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   VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16   

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https://dejure.org/2016,47500
VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16 (https://dejure.org/2016,47500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2016 - 6 S 346/16 (https://dejure.org/2016,47500)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 6 S 346/16 (https://dejure.org/2016,47500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit des Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Einlegung des Widerspruchs als fristgerecht; Offenkundig falsche Bezeichnung der Anschrift der Stelle in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Einbringen des Rechtsbehelfs; Widerruf der ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Umfang der Interessenabwägung; Relevanz einer Fehlbezeichnung der Stelle, bei der Rechtsbehelf anzubringen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch; Aufschiebende Wirkung; Feststellung der aufschiebenden Wirkung; Faktischer Vollzug; Widerspruchsfrist; Ersatzzustellung; Postzustellungsurkunde; Berichtigungsvermerk; Öffentliche Urkunde; Beweiskraft; Gegenbeweis; Rechtsbehelfsbelehrung; ...

  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit des Antrags auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Einlegung des Widerspruchs als fristgerecht; Offenkundig falsche Bezeichnung der Anschrift der Stelle in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Einbringen des Rechtsbehelfs; Widerruf der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein faktischer Vollzug bei versäumter Klagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 128
  • NVwZ-RR 2017, 314
  • VBlBW 2017, 203
  • DÖV 2017, 260
  • DÖV 2017, 260 NVwZ-RR 2017, 314 (Leitsatz) DVP 2017, 435 (red. Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Hierfür muss der Beweispflichtige zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der bezeugten Tatsache darlegen (BVerwG, Urteil vom 13.11.1984 - 9 C 23.84 -, NJW 1985, 1179, Beschluss vom 10.11.1993 - 2 B 153.93 -, juris).

    Auch wenn der Vortrag, der Postzusteller habe schon wiederholt Postzustellungsurkunden falsch ausgefüllt, hierfür geeignet sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1984, a.a.O.), hat die Antragstellerin ein solches Fehlverhalten der Zustellerin hier nicht geltend gemacht.

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Das Nachschieben neuer selbständiger Wiedereinsetzungsgründe nach Fristablauf ist unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 03.02.1993 - 6 B 4.93 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Dabei muss der Senat nicht abschließend beurteilen, ob ein solcher Mangel zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO führt (bejahend etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2012 - 1 A 11258/11 -, juris; verneinend etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 LB 283/14 -, juris).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01

    Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht nur dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben nicht enthält, sondern auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 11.05.1994 - 11 B 66.94 -, NVwZ-RR 1994, 617, vom 14.02.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 und vom 21.03.2002 -, DVBl. 2002, 1553).
  • OVG Hamburg, 06.05.2008 - 3 Bf 105/05

    Beschluss des OVG mit unrichtiger Rechtsmittelbelehrung - Abschleppkosten nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Denn in der Fußzeile des Widerrufsbescheids ist die Postleitzahl richtig wiedergegeben und der Antragstellerin war unzweifelhaft bekannt, dass in ... keine Postleitzahl mit der Ziffer "X" beginnt, nachdem sie selbst in ... ihren Wohnsitz und zudem mit der Antragsgegnerin regelmäßig korrespondiert hat (vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 06.05.2008 - 3 Bf 105/05 -, juris, für den Fall der Erregung eines Irrtums bei mit den örtlichen Verhältnissen nicht vertrauten auswärtigen Beteiligten).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten der angegebenen Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1; Beschluss des Senats vom 15.02.2016 - 6 S 1870/15 -, VBlBW 2016, 328).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 2 WDB 15.01

    Urteilszustellung im wehrdisziplinargerichtlichen Verfahren; Beweiskraft der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Diese Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, die gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis unter anderem für das Einlegen des Schriftstücks in den Briefkasten der angegebenen Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt erbringt (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2002 - 2 WDB 15.01 -, Buchholz 235.0 § 82 WDO Nr. 1; Beschluss des Senats vom 15.02.2016 - 6 S 1870/15 -, VBlBW 2016, 328).
  • OVG Bremen, 25.08.2015 - 2 LB 283/14

    Feststellung der Laufbahnbefähigung - elektronisches Dokument,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Dabei muss der Senat nicht abschließend beurteilen, ob ein solcher Mangel zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO führt (bejahend etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.03.2012 - 1 A 11258/11 -, juris; verneinend etwa: OVG Bremen, Beschluss vom 25.08.2015 - 2 LB 283/14 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04

    Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung weithin und auch vom beschließenden Senat (Beschluss vom 03.06.2004 - 6 S 30/04 -, NJW 2004, 2690; Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei: Schoch, a.a.O., § 80 RdNr. 79 Fn. 337) vertretener Ansicht kommt einem Widerspruch keine aufschiebende Wirkung zu, wenn dieser (offensichtlich) verspätet eingelegt wurde.
  • BVerwG, 11.05.1994 - 11 B 66.94

    Rechtsbehelfsbelehrung - Zustellung - Mehrere Bescheide - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.12.2016 - 6 S 346/16
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht nur dann unrichtig, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Angaben nicht enthält, sondern auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, Beschlüsse vom 11.05.1994 - 11 B 66.94 -, NVwZ-RR 1994, 617, vom 14.02.2000 - 7 B 200.99 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 und vom 21.03.2002 -, DVBl. 2002, 1553).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 30.88

    Rechtbehelfsbelehrung - Ortsangabe - Nennung der Behörde

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 B 153.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Mangelhafte Zustellung der

  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2006 - 2 S 946/06

    Altenpflege; Ausgleichsbetrag; öffentliche Abgabe

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 136/05

    Fehlende Unterschrift

  • VG Freiburg, 30.01.2018 - 13 K 881/16

    Widerspruchserhebung durch E-Mail; Benennung der Sachbearbeiter-E-Mail im

    Denn das Landratsamt Waldshut hat - wie bereits dargelegt - bislang keinen Zugang für die elektronische Übermittlung von Widersprüchen eröffnet, so dass ein Hinweis auf die elektronische Kommunikation in der Rechtsbehelfsbelehrung weder möglich noch erforderlich war (vgl. Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2016 - 6 S 346/16 -, VBlBW 2017, 203, Rn. 15).
  • VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21

    Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt;

    Vollzieht die Behörde gleichwohl den angegriffenen Bescheid - hier durch die Einstellung der Leistungen - ist in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung der Klage festzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 31.5.2006 - 2 S 946/06 - NVwZ-RR 2006, 816, juris Rn. 3 f., und vom 13.12.2016 - 6 S 346/16 - VBlBW 2017, 203, juris Rn. 2; Schoch in ders./Schneider, VwGO, § 80 Rn. 356; Buchheister in Wysk, VwGO, 3. Aufl., § 80 Rn. 63; Tammen/Trenczek in Münder u.a., Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl., § 27 Rn. 43; zu § 45 SGB X: Padé in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 45 Rn. 131 f.).
  • VG Freiburg, 13.08.2021 - A 10 K 1967/21

    Zustellung des Asylbescheids durch die Aufnahmeeinrichtung - Beweiskraft der

    Soweit es um die Zulässigkeit der Anfechtungsklage geht, hat diese nur dann keine aufschiebende Wirkung, wenn sie offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.01.2018 - 1 VR 14.17 -, juris, Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23.06.2004 - 6 S 30/04 -, juris, Rn. 4 ["eindeutige Verfristung"], und vom 13.12.2016 - 6 S 346/16 -, juris, Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.09.2009 - 8 B 1342/09.AK -, juris, Rn. 27; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 50 m. w. N.).
  • VG Gießen, 12.06.2020 - 6 K 8852/17

    Nationaldienst in Eritrea

    Das Ladungsschreiben trug nämlich das korrekte Datum vom 11. September 2017, so dass es im Kontext offensichtlich war, dass die Anhörung an dem darauffolgenden 27. September 2017 stattfinden sollte (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 13.12.2016 - 6 S 346/16 - Rn. 14, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2017 - 1 M 38/17

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei fehlender

    Das Gericht kann in entsprechender Anwendung von §§ 80 Abs. 5 Satz 1, 80a Abs. 3 VwGO feststellen, dass der Rechtsbehelf eines Dritten gegen einen Bescheid aufschiebende Wirkung hat, wenn die Behörde oder der Begünstigte Vollzugsmaßnahmen treffen oder solche Maßnahmen drohen, ohne dass die Voraussetzungen von § 80 Abs. 2 VwGO vorliegen oder die Beteiligten über die Frage streiten, ob der Widerspruch zulässig eingelegt worden ist und deswegen aufschiebende Wirkung entfalten kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.07.2012 - 9 VR 6/12 -, juris Rn. 5; OVG Greifswald, Beschl. v. 02.12.2014 - 3 M 51/14 -, juris Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 13.12.2016 - 6 S 346/16 -, juris Rn. 2; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80, Rn. 181 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 14.07.2023 - 2 B 80/23

    Folgen der fehlenden Übertragung eines selbstständigen Lehrauftrages an einen

    Vollzieht die Behörde gleichwohl den angegriffenen Bescheid - hier durch den Verweis auf die Beendigung des Vorbereitungsdienstes kraft Gesetzes -, ist in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs festzustellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. September 2020 - 4 B 267/20 -, juris Rn. 18; VGH BW, Beschl. v. 13. Dezember 2016 - 6 S 346/16 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 18. November 2019 - 4 CS 19.1839 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 18.01.2022 - 6 A 1114/19

    Zustellung eines Widerspruchsbescheids; Klagefrist; Einlegung in Briefkasten;

    Dabei ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Zustellungsurkunde gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2, § 418 Abs. 1 ZPO grundsätzlich den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen erbringt und der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Gegenbeweis (§ 418 Abs. 2 ZPO) nicht schon dann erbracht ist, wenn lediglich die Möglichkeit der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen besteht, sondern erst dann, wenn die Unrichtigkeit zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 -, juris Rn. 2 f.; BVerwG, Beschl. v. 21. November 2006 - 1 B 162.06 -, juris Rn. 2; Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 1 B 181.96 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2017 - 3 D 127/16 -, juris Rn. 10 f.; BayVGH, Beschl. v. 19. Juli 2021 - 11 CS 21.1280-, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschl. v. 31. März - 8 A 1783/15 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschl. v. 13. Dezember 2016 - 6 S 346/16 -, juris Rn. 7).
  • VG Schwerin, 12.07.2021 - 7 B 1118/21

    Umweltverbandsklage gegen Anerkennung einer Stiftung bürgerlichen Rechts ohne

    Ob dies im Sinne der Beigeladenen bereits, mangels rechtlich fundierter Antragsbefugnis des Antragstellers als materiell Rechtsbetroffenen oder als wegen anerkannten Einsatzes für schützenswerte Belange Rechtsschutzbefugten, zur Unzulässigkeit der Befassung des Gerichts auch mit dem vorliegenden Eilantrag führt, bei dem es gerade um die abschließende, vollständige und nicht nur summarische Klärung der Auswirkungen der Klageerhebung nach § 80 Abs. 1 VwGO geht (vgl., zur Frage der Fristwahrung, den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2016 - 6 S 346/16 -, Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 2017, S. 203), braucht hier mangels Ergebnisrelevanz nicht geklärt zu werden.
  • VG Würzburg, 24.06.2021 - W 3 S 21.377

    Erschließungsbeitrag, G* Hellipstraße, Antragsbegehren, Auslegung, Antrag eines

    Ein solcher Antrag kommt zudem in Betracht, wenn zwischen den Parteien streitig ist, ob ein Rechtsbehelf, z.B. ein Widerspruch, aufschiebende Wirkung entfaltet oder nicht und sich der Adressat des Bescheides an das Verwaltungsgericht wendet, um diese Frage klären zu lassen (BayVGH, B.v. 18.11.2019 - 4 CS 19.1839 - juris Rn. 4; HessVGH, B.v. 31.7.2019 - 7 B 1368/19 - juris Rn. 8 bis Rn. 9; VGH BW, B.v. 13.12.2016 - 6 S 346/16 - juris LS 1 und Rn. 2; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 120 m.w.N.).
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