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   VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94   

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VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94 (https://dejure.org/1995,4024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.1995 - 3 S 3167/94 (https://dejure.org/1995,4024)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - 3 S 3167/94 (https://dejure.org/1995,4024)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines Bebauungsplans - Antragsbefugnis; Grundsätze der Planklarheit und Dokumentenbeständigkeit; öffentlicher Belang der Wohnbedarfsdeckung - Dringlichkeitsstufen; "Tiefgaragenbonus"; objektive Bedeutung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtserheblicher Nachteil durch den Vollzug eines Bebauungsplans im Hinblick auf das körperliche Wohlbefinden der im Einzugsbereich baulicher Anlagen lebender Bürger; Vereinbarkeit eines aus Deckblättern mehrerer Schichten bestehenden Bebauungslans mit den aus dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 497
  • VBlBW 1996, 184
  • DVBl 1996, 685
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 3 S 3407/94

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung wegen Veränderung des Kleinklimas

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Bauherrin ist die städtische Stadtbau-GmbH; die dieser unter dem 10.8.1994 erteilte Baugenehmigung zur Errichtung von 3 viergeschossigen Wohngebäuden wurde von der Antragstellerin im Parallelverfahren 3 S 2820/94 erfolglos im Wege vorläufigen Rechtsschutzes angegriffen (vgl. Senatsbeschluß vom 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, VBlBW 1995, 361 = NVwZ-RR 1995, 561).).

    Zu diesen Fragen hat der Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Antragstellerin V. des Parallelverfahrens - 3 S 2820/94 - gegen eine planvollziehende Baugenehmigung bereits Stellung genommen (vgl. Beschluß vom 9.2.1995 - 3 S 3407/94 -, VBlBW 1995, 361 ff.).

    Dies bedeutet, daß sie Anlagen mit misch- oder dorfgebietstypischem Störpotential regelmäßig hinnehmen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 881, 884; Beschluß des Senats vom 9.2.1995, a.a.O.).

    Die objektive Bedeutung solcher klimatischer Auswirkungen hängt - je nach Intensität und Schutzgut - davon ab, ob sie in eine Bedrohung oder Gefährdung der (körperlichen) Gesundheit umschlagen (zum Begriff vgl. Senatsbeschluß vom 9.2.1995, a.a.O.), ob sie die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse verletzen (vgl. § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BauGB, aber auch § 34 Abs. 1 S. 2, § 43 Abs. 4 Nr. 1 und § 136 Abs. 2 und 3 BauGB), die nicht allzu weit unterhalb der Grenze der Polizeigefahr liegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.9.1988 - 8 S 852/88 - m.w.N.), oder ob sie sich jedenfalls unzumutbar belästigend auf das allgemeine Wohlbefinden auswirken (zum Begriff vgl. wiederum Senatsbeschluß vom 9.2.1995 a.a.O.).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz dahin, daß Erwärmungen in Sommernächten in der von Prof. Dr. von R. vorausgesagten Höhe zu gesundheitsschädlichen Schlafstörungen führen oder typischerweise auch nur das körperliche oder seelische Wohlbefinden wesentlich stören, gibt es jedoch nicht (so bereits Senatsbeschluß vom 9.2.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Zwar hätte der damals unvollständige Hinweis nach § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rügevoraussetzungen des § 215 Abs. 1 i.V.m. § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB den Bebauungsplan nicht nichtig gemacht, sondern lediglich dazu geführt, daß die betreffende Rüge uneingeschränkt hätte geltend gemacht werden können (vgl. NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995 - 3 S 1242/95 -).

    Dafür, daß sie darüber hinaus wirtschaftliche Interessen an einer bestimmten Ausgestaltung des Bebauungsplans gehabt und der Gemeinderat sich an solche Interessen gebunden gefühlt hätte (zu diesen Grundsätzen unzulässiger Vorwegbindung, vgl. NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995 - 3 S 1242/95 -), ist nichts ersichtlich.

    Die lebhaften und kontroversen Diskussionen belegen vielmehr, daß er bis zuletzt "abwägungsbereit" war (vgl. dazu NK-Urteil des Senats vom 11.7.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Die die Belange Belichtung und Besonnung im nachbarschaftlichen Verhältnis im Sinn eines Mindestschutzes konkretisierenden bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, ZfBR 1994, 142) werden bei weitem eingehalten.

    Insoweit sind sie jedoch nur sehr eingeschränkt schutzwürdig (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, ZfBR 1994, 142).

    Dies gilt nicht nur bezüglich der Wohnruhe, der freien Aussicht oder der Einsichtsmöglichkeiten (vgl. dazu oben sowie BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, a.a.O.), sondern auch hinsichtlich der klimatischen Vorteile.

  • BVerwG, 28.06.1993 - 4 NB 23.93

    Öffentlicher Belang des dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Damit trägt die Antragsgegnerin einem durch § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhobenen öffentlichen Belang Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.6.1993 - 4 NB 23.93 -, DÖV 1994, 38 = NUR 1994, 39).

    Die Deckung dringenden Wohnbedarfs ist durch § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG vom Gesetzgeber in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhoben (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.6.1993 - 4 NB 23.93 -, DÖV 1994, 38 = NuR 1994, 39).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Zwar wäre § 21 a Abs. 5 BauNVO nach seinen objektiven Tatbestandsvoraussetzungen anwendbar, da die Tiefgarage im WA 2 vollständig unter der Erdoberfläche hergestellt werden muß (vgl. Schnittplan A-A) und nach ihrer Dimensionierung und ihrem Zweck ausschließlich notwendige Stellplätze i.S.d. § 39 Abs. 1 LBO für die vorgesehenen Wohnungen auf dem Baugrundstück Flst.-Nr. 14306 aufnehmen kann (vgl. zu diesen Voraussetzungen des § 21 a BauNVO BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 43.87 -, UPR 1992, 265; Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. § 21 a RdNrn. 28) und auch soll (vgl. Begr. S. 7).

    b) Der "Tiefgaragenbonus" kann daher - ungeachtet der § 21 a Abs. 5 entlehnten Terminologie (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. v. 27.2.1992 - 4 C 43.87 -, a.a.O.) - nicht an § 21 a Abs. 5 BauNVO gemessen werden.

  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Vorliegend geht der Senat bei Anlegung des gebotenen großzügigen Maßstabs (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1994 - 4 NB 24.93 -, ZfBR 1994, 196 = BauR 1994, 490 =, DVBl. 1994, 701 = DÖV 1994, 873) und unter Zurückstellung gewisser Bedenken davon aus, daß die klimatischen Folgen einer Bebauung des Plangebiets sich bei den Antragstellern noch in einer für die Bejahung der Antragsbefugnis ausreichenden Weise bemerkbar machen können.

    Damit ist gewährleistet, daß das Normenkontrollverfahren von den Antragstellern nicht lediglich im Sinne von Popularanträgen instrumentalisiert wird, um eine etwa aus politischen Gründen mißliebige Planung zu verhindern (zu diesem Zweck des § 47 Abs. 2 S. 2 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.2.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Dies bedeutet, daß sie Anlagen mit misch- oder dorfgebietstypischem Störpotential regelmäßig hinnehmen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1990, NVwZ 1991, 881, 884; Beschluß des Senats vom 9.2.1995, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 5 S 158/94

    Baugenehmigung: Befreiung nach BauGB § 31 Abs 2 Nr 1 - dringender Wohnbedarf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Dem Ziel optimaler Wohnbedarfsdeckung ist bei der Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung von Bebauungsplänen besonders Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG), und sie indiziert grundsätzlich auch das öffentliche Interesse an einer Befreiung von Festsetzungen des Plangebers (vgl. § 4 Abs. 1 a BauGB-MaßnahmenG i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; zur Auslegung dieser Vorschriften vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.2.1994 - 3 S 1455/93 -, BauR 1994, 352 f. = VBlBW 1995, 410 u. v. 9.3.1994 - 5 S 158/94 -, BauR 1994, 603 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92

    Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Auf die von Prof. Dr. v. R. prognostizierten thermischen Nachteile können sich auch die Antragsteller zu 1 und 4 als Mieter und damit als Mitglieder der potentiell betroffenen Wohnbevölkerung berufen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, NVwZ 1994, 697).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
    Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet (kein Abwägungsausfall), daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden (kein Abwägungsdefizit), daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird (kein Abwägungsirrtum) und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrem objektiven Gewicht nicht außer Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität, vgl. dazu BVerwGE 34, 301 u. BVerwGE 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.1988 - 8 S 852/88

    Einfügen eines Wohnhauses in die nähere Umgebung

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91

    Aussetzung der Vollziehung einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1994 - 3 S 1455/93

    Voraussetzung des Einzelfallerfordernisses bei der Befreiung von Festsetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 3 S 346/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Befreiung von der Anzeigepflicht im Falle

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • Drs-Bund, 11.02.1993 - BT-Drs 12/4344
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1993 - 3 S 1631/91

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum; Ausweisung einer privaten Grünanlage mit

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 N 2.92

    Neuinkraftsetzung eines aus formellen Gründen für nichtig erklärten

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1990 - 11a NE 94/88

    Bebauungsplan ; Planurkunde; Archivmäßige Sicherung ; Dokumentenbeständigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Vielmehr rügen Sie die Verletzung ihres Anspruchs darauf, dass Art und Intensität solcher Auswirkungen auf sie selbst und ihre Grundstücke vom Planungsträger geprüft, in die Abwägung eingestellt und gerecht im Verhältnis zu anderen Belangen gewichtet werden (vgl. Urteil des Senats vom 13.07.1995 - 3 S 3167/94 -, VBlBW 1996, 184).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2003 - 3 S 2827/02

    Zur Wirkung einer Befreiung von den Verboten des § 42 BNatSchG auf die

    Die Abwägung ist auch im Hinblick auf die klimaökologischen Auswirkungen rechtsfehlerfrei (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.7.1995 - 3 S 316/94 -, VBlBW 1996, 184).
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