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   VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13   

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VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13 (https://dejure.org/2013,15001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2013 - 11 S 208/13 (https://dejure.org/2013,15001)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 11 S 208/13 (https://dejure.org/2013,15001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 44a, AufenthG § 104 Abs. 2, IntV § 4 Abs. 3, VwGO § 114 S. 2
    Integrationskurs, besondere Integrationsbedürftigkeit, Integrationsbedarf, Integrationsbedürftigkeit, Verhältnismäßigkeit, maßgebliche Sach- und Rechtslage, Beurteilungszeitpunkt, Zumutbarkeit, Sprachkenntnisse, Orientierungskurs, Deutschkenntnisse

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 44a Abs 2 Nr 3 AufenthG 2004, § 104 Abs 2 AufenthG 2004, § 4 Abs 3 IntV, § 114 S 2 VwGO, § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 AufenthG 2004
    Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des Gerichts; Ermessensentscheidung der Behörde; Anforderungen in Altfällen; Unzumutbarkeit einer Teilnahme am Integrationskurs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    62-jährige türkische Analphabetin darf nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Integrationskurs für eine 62jährige Analphabetin

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Analphabet: Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Integration - Analphabetin muss keinen Deutschkurs machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    62-jährige türkische Analphabetin darf nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet werden

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    62-jährige türkische Analphabetin darf nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet werden

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs wegen Alter und Krankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    62-jährige türkische Analphabetin nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet - Landratsamt hat sich zu Unrecht gesetzlich zu ihrem Erlass verpflichtet gesehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2014, 111
  • DÖV 2013, 782
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2777/11

    Zumutbarkeit der Teilnahme an Integrationskurs für 62-jährige Analphabetin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. Oktober 2012 - 4 K 2777/11 - geändert.

    Mit Urteil vom 10.10.2012 - 4 K 2777/11 - wies das Verwaltungsgericht nach Anhörung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung die Klage ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10.10.2012 - 4 K 2777/11 - zu ändern und die Verfügung des Landratsamts Karlsruhe vom 26.01.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 10.10.2011 aufzuheben.

    Dem Senat liegen die ausländerrechtlichen Akten des Landratsamts Karlsruhe und die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe - 4 K 2777/11 - vor.

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Nach § 114 Satz 2 VwGO kann die Verwaltungsbehörde ihre Ermessenserwägungen hinsichtlich des Verwaltungsakts noch im gerichtlichen Verfahren ergänzen, wobei die Bestimmung es aber nicht ausschließt, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Notwendigkeit einer Ermessensausübung erst nach Klageerhebung ergibt (BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris - Rn. 9 ff.).

    Ob mit Blick auf die in ausländerrechtlichen Verfahren aus Gründen des materiellen Rechts bestehende Verlagerung des entscheidungserheblichen Zeitpunktes von demjenigen der letzten Behördenentscheidung auf den der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der (letzten) Tatsacheninstanz § 114 Satz 2 VwGO auch dann eine erstmalige Ermessensausübung zulässt, wenn es von vornherein einer Ermessensentscheidung bedurfte, die Behörde dies aber verkannt hat, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang offen geblieben (BVerwG, Urteil vom 13.12.2011 - 1 C 14.10 - juris - Rn.13).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Es entspricht mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen verloren gehen: entweder in den Fällen der Ausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42 ff. - Bozkurt - und vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f. - Er - BVerwG, Urteil vom 09.08.2007 - 1 C 47.06 - juris; GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 91; Renner, a.a.O., § 4 Rn. 161 ff.).
  • EuGH, 25.09.2008 - C-453/07

    Er - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Es entspricht mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen verloren gehen: entweder in den Fällen der Ausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42 ff. - Bozkurt - und vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f. - Er - BVerwG, Urteil vom 09.08.2007 - 1 C 47.06 - juris; GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 91; Renner, a.a.O., § 4 Rn. 161 ff.).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Es entspricht mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen verloren gehen: entweder in den Fällen der Ausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42 ff. - Bozkurt - und vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f. - Er - BVerwG, Urteil vom 09.08.2007 - 1 C 47.06 - juris; GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 91; Renner, a.a.O., § 4 Rn. 161 ff.).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Auf das Aufenthaltsrecht der Klägerin hat ein Integrationskurs daher keine Auswirkungen; die Regelung in § 44a Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 AufenthG erfasst jedenfalls nicht den deklaratorischen Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 5 AufenthG zum Nachweis eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80, der eine Gültigkeitsdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen muss (BVerwG, Urteil vom 22.05.2012 - 1 C 6.11. - juris - Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn seine Prüfung auf einer möglichst aktuellen - und nicht auf einer ggfs. überholten - Tatsachengrundlage erfolgt (siehe auch BVerwG, Urteil vom 13.04.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.05.2013 - 1 B 25.12

    Eheliche Lebensgemeinschaft; familiäre Lebensgemeinschaft; gemeinsame Wohnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Auch dies spricht dafür, im Streit um die Rechtmäßigkeit einer Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs auf einen möglichst späten Beurteilungszeitpunkt abzustellen, um die Berücksichtigung neuer tatsächlicher Entwicklungen auch im Lichte des Verfassungsrechts zu ermöglichen (vgl. zu dieser Überlegung BVerwG, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 B 25.12 - juris - Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 18 A 2388/10

    Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Regelausweisung nach §§ 53 Nr. 1 und 2,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Die Tragfähigkeit dieses Aspekts wird durch die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemachten Ausnahmen in den Fällen einer durch eine Veränderung der Sachlage erstmals eröffnete Ermessenentscheidung nicht infrage gestellt (vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 22.03.2012 - 18 A 2388/10 - juris Rn. 71).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1985 - 10 S 1891/82

    Käfighaltung von Legehennen; Tierschutz; Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13
    Das Entschließungsermessen folgt den allgemeinen Regeln für die Ausübung behördlichen Ermessens einschließlich der Ermessensfehlerlehre (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.03.1985 - 10 S 1891/82 - NJW 1986, 395; Bader/Ronellenfitsch, a.a.O., § 40 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage bestimmt sich nach dem materiellen Recht (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313, 315 und vom 27.04.1990 - 8 C 87.88 -, juris sowie Beschluss vom 21.12.1989 - 7 B 21.89 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.06.2013 - 11 S 208/13 -, juris Rn. 26 sowie Beschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO 27. Aufl. 2021, § 113 Rn. 41).
  • VG Düsseldorf, 27.04.2016 - 22 K 6231/14

    Teilnahmeverpflichtung; Teilnahme; Verpflichtung; Integrationskurs;

    Dabei kann offen bleiben, ob in den Fällen, in denen die Ausländerbehörde einen Ausländer gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG im Wege einer Ermessensentscheidung zur Teilnahme am Integrationskurs auffordert, vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Juni 2013 - 11 S 208/13 -, juris, nach den Maßstäben für die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2018 - 5 S 2639/15

    Widerruf eines Bescheids über die Auszahlung einer Beihilfe für die Umstellung

    Dieses entscheidet darüber, ob eine Rechts- oder Tatsachenänderung seit der letzten Behördenentscheidung für die Frage der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29.9.1981 - 8 C 138.81 - BVerwGE 66, 178, juris Rn. 15, vom 28.7.1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260, juris Rn. 9 und vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 - BVerwGE 130, 20, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.2013 - 11 S 208/13 - VBlBW 2014, 111, juris Rn. 26).
  • VG Saarlouis, 07.08.2017 - 6 L 896/17

    Einzelfall eines erfolglosen einstweiligen Rechtsschutzantrages eines

    dazu ausführlich Hessischer VGH, Beschluss vom 21.08.2013, 3 B 1684/13, InfAuslR 2013, 429; ferner Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2016, § 27 AufenthG, Rdnr. 50 ff.
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