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VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf einer Reisegewerbekarte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 09.02.1994 - 4 K 698/93
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1995, 230 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1994 - 14 S 948/94
Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob die gesamten Umstände des Falls unter Berücksichtigung des früheren Verhaltens des Gewerbetreibenden auf seine Unzuverlässigkeit in der Zukunft schließen lassen, d.h. ob nach diesen Tatsachen künftig ein weiteres Fehlverhalten wahrscheinlich ist (BVerwG, Urteil vom 16.9.1975, GewArch. 1975, 385, 387; Urteil vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.9.1991, GewArch. 1992, 92; Beschluß vom 27.11.1992 und vom 22.11.1993, GewArch. 1995, 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.3.1989, GewArch. 1989, 166; Urteil vom 12.7.1994 - 14 S 948/94 -). - BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Bei dieser Sachlage kommt es auf die im Urteil des Verwaltungsgerichts bejahte Frage, ob der Kläger sich dadurch als unzuverlässig erwiesen hat, daß er seiner unzuverlässigen Ehefrau einen maßgeblichen Einfluß auf die Geschäftsführung seines Betriebs eingeräumt haben könnte (vgl. BVerwGE 9, 222 f.), nicht an. - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1995 - 14 S 781/94
Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob die gesamten Umstände des Falls unter Berücksichtigung des früheren Verhaltens des Gewerbetreibenden auf seine Unzuverlässigkeit in der Zukunft schließen lassen, d.h. ob nach diesen Tatsachen künftig ein weiteres Fehlverhalten wahrscheinlich ist (BVerwG, Urteil vom 16.9.1975, GewArch. 1975, 385, 387; Urteil vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1; Beschluß vom 23.9.1991, GewArch. 1992, 92; Beschluß vom 27.11.1992 und vom 22.11.1993, GewArch. 1995, 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7.3.1989, GewArch. 1989, 166; Urteil vom 12.7.1994 - 14 S 948/94 -).