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   VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11   

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VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11 (https://dejure.org/2011,3782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.10.2011 - 4 S 2597/11 (https://dejure.org/2011,3782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 4 S 2597/11 (https://dejure.org/2011,3782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Klage des unterlegenen Bewerbers im Auswahlverfahren und erstrebter Neubescheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende aufschiebende Wirkung einer Klage des unterlegenen Bewerbers auf Neubescheidung unter Aufhebung der Auswahlentscheidung als eines ihn belastenden Verwaltungsakts; Abschluss des Auswahlverfahrens mit rechtskräftiger Abweisung der gegen die Ernennung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende aufschiebende Wirkung einer Klage des unterlegenen Bewerbers auf Neubescheidung unter Aufhebung der Auswahlentscheidung als eines ihn belastenden Verwaltungsakts; Abschluss des Auswahlverfahrens mit rechtskräftiger Abweisung der gegen die Ernennung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abgelehnter Stellenbewerber klagt auf neue Auswahlentscheidung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 152
  • VBlBW 2012, 224
  • DÖV 2012, 36
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Auch wenn die Auswahlentscheidung - wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in die Rechte aller Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, NVwZ 2011, 695) - einen den unterlegenen Bewerber belastenden Verwaltungsakt darstellt, geht dessen wahres Rechtsschutzziel und -begehren dahin, seinen eigenen - vermeintlich verletzten - Bewerberanspruch auf Auswahl und damit Ernennung bzw. auf Neubescheidung durchzusetzen.

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung des Bewerberanspruchs des unterlegenen Bewerbers ist daher (weiterhin) nach § 123 Abs. 1 VwGO zu gewähren und nachzusuchen, und zwar mit den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 04.11.2010 (a.a.O.) als vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG "allgemein praktiziert" beschriebenen Verfahrensmodalitäten (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2011 - 5 ME 91/11 -, NVwZ 2011, 891).

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerberanspruch nur dann durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiter verfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, a.a.O.).

    Insoweit kann einem unterlegenen Bewerber gerichtlicher Rechtsschutz nur im Wege der Anfechtungsklage gegen die Ernennung gewährt werden; eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerberanspruchs besteht nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, a.a.O., unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum Fortbestehen des Bewerberanspruchs mit verändertem Inhalt im Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).

  • VG Freiburg, 20.05.2009 - 3 K 2004/07

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Aushändigung der Ernennungsurkunde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Die im "streitgegenständlichen Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung aus Juni 2006)" vom Antragsteller als unterlegenem Bewerber in der Hauptsache geltend gemachten Ansprüche waren Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.05.2009 - 3 K 2004/07 - und Gegenstand des von den Beteiligten hiergegen eingeleiteten Berufungszulassungsverfahrens 4 S 1843/09, über das der Senat mit Beschluss vom 29.07.2010 entschieden hat.

    Vorliegend hat jedoch das Verwaltungsgericht Freiburg im Hauptsacheverfahren den (ersten Haupt-)Antrag des Klägers, die Auswahlentscheidung zu Gunsten der ausgewählten Bewerberin und deren Ernennung zur Akademischen Rätin der Universität Freiburg in der Funktion einer Kuratorin am Archäologischen Institut der Universität Freiburg aufzuheben, mit Urteil vom 29.05.2009 - 3 K 2004/07 - abgewiesen.

  • VG Freiburg, 01.03.2007 - 3 K 1770/06

    Keine Rücknahme einer Ernennung, die während eines einstweiligen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Hilfsweise beantragt der Antragsteller, dem Antragsgegner "zu untersagen, die Stelle einer/s Akademischen Rätin/Rates in der Funktion einer/s Kuratorin/s am Archäologischen Institut der Universität Freiburg (BesGr A 13) mit einem Bewerber aus dem aktuellen Stellenausschreibungsverfahren (Stellenausschreibung zum 15. Oktober 2011) zu besetzen, bevor nicht über die Bewerbung des Antragstellers im streitgegenständlichen Stellenbesetzungsverfahren (Stellenausschreibung aus Juni 2006) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist." Dieses Begehren macht der Antragsteller primär als Abänderungsantrag gemäß § 80 Abs. 7 VwGO analog - unter Abänderung des Senatsbeschlusses vom 09.05.2007 (4 S 714/07) und des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 01.03.2007 (3 K 1770/06) - und hilfsweise für den Fall von dessen Unstatthaftigkeit (weil mit den zu ändernden Beschlüssen eine einstweilige Anordnung gar nicht ergangen ist) als erneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO geltend.

    8 Dies dürfte hier zwar der Fall gewesen sein, weil der Antragsgegner die ausgewählte Bewerberin während des noch laufenden erstinstanzlichen Eilverfahrens ernannt hat, weshalb das Verwaltungsgericht Freiburg dann mit Beschluss vom 01.03.2007 - 3 K 1770/06 - das vorläufige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers abgelehnt und der Senat die hiergegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers mit Beschluss vom 09.05.2007 - 4 S 714/07 - zurückgewiesen hat.

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Dieses stellt sich daher auch nicht als rechtswidriger, weil nicht aus sachlichen Gründen erfolgter Abbruch des "streitgegenständlichen Stellenbesetzungsverfahrens" dar (zum Abbruch vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Insoweit kann einem unterlegenen Bewerber gerichtlicher Rechtsschutz nur im Wege der Anfechtungsklage gegen die Ernennung gewährt werden; eine andere Möglichkeit zur Durchsetzung seines Bewerberanspruchs besteht nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010, a.a.O., unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zum Fortbestehen des Bewerberanspruchs mit verändertem Inhalt im Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Es kann offen bleiben, ob insoweit der primäre Abänderungsantrag (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2001 - 13 S 1848/01 -, NVwZ-RR 2002, 908 m.w.N.) oder der Hilfsantrag der statthafte prozessuale Weg für das vorläufige Rechtsschutzbegehren des Antragstellers ist.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.10.2011 - 4 S 2597/11
    Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung des Bewerberanspruchs des unterlegenen Bewerbers ist daher (weiterhin) nach § 123 Abs. 1 VwGO zu gewähren und nachzusuchen, und zwar mit den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 04.11.2010 (a.a.O.) als vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG "allgemein praktiziert" beschriebenen Verfahrensmodalitäten (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2011 - 5 ME 91/11 -, NVwZ 2011, 891).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - OVG Lüneburg, Beschl. vom 08.06.2011 - 5 ME 91/11 -, NVwZ 2011, 891).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2018 - 4 S 756/17

    Aufhebung der Stellungnahme des Präsidialrats im Rahmen der Bundesrichterwahl

    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch nur dann durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, Juris Rn. 13 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, Juris Rn. 27; Senatsbeschluss vom 13.10.2011 - 4 S 2597/11 -, Juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung um einen Verwaltungsakt ohne Drittwirkung handelt und (nur) die nachfolgende Ernennung des ausgewählten Bewerbers ein Verwaltungsakt darstellt, der in die Rechte des unterlegenen Bewerbers eingreift (hierzu: BVerwG, a.a.O. Rn. 17 ff.), ist es weiterhin möglich, vorläufigen Rechtsschutz in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren über § 123 VwGO zu gewähren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 4 S 2597/11 - juris Rn. 2; Külpmann in: Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 1343).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Der VGH Baden-Württemberg hat in dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss vom 13.10.2011 (- 4 S 2597/11 -, VBlBW 2012, 224) ausgeführt, auch wenn die Auswahlentscheidung - wegen des mit ihr verbundenen Eingriffs in die Rechte aller Bewerber aus Art. 33 Abs. 2 GG - einen den unterlegenen Bewerber belastenden Verwaltungsakt darstelle, gehe dessen wahres Rechtsschutzziel und -begehren dahin, seinen eigenen - vermeintlich verletzten - Bewerbungsverfahrensanspruch auf Auswahl und damit Ernennung bzw. auf Neubescheidung durchzusetzen.
  • OVG Hamburg, 11.01.2012 - 5 Bs 213/11

    Einstweilige Anordnung betreffend die Besetzung einer Beförderungsstelle; kein

    Da sich dieses Begehren mit einer bloßen Anfechtungsklage nicht sicherstellen ließe, steht dafür allein die Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zur Verfügung, mit der - auf der Ebene des vorläufigen Rechtsschutzes - der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO korrespondiert (ebenso die nach wie vor fast einhellige Auffassung, z.B. BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, BVerwGE 138, 102, 110 Rn. 31; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.10.2011, IÖD 2011, 275, 276; VGH Kassel, Beschl. v. 23.8.2011, DVBl. 2011, 1436).
  • VG Stuttgart, 30.06.2021 - 6 K 1377/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Besetzung einer Professorenstelle; Besorgnis der

    Grundsätzlich ist das jeweilige Amt mit der Ernennung des ausgewählten Bewerbers unwiderruflich vergeben sein, ohne dass es darauf ankommt, ob die Ernennung mit Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang steht (vgl. BVerwG, U. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, B. v. 30.06.1993 - 2 B 64.93 - u. U. v. 25.08.1988 - 2 C 62.85 - VGH Bad.-Württ., B. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - jeweils juris).
  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Daran ist ungeachtet der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des HessVGH und einiger anderer Oberverwaltungsgerichte im Hinblick auf die eindeutigen Begründungserwägungen im Urteil des BVerwG festzuhalten (dazu neigend bereits die Kammerbeschlüsse v. 4.10.2011 - 9 L 1109/11.F - n. v.; 27.9.2011 - 9 L 791/11.F u. 9 L 790/11.F - n. v.; ausdrücklich zustimmend Kühnbach ZBR 2012, 95 ff. in der Anm. zur gegenteiligen Auffassung des VGH BW B. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - ZBR 2012, 93; a. A. v. Laffert ZBR 2012, 76, 80).
  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 9 L 298/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine im Wege der Versetzung getroffene

    Daran ist ungeachtet der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des HessVGH und einiger anderer Oberverwaltungsgerichte im Hinblick auf die eindeutigen Begründungserwägungen im Urteil des BVerwG festzuhalten (dazu neigend bereits die Kammerbeschlüsse v. 4.10.2011 - 9 L 1109/11.F - n. v.; 27.9.2011 - 9 L 791/11.F u. 9 L 790/11.F - n. v.; ausdrücklich zustimmend Kühnbach ZBR 2012, 95 ff. in der Anm. zur gegenteiligen Auffassung des VGH BW B. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - ZBR 2012, 93; a. A. v. Laffert ZBR 2012, 76, 80).
  • VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 1344/14

    Konkurrentenstreitverfahren - Besetzung der Stelle des ständigen Vertreters des

    Der vorläufige Rechtsschutz hinsichtlich der Durchsetzung des vom Antragsteller geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs richtet sich nach § 123 VwGO (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.10.2011 - 4 S 2597/11 - VBlBW 2012, 224).
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