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   VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21   

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VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21 (https://dejure.org/2021,10505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.04.2021 - 9 S 661/21 (https://dejure.org/2021,10505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. April 2021 - 9 S 661/21 (https://dejure.org/2021,10505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Untersagung der Veröffentlichung von im Rahmen einer Betriebskontrolle in einer Krankenhausküche festgestellter lebensmittelrechtlicher Verstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3
    Veröffentlichung im Internet; Lebensmittelrechtliche Verstöße; Unverzüglichkeitsgebot; Verfahrensverzögerung; Beeinflussung von Lebensmitteln; Nachweisanforderungen; Hinreichend begründeter Verdacht; Konkreter Lebensmittelbezug; Bezeichnung des Lebensmittels; ...

  • rechtsportal.de

    LFGB § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3
    Veröffentlichung im Internet; Lebensmittelrechtliche Verstöße; Unverzüglichkeitsgebot; Verfahrensverzögerung; Beeinflussung von Lebensmitteln; Nachweisanforderungen; Hinreichend begründeter Verdacht; Konkreter Lebensmittelbezug; Bezeichnung des Lebensmittels; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Die Senatsrechtsprechung, nach der eine Information über festgestellte Hygienemängel nicht notwendigerweise den Nachweis einer nachteiligen Beeinflussung bestimmter Lebensmittel voraussetzt, wenn nach der Art des festgestellten Hygieneverstoßes ein deutlich erhöhtes Risiko für eine nachteilige Beeinflussung besteht, entbindet nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, die betroffenen Lebensmittel mit Blick auf die jeweiligen Verstöße und ausgehend von diesen hinreichend genau zu bezeichnen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 -, juris; Bestätigung der Senatsrechtsprechung).

    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragstellerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, VBlBW 2007, 340; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 -, vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 - und vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, alle juris).

    In der Sache haben der Antragsgegner und - ihm insoweit folgend - das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf verwiesen, dass eine Information über festgestellte Hygienemängel nicht notwendigerweise den Nachweis einer nachteiligen Beeinflussung bestimmter Lebensmittel voraussetzt, wenn nach der Art des festgestellten Hygieneverstoßes ein deutlich erhöhtes Risiko für eine nachteilige Beeinflussung besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 18 m.w.N.).

    Eine Spezifizierung hat gegebenenfalls inhaltlich, räumlich oder auch zeitlich zu erfolgen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 15 ff.).

    Auch aus der Art des betroffenen Betriebes oder den sonstigen Umständen der beabsichtigten Veröffentlichung wird vorliegend - anders als etwa bei frisch und mit kurzer Haltbarkeit hergestellten "Backwaren" (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 16) - nicht ersichtlich, ob die geschilderten Hygienemängel etwa nur zum sofortigen Verzehr vor Ort bestimmte Produkte betrafen oder auch auf haltbar gemachte bzw. zum Verzehr außer Haus bestimmte Produkte erfassten.

    Schließlich fehlt es auch an einer Benennung der von Verstößen betroffenen Maschinen bzw. Arbeitsflächen, die Rückschlüsse auf die betroffenen Produkte erlauben würden (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 17).

    Die pauschale Bezugnahme auf "Produktionsräume" lässt insbesondere keine belastbaren Rückschlüsse darauf zu, hinsichtlich welcher Produkte mit Blick auf die im vorliegenden Einzelfall festgestellten Hygienemängel ein deutlich erhöhtes Kontaminationsrisiko bestand (vgl. hierzu aber Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 18).

    Dem Erfordernis der Verbreitung (nur) richtiger Informationen zur Erreichung des gesetzlichen Informationszwecks wird dies voraussichtlich nicht in ausreichender Weise gerecht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 17 sowie allgemein BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39), so dass die geplante Veröffentlichung in der seitens des Antragsgegners konkret ins Auge gefassten Form voraussichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben dürfte.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 9 S 2421/20

    Unverzügliche Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtlichen Verstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Dies gilt etwa für Verzögerungen, die durch die Rechtswahrnehmung des betroffenen Unternehmers - wie etwa Ersuchen um Akteneinsicht oder die Verlängerung von Stellungnahmefristen - eintreten, und - jedenfalls grundsätzlich - auch für die zeitliche Verzögerung, die maßgeblich auf der Zurückstellung der Veröffentlichung seitens der Behörde mit Blick auf das laufende gerichtliche Eilverfahren beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2020 - 9 S 2421/20 -, juris Rn. 23).

    Maßgeblich für die Auslegung und Anwendung des gesetzlichen Erfordernisses der Unverzüglichkeit der Veröffentlichung ist jedoch stets, ob die beabsichtigte Veröffentlichung im Einzelfall "ohne schuldhaftes Zögern" erfolgt (vgl. Senatsbeschluss vom 09.11.2020, a.a.O., juris Rn. 21).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragstellerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, VBlBW 2007, 340; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 -, vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 - und vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, alle juris).

    Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragstellerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, VBlBW 2007, 340; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 -, vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 - und vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragstellerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, VBlBW 2007, 340; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 -, vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 - und vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2021 - 9 S 2963/20

    Lebensmittelrechtliche Relevanz des äußerlichen Befalls der Verpackung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Sie entbindet aber nicht von der gesetzlichen Verpflichtung, die betroffenen Lebensmittel mit Blick auf die jeweiligen Verstöße und ausgehend von diesen hinreichend genau zu bezeichnen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.01.2021 - 9 S 2963/20 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 9 S 2662/19

    Vereinbarkeit des LFGB § 40 Abs 1a mit Unionsrecht; Adressat des aufgrund des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Als den Eingriff rechtfertigende Befugnisnorm kommt allein § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs vom 24.04.2019 (BGBl. I S. 498) in Betracht, der in dem hier gegenständlichen Anwendungsbereich nicht wegen eines Verstoßes gegen Unionsrecht unanwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28.11.2019 - 9 S 2662/19 -, juris).
  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Dem Erfordernis der Verbreitung (nur) richtiger Informationen zur Erreichung des gesetzlichen Informationszwecks wird dies voraussichtlich nicht in ausreichender Weise gerecht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 21.05.2019, a.a.O., Rn. 17 sowie allgemein BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21.03.2018 - 1 BvF 1/13 -, juris Rn. 39), so dass die geplante Veröffentlichung in der seitens des Antragsgegners konkret ins Auge gefassten Form voraussichtlich nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben dürfte.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 9 S 2637/19

    Anschlussbeschwerde in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Prüfung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.04.2021 - 9 S 661/21
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit der Antragstellerin (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2012 - 6 C 9.11 -, BVerwGE 141, 329; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, VBlBW 2007, 340; Senatsbeschlüsse vom 12.02.2020 - 9 S 2637/19 -, vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 - und vom 28.01.2013 - 9 S 2423/12 -, alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 14 ME 131/23

    Hygiene; Lebensmittelwarnung; Mäuse; Mäusebefall; Schädlinge;

    Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2023 - 14 ME 357/22 -, juris Rn. 11 u. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).
  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2170/21

    Bezeichnung des Lebensmittels; hinreichender Produktbezug; Internet;

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als auch aufgrund des Gesetzeszweckes, eine hinreichende Grundlage für eigenverantwortliche Konsumentscheidungen der Verbraucher zu schaffen, ist es aber zumindest erforderlich, die betroffenen Lebensmittel mit Blick auf die jeweiligen Verstöße und ausgehend von diesen hinreichend genau zu bezeichnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 22).

    Eine Spezifizierung hat gegebenenfalls inhaltlich, räumlich oder auch zeitlich zu erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2023 - 14 ME 357/22

    "Fresh Cut"-Salat; Lebensmittelrechtliche Verstöße; Verbrauchsdatum;

    Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 14 ME 16/23

    Abwehranspruch; Höchstgehaltsüberschreitung; Lebensmittelpranger;

    Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 22.2.2023 - 14 ME 357/22 -, juris Rn. 11; NdsOVG, Beschl. v. 20.10.2022 - 14 ME 304/22 -, juris Rn. 13; VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2022 - 14 ME 304/22

    Unverzüglich; Unverzüglichkeit

    Der Anspruch setzt voraus, dass sich die Veröffentlichung als rechtswidriger Eingriff in dieses Grundrecht darstellt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 12.4.2021 - 9 S 661/21 -, juris Rn. 13 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 25.1.2012 - 6 C 9.11 -, juris Rn. 22).
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