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   VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 8 S 35/00   

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https://dejure.org/2000,23206
VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 8 S 35/00 (https://dejure.org/2000,23206)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2000 - 8 S 35/00 (https://dejure.org/2000,23206)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2000 - 8 S 35/00 (https://dejure.org/2000,23206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eintritt der Präklusion nach BauO BW § 55 Abs 2 S 2 für Angrenzereinwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 8 S 35/00
    Vergleichbares gilt für die Rechtsmittelbelehrung nach § 58 Abs. 1 VwGO, wo ebenfalls nach ganz herrschender Meinung nicht über die Form des jeweiligen Rechtsmittels belehrt werden muß (vgl. BVerwGE 50, 248 u. Eyermann/Jörg Schmidt, § 58 Rn 10 m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 09.01.1997 - 11 K 3769/96

    Angrenzer müssen Einwendungen fristgemäß vorbringen!

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 8 S 35/00
    Hierzu gehört selbstverständlich auch die exakte Angabe der in § 55 Abs. 2 S. 1 LBO vorgeschriebenen Frist, weil der nicht rechtskundige Betroffene andernfalls ohne Beratung oder Hinzuziehung des nicht ohne weiteres verfügbaren Gesetzestextes nicht in der Lage ist, seine Rechte ordnungsgemäß wahrzunehmen (so im Ergebnis auch der Beschluß des VG Karlsruhe, VBlBW 1997, 393, 394, auf den sich das Verwaltungsgericht zu Unrecht zur Begründung seines Standpunkts beruft).
  • VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Demgegenüber zählt die Form, in welcher die Einwendungen vorzubringen sind, nicht zum notwendigen Inhalt der Benachrichtigung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.01.2000 - 8 S 35/00 -, VBlBW 2000, 367 = juris Rn. 2; VG Sigmaringen, Urt. v. 05.04.2023 - 10 K 101/21 -, juris Rn. 61; anders wohl Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 55 LBO Rn. 32 f.).
  • VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21

    Baurecht; Abstandsflächen

    Insbesondere war die - freilich nicht erforderliche (vgl. VGH Bad.Württ., Beschluss vom 14.1.2000 - 8 S 35/00 -, juris Rn. 2) - Belehrung über die einzuhaltende Form ("... schriftlich (nicht per E-Mail) oder zur Niederschrift") nicht unrichtig bzw. irreführend.
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