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   VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92   

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https://dejure.org/1993,11817
VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92 (https://dejure.org/1993,11817)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.1993 - 8 S 571/92 (https://dejure.org/1993,11817)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 8 S 571/92 (https://dejure.org/1993,11817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachträgliche Brandschutzauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 5 S 1542/88

    Nachträgliche Brandschutzauflage für Pflegeheim

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.1993 - 8 S 571/92
    Darüberhinaus sind die Voraussetzungen für den Erlaß einer nachträglichen Anordnung gem. § 59 Abs. 9 LBO erfüllt, denn eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner eines Hauses ist stets dann gegeben, wenn ein Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. hierzu auch das Urteil des erkennenden Gerichtshofs zu Brandschutzanforderungen bei einem Pflegeheim v. 28.6.1989 - 5 S 1542/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Das kommt vor allem in Betracht, wenn eine bauliche Anlage nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist, da mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss (Senatsurteil vom 13.10.1993 - 8 S 571/92 - juris Rn. 34 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2001 - 10 A 3051/99 - BauR 2002, 763).
  • VG Freiburg, 25.06.2003 - 1 K 1901/99

    Vorkehrungen des Brandschutzes und Vertrauensschutz

    Der VGH Baden-Württemberg geht davon aus, dass hierfür angesichts der beim Brandschutz regelmäßig betroffenen hochwertigen Rechtsgüter Leben und Gesundheit genügt, dass die Möglichkeit eines Schadenseintritts nicht ausgeschlossen werden kann, und dies stets dann der Fall ist, wenn das Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen Brandschutz ausgestattet ist (vgl. die zur inhaltsgleichen "Gefahr für Leben oder Gesundheit" i.S.d. §§ 58 Abs. 6 LBO [1995], 59 Abs. 9 LBO [1983] ergangenen Urteile v. 28.06.1989 - 5 S 1542/88 - und v. 13.10.1993 - 8 S 571/92).
  • VG Freiburg, 20.03.2001 - 7 K 521/00

    Treppenhaus; Hängelift für Behinderte; Brandschutz; Einhaltung technischer

    Ist ein Bauvorhaben nicht mit dem erforderlichen (Mindest-) Brandschutz ausgestattet, ist grundsätzlich eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner eines Hauses gegeben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13. Oktober 1993 - 8 S 571/92 -).
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