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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13 (https://dejure.org/2013,38160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 (https://dejure.org/2013,38160)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 5 S 922/13 (https://dejure.org/2013,38160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Atelier eines Bildhauers als schutzbedürftiger Raum im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 30 Abs 1 BauGB, § 8 Abs 2 Nr 1 BauNVO, TA Lärm
    Schutzbedürftigen Räume im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998; Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 30 Abs. 1
    Atelier eines Bildhauers als schutzbedürftiger Raum im Sinne des Anhangs zur TA Lärm 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Insoweit kommt es für die Frage der Gebietsverträglichkeit nicht entscheidend darauf an, ob etwa die mit der Nutzung verbundenen immissionsschutzrechtlichen Lärmwerte eingehalten werden (BVerwG, Urteil vom 21.03.2002 - 4 C 1.02 -, BVerwGE 116, 155).
  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Denn diese hat für die Berücksichtigung von Verkehrslärm auf öffentlichen Verkehrsflächen eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet und eine in der Rechtsprechung vor Erlass der TA Lärm 1998 vorgenommene weitergehende Zurechnung ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.2013 - 4 B 23/12 -, BauR 2013, 739).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.1998 - 8 S 722/98

    Einwendungsausschluß gegen Baugenehmigung - Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Vorliegend kann indes offenbleiben, ob - etwa im Hinblick auf die der neuen Baugenehmigung erstmals beigefügte Betriebsbeschreibung - eine nochmalige Benachrichtigung der Angrenzer geboten gewesen wäre (zu den Folgen nachträglicher Änderungen des Bauantrages für die - hier nicht in Rede stehende - Präklusionswirkung des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, NVwZ 1998, 986 und vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Im Übrigen scheidet ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme schon deshalb aus, weil mit der Errichtung der Lärmschutzwand - wie oben ausgeführt wurde - auch die bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Abstandsfläche eingehalten wird (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 159).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Denn den Bebauungsplanunterlagen, insbesondere der Begründung zum Bebauungsplan, lässt sich nicht hinreichend deutlich der Wille der Gemeinde als Planungsträgerin entnehmen, den Maßfestsetzungen eine solche Wirkung beizulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.2005 - 8 S 3003/04 -, NVwZ-RR 2005, 397).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Diese Frage wiederum ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 70; Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, NVwZ-RR 1999, 8).
  • BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97

    Bauplanungsecht - Widerspruch zum gemeindlichen Sanierungskonzept kein Gegenstand

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Auf die Verletzung von Beteiligungsrechten der Gemeinde - insbesondere aus § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB - können sich die Antragsteller schon deshalb nicht mit Erfolg berufen, weil insoweit keine Schutznorm für Nachbarn oder für die Bürger der Gemeinde, sondern nur für die Gemeinde selbst in Rede steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.05.1997 - 4 B 73.97 -, NVwZ 1997, 991).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Denn das Bundesimmissionsschutzrecht und damit auch die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm legen die Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für den Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme mit Wirkung auch für das Baurecht im Umfang seines Regelungsbereichs grundsätzlich allgemein fest (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, BVerwGE 145, 145; Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, BVerwGE 109, 314).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2004 - 8 S 2273/04

    Präklusion von Nachbareinwendungen gegen Bauvorhaben nach Ablauf der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Vorliegend kann indes offenbleiben, ob - etwa im Hinblick auf die der neuen Baugenehmigung erstmals beigefügte Betriebsbeschreibung - eine nochmalige Benachrichtigung der Angrenzer geboten gewesen wäre (zu den Folgen nachträglicher Änderungen des Bauantrages für die - hier nicht in Rede stehende - Präklusionswirkung des § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.04.1998 - 8 S 722/98 -, NVwZ 1998, 986 und vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ-RR 2005, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2005 - 8 S 3003/04

    Kein Verstoß nachbarschützender Belange bei Überschreitung der vorderen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 5 S 922/13
    Denn den Bebauungsplanunterlagen, insbesondere der Begründung zum Bebauungsplan, lässt sich nicht hinreichend deutlich der Wille der Gemeinde als Planungsträgerin entnehmen, den Maßfestsetzungen eine solche Wirkung beizulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.01.2005 - 8 S 3003/04 -, NVwZ-RR 2005, 397).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 3 S 2680/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bindung des Bebauungsplans an den

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • VGH Bayern, 22.01.1986 - 22 B 85 A.354
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2010 - 3 S 1019/09

    Geländeaufschüttung und Abstandsfläche

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • VG Freiburg, 26.09.2017 - 3 K 2517/15

    Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten zur Durchsetzung

    Die Änderungsgenehmigung vom 15.01.2015 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 13.02.2015 fasste die Nebenbestimmung zur automatischen Schließeinrichtung entsprechend einer Maßgabe des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg neu, der die Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung ihres Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung vom 16.10.2012 mit dieser Maßgabe zurückgewiesen hatte (Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris).

    Sobald der Innenpegel nach Satz 1 während einer Minute von 70 dB(A) überschritten wird, schließen die Tore automatisch und bleiben für mindestens 10 Minuten geschlossen; sie können nur bei Gefahr im Verzug oder dann wieder geöffnet werden, wenn der Innenpegel 70 dB(A) wieder unterschreitet (s. Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 11.12.2013, in der Verwaltungsrechtssache [...] - 5 S 922/13 -).

    Hier liegen mit den Nebenbestimmungen Nr. 84 - 92 vollstreckungsfähige Auflagen im Sinne von § 36 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG (so auch VGH Bad.-Württ. im Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - über die Beschwerde der Kläger; s. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 27.09.2010 - 1 CS 10.1389 -, OVG Saarl., Beschluss vom 04.12.2008 - 2 A 228/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 25.11.1994 - 1 M 4954/94 - juris) und damit Anordnungen im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 LBO vor.

    Denn nach der bestandskräftigen Baugenehmigung handelt es sich bei dem Atelier nicht um einen maßgeblichen Immissionsort (s. schalltechnische Untersuchung vom 22.10.2012, Kap. 7 und 8 sowie Widerspruchsbescheid vom 13.02.2015 S 7; so ausdrücklich auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris).

    Diese Nebenbestimmung sieht die Beschränkung der Einsatzzeiten eines dieselbe-triebenen Gabelstaplers auf dem Werksaußengelände vor den einzelnen Fassaden der Abbundhalle vor, nämlich im räumlichen Bereich vor der Südostfassade auf maximal 0, 5 Stunden pro Tag und in den anderen räumlichen Bereichen auf insgesamt maximal 3 Stunden pro Tag (s. dazu auch VGH Bad-Württ., Beschluss vom 11.12.2013, a. a O.).

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auch Emissionen durch Staplerverkehr zwischen den Betriebsstandorten der Beigeladenen zu 1 auf den öffentlichen Straßen moniert haben, kommt es darauf nicht an; auf die Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.12.2013 (a. a. O.) wird Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 5 S 2020/13

    Lärmschutz gegen Eisenbahnanlage; Grenzwerte der TA Lärm

    Letztere ist, auch wenn es sich um einen kleineren Betrieb handelt, bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. nur Urteil des Senats vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris) den Betrieben zuzuordnen, die Lärm und Staub verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen (BayVGH, Urteil vom 27.07.1977 - 397 II 74 -, BayVBl 1978, 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 5 S 1475/16

    Imbissgaststätte als nach der TA Lärm schutzbedürftiger Raum

    Letztere ist, auch wenn es sich um einen kleineren Betrieb handelte, bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. nur Senatsurteil vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris Rn. 8) den Betrieben zuzuordnen, die Lärm und Staub verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen.
  • VG Freiburg, 11.12.2019 - 4 K 1618/19

    Transportbetonwerk als erheblich belästigender Gewerbebetrieb

    Bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.2018 - 4 B 10.17 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris Rn. 8) sind diese Nutzungen Betrieben zuzuordnen, die Lärm verursachen und demgemäß aus der Umgebung von Wohnhäusern möglichst ferngehalten werden sollen.

    Grundsätzlich sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als die Festsetzung von Baugebieten - nicht nachbarschützend (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris).

  • VG Hannover, 07.07.2021 - 12 B 358/21

    Abänderungsverfahren; Einfriedung; Grenzabstand; Lärmschutzwand; Teilbarkeit

    Auch eine Lärmschutzwand kann eine Einfriedung in diesem Sinne sein (VG Oldenburg, Beschl. v. 16.04.2020 - 4 B 205/20 -, Beschlussabdruck S. 20-21; vgl. auch VG Regensburg, Urt. v. 15.11.2012 - RO 2 K 12.1275 -, juris Rn. 29; VGH BW, Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn. 6, 11; Nds. OVG, Beschl. v. 06.05.2019 - 1 ME 37/19 -, juris Rn. 10, und Beschl. v. 16.09.2003 - 1 ME 160/03 -, Beschlussabdruck S. 9; VG Osnabrück, Beschl. v. 27.12.2006 - 2 N 53/06 - Beschlussabdruck S. 10; VG Hannover, Urt. v. 18.04.2005 - 4 A 3476/04 -, Urteilsabdruck S. 5).

    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass eine Lärmschutzwand keine Einfriedung darstelle, wenn sie allein dazu diene, auf das Nachbargrundstück einwirkenden Lärm zu reduzieren (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.12.2003 - 10 B 1249/03 -, juris Rn. 3 ff.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 25.10.2016 - 3 K 2150/16 -, juris Rn. 49-50; VG Düsseldorf, Beschl. v. 06.03.2006 - 4 L 2415/05 -, juris Rn. 29, und Beschl. v. 27.05.2003 - 25 L 1070/03 -, juris Rn. 21; vgl. auch VGH BW, Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn. 7), ist schon zweifelhaft, ob ein solcher Fall einer ausschließlichen Lärmschutzfunktion hier vorliegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Die Frage, ob eine hinreichende Würdigung der nachbarlichen Interessen erfolgt ist, muss nach den Maßstäben beantwortet werden, die zum nachbarschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt worden sind (BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8; Senatsbeschluss vom 23.05.2011 - 8 S 978/11 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 - juris Rn. 10).
  • VG Karlsruhe, 25.10.2016 - 3 K 2150/16

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Waschparks

    Die Schallschutzwand dient nicht in diesem Sinne dem Schutz des Baugrundstücks vor störenden Beeinträchtigungen von außen her, sondern hat allein den Zweck, die vom Betrieb der Waschanlage auf die Nachbargrundstücke ausgehenden Schallimmissionen zu reduzieren, um die mit der erteilten Baugenehmigung legalisierte betriebliche Nutzung zu ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.12.2003, a.a.O.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2023 - 3 S 1793/21

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Transportbetonwerks in Gewerbe- und

    "Grundsätzlich sind Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung - anders als die Festsetzung von Baugebieten - nicht nachbarschützend (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein

    Zudem ist § 55 Abs. 1 und 2 LBO eine Ausprägung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 24 LVwVfG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn. 4; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl (Hrsg.), Context Kommentar LBO, 8. Aufl. 2020, § 55 LBO Rn. 1, 5), sodass die Rüge gerade auch nicht nachbarschützender Gesichtspunkte im Rahmen der Baunachbarbeteiligung mitbezweckt und bei lebensnaher Betrachtung durchaus üblich ist.
  • VG Minden, 15.07.2020 - 11 K 3616/19
    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2017 - 5 S 1475/16 - , juris Rn. 108 und Beschluss vom 11.12.2013 - 5 S 922/13 -, juris Rn 15.
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