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   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88   

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VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88 (https://dejure.org/1990,2765)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1990 - 3 S 3566/88 (https://dejure.org/1990,2765)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 3 S 3566/88 (https://dejure.org/1990,2765)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Der Betrieb eines erlaubnisfreien Stehcafe (26-27 Stehplätze) erfordert nicht die Einrichtung einer Gästetoilette

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Fehlendes Erfordernis einer Gästetoilette bei Stehcafe

  • rechtsportal.de

    Baurecht: Fehlendes Erfordernis einer Gästetoilette bei Stehcafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 533
  • VBlBW 1990, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1981 - 3 S 1000/81

    Baugenehmigung; Rauchschornstein; Nachbar; Belästigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    Unter Belästigungen versteht man Einwirkungen auf das körperliche oder seelische Wohlbefinden, die noch keine Gesundheitsbeschädigung darstellen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5.11.1968, BVerwGE 31, 15, 19 und Urteil des erk. Senats vom 14.10.1981 -- 3 S 1000/81 --).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    Unter Belästigungen versteht man Einwirkungen auf das körperliche oder seelische Wohlbefinden, die noch keine Gesundheitsbeschädigung darstellen (vgl. Urteil des BVerwG vom 5.11.1968, BVerwGE 31, 15, 19 und Urteil des erk. Senats vom 14.10.1981 -- 3 S 1000/81 --).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Urt. des BVerwG v. 6.9.1974, BVerwGE 47, 31, 40; Urt. des BVerfG vom 8.8.1978, BVerfGE 49, 89, 138; ferner Schlotterbeck/v. Arnim aaO. § 3 Rd.Nr. 22 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1989 - 3 S 3022/88

    Nutzungsänderung im Außenbereich - Umwandlung eines Kabaretts in eine Spielhalle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    Weitergehende Anforderungen im Sinne dieser Vorschrift gelten nicht nur dann, wenn sich aus einer anderen oder derselben Vorschrift andere, jedenfalls nicht geringfügigere Anforderung als für die bisher genehmigte Nutzung zwingend ergeben (vgl. Urteil des erk. Senats vom 25.1.1989 -- 3 S 3022/88 --).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Urt. des BVerwG v. 6.9.1974, BVerwGE 47, 31, 40; Urt. des BVerfG vom 8.8.1978, BVerfGE 49, 89, 138; ferner Schlotterbeck/v. Arnim aaO. § 3 Rd.Nr. 22 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1988 - 3 S 2835/87

    Baugenehmigung - geändertes Vorhaben; zur Eignung von Stellplätzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1990 - 3 S 3566/88
    Eine zweckentsprechende Benutzbarkeit ohne Mißstände ist nur anzunehmen, wenn bei der bestimmungsgemäßen Benutzung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht beeinträchtigt wird (vgl. Urteil des erk. Senats vom 4.5.1988 -- 3 S 2835/87 --).
  • VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Soweit die Klägerin wegen der Bedeutung der Verweildauer für die Einstufung eines Betriebs als Gaststätte auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.02.1990 ( NVwZ-RR 1990, 533 = VBlBW 1990, 260 ) verweist, gibt dieses Urteil für die bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Betriebs als Schank- und Speisewirtschaft oder Laden nichts her.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2223/91

    Widerruf einer Baugenehmigung aufgrund Widerrufsvorbehaltes - Leichtfraktion aus

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Urteil des Senats v. 14.2.1990 - 3 S 3566/88 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1991 - 3 S 834/91

    Bauaufsicht: Einschreiten wegen nicht standsicherer Skulptur auf Privatgrundstück

    Im übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit nach dem aus dem Grundgesetz ableitbaren Grundsatz der Verhältnismäßigkeit um so geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 26.2.1974, BVerwGE 45, 51 ff, 61, und vom 6.9.1974, BVerwGE 47, 31 ff, 40; ferner Urteil des erkennenden Senats vom 14.2.1990, VBlBW 90, 266).
  • VG Halle, 05.07.2001 - 2 B 55/01
    Für die neue Nutzung gelten auch dann andere baurechtliche Vorschriften als für die bisherige Nutzung, wenn sich aus einer Vorschrift, die sowohl auf die alte als auch auf die neue Nutzung anzuwenden ist, für die neue Nutzung andere, und zwar in irgendeiner Hinsicht weitergehende Anforderungen als für die alte Nutzung ergeben (Bay. VGH, Urt. v. 17. Nov. 1978 - 333 II 73 -, JURIS; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14. Febr. 1990 - 3 S 3566/98 - NVwZ-RR 1990, 533 sowie Urt. v. 14. Okt. 1982 - 5 S 1091/82 -, VBlBW 1984, 208).
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