Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94 |
Unzuverlässiger Bungee-Springen-Veranstalter
§ 57 GewO, Widerruf der Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG, Herausgabe der Karte gem. § 52 VwVfG
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Unzuverlässigkeit des Anbieters von Bungee-Sprüngen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 02.03.1994 - 3 K 415/93
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 34
- VBlBW 1994, 453
- VBlBW 1995, 24
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.1993 - 14 S 1311/93
Widerruf einer Reisegewerbekarte - Zuverlässigkeitsprognose
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
An die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Anbieters von Bungee-Sprüngen sind hohe Anforderungen zu stellen (im Anschluß an Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540).Auf die Beschwerde der Beklagten änderte der Senat mit Beschluß vom 26. Juli 1993 - 14 S 1311/93 - den Beschluß des Verwaltungsgerichts und lehnte den Antrag ab.
Dem Senat liegen die einschlägigen Behördenakten, die Akten des Verwaltungsgerichts sowie die Senatsakten 14 S 1311/93 vor.
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22 sowie der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540).
Wie bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes berücksichtigt das Verwaltungsgericht auch in seiner Hauptsacheentscheidung bei der Prognose, ob bei einer künftigen Gewerbeausübung des Klägers in überschaubarer Zukunft mit einer Gefährdung oder Schädigung von Rechtsgütern hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß, nicht in ausreichender Weise den hierbei anzulegenden differenzierten Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach - wie allgemein bei der Gefahrenprognose im Ordnungsrecht - an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 26.07.1993, a.a.O. m.w.N. sowie auch BVerwG, Urteil vom 02.07.1991, DÖV 1992, 30 = GewArch 1991, 429).
Wegen der großen Gefährlichkeit der Bungee-Sprünge sind nach dem aus dem Grundgesetz ableitbaren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechend geringe Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen (vgl. zum Ganzen Beschluß des Senats vom 26.07.1993, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22 sowie der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540). - BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90
Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Wie bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes berücksichtigt das Verwaltungsgericht auch in seiner Hauptsacheentscheidung bei der Prognose, ob bei einer künftigen Gewerbeausübung des Klägers in überschaubarer Zukunft mit einer Gefährdung oder Schädigung von Rechtsgütern hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß, nicht in ausreichender Weise den hierbei anzulegenden differenzierten Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wonach - wie allgemein bei der Gefahrenprognose im Ordnungsrecht - an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (…vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 26.07.1993, a.a.O. m.w.N. sowie auch BVerwG, Urteil vom 02.07.1991, DÖV 1992, 30 = GewArch 1991, 429). - BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit, …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22 sowie der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540). - BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74
Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 16.09.1975, GewArch 1975, 385, 387; Urteil vom 02.02.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.09.1991, GewArch 1992, 22 sowie der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Beschluß des Senats vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, GewArch 1993, 416 = DÖV 1994, 219 = NVwZ-RR 1994, 20 = BWGZ 1993, 540).
- VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11
Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"
Vielmehr bedarf es zur Rechtfertigung eines Widerrufs eines drohenden Schadens für den Staat, die Allgemeinheit oder wichtiger Gemeinschaftsgüter (BVerwG, Urteil vom 24.01.1992, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.1989 - 14 S 2830/87 -, VBlBW 1989, 263, Beschluss vom 26.07.1993 - 14 S 1311/93 -, DÖV 1994, 219, Juris Rn. 8, und Urteil vom 12.07.1994 - 14 S 948/94 -, VBlBW 1995, 24; ebenso nds. - VGH Bayern, 15.07.2004 - 22 CS 03.2151
Widerruf einer Reisegewerbekarte; Verurteilung wegen Totschlags begangen an der …
Entgegen dem Beschwerdevorbringen kommt in Fällen der nachträglichen Unzuverlässigkeit eines Reisegewerbetreibenden Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayVwVfG als Rechtsgrundlage für den Widerruf einer Reisegewerbekarte in Betracht (vgl. z.B. Tettinger/Wank, GewO, RdNr. 6 zu § 57; Schönleitner in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 23 zu § 57; BayVGH vom 28.1.1987 Az.: 22 CS 87.03904; VGH BW vom 12.7.1994, GewArch 1994, 421). - VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Widerruf einer Reisegewerbekarte
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob die gesamten Umstände des Falls unter Berücksichtigung des früheren Verhaltens des Gewerbetreibenden auf seine Unzuverlässigkeit in der Zukunft schließen lassen, d.h. ob nach diesen Tatsachen künftig ein weiteres Fehlverhalten wahrscheinlich ist (BVerwG, Urteil vom 16.9.1975, GewArch. 1975, 385, 387; Urteil vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.9.1991, GewArch. 1992, 92; Beschluß vom 27.11.1992 und vom 22.11.1993, GewArch. 1995, 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.3.1989, GewArch. 1989, 166; Urteil vom 12.7.1994 - 14 S 948/94 -).