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   VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15   

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https://dejure.org/2016,15972
VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 (https://dejure.org/2016,15972)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 (https://dejure.org/2016,15972)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - DL 13 S 1699/15 (https://dejure.org/2016,15972)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im verwaltungsgerichtliche Verfahren; (keine) eigene Lösungsmöglichkeit des Verwaltungsgerichts; Unzulässigkeit auf eine Lösung von bindenden Feststellungen gerichteter Beweismittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen für das sich anschließende verwaltungsgerichtliche Verfahren; Berücksichtigung von Beweismitteln i.R.d. Beweiserhebung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen im verwaltungsgerichtliche Verfahren; (keine) eigene Lösungsmöglichkeit des Verwaltungsgerichts; Unzulässigkeit auf eine Lösung von bindenden Feststellungen gerichteter Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung; Lösung; Disziplinarbehörde; Verwaltungsgericht; Disziplinargewalt; Beweismittel, neue; Vorlagezeitpunkt; Beweiserhebung

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der Disziplinarbehörde an tatsächliche Feststellungen für das sich anschließende verwaltungsgerichtliche Verfahren; Berücksichtigung von Beweismitteln i.R.d. Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aberkennung des Ruhegehalts des Ex-Bürgermeisters von Rickenbach rechtmäßig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aberkennung des Ruhegehalts des Ex-Bürgermeisters von Rickenbach rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aberkennung des Ruhegehalts des Ex-Bürgermeisters von Rickenbach rechtmäßig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Disziplinarverfahren gegen den früheren Bürgermeister von Rickenbach

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2014 - DL 13 S 2383/13

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen vorsätzlichen Fernbleibens vom Dienst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    aa) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ergeben sich nicht daraus, dass das Verwaltungsgericht wie die Disziplinarbehörde von einer Bindung an das strafgerichtliche Urteil nach § 14 Abs. 1 S. 2 LDG nicht deshalb abgesehen hat, weil das Urteil des Landgerichts verfahrensfehlerhaft, nämlich unter Verwertung einer Videoaufzeichnung sowie von Mobilfunkdaten zustande gekommen wäre (zu den Voraussetzungen für eine Lösung aufgrund von Verfahrensfehlern bei an sich bindenden strafgerichtlichen Urteilen Senat, Urteil vom 01.04.2014 - DL 13 S 2383/13 -, ESVGH 64, 255).

    Maßgeblich sei, ob bei Erlass der Disziplinarverfügung die Voraussetzungen für das Entfallen der Bindungswirkung vorgelegen hätten (zu den Voraussetzungen für eine Lösung aufgrund von im disziplinarbehördlichen Verfahren vorgelegten neuen Beweismitteln Senat, Urteil vom 01.04.2014, a.a.O.).

    Die Verwaltungsgerichte haben zu überprüfen, ob die Disziplinarbehörde zu Unrecht von einer Bindungswirkung ausging oder sich zu Unrecht von bindenden Feststellungen gelöst hat (vgl. zum Ganzen Senat, Urteile vom 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10 -, ESVGH 62, 63; vom 01.04.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S.d. § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S.d. § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urteil vom 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 243; vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246).

    Materiell-rechtlich ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Disziplinarverfügungen, die eine Disziplinarmaßnahme nach §§ 27 bis 33 LDG aussprechen, die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung der Disziplinarbehörde (vgl. Burr, in: von Alberti u.a., Landesdisziplinarrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 21 AGVwGO Rn. 6; aus der vom Kläger angeführten Kommentierung von Nonnenmacher, in: von Alberti u.a., a.a.O., zu § 14 LDG ergibt sich nichts anderes; einen entsprechenden Grundsatz allgemein bei Anfechtungsklagen annehmend wiederum die vom Kläger angeführte Literatur Gärditz/Orth, a.a.O., S. 1106, Kopp/Schenke, a.a.O. sowie die ebenfalls vom Kläger angeführte Entscheidung BVerwG, Urteil vom 03.11.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Hierzu gehört, dass in fallbezogener Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts die besonderen Schwierigkeiten ausdrücklich bezeichnet werden und ausgeführt wird, inwieweit sich diese von Verwaltungsstreitigkeiten durchschnittlicher Schwierigkeiten abheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004 - 9 S 175/04 -).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (s. dazu BVerwG, Urteil vom 03.07.1998 - 6 B 67.98 - vom 23.05.1985 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren (s. dazu BVerwG, Urteil vom 03.07.1998 - 6 B 67.98 - vom 23.05.1985 - 8 C 10.84 -, BVerwGE 74, 222).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Aus den weiteren von ihm angeführten Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 26.04.1968 - VI C 104.63 -, BVerwGE 29, 304; vom 06.01.1969 - VI C 38.66 -, BVerwGE 31, 170 und vom 21.05.1976 - IV C 80.74 -, BVerwGE 51, 15) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Darin liegt - anders als der Kläger meint - kein "Ermessensfehler" bei der Bestimmung der Sanktion, sondern eine zutreffende Darstellung der Regelungssystematik des Landesdisziplinargesetzes (vgl. Senat, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, ESVGH 62, 128 m.w.N., auch zu leichten und mittelschweren Dienstvergehen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -, NVwZ-RR 2004, 416; Beschluss vom 17.03.2004 - 9 S 2492/03 -).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15
    Ob ein solcher Anspruch jedoch besteht, d.h. ob ein belastender Verwaltungsakt den Kläger i.S.d. § 113 Abs. 1 VwGO rechtswidrig in seinen Rechten verletzt oder die Ablehnung eines begehrten Verwaltungsakts i.S.d. § 113 Abs. 5 VwGO rechtswidrig ist, beurteilt sich nach dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BVerwG, Urteil vom 03.11.1987 - 9 C 254.86 -, BVerwGE 78, 243; vom 31.03.2004 - 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246).
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 104.63

    Verfassungsmäßigkeit einer die Genehmigung zu einer vergüteten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 06.01.1969 - VI C 38.66

    Erleiden eines Dienstunfalls - Bewertung eines Unfalls als qualifizierter

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

  • EuGH, 11.12.2014 - C-212/13

    Die Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten ist auf die Videoaufzeichnung

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - DL 13 S 1279/15

    Disziplinarverfahren bei Verschwendung öffentlicher Mittel

    Der Senat prüft die Disziplinarverfügung auf der Grundlage des von der Disziplinarbehörde der Disziplinarverfügung gemäß § 12 LDG zugrunde gelegten Sachverhalts im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 2 LDG) in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht (vgl. Urteil des Senats vom 30.09.2013 - DL 13 S 724/13 -, m.w.N. sowie Beschluss des Senats vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 -, jew. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

    Die Verwaltungsgerichte haben insoweit zu überprüfen, ob die Disziplinarbehörde zu Unrecht von einer Bindungswirkung ausgegangen ist oder sich zu Unrecht von bindenden Feststellungen gelöst hat; eine eigene Lösungsmöglichkeit der Verwaltungsgerichte von bindenden Feststellungen sieht das Landesdisziplinargesetz nicht vor (vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 06.04.2017 - DL 13 S 1904/16 - und vom 31.05.2017 - DL 13 S 131/17 -, jeweils n.v.; Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2021 - 2 S 3174/20

    Postbeamtenkrankenkasse; Begriff der Zahnversorgung mit einer Suprakonstruktion -

    Zwar können diese auch aus einem Verfahrensfehler der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hergeleitet werden, eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt jedoch nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 - juris Rn. 15; Sächsisches OVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 2 S 747/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines im Widerspruchsverfahren ohne förmliche

    Allerdings hat dies mit Blick auf die selbstständigen Anforderungen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zur Konsequenz, dass ernstliche Zweifel in diesen Fällen nur vorliegen, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge ebenfalls zur Zulassung führen würde (SächsOVG und VGH Bad.-Württ., aaO, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 -, juris Rdnr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2020 - 2 S 152/20

    Erhöhung der Grundversicherungsbeiträge der Postbeamtenkrankenkasse zum

    Zwar können ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung auch aus einem Verfahrensfehler der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht hergeleitet werden, eine Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt jedoch nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5; Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 - juris Rn. 15; SächsOVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2021 - 2 S 1182/21

    Krankenkassenerstattung einer Lymphdrainage; notwendige Bestandteile eines

    Werden ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung aus einem Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts hergeleitet, kommt eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn auch eine entsprechende Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO - die der Kläger mit derselben Argumentation erhoben hat - zu einer Zulassung führen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 - juris Rn. 15; Beschluss vom 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - juris Rn. 5; SächsOVG, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 A 286/14 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18

    (Keine) Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Wahl einer Versicherung mit

    Allerdings hat dies mit Blick auf die selbstständigen Anforderungen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zur Konsequenz, dass ernstliche Zweifel in diesen Fällen nur vorliegen, wenn eine entsprechende Verfahrensrüge ebenfalls zur Zulassung der Berufung führen würde (vgl. SächsOVG und VGH Bad.-Württ., a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.06.2016 - DL 13 S 1699/15 -, juris, Rn. 15).
  • VG Freiburg, 25.02.2016 - 3 K 1187/14

    Anspruch auf Unfallruhegehalt bei nicht abgeschlossenem Disziplinarverfahren

    Denn das Urteil der Disziplinarkammer vom 05.05.2014 - DL 8 K 2756/14 -, mit dem seine Klage gegen die Disziplinarverfügung vom 15.10.2014 abgewiesen wurde, ist noch nicht rechtskräftig, nachdem er einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt hat und über diesen Antrag vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (DL 13 S 1699/15) noch nicht entschieden wurde.
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