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   VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15   

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VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15 (https://dejure.org/2015,19056)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 (https://dejure.org/2015,19056)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 (https://dejure.org/2015,19056)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Genehmigung; Betriebsuntersagung als behördlich verfügtem vorläufigen Berufsverbot; drohende Insolvenz als Hindernis für Betriebsuntersagung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Genehmigung nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 S. 1 LGlüG

  • ra.de
  • vdai.de PDF

    Die Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Genehmigung nach § 41 Abs. 1 S 1 LGlüG BW ist in Baden-Württemberg auf § 15 Abs. 2 S 1 GewO zu stützen.

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 70 GG, Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 15 Abs 2 S 1 GewO
    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Genehmigung; Betriebsuntersagung als behördlich verfügtem vorläufigen Berufsverbot; drohende Insolvenz als Hindernis für Betriebsuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer Genehmigung nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 S. 1 LGlüG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 737
  • NVwZ-RR 2015, 737 GewArch 2015, 471 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13

    Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    aa) § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG wurden formell verfassungsgemäß erlassen, insbesondere war das Land Baden-Württemberg zum Erlass der beanstandeten Regelungen zuständig (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.04.2014 - 6 S 1795/13 -, juris).

    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Limitierung von Spielhallenstandorten sich - wie die spielgerätebezogene Regelung des § 3 SpielV - mittelbar beschränkend auf die Anzahl der zulässigerweise aufzustellenden Spielgeräte auswirkt (vgl. zum Ganzen bereits StGH Baden-Württemberg, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 04.04.2014, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    (2) Die Antragstellerin leitet eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die fraglichen Regelungen zu Unrecht daraus ab, dass es sich um Gefahrenabwehrregelungen handele, die "kompetenzrechtlich jeweils der Stamm-Materie" zuzuordnen seien, weil sie mit ihr in einem notwendigen Zusammenhang stünden (vgl. dazu Pieroth, a.a.O. sowie BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1958 - 2 BvR 3/56 -, BVerfGE 8, 143; Beschluss vom 03.07.2012, - 2 BvR 1/11 [richtig: 2 PBvU 1/11 - d. Red.] -, BVerfGE 132, 1; BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 13/93 -, BVerwGE 97, 12; vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188).
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    (2) Die Antragstellerin leitet eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die fraglichen Regelungen zu Unrecht daraus ab, dass es sich um Gefahrenabwehrregelungen handele, die "kompetenzrechtlich jeweils der Stamm-Materie" zuzuordnen seien, weil sie mit ihr in einem notwendigen Zusammenhang stünden (vgl. dazu Pieroth, a.a.O. sowie BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1958 - 2 BvR 3/56 -, BVerfGE 8, 143; Beschluss vom 03.07.2012, - 2 BvR 1/11 [richtig: 2 PBvU 1/11 - d. Red.] -, BVerfGE 132, 1; BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 13/93 -, BVerwGE 97, 12; vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    (2) Die Antragstellerin leitet eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die fraglichen Regelungen zu Unrecht daraus ab, dass es sich um Gefahrenabwehrregelungen handele, die "kompetenzrechtlich jeweils der Stamm-Materie" zuzuordnen seien, weil sie mit ihr in einem notwendigen Zusammenhang stünden (vgl. dazu Pieroth, a.a.O. sowie BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1958 - 2 BvR 3/56 -, BVerfGE 8, 143; Beschluss vom 03.07.2012, - 2 BvR 1/11 [richtig: 2 PBvU 1/11 - d. Red.] -, BVerfGE 132, 1; BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 13/93 -, BVerwGE 97, 12; vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 6 S 773/11

    Zur Frage der Verpflichtung eines Heimträgers durch die Heimaufsicht, die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    Dafür ist der primäre Zweck der einfachgesetzlichen Regelung entscheidend, nicht deren formale Anknüpfung (vgl. dazu Senat, Urteil vom 09.07.2012 - 6 S 773/11 -, VBlBW 2013, 55).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, juris) trotz des zur Einstellung von Gewerbebetrieben führenden Verbots einer bisher erlaubten Vertriebsform eine Verfassungsbeschwerde auch schon bereits nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    Dass die fraglichen Regelungen bei grundsätzlich gegebener Landeskompetenz wegen konzeptioneller Inkonformität mit Bundesgewerbe-, aber auch Bauplanungsrecht gegen die Kompetenzordnung verstoßen (vgl. dazu etwa BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306.96 u.a. -, BVerfGE 98, 265), wurde mit der Beschwerde zwar behauptet, aber nicht dargelegt.
  • BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11

    Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    (2) Die Antragstellerin leitet eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die fraglichen Regelungen zu Unrecht daraus ab, dass es sich um Gefahrenabwehrregelungen handele, die "kompetenzrechtlich jeweils der Stamm-Materie" zuzuordnen seien, weil sie mit ihr in einem notwendigen Zusammenhang stünden (vgl. dazu Pieroth, a.a.O. sowie BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1958 - 2 BvR 3/56 -, BVerfGE 8, 143; Beschluss vom 03.07.2012, - 2 BvR 1/11 [richtig: 2 PBvU 1/11 - d. Red.] -, BVerfGE 132, 1; BVerwG, Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 13/93 -, BVerwGE 97, 12; vom 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    Die Antragstellerin geht insoweit von einer rein normativ-rezeptiven Zuweisung von Kompetenzen durch Benennung eines vorgefundenen Rechtsgebiets - hier des Rechts der Spielhallen - aus und macht in diesem Zusammenhang geltend, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 09.10.1994 - 1 C 11/83 -, vom 24.04.1990 - 1 C 54.88 -, jeweils juris) zu § 33i GewO, dessen Regelungsbereich der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unstreitig auf die Länder übergehen sollte, folge, dass weder benachbarte Spielhallen noch der Umstand, dass eine Spielhalle im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen betrieben werden solle, im Rahmen der ortsgebundenen Erlaubnisvoraussetzungen des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO als Grund für die Versagung der Spielhallenerlaubnis in Betracht kommen.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
    Die Antragstellerin geht insoweit von einer rein normativ-rezeptiven Zuweisung von Kompetenzen durch Benennung eines vorgefundenen Rechtsgebiets - hier des Rechts der Spielhallen - aus und macht in diesem Zusammenhang geltend, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 09.10.1994 - 1 C 11/83 -, vom 24.04.1990 - 1 C 54.88 -, jeweils juris) zu § 33i GewO, dessen Regelungsbereich der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unstreitig auf die Länder übergehen sollte, folge, dass weder benachbarte Spielhallen noch der Umstand, dass eine Spielhalle im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen betrieben werden solle, im Rahmen der ortsgebundenen Erlaubnisvoraussetzungen des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO als Grund für die Versagung der Spielhallenerlaubnis in Betracht kommen.
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • VG Karlsruhe, 18.11.2015 - 4 K 158/13
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 10 CS 13.2296

    Rechtsgrundlage für die Untersagung des Betriebs einer ohne die erforderliche

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfahren gegen

    Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 13. Juli 2015 zurück (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 6 S 768/16

    Sofortige Vollziehung der Untersagung des Betriebs von Spielhallen

    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (vgl. Beschluss des Senats vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 31).

    Das besondere Vollzugsinteresse ergibt sich vorliegend aus dem hohen Gewicht des Interesses der Allgemeinheit an einem zeitnahen Wirksamwerden der mit dem Glücksspielstaatsvertrag beziehungsweise dem Landesglücksspielgesetz zur Eindämmung der Spielsucht vorgenommenen Rechtsänderungen (vgl. Beschluss des Senats vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27).

    Der von der Antragstellerin vorgetragene Umstand, dass beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden zur Frage der Wirksamkeit des Landesglücksspielgesetzes anhängig sind und in der Literatur die Stichtagsregelung, das Abstandsgebot zwischen Spielhallen und das Verbundverbot teilweise für unwirksam gehalten werden, ändert hieran nichts, zumal diese Bedenken in der Rechtsprechung überwiegend nicht geteilt werden (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, juris; Beschluss des Senats vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris, nachgehend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris; Beschluss des Senats vom 04.04.2014 - 6 S 1795/13 -, juris; zu vergleichbaren Regelungen in Berlin und Rheinland-Pfalz vgl. die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu den noch nicht veröffentlichten Urteilen vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 u.a. -).

  • OVG Hamburg, 21.01.2016 - 4 Bs 90/15

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Gesetzgebungszuständigkeit -

    Sie dienen gerade der Abwehr spielhallenstandortbezogener Gefahren (vgl. in diesem Sinne: StGH, Urt. v. 17.6.2014, 1 VB 15/13, juris Rn. 309 ff., 352 ff; BayVerfGH, Beschl. v. 28.6.2013, Vf 10-VII-12, NVwZ 2014, 141, juris Rn. 48 ff., VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, NVwZ-RR 2015, 737, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 115 m.w.N.; OVG Koblenz, Urt. v. 26.8.2014, 6 A 10098/14, juris Rn. 19).

    Für solche besteht die Gesetzgebungskompetenz der Länder (vgl. in diesem Sinne auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.6.2015, OVG 1 B 5.13, juris Rn. 138; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, Rn. 20, 21).

    Auch hat sie nicht dargelegt, dass sie bei Aufrechterhaltung des Mietvertrags die gemieteten Räume nicht anderweitig gewerblich nutzen oder untervermieten kann (vgl. dazu auch VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.2015, 6 S 679/15, NVwZ-RR 2015, 737 [LS], juris Rn. 34).

  • VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17

    Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer

    Ebenso steht der Schließungsverfügung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris, Rn. 24) eine potentielle Insolvenz nicht entgegen, weil es sich bei der Spielhalle der Antragstellerin um einen genehmigungsbedürftigen, aber nicht genehmigten und auch nicht genehmigungsfähigen Betrieb handelt.

    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris, Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris, Rn. 14).

    Die gewerblichen Interessen der Antragstellerin - einschließlich der Interessen ihrer Beschäftigten - an einer zumindest zeitweisen weiteren Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 M 105/13 -, juris, Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

    Dies gilt auch für die von ihr befürchtete Insolvenz (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

    a) Gegen den Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 und § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. so bereits VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, ZfWG 2015, 383 , und 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 ).
  • VG Berlin, 19.04.2018 - 4 L 40.18

    Ein Mindestabstand von 200m zwischen einer Spielhalle und einer Schule ist auch

    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

    Dies gilt auch für die von ihr vorgetragenen wirtschaftlichen Nachteile bis hin zu einer möglichen Insolvenz (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 33).

  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Erlaubnisvorbehalt in § 41 Abs. 1 LGlüG bestehen nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 9 f.; VG Freiburg, Beschl. v. 15.09.2017 - 3 K 5371/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 25.03.2022 - 14 K 4465/21

    Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs seiner Spielhalle; Auswahlermessen bei der

    Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Schließungsverfügung ist - in Ermangelung einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Landesglücksspielgesetz (LGlüG) - § 15 Abs. 2 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 7).

    Steht - wie hier - die Möglichkeit einer aufgrund der Regelung des § 42 Abs. 1 LGlüG zu treffenden Auswahlentscheidung zwischen mehreren Spielhallenbetrieben im Raum, ist zudem das hohe Gewicht des Interesses der Allgemeinheit an einem zeitnahen Wirksamwerden der mit dem Glücksspielstaatsvertrag bzw. dem Landesglücksspielgesetz zur Eindämmung der Spielgesucht vorgenommenen Rechtsänderungen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27) - hier der Regelung des § 42 Abs. 1 LGlüG - zu beachten.

  • VG Berlin, 04.07.2019 - 4 L 257.18

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Vorbeiführen eines Schulwegs an

    Grundsätzlich ist eine Abwägung der Folgen, die bei einem Aufschub der Maßnahmen für die Dauer des Rechtsstreits zu befürchten sind, und denjenigen, welche demgegenüber bei der Antragstellerin wegen des Sofortvollzugs eintreten würden, vorzunehmen (VGH Mannheim, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 6 S 679/15 -, juris Rn. 27, und vom 8. Februar 2017 - 6 S 768/16 -, juris Rn. 14).

    Diese Interessen an einer zumindest zeitweiligen Aufrechterhaltung des Betriebs müssen hier jedoch hinter dem Gemeinwohlinteresse an einer effektiven Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht durch eine zeitnahe Umsetzung der diesem Zweck dienenden Regelungen des neuen Spielhallenrechts zurückstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rn. 37; VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Juli 2015, a.a.O., Rn. 27).

  • VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960

    Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (B.v. 13.7.2015 - 6 S 679/15 - juris Rn. 6 f. unter ausdrücklichem Hinweis auf die abweichende Rechtslage in Bayern) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (B.v. 18.7.2018 - 4 A 2921/17 - juris Rn. 4 - 13) die Rechtsgrundlage für die Anordnung der Schließung einer ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis betriebenen Spielhalle in § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO sehen, so lässt sich hieraus weder ein Argument gegen die Richtigkeit des von der Beklagten und vom Verwaltungsgericht vertretenen rechtlichen Ansatzes entnehmen, noch folgt aus diesem Umstand die Notwendigkeit einer Zulassung der Berufung zur Klärung einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und anderen Oberverwaltungsgerichten.
  • VG Stuttgart, 21.11.2023 - 18 K 3199/23

    Coronapandemie; Rechtscharakter der temporären Untersagung von Vergnügungsstätten

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2021 - 6 S 2716/21

    Duldung eines Spielhallenbetriebs - Mindestabstandsgebot - Privilegien von

  • VG Berlin, 13.03.2020 - 4 L 22.20

    Losverfahren bei konkurrierenden Spielhallen fehlerfrei

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

  • VG Berlin, 25.01.2021 - 4 L 165.20
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung

  • VG Berlin, 20.07.2018 - 4 L 403.17

    Mit einer Schließungsverfügung verbundene Versagung einer Spielhallenerlaubnis

  • OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15

    Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • VG Berlin, 21.03.2019 - 4 L 46.18

    Versagung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis für ein Bestandsunternehmen;

  • VG Berlin, 14.08.2019 - 4 L 352.18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • VG Berlin, 04.08.2019 - 4 L 256.18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß

  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 315.17

    Versagung der Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu einer Schule

  • VG Berlin, 02.03.2018 - 4 L 316.17

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands zu

  • VG Karlsruhe, 01.08.2019 - 10 K 15427/17

    Verschuldensunabhängige Beseitigungspflicht des Jagdausübungsberechtigten einer

  • VG Berlin, 11.09.2019 - 4 L 188.18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung einer spielhallenrechtlichen

  • VG Berlin, 21.02.2018 - 4 L 452.17

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis anlässlich einer sich in der

  • VG Freiburg, 15.09.2017 - 3 K 5371/17

    Abstandsgebot für Spielhallen - Härtefall

  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17

    Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle

  • VG Berlin, 21.11.2019 - 4 L 84.19

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die mit einer Schließungsverfügung verbundene

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

  • VG Berlin, 10.10.2018 - 4 L 516.17

    Versagung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für ein Bestandsunternehmen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 6 S 2289/22

    Auswahlverfahrens zwischen zueinander in Abstandskonkurrenz stehenden Spielhallen

  • VG Mainz, 10.01.2019 - 1 K 211/18

    (Bei der Anordnung der Schließung einer Spielhalle ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 6 S 3295/20

    Rückgriff auf die Gewerbeordnung und die Spielverordnung im

  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18

    Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung

  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis;

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 11315/18

    Unbillige Härte im Zusammenhang mit der Schließung einer Gaststätte; keine

  • VG Freiburg, 27.02.2018 - 13 K 1448/16

    Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis;

  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19
  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 9300/18

    Verlängerung einer bereits erteilten Spielhallenerlaubnis

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