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   VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18   

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https://dejure.org/2018,31013
VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18 (https://dejure.org/2018,31013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 (https://dejure.org/2018,31013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. August 2018 - 12 S 1476/18 (https://dejure.org/2018,31013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für das Studium der Zahnmedizin aufgrund Überschreitens der Altersgrenze für die Förderung; Fehlen der eigenhändigen Namensunterschrift des Absenders auf der Klageschrift; Anforderungen an die Gewährung von ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 81 Abs 1 S 1 VwGO, § 10 Abs 3 S 2 BAföG, § 10 Abs 3 S 2 BAföG, § 7 Abs 2 BAföG
    Klageerhebung und Schriftlichkeitserfordernis; Unterschrift; Voraussetzungen der Ausbildungsförderung für eine Ergänzungsausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Klage; Unterschriftserfordernis; Altersgrenze für Ausbildungsförderung; Ergänzungsausbildung; Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

  • rechtsportal.de

    Versagung der Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe für das Studium der Zahnmedizin aufgrund Überschreitens der Altersgrenze für die Förderung; Fehlen der eigenhändigen Namensunterschrift des Absenders auf der Klageschrift; Anforderungen an die Gewährung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Die anhand der Klageschrift ersichtliche Kenntnis von Umständen, die im Regelfall nur dem Betroffenen bekannt sind, kann geeignet sein, über das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift hinwegzuhelfen (im Anschluss an BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 - juris Rn. 24).

    Die anhand der Klageschrift ersichtliche Kenntnis von Umständen, die im Regelfall nur dem Betroffenen bekannt sind, kann geeignet sein, über das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift hinwegzuhelfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 58.88

    Ausbildungsförderung - Förderung einer weiteren Ausbildung - Fachrichtungswechsel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Bei einer Weiterbildungszeit von 60 Monaten setzt der Abschluss in dieser Facharztweiterbildung auch das zahnärztliche Staatsexamen voraus (siehe (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 23.10.2015 der Bundesärztekammer, § 4 Abs. 1 Satz 2 sowie S. 104 f.; Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2006) - Stand 01.05.2018 -, § 4 Abs. 1 Satz 2 sowie S. 102 f.; vgl. dazu, dass für den Beruf des Kieferchirurgen ein abgeschlossenes Studium der Medizin und der Zahnheilkunde erforderlich ist, bereits BVerwG, Urteil vom 05.12.1991 - 5 C 58.88 - juris).

    Indessen vertreten Literatur und Rechtsprechung, dass die Kombination von Human- und Zahnmedizin als Ausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen nur nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG förderfähig ist, auf den § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG nicht verweist, nicht hingegen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 05.12.1991 - 5 C 58.88 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 4 L 3271/00 - juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.1979 - XVI A 1434/78 - juris Rn. 26; Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., § 7 Rn. 72, 100; Rothe/Blank, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 34 f., ebenso auch Ziffer 7.2.22 BAföGVwV zu § 7.).

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 4 L 3271/00

    Erziehungsbeihilfe; Fachhochschule; Förderung; Grundrente; Kriegsopferfürsorge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Indessen vertreten Literatur und Rechtsprechung, dass die Kombination von Human- und Zahnmedizin als Ausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen nur nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG förderfähig ist, auf den § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG nicht verweist, nicht hingegen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 05.12.1991 - 5 C 58.88 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 4 L 3271/00 - juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.1979 - XVI A 1434/78 - juris Rn. 26; Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., § 7 Rn. 72, 100; Rothe/Blank, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 34 f., ebenso auch Ziffer 7.2.22 BAföGVwV zu § 7.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 - NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02 - NJW 2003, 1857 und vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1979 - XVI A 1434/78

    Förderungsfähigkeit der Ausbildung zum Schulpsychologen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Indessen vertreten Literatur und Rechtsprechung, dass die Kombination von Human- und Zahnmedizin als Ausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen nur nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG förderfähig ist, auf den § 10 Abs. 3 Satz 2 BAföG nicht verweist, nicht hingegen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 05.12.1991 - 5 C 58.88 - juris Rn. 16; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.04.2003 - 4 L 3271/00 - juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.05.1979 - XVI A 1434/78 - juris Rn. 26; Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., § 7 Rn. 72, 100; Rothe/Blank, BAföG, 5. Aufl., § 7 Rn. 34 f., ebenso auch Ziffer 7.2.22 BAföGVwV zu § 7.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - 7 S 355/97

    Ausbildungsförderung für Studium: Studiengang Pädagogik/Diplom an der Universität

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist unerheblich, ob sie in der Vergangenheit für dieses Studium tatsächlich Förderung erhalten hat oder hätte erhalten können (Steinweg in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 6. Aufl., § 10 Rn. 39; Rothe/Blank, BAföG, 5. Aufl., § 10 Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.1997 - 7 S 355/97 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347; Kammerbeschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris, vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 - juris und vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 - juris).
  • BVerwG, 29.08.1983 - 6 C 89.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Kläger - Verschulden -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Die anderweitige Klärung muss aus der Klageschrift selbst oder anhand beigefügter Anlagen möglich sein, ohne dass eine Beweisaufnahme stattfinden müsste (BVerwG, Urteil vom 29.08.1983 - 6 C 89.82 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.08.2018 - 12 S 1476/18
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347; Kammerbeschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris, vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 - juris und vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 - juris).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

  • OVG Hamburg, 22.09.2014 - 4 Bf 200/12

    Unverzüglichkeit iSv § 10 Abs. 3 Satz 3 BaföG; Studierender, der die Altersgrenze

  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16

    Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht

  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 24.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Unverzügliches Beginnen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21

    Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei

    Sinn der Schriftform ist es, die Identität des Absenders festzustellen und gleichzeitig klarzustellen, dass es sich nicht um einen Entwurf, sondern um eine gewollte prozessuale Erklärung handelt (Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

    Bei der Auslegung und Anwendung prozessrechtlicher Vorschriften ist jedoch mit Gewicht in Rechnung zu stellen, dass diese nicht Selbstzweck sind, sondern letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen (näher BVerwG, Beschluss vom 02.01.2017 - 5 B 8.16 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

    Die anhand der Antragsschrift ersichtliche Kenntnis von Umständen, die im Regelfall nur dem Betroffenen bekannt sind, kann geeignet sein, über das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift hinwegzuhelfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00 - juris Rn. 24; Senatsbeschluss vom 13.08.2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Der Antragsschrift waren auch keine Anlagen beigefügt, aus denen sich gegebenenfalls die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr bringen zu wollen, ableiten ließe (vgl. hierzu: VGH BW, Beschluss vom 13. August 2018 - 12 S 1476/18 -, juris Rn. 7) .
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