Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rechtsgrundlage für die Anordnung auf Entfernung eines Einrichtungsgegenstands aus einer baulichen Anlage, deren genehmigte Nutzung auch das Aufstellen dieses Gegenstands umfasst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfernung eines Einrichtungsgegenstands aus einer baulichen Anlage im Zusammenhang mit der Aufstellung dieses Gegenstands innerhalb einer genehmigten Nutzung
- Judicialis
LBO § 1 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § ... 1 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 2 Abs. 1; ; LBO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 15 Abs. 1; ; LBO § 47 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 58 Abs. 1 Satz 1; ; LBO § 58 Abs. 6 Satz 1; ; LBO § 58 Abs. 6 Satz 2; ; LBO § 65 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baugenehmigung, Bauvorbescheid; Baurecht Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung; Sonstiges Bauordnungsrecht: Austauschmittel; Baugenehmigung; Bestandsschutz; Brandschutz; Entfernungsverfügung; nachträgliche Anordnung; Nutzungsuntersagung; Nutzungseinschränkung
- rechtsportal.de
Baugenehmigung, Bauvorbescheid; Baurecht Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung; Sonstiges Bauordnungsrecht: Austauschmittel; Baugenehmigung; Bestandsschutz; Brandschutz; Entfernungsverfügung; nachträgliche Anordnung; Nutzungsuntersagung; Nutzungseinschränkung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entfernungsverfügung aufgrund mangelnden Brandschutzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.02.2009 - 4 K 182/09
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09
Papierfundstellen
- BauR 2010, 218
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.1985 - 3 S 1606/84
Nutzungsuntersagung und gleichzeitige Entfernungsanordnung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09
Im Übrigen vermag der Senat auch nicht zu erkennen, warum die Baurechtsbehörde gehindert sein sollte, einer Nutzungsänderungsgenehmigung (ggf. auch nachträglich nach Maßgabe der §§ 58 Abs. 6 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 2 LBO) Auflagen beizufügen, um - wie hier - von den Benutzern der Anlage Gefahren für Leben oder Gesundheit abzuwenden, welche ggf. im Zusammenhang mit ihrer bestimmungsgemäßen Nutzung drohen, etwa aufgrund ihr dienenden Einrichtungsgegenständen, deren Aufstellen und Belassen auch eine Form der Nutzung der baulichen Anlage darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457 ).Die angeordnete Entfernung des Kletterturms, mit der letztlich nur die anders nicht zu verwirklichende, gerade mit seinem weiteren Belassen verbundene Nutzung der Halle untersagt bzw. deren Benutzung entsprechend beschränkt werden sollte (…vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Entfernungsverfügung Decker in: Simon, BayBO , Art. 82 Rn. 269; zur Zulässigkeit einer auf § 64 S. 2 LBO 1983 bzw. § 101 S. 2 LBO 1980 gestützten Entfernungsverfügung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457, Urt. v. 08.02.1984 - 3 S 2764/83 -, Urt. v. 17.12.1976 - VIII 1804/75 -, Urt. v. 13.03.1974 - III 189/73 -, Urt. v. 14.11.1972 - III 463/69 - insoweit anders BayVGH, Urt. v. 17.07.1974 - 78 II 72 -, BayVBl 1974, 644), stellte auch ersichtlich das gegenüber einer Untersagung der Nutzung der Halle als "Family-Entertainment-Center" mildere Mittel dar; hierauf hat das Landratsamt in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen.
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91
Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09
Dass neben Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung bis zur Erfüllung einer nachträglichen Auflage ggf. - wie hier - auch die Benutzung der baulichen Anlage eingeschränkt oder untersagt werden kann, folgt bereits aus § 58 Abs. 6 Satz 2 LBO, wonach bei Gefahr im Verzug bis zur Erfüllung von Anforderungen nach Satz 1 die Benutzung der baulichen Anlage eingeschränkt oder untersagt werden kann (vgl. zur "umfassenden" Ermächtigungsgrundlage des § 49 Abs. 1 LBO 1983 VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 -, UPR 1992, 32).Der Frage, ob der angeordneten Entfernung des Kletterturms noch die formelle Bestandsgarantie der (aus Brandschutzgründen insoweit noch nicht eingeschränkten) Nutzungsänderungsgenehmigung vom 25.03.2003 entgegensteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991, a.a.O.;… Franz, a.a.O., Art. 60 Rn. 313 ff.), weil es an den besonderen Voraussetzungen für eine gleichwohl nach § 58 Abs. 6 Satz 2 LBO bereits zulässige (vorläufige) Nutzungseinschränkung fehlte ("Bei Gefahr im Verzuge ... "; hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1992 - 8 S 2007/92 -, NVwZ-RR 1993, 531), brauchte der Senat mangels eines entsprechenden Beschwerdevorbringens nicht nachzugehen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO).
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1984 - 3 S 2764/83
Baurechtswidrigkeit - Terrasse vor Gartenhaus
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09
Die angeordnete Entfernung des Kletterturms, mit der letztlich nur die anders nicht zu verwirklichende, gerade mit seinem weiteren Belassen verbundene Nutzung der Halle untersagt bzw. deren Benutzung entsprechend beschränkt werden sollte (…vgl. zur Zulässigkeit einer entsprechenden Entfernungsverfügung Decker in: Simon, BayBO , Art. 82 Rn. 269; zur Zulässigkeit einer auf § 64 S. 2 LBO 1983 bzw. § 101 S. 2 LBO 1980 gestützten Entfernungsverfügung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.03.1985 - 3 S 1606/84 -, VBlBW 1985, 457, Urt. v. 08.02.1984 - 3 S 2764/83 -, Urt. v. 17.12.1976 - VIII 1804/75 -, Urt. v. 13.03.1974 - III 189/73 -, Urt. v. 14.11.1972 - III 463/69 - insoweit anders BayVGH, Urt. v. 17.07.1974 - 78 II 72 -, BayVBl 1974, 644), stellte auch ersichtlich das gegenüber einer Untersagung der Nutzung der Halle als "Family-Entertainment-Center" mildere Mittel dar; hierauf hat das Landratsamt in der angefochtenen Entscheidung zutreffend hingewiesen. - VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 8 S 2007/92
Bauordnungsrecht: Rechtswidrigkeit einer zeitlich nicht befristeten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 5 S 632/09
Der Frage, ob der angeordneten Entfernung des Kletterturms noch die formelle Bestandsgarantie der (aus Brandschutzgründen insoweit noch nicht eingeschränkten) Nutzungsänderungsgenehmigung vom 25.03.2003 entgegensteht (…vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991, a.a.O.;… Franz, a.a.O., Art. 60 Rn. 313 ff.), weil es an den besonderen Voraussetzungen für eine gleichwohl nach § 58 Abs. 6 Satz 2 LBO bereits zulässige (vorläufige) Nutzungseinschränkung fehlte ("Bei Gefahr im Verzuge ... "; hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1992 - 8 S 2007/92 -, NVwZ-RR 1993, 531), brauchte der Senat mangels eines entsprechenden Beschwerdevorbringens nicht nachzugehen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO).