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   VGH Baden-Württemberg, 13.09.1991 - 8 S 1809/91   

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https://dejure.org/1991,4208
VGH Baden-Württemberg, 13.09.1991 - 8 S 1809/91 (https://dejure.org/1991,4208)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 (https://dejure.org/1991,4208)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 1991 - 8 S 1809/91 (https://dejure.org/1991,4208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ein Bootssteg kann eine Landestelle im Sinne von WasG BW § 13 Abs 1 Nr 1 sein und die Flachwasserzone beeinträchtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 472 (Ls.)
  • VBlBW 1992, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 1242/89

    Schriftliche Duldungserklärung begründet einen der Genehmigung angenäherten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1991 - 8 S 1809/91
    Dem steht auch nicht entgegen, daß der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 5.4.1990 - 5 S 1242/89 - (VBlBW 1990, 389 = NJW 1990, 3163) bei einem ca. 75 m langen aus Metallpfosten und Holzschwellen bestehenden Steg im Bodensee nur von einer Genehmigungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 WG ausgegangen ist, da dieser nicht dem dauerhaften Liegen einer größeren Zahl von Booten diente.

    Daher bedarf es für das vorliegende Verfahren keiner Untersuchung der Frage, ob der Begriff des Wohls der Allgemeinheit ein in vollem Umfang gerichtlich überprüfbarer Rechtsbegriff ist oder ob insoweit der Behörde ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen ist; ebensowenig bedarf der Vertiefung, ob das Wohl der Allgemeinheit neben wasserwirtschaftlichen Belangen im engeren Sinne auch andere Gesichtspunkte einschließt (vgl. hierzu mit erweiternder Tendenz BVerwG, Urt. v. 17.3.1989 - 4 C 30.88 - DVBl. 1989, 1048 = ZfW 1990, 276 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.4.1990 a.a.O.).

    In den letzten Jahrzehnten ist die Bedeutung der Flachwasserzone für die Selbstreinigungskraft des Bodensees und damit für die Gewässergüte und die Eignung des Sees als Trinkwasserquelle zunehmend erkannt worden (vgl. hierzu bereits die Urteile des erkennenden Gerichtshofs vom 5.4.1990 a.a.O. und vom 16.4.1980 - VBlBW 1980, 69; ferner die Darlegungen des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten Baden-Württemberg "Grundsätze zum Schutz der Flachwasserzone des Bodensees" (1981) sowie die Ausführungen im Bodenseeuferplan (1984) des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee).

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1991 - 8 S 1809/91
    Daher bedarf es für das vorliegende Verfahren keiner Untersuchung der Frage, ob der Begriff des Wohls der Allgemeinheit ein in vollem Umfang gerichtlich überprüfbarer Rechtsbegriff ist oder ob insoweit der Behörde ein gewisser Beurteilungsspielraum einzuräumen ist; ebensowenig bedarf der Vertiefung, ob das Wohl der Allgemeinheit neben wasserwirtschaftlichen Belangen im engeren Sinne auch andere Gesichtspunkte einschließt (vgl. hierzu mit erweiternder Tendenz BVerwG, Urt. v. 17.3.1989 - 4 C 30.88 - DVBl. 1989, 1048 = ZfW 1990, 276 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.4.1990 a.a.O.).
  • BVerwG, 28.02.1991 - 7 B 22.91

    Wasserrecht: Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei formeller

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.1991 - 8 S 1809/91
    Die formell nicht (mehr) genehmigte Anlage kann nicht legalisiert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.2.1991 - 7 B 22.91 - NVwZ-RR 1991, 461).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 1253/08

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung von Bootsanbindepfählen (Dalben) in

    Auch erschweren an Dalben festgemachte Boote die Durchströmung weiter und führen je nach Liegedauer zu einer mehr oder weniger intensiven - durch Auflagen oder Bedingungen nicht - vermeidbaren Beschattung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).

    Es fehlt daher bereits an dem für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 i.V.m. § 10 oder § 15 WHG erforderlichen Verwaltungsverfahren nach § 108 WG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 -, ZfW 1992, 439 = VBlBW 1991, 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 3 S 538/05

    Wasserrechtliches Genehmigungsverfahren für einen Bootssteg

    Damit unterscheidet sich die Rechtsposition der Kläger vom Fall einer Neuerteilung - wenn überhaupt - nur unwesentlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.9.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183) und können sich die Kläger insbesondere nicht auf einen - wie auch immer gearteten - Bestands- oder Vertrauensschutz berufen.

    Insbesondere handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Steg nicht um eine Landestelle im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 WG, da hiervon kleinere Landeanlagen zum Anlegen einzelner Ruder- und kleinerer Motorboote nicht erfasst werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.9.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183).

    Auch erschweren an Stegen festgemachte Boote die Durchströmung weiter und führen je nach Liegedauer zu einer mehr oder weniger intensiveren - durch Auflagen oder Bedingungen nicht - vermeidbaren Beschattung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.9.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 3 S 231/11

    Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit iSd WHG durch einen Badesteg am

    Auch in früheren Entscheidungen hat der Gerichtshof auf die Beeinträchtigung der limnologischen Funktion der Flachwasserzone des Bodensees bereits durch die Existenz von Steganlagen - Einfluss auf den Wasserabfluss und Erschwerung der Durchströmung sowie Verschattung mit der Folge eines höheren Kohlenstoffgehalts im Seeboden - hingewiesen (vgl. nur Urteil vom 05.09.1990 - 5 S 1242/89 - Urteil vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 - siehe auch Urteil vom 06.05.1997 - 5 S 3108/86 - zur Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung für einen Bootssteg und ein Badefloß).
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 731/09

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für einen Bootssteg und Badesteg

    Auch erschweren an Dalben festgemachte Boote die Durchströmung weiter und führen je nach Liegedauer zu einer mehr oder weniger intensiven - durch Auflagen oder Bedingungen nicht -vermeidbaren Beschattung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2020/92

    Zur Beachtlichkeit der Aussagen des Bodenseeuferplans im Rahmen eines

    Der allgemeine Hinweis auf die auch von der Rechtsprechung anerkannte Bedeutung der Flachwasserzonen für die Selbstreinigungskraft des sees und damit für die Gewässergüte und die Eignung des Sees als Trinkwasserquelle (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs v. 5.4.1990 - 5 S 1242/89 - VBlBW 1990, 389 u. des erkennenden Senats. v. 13.9.1991 - 8 S 1809/91 - VBlBW 1992, 183) reichen dafür nicht aus.
  • VG Freiburg, 13.12.2010 - 6 K 696/09

    Bootsstege am Bodensee

    Auch erschweren an Dalben festgemachte Boote die Durchströmung weiter und führen je nach Liegedauer zu einer mehr oder weniger intensiven - durch Auflagen oder Bedingungen nicht - vermeidbaren Beschattung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13.09.1991 - 8 S 1809/91 -, VBlBW 1992, 183; Urteil vom 08.11.2005 - 3 S 538/05 -, NuR 2006, 376).
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