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VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 3 S 676/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Traglufthalle - Abgrenzung zum fliegenden Bau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 13.02.1990 - 4 K 161/90
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 3 S 676/90
Papierfundstellen
- VBlBW 1990, 383
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.04.1990 - 3 S 676/90
Der Gesetzgeber hat zwar bestimmte Vorhaben dem Außenbereich privilegiert zugewiesen, dies bedeutet jedoch nicht, daß sie an jedem beliebigen Standort im Außenbereich zulässig sind, denn auch für diese Vorhaben gilt das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1987 BRS 47 Nr. 5).
- VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 3 K 3496/15
Untersagung der Nutzung einer doppelstöckigen Zelthalle; VIP-Zelt für einen …
Die Formulierung "geeignet und bestimmt" macht deutlich, dass nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung des fliegenden Bauwerks dieses nicht nur nach seiner Konstruktion für wiederholte Auf- und Abbauten geeignet sein muss, sondern dass der Bauherr auch die Absicht haben muss, die Anlage in einer unbestimmten Anzahl von Fällen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums an verschiedenen Orten aufzustellen und abzubauen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.04.1990 - 3 S 676/90 -, juris, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 02.11.2011 - OVG 10 S 28.11 - HessVGH, Beschl. v. 27.01.1985 - 4 TH 277/84 -, juris; Thür.OVG, Beschl. v. 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, juris). - VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20
Beseitigung einer Grenzgarage im Wege der einstweiligen Anordnung; Aufhebung der …
[VGH Mannheim, Beschluss vom 11.04.1990 - 3 S 676/90 -, VBlBW 1990, 386; VGH München, Beschluss vom 03.01.1994 - 2 Cs 93.2345 -, NVwZ-RR 1994, 428; OVG Berlin, Beschluss vom 01.04.1993 - 8 S 46.93 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 1992, 193; OVG Münster, Beschluss vom 08.06.1993 - 1 B 826/93 -, DVBl 1994, 120 (121)] Schon aus diesen Gründen sei dem Antrag stattzugeben.