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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19 (https://dejure.org/2020,3722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2020 - 5 S 1070/19 (https://dejure.org/2020,3722)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 5 S 1070/19 (https://dejure.org/2020,3722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Waldgrundstück; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • notar-drkotz.de

    Waldgrundstück - Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorkaufsrecht; Verbesserung der Waldstruktur; Arrondierungseffekt; Zusicherung; Inhaltsadressat; Bekanntgabeadressat; Duldungsvollmacht; Anscheinsvollmacht

  • rechtsportal.de

    Ausübung des Vorkaufsrechts zwar durch "Erklärung" gegenüber dem Verpflichteten durch einseitig gestaltenden (privatrechtsgestaltenden) Charakter als Verwaltungsakt; Dienen des Kaufs eines Waldgrundstücks durch die vorkaufsberechtigte Gemeinde regelmäßig der Verbesserung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach dem Landeswaldgesetz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2020, 533 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1982 - 5 S 2606/81

    Erwerb eines Waldgrundstücks durch die Gemeinde mittels Ausübung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 LWaldG i.V.m. § 464 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts zwar durch "Erklärung" gegenüber dem Verpflichteten, diese Erklärung hat jedoch einseitig gestaltenden (privatrechtsgestaltenden) Charakter und ist damit ein Verwaltungsakt, der vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77; Urteil vom 12.9.1997 - 5 S 2498/95 -, juris Rn. 19).

    Denn hierdurch wird es dem Waldeigentümer ("Waldbesitzer") erleichtert, seinen waldwirtschaftlichen Grundpflichten (§ 12 LWaldG) nachzukommen und den Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig, pfleglich, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften sowie die Belange der Umweltvorsorge zu berücksichtigen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77; Urteil vom 11.8.1989 - 5 S 1259/88 -, VBlBW 1990, 149).

    Denn die Gemeinde muss ihren westlich angrenzenden und um ein Vielfaches größeren Gemeindewald ohnehin bewirtschaften (zu diesen Gesichtspunkten schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1989 - 5 S 1259/88

    Kein Vorkaufsrecht bei nur mittelbarer Waldstrukturverbesserung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Denn hierdurch wird es dem Waldeigentümer ("Waldbesitzer") erleichtert, seinen waldwirtschaftlichen Grundpflichten (§ 12 LWaldG) nachzukommen und den Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig, pfleglich, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften sowie die Belange der Umweltvorsorge zu berücksichtigen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77; Urteil vom 11.8.1989 - 5 S 1259/88 -, VBlBW 1990, 149).

    Jedoch ergibt sich aus § 25 Abs. 4 Satz 1 LWaldG ("kann ausgeübt werden"), dass der Gemeinde ein Entschließungsermessen zusteht (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1989 - 5 S 1259/88 -, VBlBW 1990, 149), zumal sie schon aus Gründen der verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 LV) nicht gezwungen sein kann, ein bestimmtes Grundstück, hinsichtlich dessen die Tatbestandsvoraussetzungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts vorliegen, auch tatsächlich zu erwerben.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 LWaldG i.V.m. § 464 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausübung des Vorkaufsrechts zwar durch "Erklärung" gegenüber dem Verpflichteten, diese Erklärung hat jedoch einseitig gestaltenden (privatrechtsgestaltenden) Charakter und ist damit ein Verwaltungsakt, der vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.7.1982 - 5 S 2606/81 - VBlBW 1983, 77; Urteil vom 12.9.1997 - 5 S 2498/95 -, juris Rn. 19).

    Ein ohne Entscheidung des Gemeinderats ausgeübtes Vorkaufsrecht ist nach der Rechtsprechung des Senats rechtswidrig (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1997 - 5 S 2498/95 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Die Befugnis des Rechtsmittelgerichts, diese Kostenentscheidung - auch zum Nachteil des Rechtsmittelführers - ohne dahingehenden Antrag eines Beteiligten zu ändern, folgt aus § 161 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.1962 - V C 62.61 - juris Rn. 20; OVG Berlin, Beschluss vom 27.6.1989 - 5 S 23.89 - juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage, § 161 Rn. 3 und § 158 Rn. 7).
  • OVG Berlin, 27.06.1989 - 5 S 23.89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Die Befugnis des Rechtsmittelgerichts, diese Kostenentscheidung - auch zum Nachteil des Rechtsmittelführers - ohne dahingehenden Antrag eines Beteiligten zu ändern, folgt aus § 161 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.5.1962 - V C 62.61 - juris Rn. 20; OVG Berlin, Beschluss vom 27.6.1989 - 5 S 23.89 - juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage, § 161 Rn. 3 und § 158 Rn. 7).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Da der Gesetzgeber bei der Schaffung des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Bezug auf das Zuständigkeitserfordernis an die bisherige Judikatur anknüpfen wollte (BT-Drs. 7/910, S. 60) ist die interne Unzuständigkeit des handelnden Bediensteten der Behörde auch im Rahmen des § 38 Abs. 1 (L)VwVfG für die Wirksamkeit der Zusicherung jedenfalls dann unschädlich, wenn er nach seiner Stellung zu Entscheidungen dieser Art nach außen handlungs- oder vertretungsbefugt ist (BVerwG, Beschluss vom 22.3.1995 - 1 WB 81.94 - juris Rn. 3; Kopp/Ramsauer a.a.O.; Stuhlfauth in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Auflage, § 38 Rn. 22; Uechtritz in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage, § 38 Rn. 96; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage, § 38 Rn. 65).
  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des (Schein-)Vertreters zwar nicht kennt, aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene kenne und billige das Handeln des Vertreters (BVerwG, Urteil vom 25.2.1994 - 8 C 2.92 - juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 26.1.2016 - XI ZR 91/14 - juris Rn. 61).
  • OVG Saarland, 20.02.2017 - 2 A 34/16

    Vollstreckung einer lebensmittelrechtlichen Verfügung gegenüber einer GmbH -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich die Verhältnisse für einen außenstehenden Dritten darstellen, sondern allein darauf, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 7.11 - juris Rn. 11 m.w.N., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.4.2010 - 2 S 2312/09 - juris Rn. 26 f; OVG Saarland, Urteil vom 20.2.2017 - 2 A 34/16 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 2 S 2312/09

    Zum Begriff des Adressaten eines Abgabenbescheides zu Abwasserbeiträgen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich die Verhältnisse für einen außenstehenden Dritten darstellen, sondern allein darauf, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Urteil vom 27.6.2012 - 9 C 7.11 - juris Rn. 11 m.w.N., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.4.2010 - 2 S 2312/09 - juris Rn. 26 f; OVG Saarland, Urteil vom 20.2.2017 - 2 A 34/16 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19
    Zwar entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die im bürgerlichen Recht entwickelten Grundsätze über die Rechtsscheinsvollmacht (Anscheins- und Duldungsvollmacht) auch im Verwaltungsrecht - und hier insbesondere im Verwaltungsverfahrensrecht - gelten (BVerwG, Urteil vom 18.4.1996 - 4 C 22.94 - juris Rn. 18; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Auflage, § 14 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

  • OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 1 L 5249/94

    Vorkaufsrechtsausübung; Vollmacht zur Entgegennahme; Notar; Vollmacht zum Vollzug

  • BGH, 20.04.2018 - V ZR 202/16

    Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner

  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem

    Soweit sich der Kläger unter Berufung auf die Maßstäbe des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 12.02.2020 (5 S 1070/19, juris Rn. 30) insbesondere darauf beruft, dass es nicht auf den Abvermerk der Behörde ankomme, sondern darauf, was er als Betroffener habe wahrnehmen können, verhält er sich nicht zur Abgrenzung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts von dessen Bestimmtheit im Sinne des § 37 LVwVfG, die der von ihm benannten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs und im Besonderen auch der von dem Kläger in Bezug genommenen Passage des verwaltungsgerichtlichen Urteils zugrunde liegt (vgl. Urteilsabdruck S. 26).

    Soweit der Kläger ausführt, die "Sachlage" bei der Bekanntgabe sei nicht vergleichbar mit der Fallgestaltung in dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12.02.2020 (a. a. O.), in dem der dort streitgegenständliche Bescheid ausdrücklich und namentlich den Inhaltsadressaten habe erkennen lassen, darin ein Recht gegenüber dem Adressaten ausgeübt worden sei und die Behörde davon habe ausgehen können, dass dem Betroffenen der Bescheid auch zur Kenntnis gelangt sei, zeigt er nicht auf, was Folge der behaupteten unterschiedlichen Umstände ist und weshalb damit Zweifel an den Ausführungen des Verwaltungsgerichts bestehen.

  • VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21

    Rücknahme eines Bauvorbescheides

    Darüber hinaus wäre hier auch von einer Duldungsvollmacht auszugehen, die auch im öffentlichen Recht Anwendung findet und deren Anwendung keine zwingenden Vorschriften des öffentlichen Rechts entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 2020 - 5 S 1070/19 -, juris; VG Bayreuth, Urteil vom 24. September 2018 - B 3 K 18.764 -, juris; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 14 Rn. 22a und § 12 Rn. 25).
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