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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08   

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https://dejure.org/2008,4619
VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08 (https://dejure.org/2008,4619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 S 428/08 (https://dejure.org/2008,4619)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 S 428/08 (https://dejure.org/2008,4619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlass von Abfallgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für einen Erlass von Abfallgebühren bei Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit; Sachgerechtigkeit einer Abfallgrundgebühr von 80 Euro im Jahr für einen "Kleinstgewerbebetrieb" bei Vorliegen eines Bagatellcharakters der Gebühr; Voraussetzungen für einen ...

  • Judicialis

    AO § 163 Abs. 1; ; AO § 227; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 Abs. 1; AO § 227; GG Art. 3 Abs. 1
    Steuervergünstigung; Benutzungsgebühr: Billigkeitserlass; Sachliche Billigkeitsgründe; Abfallgebühr; Gleichheitssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 418
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08
    Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 - NVwZ 1995, 989; Loose in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Kommentar, § 227 Rdnr. 40; Rüsken in: Klein, Abgabenordnung, a.a.O., § 163 Rdnrn. 32 und 33).

    Ein solcher "Überhang des gesetzlichen Tatbestandes", der über den gesetzlichen Belastungsgrund hinausgreift, ist aus Gründen der Besteuerungsgleichheit zu vermeiden, wenn die Anwendung des Gesetzes zu sachwidrigen Härten führt (BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 - NVwZ 1995, 989).

  • BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81

    Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08
    Eine Gebührenerhebung in dieser Form beruht auf der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abfallentsorgungseinrichtung invariable (verbrauchsunabhängige) Betriebskosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall vorab auf die Benutzer der Einrichtung zu verteilen (vgl. Normenkontrollbeschluss des Senats vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713; BVerwG, Beschluss vom 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31 zur Erhebung von Wasserbezugsgebühren).

    Grundsätzlich ist die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner die Grundgebühr erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung durchaus unterschiedlich sein wird, mit Blick auf den Gleichheitssatz dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297; BVerwG, Beschluss vom 12.8.1981, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08
    Eine Gebührenerhebung in dieser Form beruht auf der Erwägung, dass die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der Abfallentsorgungseinrichtung invariable (verbrauchsunabhängige) Betriebskosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall vorab auf die Benutzer der Einrichtung zu verteilen (vgl. Normenkontrollbeschluss des Senats vom 29.10.2003 - 2 S 2407/02 - DÖV 2004, 713; BVerwG, Beschluss vom 12.8.1981 - 8 B 20.81 - KStZ 1982, 31 zur Erhebung von Wasserbezugsgebühren).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 428/08
    Grundsätzlich ist die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass von jedem Gebührenschuldner die Grundgebühr erhoben wird, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung durchaus unterschiedlich sein wird, mit Blick auf den Gleichheitssatz dadurch gerechtfertigt, dass die Bereitstellung einer betriebsbereiten Abfallentsorgungseinrichtung Vorhaltekosten verursacht, die bei einer geringeren Inanspruchnahme durch einzelne Gebührenpflichtige nicht in gleichem Maße abnehmen (BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297; BVerwG, Beschluss vom 12.8.1981, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Härten, die dem Besteuerungs-, Gebühren- oder Kostenheranziehungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.1994 - 2 BvR 89/91- NVwZ 1995, 989 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.02.2009, a.a.O., und v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - juris).

    Hiervon ausgehend ist die Heranziehung zu den Kosten unbillig, wenn dies im Einzelfall den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.l v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - juris, zum Gebührenerlass aus Gründen der sachlichen Unbilligkeit auf der Grundlage von § 163 Abs. 11 Satz 1 AO oder § 227 AO; Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Bad.-Württ., 43. Lfg., § 22 LGebG Rn. 83 f. i.V.m. § 11 Rn. 25 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für die Abgabenfestsetzung anders als tatsächlich geschehen geregelt hätte, wenn er die zu beurteilende Frage als regelungsbedürftig erkannt hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2015 - 9 C 10.14 -, BVerwGE 151, 255; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 428/08 -, juris).

    Härten, die dem Zweck der Abgabenerhebung entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 19.02.2015, a.a.O.; vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 14.10.2015 - 9 C 22.14 -, BVerwGE 153, 116; BFH, Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15 -, BFHE 255, 482 = BStBl II 2017, 393; BVerfG, Kammerbeschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 89/91 -, juris; Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, a.a.O., § 227 AO Rn. 40; Rüsken in: Klein, AO, a.a.O., § 163 Rn. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 2 S 1396/09

    Beitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Inanspruchnahme der Leistung als die

    Die Einziehung eines Anspruchs aus einem Abgabenschuldverhältnis kann aus sachlichen Gründen unbillig sein, wenn dies den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 428/08 - DÖV 2009, 418; Beschl. v. 7.9.2009, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 2833/07

    Rechtmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; Gebührenpflicht

    Härten, die dem Besteuerungszweck entsprechen und die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, können einen Billigkeitserlass dagegen nicht rechtfertigen, sondern sind allenfalls durch eine Gesetzeskorrektur zu beheben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 13.12.1994 - 2 BvR 89/91- NVwZ 1995, 989 mit weiteren Nachweisen; Urt. des Senats v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09

    Umlegung führt nicht zu sofortiger Erschließungspflicht

    Die Einziehung eines Anspruchs aus einem Abgabenschuldverhältnis kann aus sachlichen Gründen unbillig sein, wenn dies den Geboten der Gleichheit und des Vertrauensschutzes, den Grundsätzen von Treu und Glauben, dem Erfordernis der Zumutbarkeit oder dem der gesetzlichen Regelung zugrunde liegenden Zweck widersprechen würde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2008 - 2 S 428/08 - DÖV 2009, 418).
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