Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07 (https://dejure.org/2009,1656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2009 - 3 S 1953/07 (https://dejure.org/2009,1656)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2009 - 3 S 1953/07 (https://dejure.org/2009,1656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept; Optimierung von Solaranlagen ist kein Grund des allgemeinen Wohls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauordnungsrechtliche Verfügung mit dem Inhalt des Umbaus des Walmdachs eines Fertighauses in ein Satteldach; Unterschied zwischen Satteldächern und Walmdächern; Festsetzung von Satteldächern für ein größeres Baugebiet zwecks Erhalt und Sicherung dieser im Gemeindegebiet ...

  • Judicialis

    LBO § 56 Abs. 2 Nr. 3; ; LBO § 56 Abs. 5; ; LBO § 65 Satz 1; ; LBO § 74 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

  • rechtsportal.de

    Bauordnungsrechtliche Begriffe; Örtliche Bauvorschriften: Örtliche Bauvorschriften; Abwägung; Gestaltungskonzept; Satteldach; Walmdach; Solarzellen; Umbauanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Satteldächern für ein größeres Baugebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtfertigen Solarzellen eine Befreiung von örtlichen Bauvorschriften? (IBR 2009, 351)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 544
  • BauR 2009, 1012
  • BauR 2009, 1712
  • ZfBR 2009, 695 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 2417/05

    Zur Zulässigkeit einer örtlichen Bauvorschrift über Anforderungen an die äußere

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Verfahrensfehler aus dem Katalog der - auch auf ÖBV anwendbaren - Planerhaltungsvorschrift des § 214 BauGB (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149) wären im Übrigen unbeachtlich geworden, da sie - trotz ordnungsgemäßen Hinweises gemäß § 215 Abs. 2 BauGB in der Bekanntmachung - nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 BauGB 1998 gegenüber der Gemeinde XXXXXXXXX gerügt worden sind.

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs gilt die Rügefrist des § 215 Abs. 1 BauGB als Element der Planerhaltung nicht nur in Normenkontrollverfahren, sondern auch in Verfahren, in denen Bebauungspläne oder Örtliche Bauvorschriften, wie hier, inzident zu prüfen sind (Urteil vom 05.10.2006, a.a.O.).

    Es beschränkt sich nicht auf eine isolierte Betrachtung des Baugebiets, sondern strahlt auf das Ortsbild aus und die angestrebte Satteldachform ist auch kein der Uniformität dienender Selbstzweck (zum Schutzgut der Einheitlichkeit einer auf das Ortsbild ausstrahlenden Dachlandschaft vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).

    Regelmäßig schränken solche Gestaltungsbestimmungen weder die bauliche Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke nennenswert ein noch beschränken sie den Bauherrn übermäßig in seinen Gestaltungswünschen oder verursachen erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Urteile vom 22.04.2002 und vom 05.10.2006, a.a.O.).

    Zwar hat der erkennende Gerichtshof aus einem Zusammenwirken der Abweichungsregel des § 56 Abs. 2 Nr. 3 LBO mit der Befreiungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 5 Nr. 1 LBO einen (sogar ermessensgebundenen) Anspruch auf Befreiung bejaht (Urteil vom 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, VBlBW 2007, 149 ff.).

  • BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 164.79

    Zulässigkeit baugestalterischer Beschränkungen unter dem Aspekt der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen Örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.06.2006 und vom 22.04.2002, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11.10.2006, a.a.O.; st. Rechtspr. auch der anderen Oberverwaltungsgerichte, vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56; OVG NRW, Urteil vom 07.11.1995 - 11 A 293/94 -, NVwZ-RR 1996, 491 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1979 - 4 B 164/79 -).

    Art. 5 Abs. 3 GG gewährt nicht die Befugnis, sich über die dem Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zulässigerweise gezogenen Schranken hinwegzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.1979 - 4 B 164.79 -, BRS 35 Nr. 133).

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Regelungen über die Dachform oder die sonstige äußere Gestaltung baulicher Anlagen - mit Ausnahme von Regelungen über die Gebäudestellung (Firstrichtung) gehören nicht dazu, sie können auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 BauGB oder der BauNVO daher nicht getroffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.10.2006 und vom 22.04.2002, a.a.O. sowie BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, NVwZ 2000, 1169).

    Es muss auch nicht ein das Ortsbild in bodenrechtlicher Hinsicht prägendes Gewicht haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.05.2000 - 4 C 14.98 -, NVwZ 2000, 1169 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen Örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.06.2006 und vom 22.04.2002, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11.10.2006, a.a.O.; st. Rechtspr. auch der anderen Oberverwaltungsgerichte, vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56; OVG NRW, Urteil vom 07.11.1995 - 11 A 293/94 -, NVwZ-RR 1996, 491 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1979 - 4 B 164/79 -).

    Umgekehrt reicht das Ziel einer einheitlichen Gestaltung allein um der Einheit oder gar Uniformität willen regelmäßig nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, VBlBW 2007, 220 ff. unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2002 - 1 KN 1310/01 -, ZfBR 2003, 54 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2006 - 3 S 337/06

    Baurechtliche Zulässigkeit einer Grenzmauer - örtliche Bauvorschriften als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen Örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 05.06.2006 und vom 22.04.2002, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11.10.2006, a.a.O.; st. Rechtspr. auch der anderen Oberverwaltungsgerichte, vgl. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56; OVG NRW, Urteil vom 07.11.1995 - 11 A 293/94 -, NVwZ-RR 1996, 491 f.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1979 - 4 B 164/79 -).

    Umgekehrt reicht das Ziel einer einheitlichen Gestaltung allein um der Einheit oder gar Uniformität willen regelmäßig nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 11.10.2006 - 3 S 337/06 -, VBlBW 2007, 220 ff. unter Zusammenfassung der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - 1 A 10362/08 -, DVBl. 2009, 56 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13.03.2002 - 1 KN 1310/01 -, ZfBR 2003, 54 ff.).

  • BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Dies lässt sich auch ohne Ortstermin eindeutig aus den vorliegenden Luft- und Übersichtsbildern erkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 26.08 -, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 165/94

    Räumlicher Anwendungsbereich; Gestaltungssatzung; Ortsgestaltungssatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Auch in der Begründung der ÖBV mussten die abwägungserheblichen Gesichtspunkte nicht umfassend zum Ausdruck kommen, zumal die Pflicht zur Begründung mangels Geltung des § 9 Abs. 8 BauGB, aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen für Örtliche Bauvorschriften generell nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 -, DVBl. 1993, 116 ff., sowie etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.05.1995 - 1 L 165/94 -, Juris).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 4 NB 28.92

    Bauplanungsrecht: Fehlende Begründungspflicht für gestalterische Festsetzungen im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Auch in der Begründung der ÖBV mussten die abwägungserheblichen Gesichtspunkte nicht umfassend zum Ausdruck kommen, zumal die Pflicht zur Begründung mangels Geltung des § 9 Abs. 8 BauGB, aber auch aus rechtsstaatlichen Gründen für Örtliche Bauvorschriften generell nicht besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.11.1992 - 4 NB 28.92 -, DVBl. 1993, 116 ff., sowie etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.05.1995 - 1 L 165/94 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Etwaige Rechtsfehler bei der Ermessensausübung im Widerspruchsbescheid, die im Ausgangsbescheid noch nicht enthalten waren, wären der Ausgangsbehörde zuzurechnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.1989 - 6 S 2694/88 - VBlBW 1990, 297-298 m.w.N.; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 79 Rn. 11).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, diesen Zustand ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 11.04.2002 - 4 C 4.01 -, NVwZ 2002, 1250 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.1982 - 5 S 858/82

    Bebauungsplan; zulässiger Inhalt genereller, gestalterischer Anforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1995 - 11 A 293/94

    Hinreichende Bestimmtheit; Gestaltungsfestsetzung ; Farbe der Dacheindeckung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 KN 1310/01

    Anzeigepflicht; Bebauungsplan; Einheitlichkeit; Gebäudegestaltung;

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02

    Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2008 - 3 S 2555/07

    Zu den Merkmalen eines Satteldachs, Zeltdachs und Walmdachs

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 5 S 2591/93

    Festsetzung der Dachform im Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17

    Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW

    Gründe des allgemeinen Wohls "erfordern" eine Befreiung nicht erst dann, wenn den Belangen der Allgemeinheit auf keine andere Weise als durch Befreiung entsprochen werden könnte, sondern schon dann, wenn es zur Verwirklichung des jeweiligen öffentlichen Interesses vernünftigerweise geboten ist, das Vorhaben mit Hilfe der Befreiung zu verwirklichen (vgl. Schlotterbeck in ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl., § 56 Rn. 58; Sauter, § 56 Rn. 46; zu § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB: BVerwG, Urteile vom 18.11.2010 - 4 C 10/09 - BVerwGE 138, 166 - juris Rn. 26 und vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71 - juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 5.2.2004 - 4 B 110/03 - juris Rn. 6 und vom 6.3.1996 - 4 B 184/95 - juris Rn. 6; zu § 37 Abs. 1 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 16.7.1981 - 4 B 96/81 - juris Rn. 4; die Begründung des Entwurfs der Landesbauordnung von 1995 zu § 56 Abs. 5 verweist auf einen Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 21.1.1992 - 3 S 2677/91 - juris Rn. 5, der für § 31 Abs. 2 BauGB der Definition des BVerwG folgt; dagegen bzgl. § 56 Abs. 5 LBO wohl auf ein "Stehen und Fallen" abstellend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2009 - 3 S 1953/07 - juris Rn. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Damit sind auch die §§ 214 ff. BauGB in Bezug genommen (Senatsurteil vom 19.09.2002 - 8 S 1046/02 - BRS 65 Nr. 146; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.2009 - 3 S 1953/07 - BauR 2009, 1712).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Die für eine Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen Kosten bzw. der Wert der Bausubstanz, die bei Befolgung einer bauaufsichtlichen Anordnung zerstört oder beeinträchtigt werden muss, sind jedoch nach einhelliger, vom Senat geteilter Auffassung in aller Regel kein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bzw. der Ermessensausübung zu berücksichtigender Gesichtspunkt (Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2009, Art. 76 RdNr. 245 mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des BayVGH; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue bayerische Bauordnung, Stand Juli 2008, Art. 76 RdNr. 194 und Molodovsky in Koch/Molodovsky/Famers, BayBO, Stand Mai 2008, Art. 76 RdNr. 68; VGH BW vom 11.3.2009 BauR 2009, 1712; HambOVG vom 11.11.2009 NordÖR 2010, 29 und OVG NW vom 4.12.2009 Az. 10 A 1671/09 ).
  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

    Die mit der Rückbauverpflichtung verbundenen hohen Kosten sind im Hinblick auf die gravierende Abweichung von der dem Kläger erteilten Baugenehmigung vom 11.08.2006, für die der Kläger (und/oder sein Architekt bzw. Bauleiter, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist) selbst verantwortlich ist, nicht unverhältnismäßig ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2009 - 3 S 1953/07 - ).

    Ob das der Baurechtsbehörde nach § 65 Satz 1 LBO (und § 7 Abs. 1 DSchG) eingeräumte Ermessen darüber hinaus in dem Sinn intendiert ist, dass es regelmäßig einer ordnungsgemäßen Ermessensbetätigung entspricht, die Beseitigung eines formell- und materiellrechtlich illegalen Bauvorhabens anzuordnen ( so ausdrücklich VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2009, a.a.O., m.w.N. ), kann hiernach dahingestellt bleiben.

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 1 KN 197/09

    Rechtmäßigkeit der Unterstellung eines größeren Bereichs in einer Gemeinde unter

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch neben der Herleitung aus dem in § 56 NBauO eingeräumten Ermessen aus dem Umstand, dass mit den örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des privaten Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit an der Gestaltung sowie die privaten Interessen der Einzelnen in ein so ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen, dass die Einbußen des Privaten durch konkurrierende gestalterische Absichten der Gemeinde (noch) zureichend aufgewogen werden (vgl. a. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151).

    Regelungen über bestimmte Dachformen beschränken die Eigentümer in ihren Gestaltungswünschen nicht übermäßig und verursachen hier - da eine bereits vorhandene einheitliche Dachlandschaft bewahrt werden soll - keine zusätzlichen Kostenbelastungen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.03.2009 - 3 S 1953/07 -, BauR 2009, 1712 = BRS 74 Nr. 151 und Urt. v. 05.10.2006 - 8 S 2417/05 -, BauR 2007, 1213 = BRS 70 Nr. 138).

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 1 BV 17.1634

    Toskana-Haus ohne Ortsbildbeeinträchtigung

    Örtliche Baugestaltungsvorschriften gehören nicht zu den zentralen Regelungen eines Bebauungsplans, sondern ergänzen die maßgeblichen bodenrechtlichen Festsetzungen lediglich (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.1992 - 4 NB 28.92 - NVwZ-RR 1993, 286; VGH BW, U.v. 11.3.2009 - 3 S 1953/07 - BauR 2009, 1712).
  • VG Freiburg, 08.12.2011 - 4 K 2157/11

    Kleine Gerätehütte im Außenbereich; Abrissverfügung; Anordnung der sofortigen

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur dann in Betracht kommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, diesen Zustand ausnahmsweise in Kauf zu nehmen ( BVerwG, Urteil vom 11.04.2002, NVwZ 2002, 1250, m.w.N.; vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 11.03.2009, BauR 2009, 1712, und vom 13.06.2007, BauR 2007, 1861; Urteil der Kammer vom 22.07.2010, a.a.O. ).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 6 K 2948/13

    Hamburgisches Verbot von Werbeanlagen an Brücken; Verfassungsmäßigkeit

    Dass dieses Verständnis der grundrechtlichen Vorgaben für bauordnungsrechtliche Gestaltungsregeln unzutreffend ist, zeigt sich bereits daran, dass die Möglichkeit zur positiven Gestaltungspflege neben der Abwehr von Verunstaltungen allgemein anerkannt ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, 2 Bf 411/08.Z, Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 11.9.2014, 1 B 14.170, Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 6.7.2012, 2 D 27/11.NE, Rn. 78; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.3.2009, 3 S 1953/07, Rn. 31, jeweils juris; Niere, in: Alexejew, HBauO, Stand: Jan. 2012, § 12 Rn. 11).
  • VG München, 08.08.2012 - M 9 K 11.1619

    Farbgestaltung; Nichtigkeit der Gestaltungssatzung; Verstoß gegen

    Darüber hinaus muss eine örtliche Bauvorschrift u.a. den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, um den Anforderungen an eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S. des Art. 14 GG und an ein hinreichendes und abwägungsfehlerfreies Gestaltungskonzept zu genügen (VGH Mannheim vom 11.03.2009, 3 S 1953/07 ).
  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von

    "Nach der in Literatur und Rechtsprechung, hier insbesondere auch in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vertretenen Auffassung (Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, ESVGH 59, 251) dient der in dieser Norm vorgeschriebene Kostendeckungsvorschlag dem Zweck, "den Bürgern in finanzieller Hinsicht die Tragweite und Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen, damit sie in ihrer Entscheidung auch die Verantwortung für die wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Gemeindevermögen übernehmen können.
  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • VG Hannover, 08.10.2019 - 12 A 78/18

    Abweichung; Bauaufsichtsverfügung; Dacheindeckung; Dachfarbe; Ehegatten;

  • VG Schleswig, 25.09.2014 - 8 A 55/13

    Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.474

    Kein Anspruch auf Abweichung von Ortsgestaltungssatzung zur Dachform von Garagen

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