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   VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17   

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https://dejure.org/2017,7691
VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17 (https://dejure.org/2017,7691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 (https://dejure.org/2017,7691)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 2017 - 11 S 383/17 (https://dejure.org/2017,7691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führen eines regelmäßigen begleiteten Umgangs grundsätzlich auf eine familiäre Lebensgemeinschaft; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 4, GG Art. 6, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 2 S. 2
    Familiäre Lebensgemeinschaft, Eltern-Kind-Verhältnis, Umgangsrecht, Umgang, begleiteter Umgang

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 28 Abs 1 S 4 AufenthG 2004, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Familiäre Lebensgemeinschaft durch begleiteten Umgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Begleiteter Umgang; Kindeswohl; Sicht des Kindes

  • rechtsportal.de

    Führen eines regelmäßigen begleiteten Umgangs grundsätzlich auf eine familiäre Lebensgemeinschaft; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG bei Umgang mit dem Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 193
  • FamRZ 2017, 936
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, BVerfGK 7, 49 , vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, BVerfGK 14, 458).

    Es ist insbesondere im Einzelfall zu würdigen, in welcher Form die Elternverantwortung ausgeübt wird und welche Folgen eine endgültige oder vorübergehende Trennung für die gelebte Eltern-Kind-Beziehung und das Kindeswohl hätte (BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, BVerfGK 14, 458 ).Bei der Bewertung des "sonst Üblichen" ist auch in den Blick zu nehmen, ob das Verhältnis der Eltern der Kinder einem intensiveren Umgang - noch - im Wege steht und ob - bei objektiv allgemeiner Betrachtung geringem Kontaktumfang zwischen Elternteil und Kind - eine für das Kind günstige Entwicklung der Ausgestaltung des Umgangs eingesetzt hat.

    Jedenfalls verliert eine Bewertung, wonach es keine Hinweise darauf gebe, dass das Wohl der Töchter die dauernde Anwesenheit im Bundesgebiet erforderte, die erforderliche Sicht des Kindes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, BVerfGK 14, 458) aus dem Blick.

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; und vom 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 -, BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 , vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).

    13 Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 ).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz der Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 GG darauf, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 und vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ).

    13 Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 ; und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387 ).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Die Entwicklung eines Kindes wird nicht nur durch quantifizierbare Betreuungsbeiträge der Eltern, sondern auch durch die geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt, was im Rahmen ausländerrechtlicher Entscheidungen zu berücksichtigen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, BVerfGK 7, 49 m.w.N.).

    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Gemeinschaft auszugehen sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, BVerfGK 7, 49 , vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08 -, BVerfGK 14, 458).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; und vom 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 -, BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 , vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2012 - 11 S 2015/12

    Streitwert bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Ablehnung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Eine Reduzierung des Streitwerts für das Eilverfahren ist aufgrund der mit dem Vollzug der Ausreisepflicht verbundenen Folgen für den Antragsteller - sowohl was dem Kontakt zu seinen Kindern angeht als auch was die möglichen Folgen für seine Beschäftigung betrifft - und mit Blick darauf, dass er bereits über ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt hat, hier nicht angezeigt (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 01.07.2016 - 11 S 46/16 -, InfAuslR 2016, 412 und vom 09.11.2012 - 11 S 2015/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16

    Familiennachzug; außergewöhnliche Härte; sozialpädagogische Betreuung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Soweit es im Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2016 (11 S 1460/16 -, juris Rn. 26) heißt, dass der Betrag "für das Eilverfahren regelmäßig zu halbieren" sei, bezieht sich dies allein auf die Fälle, in denen der Antragsteller oder die Antragstellerin noch über kein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt haben.
  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    So bedürfen gerade Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung von Ausländern eine besondere Rechtfertigung, die eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Bezug auf den Zeitraum zwischen beabsichtigtem Vollzug und Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfordert (BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104 ).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse 30.01.2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, 171 ; und vom 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00 -, BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 , vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 -, NVwZ 2009, 387).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17
    Das gilt im Grundsatz unabhängig davon, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (BVerfG, Beschluss vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06 -, BVerfGK 11, 179).
  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16

    Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - 11 S 46/16

    Ausweisung eines Ausländers - Leiter eines verbotenen Vereins ("Red Legion")

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Gerade in Fällen, in denen es bislang lediglich zu einem begleiteten Umgang kommt, sind die Hintergründe der Entscheidung der Eltern - oder des Familiengerichts - für diese Umgangsform in den Blick zu nehmen (vgl. zu alledem (für § 28 Abs. 1 Satz 4 AufenthG) VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, juris, Rn. 13).

    Grund dafür ist, dass diese Titel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, AuAS 2017, 98).

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 459/16

    Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann hinsichtlich eines mit ihrem Samen gezeugten

    c) Auch einen Verstoß gegen den aus Art. 8 EMRK hergeleiteten Anspruch transsexueller Personen auf Verwirklichung der rechtlichen Anerkennung ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das von diesem den Staaten grundsätzlich eingeräumte weite Ermessen verneint (vgl. auch EGMR FamRZ 2017, 936).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Grund dafür ist, dass diese Titel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, AuAS 2017, 98).
  • VG Karlsruhe, 19.04.2017 - 4 K 3166/15

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse wegen zahlreicher Straftaten

    Ob die Heranziehung der Verurteilung des Klägers wegen Geiselnahme in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4, 239 a Abs. 2 und 4, 239 b Abs. 1 2. HS, Abs. 2, 25 Abs. 2, 52 StGB) vom 30.06.2009 zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten für die Begründung eines besonders schwer wiegenden Ausweisungsinteresses gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 a AufenthG n.F. verbraucht ist (s. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 - juris), weil der Kläger nach Aufhebung der Ausweisungsverfügung vom 22.10.2010 durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.10.2012 (- 11 S 1470/11 ), rechtskräftig seit dem 15.01.2013, im Besitz seiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis geblieben ist, ist nach Maßgabe des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2017 - 11 S 1967/16

    Zum Streitwert in Verfahren auf Erteilung von familienbezogenen Aufenthaltstiteln

    Der Senat legt in Verfahren auf Erteilung von familienbezogenen Aufenthaltstiteln in Abkehr vom Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 regelmäßig einen Streitwert von 7.500 EUR zugrunde (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, juris Rn. 22 und entgegen BVerwG, Beschluss vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -).

    Der Senat legt in ständiger Rechtsprechung bei familienbezogenen Aufenthaltstiteln regelmäßig einen Streitwert von 7.500 EUR zugrunde, weil diese gemäß § 27 Abs. 5 AufenthG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 10.01.2019 - 7 K 7058/18

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Übergang vom Studium

    Eine Reduzierung des Streitwerts für das Eilverfahren ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der sich die Kammer anschließt, vorliegend nicht angezeigt, da der Antragssteller bereits über ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17, juris).
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 127/19

    Einzutragende Vornamen des gebärenden Elternteils bei Geburt durch einen

    Auch einen Verstoß gegen den aus Art. 8 EMRK hergeleiteten Anspruch transsexueller Personen auf Verwirklichung der rechtlichen Anerkennung ihrer selbstempfundenen geschlechtlichen Identität hat der Senat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und das von diesem den Staaten grundsätzlich eingeräumte weite Ermessen verneint (vgl. auch EGMR FamRZ 2017, 936).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2018 - 11 S 87/17

    Verwertung eines im Strafprozess gegenüber dem Strafgericht abgegebenen

    Im Unterschied zu Verfahren auf Erteilung von familienbezogenen Aufenthaltstiteln, bei denen der Senat regelmäßig von einem Streitwert von 7.500 EUR ausgeht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.04.2017 - 11 S 1967/16 -, AuAS 2017, 174), ist hier zu berücksichtigen, dass der Grund hierfür in der Berechtigung zur Ausübung der Erwerbstätigkeit durch den Titel liegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, AuAS 2017, 98) und dies bei einer Rücknahme für die Vergangenheit keine Auswirkungen mehr auf die Bedeutung des Verfahrens für den Kläger hat.
  • VG Karlsruhe, 10.04.2019 - 7 K 4692/18
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entspricht der Streitwert in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes betreffend die sofortige Vollziehung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sowie einer damit verbundenen Abschiebungsandrohung dem in der Hauptsache anzunehmenden Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG, wenn der Betreffende - wie im vorliegenden Fall - zuvor bereits aufgrund der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über einen längerfristigen legalen Aufenthalt verfügt hat (vgl. zuletzt nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 -, juris Rn. 22).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 7 K 4055/20

    Notwendigkeit der Aufklärung etwaiger sicherheitsrechtlicher Bedenken in einem

    Eine Halbierung des Auffangwerts nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs ist vorliegend nicht angezeigt, da der Antragsteller sich bereits längerfristig legal im Bundesgebiet aufgehalten hat und daher sein Interesse an der Vermeidung einer Ausreise und der damit verbundenen faktischen Folgen durch die erstrebte Entscheidung im Eilverfahren seinem Interesse im Hauptsacheverfahren gleichkommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2017 - 11 S 383/17 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2019 - 7 K 4692/18 -, jeweils juris).
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