Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10255
VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18 (https://dejure.org/2018,10255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 (https://dejure.org/2018,10255)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2018 - 11 S 428/18 (https://dejure.org/2018,10255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,10255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts für eine Anfechtungsklage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt eines den höchsten Ausweisungsschutz genießenden Unionsbürgers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 3 FreizügG/EU, Art 28 Abs 3 EGRL 38/2004, § 53 Abs 1 GKG 2004
    Ausweisung eines EU-Bürgers bei besonders schweren Straftaten; Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts für eine Anfechtungsklage gegen die Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt eines den höchsten Ausweisungsschutz genießenden Unionsbürgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    5 Vielmehr war sich das Gericht der spezifischen Maßstäbe bewusst, wie sie sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 23.11.2010 - C-145/09 - und vom 22.05.2012 - C-348/09 -, beide juris) ergeben (UA S. 8 f.).

    Dies hat das Gericht auf der Grundlage einer individuellen Prüfung des konkreten Falles zu klären (EuGH, 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 33, a.a.O.).

    Im Einklang mit den Anforderungen der unionsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. EuGH, 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 25 ff., a.a.O.) ist es angesichts der konkreten Umstände der vom Kläger begangenen Straftaten zu dem Ergebnis gelangt, dass diese dem Bereich besonders schwerer Kriminalität zuzurechnen sind.

    oder des Aufnahmemitgliedstaats berührt - wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten, - und dass die Beeinträchtigung des grundlegenden gesellschaftlichen Interesses - hier des Schutzes von Mädchen und Frauen vor sexuellen Übergriffen - ferner geeignet sein muss, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen (UA S. 9; zu diesen Erfordernissen EuGH, 22.05.2012 - C-348/09 -, Rn. 33 f., a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    10 Im Rahmen seiner Prognoseentscheidung zur Wiederholungsgefahr ist das Verwaltungsgericht weiter zutreffend davon ausgegangen, dass ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erforderlich ist, dass mithin an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, BVerwGE 144, 230, Rn. 18).

    Die Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, InfAuslR 2013, 63).

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    5 Vielmehr war sich das Gericht der spezifischen Maßstäbe bewusst, wie sie sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 23.11.2010 - C-145/09 - und vom 22.05.2012 - C-348/09 -, beide juris) ergeben (UA S. 8 f.).

    Dazu gehört namentlich, dass Maßnahmen nach dieser Vorschrift auf außergewöhnliche Umstände begrenzt sind und die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit einen besonders hohen Schweregrad aufweisen muss (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2010 - C-145/09 -, Rn. 40 f., a.a.O.) sowie dass dann, wenn Straftaten wie die in Art. 83 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV angeführten als besonders schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses angesehen werden, die geeignet ist, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, und die damit unter den Begriff der zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit fallen kann, die Art und Weise der Begehung solcher Straftaten besonders schwerwiegende Merkmale aufweisen muss.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 -, NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 -, juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 -, DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DVBl. 2002, 1556).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, a.a.O.), sofern nicht seinerseits andere Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (vgl. hierzu Bader u.a., VwGO, 6. Aufl., § 124 Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2016 - 11 S 1414/16

    Zum Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Verlustfeststellung nach § 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Streitwert im Falle einer Verlustfeststellung von Unionsbürgern in den Fällen des § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 4 FreizügG/EU (vgl. auch Art. 28 Abs. 1 und Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG - Unionsbürgerrichtlinie) auf 10.000 EUR festzusetzen ist (Beschluss vom 09.09.2016 - 11 S 1414/16 -).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (Urteile vom 28.01.1997 - BVerwG 1 C 17.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10 S. 41, vom 16.11.2000 - BVerwG 9 C 6.00 -, BVerwGE 112, 185 m.w.N., und zuletzt vom 13.12.2012 - BVerwG 1 C 20.11 -, Rn. 23).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2010 - 2 B 72.09 -, und vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 -, beide juris; zum Erfordernis der zureichenden Sachverhaltsaufklärung auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2016 - 11 S 2081/15

    Ausweisung eines Unionsbürgers; Abreißen der Integrationsverbindungen; Vorlage an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Es ist von der Anwendbarkeit des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU zugunsten des Klägers ausgegangen (vgl. zur Anwendbarkeit des verstärkten Ausweisungsschutzes bei Vollzug von Freiheitsstrafen den Beschluss des Senats vom 27.04.2016 - 11 S 2081/15 -, juris) und hat das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit - im Anschluss an die Würdigung des Strafgerichts - unter spezifischer Berücksichtigung für und gegen den Kläger sprechender Gesichtspunkte, seines Verhaltens im Strafprozess sowie der Umstände und Folgen seiner Straftaten bejaht (UA S. 9 f.; vgl. zur Notwendigkeit der Berücksichtigung der Hintergründe der Straftaten und der Tatbegehung in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 1 C 18.10 -, BVerwGE 140, 72-77).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 2 B 72.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2010 - 2 B 72.09 -, und vom 20.12.2012 - 4 B 20.12 -, beide juris; zum Erfordernis der zureichenden Sachverhaltsaufklärung auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).
  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2018 - 11 S 428/18
    Es ist von der Anwendbarkeit des § 6 Abs. 5 FreizügG/EU zugunsten des Klägers ausgegangen (vgl. zur Anwendbarkeit des verstärkten Ausweisungsschutzes bei Vollzug von Freiheitsstrafen den Beschluss des Senats vom 27.04.2016 - 11 S 2081/15 -, juris) und hat das Vorliegen zwingender Gründe der öffentlichen Sicherheit - im Anschluss an die Würdigung des Strafgerichts - unter spezifischer Berücksichtigung für und gegen den Kläger sprechender Gesichtspunkte, seines Verhaltens im Strafprozess sowie der Umstände und Folgen seiner Straftaten bejaht (UA S. 9 f.; vgl. zur Notwendigkeit der Berücksichtigung der Hintergründe der Straftaten und der Tatbegehung in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 1 C 18.10 -, BVerwGE 140, 72-77).
  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • BVerwG, 01.03.2001 - 6 B 6.01

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Das Verwaltungsgericht hat, wie die Verwaltungsbehörde, eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, Urteile vom 28.01.1997 - 1 C 17.94 -, juris Rn. 23, vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 17, und vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 18).

    Die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, muss das Gericht aufgrund der Würdigung aller Umstände des Einzelfalls selbst beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 18; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Eine Zulassung wegen ernstlicher Zweifel ist - um eine Konkordanz der Zulassungsgründe zu sichern - in solchen Fällen jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO ebenfalls zur Zulassung führen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.10.2019 - 12 S 1821/18 -, juris Rn. 22, vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 16, und vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschluss vom 26.07.2023 - 6 A 1/21 -, juris Rn. 9; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris Rn. 9; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 11 S 955/19

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt wegen Straftaten

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 53 Abs. 1 AufenthG (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 39) und trifft auch für die Verlustfeststellung gemäß § 6 FreizügG/EU zu (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 10; zur früheren anderslautenden Rechtsprechung des Senats siehe Urteil vom 07.03.2012 - 11 S 3269/11 -, juris Rn. 52).

    An seiner davon abweichenden Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris, und vom 09.09.2016 - 11 S 1414/16 -, juris) hält der Senat nicht fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 11 S 800/19

    Klage gegen Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt;

    Da die nationale Regelung allein auf das Strafmaß, nicht hingegen auf die Qualität des verwirklichten strafrechtlichen Handelns abstellt, bedarf sie mit Blick auf Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG und das darin formulierte Tatbestandsmerkmal der "zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" der fallbezogenen unionsrechtskonformen Auslegung (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 02.03.2021 - 12 S 3587/20 -, juris Rn. 11, vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 5 f., und vom 27.04.2016 - 11 S 2081/15 -, juris Rn. 25; Kurzidem in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 6 FreizügG/EU Rn. 27 f).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 53 Abs. 1 AufenthG (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 39) und trifft auch für die Verlustfeststellung gemäß § 6 FreizügG/EU zu (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.12.2020 - 11 S 955/19 -, juris Rn. 87, und Beschluss vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 10; zur früheren anderslautenden Rechtsprechung des Senats siehe Urteil vom 07.03.2012 - 11 S 3269/11 -, juris Rn. 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der

    Es hat weiter ausgeführt, dass auch Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität als Bedrohung für die Sicherheit eines Mitgliedstaats angesehen würden, wenn diese geeignet seien, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, weil die Art und Weise der Begehung besonders schwerwiegende Merkmale aufweise, und hat sich zur Begründung dessen u.a. auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22.05.2012 (C-348/09 - P.I., juris) und vom 23.10.2010 (C-145/09 - Tsakouridis, juris) sowie auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12.04.2018 (11 S 428/18, juris) berufen (vgl. BA unter 3. a) bb) (3), S. 8 f.).

    d) Da die nationale Regelung allein auf das Strafmaß, nicht hingegen auf die Qualität des verwirklichten strafrechtlichen Handelns abstellt, bedarf sie mit Blick auf Art. 28 Abs. 3 Richtlinie 2004/38/EG und das darin formulierte Tatbestandsmerkmal der "zwingenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" der fallbezogenen unionskonformen Konkretisierung (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 5 f., und vom 27.04.2016 - 11 S 2081/15 -, juris Rn. 25; Kurzidem in: Kluth/Hornung/Koch, Handbuch Zuwanderungsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 Rn. 42 ff.; ders. in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 6 FreizügG/EU Rn. 27 f.; Diesterhöft in: HTK-AuslR, § 6 FreizügG/EU Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Zutreffend ist, dass sich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung auch aus der Verletzung des Verfahrensrechts ergeben können, soweit diese zu Zweifeln an der Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses Anlass geben (Seibert in: Sodan/Ziekow, NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 80), doch muss dann auch eine entsprechende Verfahrensrüge zu einer Zulassung führen können, um die Konsistenz der Zulassungsgründe zu sichern (VGH Mannheim, Beschl. v. 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 16; VGH München, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 ZB 16.1842 -, juris Rn. 20; OVG Magdeburg, Beschl. v. 17.11.2016 - 2 L 23/15 -, juris Rn. 13; OVG Bautzen, Beschl. v. 20.10.2016 - 3 A 521/16 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.03.2016 - 14 LA 2/15 -, juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschl. v. 01.11.2012 - 7 A 1256/11.Z -, juris LS 5 und Rn. 9; Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 7. Auflage 2018, § 124 Rn. 13; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 124 Rn. 26g).
  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20

    Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und

    Allerdings können auch Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität als Bedrohung für die Sicherheit eines Mitgliedstaats angesehen werden, wenn diese geeignet sind, die Ruhe und die physische Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar zu bedrohen, weil die Art und Weise der Begehung besonders schwerwiegende Merkmale aufweist (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - C-348/09 -, juris, Rn. 28; Urteil vom 23. November 2010 - C-145/09 -, juris, Rn. 44 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2018 - 11 S 428/18 -, juris, Rn. 5; OVG Saarland, Urteil vom 30. April 2015 - 2 A 265/14 -, BeckRS 2015, 53103, Rn. 28 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - 10 ZB 15.1394 -, juris, Rn. 7).
  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2089/20

    Ausländerrecht; Ausweisung eines Drogendealers; Erlass einer

    Von Bedeutung ist dabei etwa auch, ob der Ausländer in dasselbe soziale Umfeld, aus dem heraus er die Tat begangen hat, zurückgekehrt ist oder zurückkehren wird (BVerwG, Urt. v. 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, juris Rn. 7, v. 28.01.1997 - 1 C 17.94 -, juris Rn. 23, v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 17 und 37, und v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 40, und v. 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 18).
  • VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20

    Ausweisung eines syrischen Straftäters

    Von Bedeutung ist dabei etwa auch, ob der Ausländer in dasselbe soziale Umfeld, aus dem heraus er die Tat begangen hat, zurückgekehrt ist oder zurückkehren wird und welche Auswirkungen dies gegebenenfalls auf die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungsgefahr hat (BVerwG, Urt. v. 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, juris Rn. 7, v. 28.01.1997 - 1 C 17.94 -, juris Rn. 23, v. 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 17 und 37, und v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 40, und v. 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 990/19

    Ausweisung eines straffälligen Drittstaatsangehörigen

    Das Gericht hat vielmehr eine eigenständige, auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bezogene Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (BVerwG, Urteile vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23, vom 16.11.2000 - 9 C 6.00 -, juris Rn. 17, und vom 28.01.1997 - 1 C 17.94 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 40, und vom 12.04.2018 - 11 S 428/18 -, juris Rn. 18).
  • VG Freiburg, 26.01.2022 - 7 K 826/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nur mit Rückkehrentscheidung

  • VG Freiburg, 14.04.2021 - 7 K 6562/18

    Ausweisung eines Ausländers nach Straftat trotz Familienbindung

  • VG Freiburg, 13.04.2022 - 7 K 2079/20

    Geeignetheit einer inlandsbezogenen Ausweisung; Bestimmtheit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 4 LA 165/19

    Ernstliche Zweifel an ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgrund eines

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2020 - 12 S 3016/19

    EU-Freizügigkeit; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3853/20

    Streitwert für Anfechtungsklage gegen Feststellung des Verlusts des

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 12 S 336/22

    Streitwert im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Feststellung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht