Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10136
VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95 (https://dejure.org/1996,10136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.1996 - 4 S 68/95 (https://dejure.org/1996,10136)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 4 S 68/95 (https://dejure.org/1996,10136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beamtenrecht: Schadensersatz wegen Verletzung beamtenrechtlicher Pflichten; Verjährungsfristen für Rückforderungsansprüche; keine Nachholung der notwendigen Billigkeitsentscheidung während des Gerichtsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Ausnahmen von dieser Regel sind nur in dem Umfange zuzulassen, in denen auch nach den Regelungen und den Rechtsgrundsätzen des Bürgerlichen Rechts für den Bereicherungsanspruch eine kürzere Verjährungsdauer anzunehmen ist (BVerwGE 66, 251).

    Auch in diesem Falle tritt der Bereicherungsanspruch des Leistenden gegen den wahren Verpflichteten an die Stelle der ursprünglichen und durch Zahlung erloschenen Unterhaltsverpflichtung oder Rentenverpflichtung mit der Folge, daß für diesen Bereicherungsanspruch die vierjährige Verjährung des § 197 BGB gilt (BVerwGE 66, 251, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BGH).

    Der Umstand, daß der Rückforderungsanspruch wirtschaftlich die Kehrseite eines Anspruches mit kurzer Verjährungsdauer darstellen kann, schlägt daher auf die Verjährungsdauer des Rückforderungsanspruches nicht durch (BVerwGE 66, 251; Fürst, BBesG, § 12 RdNr. 28).

    Die Erwägungen des Verwaltungsgerichts, das dieses Ergebnis für unangemessen hält, sind rechtspolitischer Natur und schlagen hier ebensowenig durch, wie dies hinsichtlich der dreißigjährigen Verjährungsdauer für die Rückforderung zuviel gezahlter Besoldung und Versorgung der Fall ist (BVerwGE 66, 251).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Sie bezweckt, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende Lösung zu ermöglichen (BVerwG, Urteil v. 27.1.1994, ZBR 1994, 247).

    Für den Fall der Aufrechnung hat dies das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich ausgesprochen (Urteil v. 27.1.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 C 14.85

    Umzugskostenvergütung - Entstehung des Anspruchs - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Solche Zahlungen können die spätere Antragstellung nicht ersetzen und befriedigen den Anspruch auf Reisekostenvergütung nur im Falle fristgerechter Antragstellung (BVerwGE 75, 313).
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Diese Entscheidung kann nach der Verwaltungsrechtsprechung während des Verwaltungsgerichtsverfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwGE 28, 68, 79).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Die Verletzung dieser Rechtspflicht löst einen weiteren sogenannten Sekundäranspruch aus, dessen Verjährung in der Regel erst mit der vollendeten Verjährung des Primäranspruches beginnt (BGHZ 94, 380).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.1996 - 4 S 68/95
    Beide Verjährungsfristen stehen selbständig nebeneinander mit der Folge, daß Verjährung eintritt, wenn eine der beiden Fristen abgelaufen ist (BVerwG, Urteil v. 13.5.1993, ZBR 1993, 335).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 4 S 504/95

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen unentschuldigten Fernbleibens vom

    Einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG bedarf es auch dann, wenn die Rückforderung - wie hier - im Wege der Leistungsklage erfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1964, BVerwGE 18, 72; Urteil vom 12.10.1967, BVerwGE 28, 68; Urteil vom 23.10.1968, BVerwGE 30, 296; Beschluß des Senats vom 14.2.1996 - 4 S 68/95).

    Dies hat zur Folge, daß der Rückforderungsanspruch materiell-rechtlich nicht durchgesetzt werden kann, die Klage also insoweit unbegründet ist (vgl. Beschluß des Senats vom 14.2.1996 - 4 S 68/95).

  • VGH Hessen, 25.08.2023 - 1 A 837/18

    Schadensersatzanspruch des Landkreises gegen den Landrat wegen zu Unrecht

    Die Befugnis der Behörde, zwischen verschiedenen Arten der Geltendmachung des Rückforderungsanspruches zu wählen, darf nicht dazu führen, dass sich die materiell-rechtliche Lage des in Anspruch genommenen Beamten dadurch verschlechtert, dass die Behörde statt des Erlasses eines Rückforderungsbescheides allgemeine Leistungsklage erhebt (vgl. VGH B-W, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 4 S 68/95 -, juris Rn. 36).
  • VG Sigmaringen, 18.09.2003 - 8 K 1442/01

    Rückforderung von zu Lebzeiten eines Versorgungsempfängers eingetretenen

    Da der Rückforderungsanspruch in der Regel durch Verwaltungsakt geltend gemacht wird, betrifft das Fehlen einer Billigkeitsentscheidung die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, der dann gegebenenfalls auf die Anfechtungsklage des Beamten aufzuheben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.02.1996 - 4 S 68/95 - BVerwG, Urt. v. 27.01.1994, ZBR 1994, 247).
  • VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00

    Rückforderung von Bezügen wegen zuviel gezahlten Ortszuschlags der Stufe 2 durch

    Eine solche Obliegenheitsverletzung liegt insbesondere vor, wenn dem Bezügeempfänger aufgrund deutlich vor Auge getretener Umstände mit einfachen und naheliegenden Überlegungen hätte bewusst werden müssen, dass ihm die zu Unrecht erbrachten Leistungen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht zustehen könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.1996 - 4 S 68/95 -).
  • VG Kassel, 15.02.2007 - 1 E 940/04

    Wegstreckenentschädigung bei der genehmigten Nutzung privater Kraftfahrzeuge zu

    Ansprüche auf Reisekostenvergütungen, die durch dienstlich veranlasste Mehraufwendungen auf Dienstreisen und erst durch entsprechende Antragstellung ausgelöst werden, können zu solchen wiederkehrenden Leistungen selbst dann nicht gerechnet werden, wenn sie nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen regelmäßig anfallen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Februar 1996 - 4 S 68/95 -, zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht