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   VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03   

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VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03 (https://dejure.org/2008,1919)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.06.2008 - 13 S 2613/03 (https://dejure.org/2008,1919)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 (https://dejure.org/2008,1919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1 RuStAG - Funktionär oder aktives Mitglied von IGMG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung von Aktivitäten als Funktionär oder Mitglied der Islamischen Gemeinschaften Milli-Görüs (IGMG) bei der Einbürgerung bzw. Rücknahme einer Einbürgerung; Beurteilung der IGMG im Hinblick auf ihre Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1; StAG § 10 Abs. 1 S. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, IGMG, Milli Görüs, AMTG, Funktionäre, Mitglieder, Unterstützung, Verfassungsschutz, Beobachtung, Milli Gazete, TV 5, Abwendung von verfassungsfeindlichen ...

  • Judicialis

    StAG § 11 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 11 Satz 1 Nr. 1
    Einbürgerung nach StAG : IGMG; Milli Görüs; Freiheitliche demokratische Grundordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Einbürgerung eines langjährigen "Milli Görüs"-Funktionärs nur nach Einzelfallprüfung möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbürgerung eines langjährigen "Milli Görüs"-Funktionärs nur nach Einzelfallprüfung möglich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 29
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 27.02.2006 - 5 B 67.05

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Dass in einer Funktionärstätigkeit für eine örtliche Vereinigung (hier: Ortsverein Philippsburg der IGMG) ein derartiges "Unterstützen" oder sogar ein "Verfolgen" der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen liegen kann, bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27.2.2006 - 5 B 67.05 - zu OVG Koblenz, Urteil vom 24.5.2005 - 7 A 10953/04.OVG - Berlit a.a.O. Rn 94.1 und 96 zu § 11).

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in diesem Verfahren ebenso wie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Koblenz (Beschluss vom 27.2.2006 a.a.O.) die Frage der Verfassungsfeindlichkeit der IGMG nicht selbst überprüft, sondern war revisionsrechtlich an die entsprechende Würdigung und an die Tatsachenfeststellungen der Berufungsgerichte gebunden.

    Es kommt bei einer solchen Konstellation vielmehr zusätzlich (ausnahmsweise) auf die Einstellung des jeweiligen Einbürgerungsbewerbers als eines Mitglieds oder Funktionärs der IGMG an (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.2.1006 - 5 B 67/05 zu OVG Koblenz a.a.O.); es ist - mit anderen Worten - zu entscheiden, ob der einzelne Einbürgerungsbewerber die Organisation gewissermaßen als Ganzes d.h. einschließlich ihrer einbürgerungshindernden Ziele mitträgt - was bedeuten würde, dass sie ihm auch zuzurechnen sind - oder ob in seiner Person ein Verhalten vorliegt, das nach Intensität, Eindeutigkeit und Nachhaltigkeit einer individuellen "Abwendung" im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG gleichgestellt werden kann.

    Ein ausreichender Verdacht im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits dann begründet, wenn ein Umstand vorliegt, der bei objektiver und vernünftiger Sicht auf eine Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen hinweist (vgl. etwa OVG Koblenz a.a.O., S. 18. des Urteilsabdrucks), und dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein grundsätzlich der Fall (siehe BVerwG, Beschluss vom 27.2.2006 - 5 B 67.05 - siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.11.2004 - 5 ZB 03.1797 -, juris).

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Nach ganz herrschender Auffassung zu § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG und zu den vergleichbaren früheren Staatsangehörigkeitsvorschriften bezweckt der hier zu prüfende Tatbestand als Ausschlussgrund eine Vorverlagerung des Schutzes der genannten verfassungsrechtlichen Güter; erforderlich, aber auch hinreichend ist die aus bestimmten Tatsachen gerechtfertigte Annahme eines Sicherheitsgefährdungsverdachts (siehe etwa Berlit in GK-StAR, Rn 66 und 87 und 89 zu § 11 m.w.N.; Hailbronner-Renner, StAR, 2005, Rn 7 zu § 11; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.2.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 - 5 C 20.05 -, NVwZ 2007, 956).

    Anerkannt ist auch, dass die hier verwendeten Begriffe gerichtlich voll überprüfbar sind, dass es insoweit auf eine Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte ankommt und dass die materielle Beweislast für das Vorliegen des Ausschlussgrundes bei der Behörde liegt (vgl. Berlit a.a.O. Rn 74, 86 und 88 und BVerwG, Urteil vom 17.10.1990 - 1 C 12/88 -, BVerwGE 87, 23 - zu § 2 Abs. 1 G 10; s. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, VBlBW 2001, 494, und Hess.VGH, Beschluss vom 6.1.2006 - 12 ZU 3731/04 -, NVwZ-RR 2006, 429), wobei es nicht auf einen Erfolg der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen, sondern auf ihre Zielrichtung ankommt (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. S. 956).

    Die hier maßgebenden Kriterien lehnen sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Abwendung", aber auch zum Unterstützungsbegriff an; danach sind nur solche Handlungen ein "Unterstützen" im Sinn der hier zu prüfenden Vorschrift, "die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der genannten Bestrebungen vornimmt" (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. und Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 28.03 -, BVerwGE 123, 125; ganz ähnlich die vergleichbare - s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 a.a.0. S.493 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG; kritisch Berlit a.a.0. Rn. 69 - Problematik der Einstellungsüberprüfung von Beamtenbewerbern (s. Hess.VGH, Urteil vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 906).

    Damit muss der Senat bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung der Position des Klägers davon ausgehen, dass er sich als Mitglied und langjährige Funktionär der IGMG in Philippsburg die "traditionelle" - aus der Sicht der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG einbürgerungshindernde - Einstellung der Milli-Görüs-Bewegung, wie sie oben beispielhaft aufgeführt ist, im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. m.w.N.) zurechnen lassen muss.

  • VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96

    Disziplinarverfahren - zum Verstoß gegen die Treuepflicht; hier: Mitglied der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Bei dieser Bewertung zieht der Senat nicht nur die Selbstdarstellung der IGMG und ihre Satzungen oder offiziellen Verlautbarungen, sondern auch die tatsächliche Organisationspolitik, Äußerungen und Aktivitäten von Funktionären und Anhängern, Schulungs- und Propagandamaterial und der IGMG zurechenbare Publikationen als Entscheidungsgrundlage heran (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748; Hess. VGH, Beschluss vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 904, jeweils zum Parteienrecht), und in diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - wenn auch mit minderem Beweiswert - verwertbar (s. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2006 - 3 Bf 442/03 -, NordÖR 2006, 466 und BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 126; s. auch Berlit a.a.O. Rn 76 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2001 a.a.O. betreffend ICCB; zur Beweislast im Verfassungsschutzrecht siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13.07, betr.

    Die hier maßgebenden Kriterien lehnen sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Abwendung", aber auch zum Unterstützungsbegriff an; danach sind nur solche Handlungen ein "Unterstützen" im Sinn der hier zu prüfenden Vorschrift, "die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der genannten Bestrebungen vornimmt" (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. und Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 28.03 -, BVerwGE 123, 125; ganz ähnlich die vergleichbare - s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 a.a.0. S.493 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG; kritisch Berlit a.a.0. Rn. 69 - Problematik der Einstellungsüberprüfung von Beamtenbewerbern (s. Hess.VGH, Urteil vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 906).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2001 - 13 S 916/00

    Beurteilung der Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Anerkannt ist auch, dass die hier verwendeten Begriffe gerichtlich voll überprüfbar sind, dass es insoweit auf eine Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte ankommt und dass die materielle Beweislast für das Vorliegen des Ausschlussgrundes bei der Behörde liegt (vgl. Berlit a.a.O. Rn 74, 86 und 88 und BVerwG, Urteil vom 17.10.1990 - 1 C 12/88 -, BVerwGE 87, 23 - zu § 2 Abs. 1 G 10; s. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, VBlBW 2001, 494, und Hess.VGH, Beschluss vom 6.1.2006 - 12 ZU 3731/04 -, NVwZ-RR 2006, 429), wobei es nicht auf einen Erfolg der in § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG genannten Bestrebungen, sondern auf ihre Zielrichtung ankommt (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. S. 956).

    Bei dieser Bewertung zieht der Senat nicht nur die Selbstdarstellung der IGMG und ihre Satzungen oder offiziellen Verlautbarungen, sondern auch die tatsächliche Organisationspolitik, Äußerungen und Aktivitäten von Funktionären und Anhängern, Schulungs- und Propagandamaterial und der IGMG zurechenbare Publikationen als Entscheidungsgrundlage heran (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748; Hess. VGH, Beschluss vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 904, jeweils zum Parteienrecht), und in diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - wenn auch mit minderem Beweiswert - verwertbar (s. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2006 - 3 Bf 442/03 -, NordÖR 2006, 466 und BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 126; s. auch Berlit a.a.O. Rn 76 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2001 a.a.O. betreffend ICCB; zur Beweislast im Verfassungsschutzrecht siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13.07, betr.

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2007 - 17 K 5862/02

    Einbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, freiheitliche demokratische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    In einem vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängigen Parallelverfahren sind Gutachten zur Frage der Einschätzung der IGMG erstattet worden (Az. VG Gelsenkirchen: 17 K 5862/02; Sachverständigengutachten von Prof. Dr. xxxxxxxxxx, Frankfurt/Oder; Prof. Dr. xxxxxxxxxxxxxxxx, Marburg).

    Aktivitäten von Funktionären oder Mitgliedern der IGMG werden in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (s. etwa VG Mainz, Urteil vom 14.10.2004 - 6 K 251/04 - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 20.4.2004 - 5 K 2179/03 -, bestätigt durch OVG Koblenz a.a.O.; VG Darmstadt, Urteil vom 25.5.2005 - 5 E 1819/02; VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005 - 11 K 2083/04 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 8.11.2004 - 5 ZB 03.1795 -, juris und Beschluss vom 27.8.2004 - 5 ZB 03.1336 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 21.3.2007 - VG ZA 79, 04 -); zum Teil wird zwar von verfassungsfeindlichen Bestrebungen der IGMG ausgegangen, diese werden aber dem konkreten Einbürgerungsbewerber nicht zugerechnet (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 29.11.2007 - 17 K 5862/02 -).

  • VG Karlsruhe, 26.02.2003 - 4 K 2234/01

    Einbürgerung - Ausschlussgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Februar 2003 - 4 K 2234/01 - geändert; die Klage wird abgewiesen .

    Mit Beschluss vom 20.11.2003 hat der Senat auf den rechtzeitig gestellten Antrag des Beklagten hin die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen; nach Zustellung des Beschlusses am 2.12.2003 hat der Beklagte die Berufung nach entsprechender Fristverlängerung durch den Vorsitzenden (Verfügung vom 17.12.2003: bis zum 16.1.2004) am 13.1.2004 begründet und den Antrag gestellt, unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16.2.2003 - 4 K 2234/01 - die Klage abzuweisen und dem Kläger die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2004 - 13 S 1276/04

    Anspruchseinbürgerung; maßgeblicher Zeitpunkt; mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Hieraus folgt für das Begehren des Klägers: Ebenso wie das Gesetz im Einzelfall bei der Prüfung einer Unterstützung einbürgerungsschädlicher Bestrebungen die Glaubhaftmachung einer "Abwendung" verlangt, wird dies auch für die Beurteilung der Mitgliedschaft bei Personenvereinigungen zu gelten haben; auch bei diesen genügt ein bloß äußeres, zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen solcher Bestrebungen für die Annahme einer Abwendung noch nicht, wenn dies auch hierfür ein Indiz sein kann (s. dazu Berlit a.a.O. Rn 152 zu § 11 mit Hinweis auf Bay.VGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, juris und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64).
  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Hieraus folgt für das Begehren des Klägers: Ebenso wie das Gesetz im Einzelfall bei der Prüfung einer Unterstützung einbürgerungsschädlicher Bestrebungen die Glaubhaftmachung einer "Abwendung" verlangt, wird dies auch für die Beurteilung der Mitgliedschaft bei Personenvereinigungen zu gelten haben; auch bei diesen genügt ein bloß äußeres, zeitweiliges oder situationsbedingtes Unterlassen solcher Bestrebungen für die Annahme einer Abwendung noch nicht, wenn dies auch hierfür ein Indiz sein kann (s. dazu Berlit a.a.O. Rn 152 zu § 11 mit Hinweis auf Bay.VGH, Urteil vom 27.5.2003 - 5 B 01.1805 -, juris und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.2004 - 13 S 1276/04 -, InfAuslR 2005, 64).
  • VGH Bayern, 08.11.2004 - 5 ZB 03.1797
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Ein ausreichender Verdacht im Sinn des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits dann begründet, wenn ein Umstand vorliegt, der bei objektiver und vernünftiger Sicht auf eine Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen hinweist (vgl. etwa OVG Koblenz a.a.O., S. 18. des Urteilsabdrucks), und dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein grundsätzlich der Fall (siehe BVerwG, Beschluss vom 27.2.2006 - 5 B 67.05 - siehe auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 8.11.2004 - 5 ZB 03.1797 -, juris).
  • BVerwG, 29.03.2005 - 1 C 28.03

    Einvernehmliche Klagerücknahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03
    Die hier maßgebenden Kriterien lehnen sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Abwendung", aber auch zum Unterstützungsbegriff an; danach sind nur solche Handlungen ein "Unterstützen" im Sinn der hier zu prüfenden Vorschrift, "die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der genannten Bestrebungen vornimmt" (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. und Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 28.03 -, BVerwGE 123, 125; ganz ähnlich die vergleichbare - s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 a.a.0. S.493 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG; kritisch Berlit a.a.0. Rn. 69 - Problematik der Einstellungsüberprüfung von Beamtenbewerbern (s. Hess.VGH, Urteil vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 906).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • OVG Hamburg, 07.04.2006 - 3 Bf 442/03

    PKK-Unterstützung in der Vergangenheit; Einbürgerungshindernis bei

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 86.97

    Funktionsträger der REPUBLIKANER als Sicherheitsrisiko für die Bundeswehr

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 13 S 2948/04

    Erfordernis der Wahrheit der formal zur Einbürgerung geforderten Bekenntnis- und

  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 7 A 10953/04

    Keine Einbürgerung von Milli Görüs-Funktionär

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 19 E 826/06

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss

  • VGH Hessen, 06.01.2006 - 12 UZ 3731/04

    Ausländer; Einbürgerung; Ausschluss; Vereinsvorstand; verfassungsfeindliche

  • VG Neustadt, 20.04.2004 - 5 K 2179/03

    D (A), Türken, Einbürgerung, FDGO, Exilpolitische Betätigung, IGMG, Milli Görüs,

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

  • VG Mainz, 14.10.2004 - 6 K 251/04

    Spenden für Islamische Gemeinschaft Milli Görüs in Mainz - Keine Einbürgerung

  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • VGH Bayern, 27.08.2004 - 5 ZB 03.1336
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 13 S 1169/07

    Anforderungen an das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 5 B 6.07

    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Milli Görüs";

    Die IGMG wurde im Jahr 1995 als Nachfolgeorganisation der AMGT ("Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.") gegründet (vgl. Verfassungsschutzbericht - im Folgenden VB - der Senatsverwaltung für Inneres 2005, 280; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 -, juris Rn. 53).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung werden Aktivitäten von Mitgliedern und Funktionären der IGMG überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (statt vieler Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 5 ZB 07.272 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O.).

    Der Verdacht, dass es sich bei der IGMG um eine Organisation handelt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt, ergibt sich aus der von ihr in ihrer Gesamtheit angestrebten absoluten Vorherrschaft eines islamischen Rechtsverständnisses sowie der Scharia vor den nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates zustande gekommenen Rechtsnormen der Bundesrepublik (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 38).

    Eine zentrale Bedeutung für diese Einschätzung kommt der engen Verbindung der IGMG mit der "Milli Görus"-Bewegung in der Türkei zu, die bereits in dem Begriff "Milli Görüs" im Namen der IGMG zum Ausdruck kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 41).

    Während die SP in der Türkei praktisch keine politische Bedeutung mehr hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 40), stellt die AKP mit Erdogan den türkischen Ministerpräsidenten.

    Damit ist "Milli Gazete" neben der Publikation "IGMG Perspektif" (vormals "IGMG-Perspektive") und der zentralen IGMG-Homepage eine wichtige Informationsquelle für die Anhänger der Organisation (vgl. VB des Bundesministeriums des Innern 2009, S. 268) und insofern auch der IGMG zuzurechnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Juni 2008, a.a.O., juris Rn. 42).

  • VG Freiburg, 18.06.2020 - 9 K 4555/19

    Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit bei zeitweiser Tätigkeit als Sekretär

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (U. v. 13.06.2019 - 9 K 2811/17) habe (in Anlehnung an VGH Bad.-Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -) zu den Einbürgerungsausschlussgründen des § 11 S. 1 Nr. 1 StAG, der eine dem § 7 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LuftSiG wortgleiche Regelung enthalte, entschieden, dass die IGMG eine hinsichtlich der Frage verfassungsfeindlicher Zielsetzungen und Bestrebungen "inhomogene" Organisation sei, so dass sich aus einer bloßen Mitgliedschaft in dieser Organisation als solcher noch nicht eine Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen ableiten lasse, sondern es vielmehr darauf ankomme, ob das Mitglied innerhalb der Organisation der verfassungsrechtlich unbedenklichen Richtung und Strömung oder der verfassungsfeindlich orientierten zuzurechnen sei.

    Der VGH Bad.-Württ (U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03) habe im Fall eines langjährigen Funktionärs der IGMG und auch schon deren Vorläuferorganisation trotz des angenommenen, hinsichtlich einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung inhomogenen, diffusen Zielsetzung angenommen, dass die Reformbestrebungen innerhalb der IGMG noch nicht ausreichend konsolidiert gewesen seien und der Kläger in dem vom VGH entschiedenen Fall dieser Strömung auch nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit habe zugerechnet werden können.

    Die materielle Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale der die Zuverlässigkeit ausschließenden Regelvermutung trägt die Behörde (so zu dem wortgleichen einbürgerungsrechtlichen Ausschlussgrund des § 11 S. 1 Nr. 1 StAG der VGH Bad.-Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, Rn. 34 m.w.Nw. der Rspr. u. Lit.).

    Das ergibt sich ganz eindeutig aus den zahlreichen Berichten der verschiedensten Landesämter für Verfassungsschutz, die zum Teil die Beobachtung der IGMG mittlerweile schon ganz aufgegeben haben, sowie des Bundesamtes für Verfassungsschutz, einzelner Studien und auch aus der Einstufung durch das Bundesinnenministerium, das für eine differenzierte Betrachtung der IGMG eintritt, und wird in der gesamten auf diese Einschätzungen und Erkenntnisse abstellenden bundesweiten einbürgerungsrechtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der letzten Jahre auch so gesehen, auf die hier zurückgegriffen werden kann, weil der in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG geregelte einbürgerungsrechtliche Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für verfassungsfeindlicher Bestrebungen, wörtlich dem im vorliegenden Fall relevanten luftsicherheitsrechtlichen Regelvermutungstatbestand des § 7 Abs. 1a, 2 Nr. 3 LuftSiG entspricht (so etwa schon VGH Bad.-Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, Rn. 47 ff. und auch U. v. 08.05.2013 - 1 S 2046/12 -, juris, Rn. 44 sowie aus jüngerer Zeit VG Berlin, U. v. 24.01.2018 - 13 K 279/16 - juris, Rn. 22 - 25 und VG Berlin, U. v. 08.01.2020 - 2 K 70.18 -, juris, Rn. 19 sowie das vom Kläger ins Verfahren eingeführte Urteil des VG Sigmaringen v. 13.06.2019 - 9 K 2811/17 -, EA S. 31 - 33; siehe auch VG Würzburg, U. v. 09.03.2015 - W 7 K 14.917 -, juris, Rn. 31 und VG Braunschweig, U. v. 16.12.2015 - 5 A 76/14 -, juris, Rn. 33 - 36; ferner VG Köln, U. v. 30.10.2013 - 10 K 2393/12 -, juris, Rn. 42 - 47; OVG Bln.-Brdbg.

    Nur in Fällen einer bereits seit Mitte/Ende der 1990er Jahre bestehenden Mitgliedschaft bzw. sonst eindeutiger durch Publikationen, belegte Äußerungen, Einlassungen und klare Bekundungen dokumentierter zumindest einstiger antidemokratischer, traditioneller Einstellungen eines Einbürgerungsbewerbers hat die Rechtsprechung zwar keinen Austritt aus der IGMG und auch kein "Abschwören", aber eine "glaubhafte Abkehr" von solchen Tendenzen gefordert, also nicht nur verhandlungstaktisch motivierte Angaben und Darlegungen dazu gefordert, dass der Betreffende sich mittlerweile den reformerischen Strömungen bzw. Flügeln der IGMG angeschlossen hat, und falls solche fehlten einen Ausschlussgrund für eine Einbürgerung bejaht (vgl. VG Berlin, U. v. 08.01.2020 - 2 K 70.18 -, juris, Rn. 20 - 27; OVG NRW, B. v. 04.03.2014 - 19 A 1771/12 -, juris, Rn. 2 - 4; BayVGH, B. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 -, juris, Rn. 30 - 36; OVG Bln.-Brdbg., U. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 -, juris, Rn. 31, 32; BVerwG, B. v. 15.09.2011 - 5 B 23/11 -, juris, Rn. 11; BVerwG, U. v. 02.12.2009 - 5 C 24/08 -, juris, Rn. 22, 23; VGH Bad.- Württ., U. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, Rn. 35 und Rn. 48 - 56; VG Stuttgart, U. v. 26.10.2005 - 11 K 2083/04 -, juris, Rn. 72 - 75).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    - VGH Baden-Württemberg - 11.06.2008 - AZ: VGH 13 S 2613/03.
  • VG Berlin, 28.01.2009 - 2 A 133.07

    Klage auf Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen

    Zuletzt ist die Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen der IGMG vom VGH Mannheim mit Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - (juris) bestätigt worden.

    Wenn die weltliche Gewalt uneingeschränkt religiös-weltanschaulichen Geboten unterworfen wird, die ihrerseits verbindliche Vorgaben für die Gestaltung der Rechtsordnung enthalten, Auslegungsrichtlinien für die Auslegung und Anwendung staatlicher Rechtsgebote darstellen und im Konfliktfall sogar Vorrang vor dem staatlichen Gesetz genießen sollen, gefährdet dies die freiheitliche demokratische Grundordnung, namentlich das Demokratieprinzip, die Existenz und Geltung der Grundrechte und das Gebot der Bindung an Recht und Gesetz (VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - juris, Rn. 46).

    Die Kammer hält es allerdings nach den eingeführten Erkenntnissen für wahrscheinlich, dass die IGMG trotz ihrer Verwurzelung in der türkischen Milli-Görüs-Bewegung und trotz der oben dargestellten personellen und organisatorischen Kontakte zu Erbakan und zur SP zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr als eine homogene und - bezogen auf die Frage der Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - in ihrer Zielrichtung einheitliche Bewegung anzusehen ist, sondern in der IGMG auch Strömungen zu finden sind, die zwar auch islamisch fundiert, vor § 11 Abs. 1 Nr. 1 StAG jedoch durchaus unverdächtig sind (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - juris, Rn. 47 ff.).

    Der Verdacht eines Unterstützens im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG rechtfertigt sich regelmäßig bei einer langjähriger Mitwirkung in einer Organisation in hervorgehobener Stellung im Ortsverein (so ausdrücklich für die IGMG BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2006 - 5 B 67.05 - juris; vgl. auch Urteil der Kammer vom 21. März 2007 - VG 2 A 79.04 - juris, Rn. 41; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - juris, Rn. 34, jeweils m. w. N.).

    b) Die Kammer teilt allerdings die Auffassung des VGH Mannheim (Urteil vom 11. Juni 2008, a. a. O., Rn. 49; s. auch bereits Urteil der Kammer vom 21. März 2007, a. a. O., Rn. 42), wonach es wegen des ambivalenten Charakters der IGMG nicht gewissermaßen automatisch feststeht, dass bei jedem Mitglied oder Funktionsträger der IGMG ausreichende Anhaltspunkte für einbürgerungsfeindliche Bestrebungen oder Unterstützungshandlungen anzunehmen sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11

    Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen

    Ist danach davon auszugehen, dass beide ausländerrechtlichen Vereine, in deren Vorstand der Kläger gewählt war, die PKK bzw. deren Nachfolgeorganisationen unterstützt haben, so ist dem Kläger diese Unterstützung bereits aufgrund seiner Stellung als Vorstandsmitglied zuzurechnen, ohne dass der Frage seiner tatsächlichen inneren Einstellung weiter nachgegangen werden müsste (vgl. zu § 11 StAG: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - VBlBW 2009, 29, m.w.N).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2013 - 1 S 2046/12

    Anspruch auf Einbürgerung; Folgenbeseitigungsanspruch auf Erteilung einer -

    Die IGMG wird in der Rechtsprechung als eine Organisation angesehen, die Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - VBlBW 2009, 29 m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 02.12.2009 - 5 C 24.08 - BVerwGE 135, 302; NdsOVG, Urt. v. 15.09.2009 - 11 LB 487/07 - EZAR NF 41 Nr. 4; OVG Bln-Bbg, Urt. v. 10.02.2011 - OVG 5 B 6.07 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.03.2012 - 5 B 11.404 - juris).

    Aktivitäten von Funktionären oder Mitgliedern der IGMG werden in der Rechtsprechung überwiegend als einbürgerungsschädlich angesehen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 11 S 2328/11

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung des internationalen

    Allein schon aufgrund seiner Stellung als Vorstandsmitglied ist ihm diese Unterstützung zuzurechnen, ohne dass der Frage seiner tatsächlichen inneren Einstellung weiter nachgegangen werden müsste (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2008 - 13 S 2613/03 - juris zu § 11 StAG).
  • VG Freiburg, 09.10.2008 - 4 K 1984/06

    Keine Einbürgerung für Ausländer, die die Bestrebungen der Hisbollah unterstützen

    Erforderlich, aber auch hinreichend sind vielmehr "tatsächliche Anhaltpunkte" hierfür, das heißt die aus bestimmten Tatsachen gerechtfertigte Annahme eines Sicherheitsgefährdungsverdachts (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2008 - 13 S 2613/03 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 22.02.2007 - 5 C 20/05 -, BVerwGE 128, 104).

    Die Kammer ist zunächst insbesondere aufgrund der bereits schriftlich durch das Innenministerium Baden-Württemberg vorgetragenen Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz und der Angaben des in der mündlichen Verhandlung angehörten Mitarbeiters des Landesamts - selbst unter Berücksichtigung des diesen beizumessenden geringeren Beweiswerts (vgl. dazu nur VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2008, a.a.O.) - sowie den eigenen Angaben des Klägers zur Überzeugung gelangt, dass der ... Verein derart eng mit der Hisbollah verbunden ist, dass deren Ziele auch dem Verein zuzurechnen sind.

    Wegen des Ausreichens "tatsächlicher Anhaltspunkte" sind über eine solche Funktion hinaus auch keine ausdrücklichen Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Klägers erforderlich (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2008, a.a.O., m.w.N.; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 06.01.2006, NVwZ-RR 2006, 429).

  • VG Würzburg, 09.03.2015 - W 7 K 14.917

    Mitgliedschaft in der IGMG - Einbürgerung eines türkischen Staatsbürgers

    Dabei geht die Kammer von den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus, die dieser im Urteil vom 11. Juni 2008 (VGH BW, U.v. 11.6.2008 - 13 S 2613/03 - juris) zur Organisation Milli Görüs getroffen hat und die revisionsrechtlich nicht beanstandet wurden (BVerwG, U.v. 2.12.2009 - 5 C 24/08 - juris).

    Der VGH Baden-Württemberg hat hinsichtlich der IGMG im Einzelnen ausgeführt (VGH BW, U.v. 11.6.2008 - 13 S 2613/03 - juris Rn. 46 f.):.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat seinem Urteil vom 11. Juni 2008 - 13 S 2613/03 - juris, dessen tatsächliche Feststellungen die Kammer, wie oben bereits ausgeführt, zur Grundlage dieser Entscheidung macht, im Wesentlichen einen Zeitungsbericht der TAZ vom 7. Mai 2004, die Verfassungsschutzberichte des Landes Berlin 2003 und 2005, des Landes Nordrhein-Westfalen 2007 und 2008, einen Artikel der FR vom 14. April 2005 sowie Interviews in der FASZ vom 2. März 2008 und schon vom 22. April 2004 zugrunde gelegt.

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

    Allerdings geht der Senat im vorliegenden Verfahren ebenso wie die weit überwiegende Rechtsprechung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.2008 - 13 S 2613/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 24.5.2005 - 7 A 10953/04.OVG - m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 29.11.2007 - 17 K 5862/02 -) davon aus, dass die IGMG als eine Organisation zu betrachten ist, die (jedenfalls: auch bzw. noch) gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Ziele verfolgt.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat dazu in seinem - nicht rechtskräftigen - Urteil vom 11. Juni 2008 (- 13 S 2613/03 -, juris; Revisionsverfahren anhängig beim BVerwG unter BVerwG 5 C 24.08) Folgendes ausgeführt:.

  • VG München, 21.09.2009 - M 25 K 07.4991

    Einbürgerungshindernis; Unterstützung der Islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs

  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

  • VG Würzburg, 28.07.2014 - W 7 K 14.482

    Einbürgerung; Ausschlussgründe; Unterstützungshandlung; Islamische Gemeinschaft

  • VG Würzburg, 10.11.2014 - W 7 K 14.918

    Einbürgerung; Ausschlussgründe; Unterstützungshandlung; Islamische Gemeinschaft

  • VG Stuttgart, 21.07.2008 - 11 K 1941/08

    Einbürgerung; strafrechtliches Verhalten; Einstellung des Verfahrens;

  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 5 B 11.404

    Einbürgerung; Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG);

  • VG Stuttgart, 07.10.2010 - 11 K 4710/09

    Einbürgerung: Ablehnung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen wegen

  • VG Stuttgart, 07.07.2008 - 11 K 5940/07

    Ausländer; Einbürgerung; Unterstützung der PKK durch Demonstrationsteilnahme;

  • VG Köln, 30.10.2013 - 10 K 2393/12

    Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen durch den Antragsteller einer

  • VG Köln, 29.11.2010 - 10 K 7620/04

    Einbürgerungsantrag eines für die Organisation Millî Görüs (IGMG) als Journalist

  • VG Braunschweig, 16.12.2015 - 5 A 76/14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Funktionär; Funktionärstätigkeit;

  • VG Minden, 20.06.2012 - 11 K 841/12

    Vorliegen des Ausschlussgrundes des § 11 S. 1 Nr. 1 StAG bei Unterstützung einer

  • VGH Hessen, 18.02.2009 - 5 A 550/07

    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Unterstützung, verfassungsfeindliche

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