Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1429
VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98 (https://dejure.org/1998,1429)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.1998 - 5 S 465/98 (https://dejure.org/1998,1429)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 (https://dejure.org/1998,1429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Ohne Einvernehmen erteilte Baugenehmigung

§ 212a BauGB gilt auch für Rechtsbehelfe einer Gemeinde;

§ 36 BauGB, zur Frage der Entbehrlichkeit des Einvernehmens, wenn schon ein bestandskräftiger Bauvorbescheid (§ 57 LBO) vorliegt;

wegen fehlender Umsetzung in Baden-Württemberg geht § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ins Leere (Anm.: zweifelhaft, vgl. die "Generalklausel" des § 5 Abs. 2 LVG);

§ 42 Abs. 1 Satz 2 GemO, Abgabe von Erklärungen i.R.v. § 36 BauGB durch den Bürgermeister ist wirksam unabhängig von der gemeindeinternen Zuständigkeit;

§ 146 VwGO, Zulässigkeit einer Anschlußbeschwerde analog § 127 VwGO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Dritten - Klage einer Gemeinde gegen Erteilung einer Baugenehmigung trotz versagtem gemeindlichen Einvernehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinden als "Dritte" i.S.d. § 10 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch-Maßnahmengesetz (BauGB-MaßnahmenG) bei einem Widerspruch gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte Baugenehmigung; Erneute Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens trotz verbindlicher Entscheidung über die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer nach Fristablauf eingelegten [unselbständigen] Anschlussbeschwerde; Anwendungsbereich der §§ 10 Abs. 2 S. 1 BauGB-MaßnahmenG und § 212a Abs. 1 BauGB n.F.; Erforderlichkeit des gemeindlichen Einvernehmens; Wirksamkeit der Versagung des gemeindlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gemeindliches Einvernehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 250
  • NVwZ 1999, 442
  • VBlBW 1998, 358
  • VBlBW 1998, 458
  • ZfBR 1999, 56
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 8 S 2717/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Die Zulässigkeit einer nach Fristablauf eingelegten (unselbständigen) Anschlußbeschwerde setzt voraus, daß sie sich gegen das vom (Haupt-)Beschwerdeführer angestrebte Ziel richtet (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 21.12.1992 - 8 S 2717/92).

    Denn sie sind als unselbständige Anschlußbeschwerden in entsprechender Anwendung des § 127 Satz 2 VwGO (zur entspr. Anwendbarkeit d. Bestimmung über die Anschlußberufung auf das Beschwerdeverfahren vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 - sowie Eyermann/Kapp, VwGO, 10. Aufl. 1997, § 127 vor RdNr. 1) ohne Einhaltung einer Beschwerdefrist zulässig.

    Die Anschlußbeschwerde muß sich mithin gegen das vom Beschwerdeführer erstrebte Ziel richten (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 - sowie OVG Berlin, Beschl. v. 27.06.1989 - 5 S 23/89 - NVwZ 1990, 681/682; Hess. VGH, Beschl. v. 13.09.1989 - BP VTK 1175/89 - ESVGH 40, 319; und Saarl. OVG, Beschl. v. 27.10.1995 - 2 W 42.95).

  • VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Der Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 14.08.1997 -10 B 1869/97 - ZfBR 1998, 104) und des Bay. VGH (Beschl. v. 18.07.1995 - 2 CS 95.1918 - BayVBl. 1995, 762), die übereinstimmend auch Gemeinden als Dritte i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG ansehen.

    Hier gilt nichts anderes als für den eine vergleichbare Regelungsmaterie betreffenden § 80a Abs. 1 VwGO, der anerkanntermaßen auch Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes einer Gemeinde erfaßt (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.07.1995, a.a.O.; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80a RdNr. 69).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Hat das Landratsamt ... die Baugenehmigungen mithin rechtswidrig ohne das erforderliche Einvernehmen der Antragstellerin erteilt, sind sie nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Widerspruch und Klage der Antragstellerin hin aufzuheben, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Antragstellerin ihr Einvernehmen in der Sache zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142; Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1995 - 8 S 3600/94 - BRS 57 Nr. 200).

    Es kann dahinstehen, ob sich an der für diese Rechtsprechung maßgeblichen Kompetenzverteilung, wie sie bisher in § 36 BauGB a.F. zum Ausdruck kam (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 07.02.1986, a.a.O., S. 318 f.) Entscheidendes dadurch geändert hat, daß § 36 Abs. 2 S. 3 BauGB in der nunmehr seit 01.01.1998 geltenden Fassung vorsieht, daß die nach Landesrecht zuständige Behörde ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Gemeinde ersetzen kann.

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Hat das Landratsamt ... die Baugenehmigungen mithin rechtswidrig ohne das erforderliche Einvernehmen der Antragstellerin erteilt, sind sie nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Widerspruch und Klage der Antragstellerin hin aufzuheben, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Antragstellerin ihr Einvernehmen in der Sache zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142; Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1995 - 8 S 3600/94 - BRS 57 Nr. 200).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1998 - 8 S 740/98

    Anwendung des BauGB § 212a auf vor dem 1998-01-01 eingelegte Widersprüche bejaht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob und inwieweit § 212a Abs. 1 BauGB auf Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Baugenehmigungen Anwendung finden, die vor dem 01.01.1998 erhoben wurden (bejahend VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.1998 - 8 S 740/98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 10 B 1869/97

    Gemeinde; Baugenehmigung; Antrag; Planungshoheit; Zulässigkeit von Doppelhäusern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Der Senat teilt die Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 14.08.1997 -10 B 1869/97 - ZfBR 1998, 104) und des Bay. VGH (Beschl. v. 18.07.1995 - 2 CS 95.1918 - BayVBl. 1995, 762), die übereinstimmend auch Gemeinden als Dritte i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnahmenG ansehen.
  • OVG Berlin, 27.06.1989 - 5 S 23.89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Die Anschlußbeschwerde muß sich mithin gegen das vom Beschwerdeführer erstrebte Ziel richten (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.12.1992 - 8 S 2717/92 - sowie OVG Berlin, Beschl. v. 27.06.1989 - 5 S 23/89 - NVwZ 1990, 681/682; Hess. VGH, Beschl. v. 13.09.1989 - BP VTK 1175/89 - ESVGH 40, 319; und Saarl. OVG, Beschl. v. 27.10.1995 - 2 W 42.95).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Hat das Landratsamt ... die Baugenehmigungen mithin rechtswidrig ohne das erforderliche Einvernehmen der Antragstellerin erteilt, sind sie nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf Widerspruch und Klage der Antragstellerin hin aufzuheben, ohne daß es insoweit darauf ankommt, ob die Antragstellerin ihr Einvernehmen in der Sache zu Recht oder zu Unrecht verweigert hat (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 07.02.1986 - 4 C 43.83 - BRS 46 Nr. 142; Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31.89 - BRS 52 Nr. 136 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.05.1995 - 8 S 3600/94 - BRS 57 Nr. 200).
  • VGH Hessen, 11.04.1990 - 4 TG 3218/89

    Einvernehmen der Gemeinde - Unentbehrlichkeit in den Fällen des BauGB § 36

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    In der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wird hierzu die Auffassung vertreten, daß § 36 Abs. 1 BauGB im Baugenehmigungsverfahren in jedem Fall die erneute Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens erfordere, selbst wenn in einem vorausgegangenen Bauvorbescheid bereits in vollem Umfang über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens mit dem Einvernehmen der Gemeinde verbindlich entschieden worden sei (so OVG Brandenburg, Beschl. v. 04.11.1996 - 3 B 134/96 - BauR 1997, 90/91 u. Hess. VGH, Beschl. v. 11.04.1990 - 4 TG 3218/89 - BRS 50 Nr. 164 m. Nachw. z. gegenteiligen Standpunkt).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 5 S 733/94

    Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange durch ein nicht privilegiertes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98
    Die Höhe der Bauvorhaben jedoch ist eine nicht nur im Innenbereich bei § 34 Abs. 1 BauGB unter dem Gesichtspunkt des Maßes der baulichen Nutzung, sondern insoweit auch im Außenbereich bei der Ortsrandbebauung als sonstiger öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 BauGB erhebliche bauplanungsrechtliche Frage, die für die Entscheidung der Gemeinde über das Erteilen des Einvernehmens maßgeblich sein kann (vgl. Urt. d. Senats v. 17.02.1995 - 5 S 733/94 - VBlBW 1995, 432 zu dem vergleichbaren Einfluß der Art der baulichen Nutzung des Bebauungszusammenhangs auf ein angrenzendes Außenbereichsgrundstück).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 S 2286/93

    Zu den Inhalten eines Bauvorbescheides; kein planübergreifender Nachbarschutz von

  • OVG Brandenburg, 04.11.1996 - 3 B 134/96

    Bauordnungsrecht: Erteilung der Baugenehmigung durch die untere

  • VGH Hessen, 13.09.1989 - BPV TK 1175/89

    Prozeßziel einer unselbständigen Anschlußbeschwerde; Beteiligung des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2011 - 8 S 1516/11

    Baugenehmigungserteilung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Auch die Gemeinde ist Dritte im Sinne dieser Bestimmung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.1998 - 5 S 465/98 - ESVGH 48, 250 = VBlBW 1998, 458; Dippel, NVwZ 1999, 921 ; Sauter, a.a.O., § 54 Rn. 49; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 36 Rn. 43 u. 47; Wortha, VBlBW 2010, 219 ; a.A. Sächs. OVG, Beschluss vom 12.09.1996 - 1 S 407/96 - LKV 1997, 376).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

    Dritter im Sinne des § 80a VwGO und des § 212a Abs. 1 BauGB kann auch die Antragstellerin als Gemeinde sein, die sich gegen die unter Ersetzung des von ihr versagten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 10/2017, § 36 Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 B 215/10 -, juris Ls. 4 u. Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, juris Rn. 8).
  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Zwar gilt die bundesgesetzliche Anordnung des Entfallens der aufschiebenden Wirkung eines Drittrechtsbehelfs gegen eine erteilte Baugenehmigung nach § 212a BauGB mit Blick auf einen Rechtsbehelf der Gemeinde allein wegen der Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens nach Auffassung der Kammer nicht, weil mit dieser in Bezug auf die betroffene Gemeinde gefällte Entscheidung nicht die Befugnis zum Bauen erteilt wird (vgl. zu § 37 BauGB Hessischer VGH, Beschluss vom 07.12.2000 - 4 TG 3044/99 - juris Rn. 17; vgl. ferner OVG Saarland, Beschluss vom 09.01.2019 - 2 B 289/18 - juris; Battis, in: ders./Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 212a Rn. 2 m.w.N.; Schlotterbeck, in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2020, § 54 Rn. 46; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.1998 - 5 S 465/98 - juris, 2. Leitsatz, der allerdings zur alten Fassung des § 54 LBO vor der Einführung des jetzigen § 54 Abs. 4 LBO durch die LBO-Novelle 2010 ergangen ist; Sauter, LBO Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2023, § 54 Rn. 49 ist der Auffassung, § 54 Abs. 4 Satz 5 habe lediglich klarstellende Funktion).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht