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   VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92   

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VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92 (https://dejure.org/1993,2758)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 (https://dejure.org/1993,2758)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 (https://dejure.org/1993,2758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines Veräußerungsanspruchs aus BauGB § 169 - städtebaulicher Entwicklungsbereich und Grundstücksvergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 169; GVG § 17 § 17a; VwGO § 40
    Gerichtsverfassungsrecht: Rechtswegzuständigkeit bei Geltendmachung mehrerer Ansprüche aus einem Lebenssachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsweg und Veräußerungspflicht (IBR 1994, 26)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92
    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlichrechtliche Anspruchsgrundlage beruft (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10.7.1989, NJW 1990, 1527 und vom 10.4.1986; BVerwGE 74, 368 = BGHZ 97, 312 jeweils m.w.Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2554/92
    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlichrechtliche Anspruchsgrundlage beruft (GmS-OGB, Beschlüsse vom 10.7.1989, NJW 1990, 1527 und vom 10.4.1986; BVerwGE 74, 368 = BGHZ 97, 312 jeweils m.w.Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VG Sigmaringen, 10.03.2020 - 3 K 3574/19

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Verstoß gegen den

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 -8 S 841/94-, juris und Beschluss vom 12. März 1993 -8 S 2554/92-, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05-, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGBa.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08- juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00-, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 -7 E 11459/92-, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10-, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • VG Sigmaringen, 17.06.2019 - 3 K 7459/18

    Bauplatzvergaberichtlinie; nichtöffentliche Sachdiskussion; Mitwirkung eines

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 29. September 2013 - 3 K 2686/13 -, juris), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 S 841/94 -, juris und Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 -, juris sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 -, juris, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. September 1992 - 7 E 1 1459/92 -, juris, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschluss vom 08. November 2010 - 2 L 451/10 - juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • BVerwG, 01.06.2022 - 3 B 29.21

    Rechtsweg bei Geltendmachung eines auf § 56 IfSG analog gestützten

    Dabei nicht zu berücksichtigen sind Anspruchsgrundlagen, die offensichtlich nicht einschlägig sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 - 5 B 144.91 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 5 S. 4 f., vom 30. April 2002 - 4 B 72.01 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 288 S. 10 und vom 4. März 2015 - 6 B 58.14 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 72 Rn. 11; VGH München, Urteil vom 11. Dezember 1991 - 3 B 91.19 53 - NVwZ-RR 1992, 575; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 - juris Rn. 4; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. November 2016 - 11 OB 232/16 - juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - NVwZ 1990, 1103 ; Beschlüsse vom 15. Dezember 1994 - III ZB 49/94 - BGHZ 128, 204 und vom 9. Februar 2021 - VIII ZB 20/20 - BGHZ 228, 373 Rn. 22 m. w. N.; BSG, Beschluss vom 25. März 2021 - B 1 SF 1/20 R - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.04.2002 - 4 B 72.01

    Rechtsweg; Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Verschulden bei

    Bei der Zusammenstellung der Ansprüche scheiden lediglich diejenigen aus, die offensichtlich nicht gegeben und insbesondere erkennbar vom Rechtsuchenden nur mit dem Ziel erhoben worden sind, einen bestimmten Rechtsweg beschreiten zu können (VGH Mannheim, Urteil vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 - ).
  • VGH Hessen, 20.12.2005 - 3 TG 3035/05

    Gemeindliches Grundstück; Verkauf; Vergabe, Investorenauswahl; Rechtsweg;

    Entscheidend ist die wahre Natur des Anspruchs, wie er sich nach dem Sachvortrag des Klägers darstellt, und nicht, ob dieser sich auf eine zivilrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlage beruft (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. März 1993 - 8 S 2554/92 - in juris-online).

    Zwar ist grundsätzlich ein Grundstücksverkauf gekoppelt mit Vorgaben zur Beachtung planerischer Grundentscheidungen zivilrechtlicher Natur, vorliegend tritt jedoch die Besonderheit hinzu, dass es sich um die Bebauung und Veräußerung von Grundstücken in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich gemäß den §§ 165 ff. BauGB handelt, wobei die Tätigkeit der Antragsgegnerin als Treuhänderin der Stadt Frankfurt am Main zumindest insoweit den Vorgaben öffentlich-rechtlicher Normen unterliegt, als sie gemäß § 167 Abs. 3 i.V.m. § 169 Abs. 5 - 8 BauGB verpflichtet ist, nur unter Beachtung der besonderen städtebauentwicklungsrechtlichen Vorschriften, die von ihr treuhänderisch verwalteten Grundstücke zu veräußern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1995 - 8 S 841/94 - Hess. VGH, Beschluss vom 01.07.1983 - 4 TG 35/83 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.09.1992 - 7 E 1159/92 - OVG Münster, Beschluss vom 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, alle Entscheidungen in juris-online ).

    Mag auch die weitere Vertragsabwicklung privatrechtlicher Natur sein, folgt hieraus keineswegs, dass auch die Auswahlentscheidung ausschließlich dem Zivilrecht zuzuordnen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.03.1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403/17

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit über Aufhebung eines freiwilligen

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 29.09.2013 - 3 K 2686/13 - BWGZ 2014, 1320), so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.01.1995 - 8 S 841/94 - NVwZ-RR 1995, 558 und Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272 sowie HessVGH, Beschl. v. 20.12.2005 - 3 TG 3035/05 - ZfbR 2006, 806, jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, Beschl. v. 19.01.2009 - 1 L 673/08 - juris), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.06.2000 - 21 E 472/00 -, NWVBl 2001, 19), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 01.09.1992 - 7 E 11459/92 - NVwZ 1993, 381, zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik; VG Minden, Beschl. v. 08.11.2010 - 2 L 451/10 -, juris, zur Subventionierung ortsansässiger Gewerbetreibender, Wohnungsbauförderung o. dgl.).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Bei der Zusammenstellung der Ansprüche scheiden lediglich diejenigen aus, die offensichtlich nicht gegeben und insbesondere erkennbar vom Rechtsuchenden nur mit dem Ziel erhoben worden sind, einen bestimmten Rechtsweg beschreiten zu können (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 12.03.1993 - 8 S 2554/92 -, veröffentlicht in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1995 - 8 S 841/94

    Vergabe von städtischem Bauland im Rahmen einer städtebaulichen

    In Abänderung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 29.9.1992 (11 K 1635/92) hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 12.3.1993 (- 8 S 2554/92 -, BWGZ 1993, 272) den Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.

    Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet, denn zumindest einer der von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen; insoweit ist auf den Beschluß des Senats vom 12.3.1993 (- 8 S 2554/92 -, BWGZ 1993, 272) zu verweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 5 S 316/05

    Verweisung zu den ordentlichen Gerichten bei Ansprüchen auf Erfüllung eines

    Der Senat kann offen lassen, ob dies schon daraus folgt, dass der behauptete Erfüllungsanspruch des Klägers von vornherein als völlig aussichtslos erscheint und von ihm insbesondere nur mit dem Ziel erhoben wird, den ansonsten nicht gegebenen Verwaltungsrechtsweg doch beschreiten zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.03.1993 - 8 S 2554/92 - BWGZ 1993, 272; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.04.2002 - 4 B 72.01 - NJW 2002, 2894).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 22 C 21.2470

    Unbegründete Beschwerde in einem Verfahren um Rechte aus einem vorvertraglichen

    Solche Ausnahmen wurden in der Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen erwogen, so wenn die vergebende Stelle aufgrund öffentlicher Vorgaben in ihrer Entscheidung gebunden war (vgl. VGH BW, B.v. 12.3.1993 - 8 S 2554/92 - juris Rn. 9 ff.; HessVGH, B.v. 20.12.2005 - 3 TG 3035.05 - juris Rn. 6 f. jeweils zu Grundstückveräußerungen in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich im Sinne der §§ 165 ff. BauGB a.F.), wenn die Vergabeentscheidung aus Bemühungen der Gebietskörperschaft hergeleitet wurde, im Rahmen der Daseinsvorsorge eine bestimmte Nutzung des Grundstücks zu erreichen (vgl. VG Münster, B.v. 19.1.2009 - 1 L 673.08 - juris Rn. 6), wenn die Auswahl unter den Kaufinteressenten nach Vergabekriterien, die im öffentlichen Interesse die Förderung eines bestimmten Personenkreises (z.B. kinderreiche Familien) bezweckten, getroffen wurde (vgl. OVG NW, B.v. 30.6.2000 - 21 E 472.00 - juris Rn. 16 ff.; OVG Saarl, B.v. 26.4.2021 - 2 B 77.21 - juris Rn. 14 f.), oder wenn der Träger öffentlicher Verwaltung mit ihr hoheitliche Zwecke verfolgte (vgl. OVG RhPf, B.v. 1.9.1992 - 7 E 11459.92 - juris Rn. 12 zur Förderung der örtlichen gewerblichen Wirtschaft und der Städtebaupolitik einschließlich der Anwendung von Vergaberichtlinien).
  • OVG Saarland, 26.04.2021 - 2 B 77/21

    Rechtsweg bei Vergabe eines Baugrundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 1 S 2403.17

    Bestimmung der Gerichtsbarkeit bzgl. eines odnungsgemäß durchgeführten

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1995 - 4 S 3368/94

    Ordentlicher Rechtsweg für Geltendmachung von Fahrvergünstigungen für private

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1993 - 8 S 2555/93

    Anwendbarkeit des GVG § 17a auf das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren -

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