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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17   

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VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17 (https://dejure.org/2017,49968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 (https://dejure.org/2017,49968)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 4 S 2315/17 (https://dejure.org/2017,49968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Beamten (hier: Professor an einer Hochschule) auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung; Verstöße gegen die Kernpflichten als Professor in der Probezeit; Verpflichtung von wissenschaftlich Tätigen und Studierenden zu wissenschaftlicher ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 10 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 9 BeamtStG
    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel; Möglichkeit der Verlängerung der Probezeit bei Behebbarkeit des Mangels; Entlassung bei Nichtbehebbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissenschaftliche Redlichkeit; Vorbildfunktion; Urheberrechtsverletzung; Täuschung; Umgang mit begangenen Dienstpflichtverletzungen; Unwahre Behauptungen; Instrumentalisierung Dritter (hier: Studierender)

  • rechtsportal.de

    Entlassung eines Beamten (hier: Professor an einer Hochschule) auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung; Verstöße gegen die Kernpflichten als Professor in der Probezeit; Verpflichtung von wissenschaftlich Tätigen und Studierenden zu wissenschaftlicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Probebeamte - Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung (Hochschullehrer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Charaktermängel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 248
  • DÖV 2018, 248 ZBR 2018, 322 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Er räumt ihm kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder einen Beamten auf Probe, der sich endgültig nicht bewährt hat, wie bisher weiter zu beschäftigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, zu § 31 Abs. 1 S 1 BBG a.F. und vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, zu § 43 des schleswig-holsteinischen LBG a.F. , m.w.N., jeweils Juris).

    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Bewährung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - und vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, jeweils m.w.N., Juris).

    § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG räumt deshalb dem Dienstherrn bei mangelnder Bewährung eines Beamten in der Probezeit auch kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder einen Beamten auf Probe, der sich endgültig nicht bewährt hat, wie bisher weiter zu beschäftigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, zu § 43 des schleswig-holsteinischen LBG a.F., m.w.N., jeweils Juris).

  • BVerwG, 24.01.2017 - 2 B 75.16

    "inkriminierter Sachverhalt"; Anklage; Beamtenverhältnis auf Probe; Beamter auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Die vom Dienstherrn vorzunehmende Beurteilung der erforderlichen charakterlichen Eignung ist damit - ebenso wie die der fachlichen Eignung (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 - und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, jeweils Juris) und anders als die der gesundheitlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 - und Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, jeweils Juris) ein Akt wertender Erkenntnis.

    Die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe im Rahmen von § 10 Satz 1 und § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG dient der Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, indem die Lebenszeitverbeamtung von solchen Probebeamten ausgeschlossen wird, die sich in der Probezeit nicht bewährt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 B 75.16 -, Juris).

  • BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Wird während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten festgestellt, die nicht behebbar erscheint, trägt § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 2 BeamtStG auch der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 2 B 153.89 - m.w.N., Juris).

    Wird aber während der Probezeit eine mangelnde Bewährung des Probebeamten - innerhalb des Beurteilungsspielraums des Dienstherrn - festgestellt, die nicht behebbar erscheint, so trägt § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG der Fürsorgepflicht des Dienstherrn Rechnung, der es in der Regel entspricht, den Beamten auf Probe in diesem Fall alsbald zu entlassen, schon um ihm Klarheit über seinen künftigen Berufsweg zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 20.11.1989 - 2 B 153.89 - m.w.N., Juris).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Er räumt ihm kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder einen Beamten auf Probe, der sich endgültig nicht bewährt hat, wie bisher weiter zu beschäftigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, zu § 31 Abs. 1 S 1 BBG a.F. und vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, zu § 43 des schleswig-holsteinischen LBG a.F. , m.w.N., jeweils Juris).

    § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG räumt deshalb dem Dienstherrn bei mangelnder Bewährung eines Beamten in der Probezeit auch kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder einen Beamten auf Probe, der sich endgültig nicht bewährt hat, wie bisher weiter zu beschäftigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 -, zu § 43 des schleswig-holsteinischen LBG a.F., m.w.N., jeweils Juris).

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Hat der Normgeber unter Abwägung aller Belange, insbesondere der wohlverstandenen Interessen der Beamten, abstrakt-generelle Regelungen getroffen, dürfen diese aber nicht unter Berufung auf die allgemeine Fürsorgepflicht wieder überspielt und eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Rechtsfolge gefordert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.02.2017 - 2 C 22.16 -, Juris).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 -, Juris).
  • VGH Hessen, 08.06.2011 - 1 A 1991/08

    Entlassung eines Beamtenanwärters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Ein unverzichtbares Merkmal der Bewährung ist damit auch die charakterliche Eignung des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.1965 - II C 58.64 - ; Hess.VGH, Urteil vom 08.06.2011 - 1 A 1991/08 -, jeweils Juris) als ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - und Beschluss vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 25.11.2015 - 2 B 38.15

    Zum Verhältnis von mangelnder Befähigung und Anzahl von Tagessätzen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Ein unverzichtbares Merkmal der Bewährung ist damit auch die charakterliche Eignung des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.1965 - II C 58.64 - ; Hess.VGH, Urteil vom 08.06.2011 - 1 A 1991/08 -, jeweils Juris) als ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - und Beschluss vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 58.64
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Ein unverzichtbares Merkmal der Bewährung ist damit auch die charakterliche Eignung des Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.1965 - II C 58.64 - ; Hess.VGH, Urteil vom 08.06.2011 - 1 A 1991/08 -, jeweils Juris) als ein Unterfall der persönlichen Eignung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - und Beschluss vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 4 S 2315/17
    Der dem Dienstherrn bei der Ausfüllung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Bewährung eingeräumte Beurteilungsspielraum führt dazu, dass die hierauf beruhende Entscheidung gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, und zwar darauf, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 -, vom 31.05.1990 - 2 C 35.88 - und vom 27.11.1980 - 2 C 38.79 -, jeweils m.w.N., Juris).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

  • BVerwG, 10.11.2005 - 2 B 54.05

    Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge im

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • VG Freiburg, 19.10.2020 - 3 K 2398/20

    Entlassung aus dem Polizeidienst wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe,

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • OVG Bremen, 13.07.2018 - 2 B 174/18

    Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgrund

    Die dem Dienstherrn zustehende Beurteilungsermächtigung führt dazu, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 35/88 -, BVerwGE 85, 177 , Rn. 18, juris; VGH BW, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Rn. 10, juris; OVG NW, Beschluss vom 27.09.2017 - 6 B 977/17 -, Rn. 4, juris).
  • VG Freiburg, 08.12.2021 - 3 K 2539/21

    Posten von nationalsozialistischem, antisemitischem oder rassistischem

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).
  • VG Freiburg, 23.03.2021 - 3 K 2383/20

    Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf wegen

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens der Beamtin oder des Beamten, die einen Rückschluss auf diese für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.2016 - 2 B 17.16 - und vom 25.11.2015 - 2 B 38.15 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 22.06.2017 - 2 B 8/17 -, jeweils juris und m.w.N.).

    Fehlt es wie hier an der charakterlichen Eignung, eröffnen die vom Kläger angeführte persönliche Situation und die durchaus schwerwiegenden, auch wirtschaftlichen Folgen seiner Entlassung zum 30.04.2020 auch unter fürsorgerechtlichen Aspekten keine andere Entscheidung, ohne dass dies gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt (vgl. für den Fall eines Beamten auf Probe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2017, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2023 - 4 S 421/23

    Unterrichtung des Personalrats von einer beabsichtigten Maßnahme; mangelnde

    Maßgebend für die Beurteilung, ob sich eine Beamtin auf Probe oder ein Beamter auf Probe bewährt hat bzw. ob sie oder er wegen mangelnder Bewährung entlassen wird, ist allein ihr oder sein Verhalten in der laufbahnrechtlichen Probezeit (hier also in der Zeit vom 01.04.2019 bis zum 30.09.2022) (vgl. Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 10).

    Ein unverzichtbares Merkmal der Bewährung ist die charakterliche Eignung des Beamten (vgl. - auch zum Folgenden - Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 10).

    (6) § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG räumt dem Dienstherrn bei mangelnder Bewährung eines Beamten in der Probezeit kein Ermessen ein, diesen gleichwohl zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen oder ihn wie bisher weiter zu beschäftigen (Senatsbeschluss vom 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, Juris Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 A 793/13

    Rechtmäßige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. April 2017- 1 B 1416/16 -, juris, Rn. 8 f., m. w. N., und vom 29. Mai 2020 - 6 B 479/20 -, juris, Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 4 S 2315/17 -, juris, Rn. 36; Hoffmann, A., in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht-Kommentar, Stand Juli 2021, 5.2 (Nichtbewährung), Rn. 18.
  • VGH Hessen, 30.07.2020 - 1 B 1895/19

    Bewährung eines Beamten auf Probe i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG

    Dieser Betrag ist wegen des vorläufigen Charakters des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu halbieren (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2016 - 1 E 51/16 - n.v.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 4 S 2315/17 - juris Rn. 42).
  • VG Bremen, 26.05.2020 - 6 K 2354/18

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf - charakterliche Eignung;

    Die Einschätzung der charakterlichen Eignung ist dem Dienstherrn vorbehalten: Die dem Dienstherrn zustehende Beurteilungsermächtigung führt dazu, dass die verwaltungsgerichtliche Kontrolle darauf beschränkt ist, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den gesetzlichen Begriff der Eignung oder die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwG, Urt. v. 31.05.1990 - 2 C 35/88 - juris, Beschl. v. 11.12.2017 - 4 S 2315/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 1/21

    Entlassung eines Probebeamten bei endgültig feststehender mangelnder Bewährung

    Hingegen ist die Probezeit zu verlängern - soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften noch möglich ist -, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung der Beamtin oder des Beamten noch nicht endgültig feststeht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 6 B 1302/18 -, Rn. 5 ff. und VGH BW, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 4 S 2315/17 -, Rn. 36, beide juris).
  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Zwar wird in der Regelung des Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG das Wort "können" verwendet, jedoch wird dadurch lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass die Probezeit ggf. zu verlängern ist, wenn die (Nicht-) Bewährung noch nicht endgültig feststeht (Sauerland in BeckOK BeamtenR Bund, 24. Ed. 1.8.2021, § 23 BeamtStG Rn. 55; VGH BW, B.v. 11.12.2017 - 4 S 2315/17 - juris Rn. 37).
  • VG Düsseldorf, 06.11.2019 - 13 L 2423/19
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 2 LA 35/16

    Entlassung aus dem Dienst aufgrund Nichtbewährung in der Probezeit

  • OVG Bremen, 06.10.2023 - 2 B 278/23

    Anhörung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Beurteilungsfehler; charakterliche

  • VG Bremen, 05.07.2022 - 6 K 589/20

    Nichtübernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe, Urteil vom 05.07.2022 -

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