur entwickelten und von der verwaltungs-rechtlichen Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 5 S 1098/15) übernommenen Grundsätze sind auf Schiedssprüche nach § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V (in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung; seither: § 132a Abs. 4 Satz 9 SGB V) vollumfänglich übertragbar.

    Denn die gerichtliche Überprüfung des Schiedsspruchs hat zur Folge, dass die Fälligkeit der betroffenen Forderung erst mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung beginnt (BGH, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.; ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 5 S 1098/15 - juris, Rn. 15; Würdinger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 319 Rn. 24).

  • VG Stuttgart, 22.04.2016 - 2 K 2042/16

    Voraussetzungen der Vollstreckung aus Duldungsverhältnissen; Rechtsfolgen der

    Selbst wenn das anders zu sehen sein sollte, fehlt dem Vollstreckungsgläubiger jedenfalls das Rechtsschutzbedürfnis für seinen Vollstreckungsantrag (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis auch für Vollstreckungsanträge VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.2.2016 - 5 S 1098/15 - juris).
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