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   VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07   

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https://dejure.org/2007,7958
VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07 (https://dejure.org/2007,7958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.09.2007 - 11 S 442/07 (https://dejure.org/2007,7958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. September 2007 - 11 S 442/07 (https://dejure.org/2007,7958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtswidrige Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Auskunftspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Ausländers wegen falsch oder unvollständig gemachter Angaben; Verletzung einer Auskunftspflicht als besondere Ausprägung der ausländerrechtlichen Mitwirkungspflichten; Notwendigkeit der Erteilung eines Hinweises bzgl. der möglichen Rechtsfolgen eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1; AufenthG § 49 Abs. 1; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2
    D (A), Ausweisung, Ermessensausweisung, Falschangaben, Hinweispflicht, Mitwirkungspflichten, Wechsel der Rechtsgrundlage

  • Judicialis

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1
    Ausweisung: Ausweisung; Mitwirkungspflicht; Auskunftspflicht; Hinweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07
    Im Falle einer Ermessensentscheidung der Behörde müssen die anzustellenden Erwägungen jedoch in beiden Fällen die gleichen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.1989 - 4 C 40/88 -, NVwZ 1990, 259, 260).
  • BVerwG, 09.06.2000 - 4 B 19.00

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07
    Erforderlich wäre vielmehr, dass sich eine klärungsbedürftige Frage zur Auslegung der außer Kraft getretenen Norm für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zeit weiter stellen kann (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2000 - 4 B 19/00 - juris).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07
    In einem solchen Fall kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.10.2004 - 1 B 139/04 -, Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.09.2007 - 11 S 442/07
    Maßgeblich ist insoweit die Begründung zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 46 Nr. 1 AuslG (BT-Drs. 14/7386 (neu) S. 56).
  • VG Karlsruhe, 29.04.2008 - 5 K 970/06

    Ausweisung eines Ausländers - fehlender Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen

    Sofern eine Ausweisung wegen unterlassener Mitwirkung noch nach § 55 AufenthG 2004 oder § 46 AuslG (AuslG 1990) zu beurteilen ist, gilt das dort geregelte Hinweiserfordernis nur bei falschen oder unvollständigen Angaben; in diesen Fällen richtet sich die Ausweisung nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 2004 bzw. § 46 Nr. 2 AuslG (AuslG 1990) (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 -).

    Er trägt mit Blick auf das Urteil des zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 eine andere Auffassung vertretenden Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.09.2007 (11 S 442/07) vor: Die Mitwirkungspflicht eines ausreisepflichtigen abgelehnten Asylbewerbers erschöpfe sich nicht darin, bei Befragungen richtige und vollständige Angaben zu machen.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Ausweisungstatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 3 AufenthG 2004 (und damit auch § 46 Nr. 1 AuslG 2002) einschränkend ausgelegt hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - juris), ist dem durch die Neufassung der Vorschrift durch das Richtlinienumsetzungsgesetz die Grundlage entzogen worden (so auch Armbruster, HTK-AuslR, zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG).

    Damit könnte sogar gerade als "Widerspruch" angesprochen sein, dass in der Literatur wohl überwiegend die Auffassung vertreten worden ist, § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 erstrecke das Hinweiserfordernis nicht auf den Ausweisungstatbestand wegen unterlassener Mitwirkung (vgl. u.a. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 2005, § 55 AufenthG Rdnr. 22, sowie die weiteren Nachweise bei VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.).

    Diese gegenüber der jüngeren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG 2004 (Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.) zu einem Hinweiserfordernis in weiterem Umfang führende Auslegung erscheint auch deshalb als angebracht, weil ansonsten regelmäßig § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG 2004/2007 eingreifen würde, sobald gegen eine Verfügung der Ausländerbehörde, mit der die Rechtspflicht zur Mitwirkung durch eine Ordnungsverfügung gemäß 46 Abs. 1 AufenthG konkretisiert worden ist, verstoßen würde; ein Hinweiserfordernis sieht dieser Ausweisungstatbestand aber gerade nicht vor.

    Zwar wäre § 55 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 AufenthG 2004 bzw. § 46 Nr. 1 AuslG 2002 insoweit nicht einschlägig; denn nach der erwähnten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 13.09.2007 - 11 S 442/07 - a.a.O.), der die Kammer folgt, umfasst der dort geregelte Ausweisungstatbestand nur die Verletzung einer Auskunftspflicht und nicht jegliche Art einer unterlassenen Mitwirkung.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2008 - 11 S 1454/08

    Ausweisung bei mehrfacher Verletzung einer ausländerrechtlichen

    Im Falle einer Ermessensentscheidung der Behörde müssen die anzustellenden Erwägungen in beiden Fällen allerdings die gleichen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.1989 - 4 C 40/88 -, NVwZ 1990, 259; Senatsurteil vom 13.09.2007 - 11 S 442/07 -, juris).

    Dies wollte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG durch Art. 1 Nr. 43 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.08.2007 (BGBl. I S. 1970) "zur Beseitigung von Widersprüchen" im Hinblick auf die Vorgängernorm (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13.09.2007 - 11 S 442/07 -, juris) ausdrücklich klarstellen (BT-Drs. 16/5065 S. 183 ).

  • VG Augsburg, 21.04.2009 - Au 1 K 08.436

    Ermessensausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht

    § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) AufenthG 2007, der erstmals auch die Verletzung von Mitwirkungspflichten außerhalb einer Befragung (vgl. zur Vorgängervorschrift VGH Baden-Württemberg vom 2.12.2008 Az. 11 S 442/07 Rdnr. 22) als Ausweisungsgrund bestimmt, ist im vorliegenden Fall anwendbar.
  • VG Augsburg, 13.01.2009 - Au 1 K 08.38

    Ermessenausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht (Syrien)

    § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) AufenthG 2007, der erstmals auch die Verletzung von Mitwirkungspflichten außerhalb einer Befragung (vgl. zur Vorgängervorschrift VGH Baden-Württemberg vom 13.09.2007 Az. 11 S 442/07) als Ausweisungsgrund bestimmt, ist im vorliegenden Fall anwendbar.
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