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   VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20   

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https://dejure.org/2021,14957
VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20 (https://dejure.org/2021,14957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20 (https://dejure.org/2021,14957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2021 - PB 15 S 3942/20 (https://dejure.org/2021,14957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 69 Abs 1 BPersVG, § 75 Abs 3 Nr 6 BPersVG
    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen (hier verneint)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 69 Abs. 1 ; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6
    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen zur Fachausbildung

  • rechtsportal.de

    BPersVG § 69 Abs. 1 ; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 6
    Mitbestimmung des Personalrats bei Entscheidungen von Arbeitsagenturen zur Fachausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98

    Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - bestätige die Mitbestimmungspflichtigkeit.

    Wie die weitere Beteiligte zutreffend ausgeführt hat, ging es im BAG-Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - (vgl. Juris Rn. 6) um die Mitbestimmung bei einer Ausbildungsverkürzung und im BVerwG-Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - (vgl. Juris Rn. 3) um die Mitbestimmung bei der Festsetzung von Einstellungs- und Zulassungsquoten, mithin um wesentlich andere Sachverhalte, bei denen unstreitig jeweils eine mitbestimmungsfähige "Maßnahme" vorlag.

    Dies sei etwa bei der Festsetzung von Ausbildungsquoten an den einzelnen Arbeitsämtern durch ein Landesarbeitsamt nicht der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 -, Juris).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 28/03

    Mitbestimmung über Dauer betrieblicher Berufsausbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Soweit sich der Antragsteller auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - berufe, verkenne er, dass es dort um die Mitbestimmung bei Verkürzung der Ausbildungsdauer, d.h. gerade nicht um eine Situation des "alles bleibt beim Alten" gegangen sei.

    Wie die weitere Beteiligte zutreffend ausgeführt hat, ging es im BAG-Beschluss vom 24.08.2004 - 1 ABR 28/03 - (vgl. Juris Rn. 6) um die Mitbestimmung bei einer Ausbildungsverkürzung und im BVerwG-Beschluss vom 10.11.1999 - 6 P 12.98 - (vgl. Juris Rn. 3) um die Mitbestimmung bei der Festsetzung von Einstellungs- und Zulassungsquoten, mithin um wesentlich andere Sachverhalte, bei denen unstreitig jeweils eine mitbestimmungsfähige "Maßnahme" vorlag.

  • VG Stuttgart, 12.11.2020 - PB 21 K 6701/19

    Personalvertretungsrechtliche Maßnahme; Berufsausbildung; Personaleinsatz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. November 2020 - PB 21 K 6701/19 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.11.2020 - PB 21 K 6701/19 - abzuändern und festzustellen, dass ihm gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG bezüglich der Entscheidung nach Ziffer 5.3 des Fachkonzepts Personal 2.1, ob zukünftig hauptamtliche Fachausbilder/innen zur Berufsausbildung eingesetzt werden, ein Mitbestimmungsrecht zusteht, sowie festzustellen, dass dieses durch die Entscheidung im IS-Verbund im Jahr 2019, die Berufsausbildung weiterhin ohne hauptamtliche Fachausbilder/innen durchzuführen, verletzt worden ist.

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Es gibt keinen sachlichen Grund, den Begriff "Durchführung" in § 79 Abs. 3 Nr. 6 LPVG anders zu verstehen, als er in § 98 Abs. 1 BetrVG verstanden wird (vgl. zum gleichartigen Verständnis personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmungsregelungen, die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen nachgebildet sind, BVerwG, Beschluß vom 6.2.1987, 6 P 8.84, PersR 1987, 130).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96

    Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht sei "aber stets, dass die beabsichtigte Maßnahme darauf gerichtet ist, unmittelbar in die Gestaltung oder Durchführung der Berufsausbildung in nicht von der Mitbestimmung ausgenommenen Bereichen einzugreifen." Das geschehe "etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie durchgeführt wird, und der Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden" (BVerwG, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 P 1.96 -, Juris Rn. 40).
  • BVerwG, 25.04.2014 - 6 P 17.13

    TV-L; TdL; Beschlüsse der Mitgliederversammlung der TdL; Richtlinien der TdL über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (BVerwG, st.Rspr.; vgl. etwa Beschluss vom 25.04.2014 - 6 P 17.13 -, Juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    § 79 Abs. 3 Nr. 6 LPVG trägt insoweit dem Umstand Rechnung, daß die Rechte der Personalvertretung nicht darauf angelegt sind, ihr Einwirkungsmöglichkeiten auf die Aufgabenstellung der Dienststelle einzuräumen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 6.2.1987, 6 P 9.85, PersR 1987, 165 = BVerwGE 77, 1 = DVBl. 1987, 739).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 382/89

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Durchführung der Berufsausbildung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - PB 15 S 3942/20
    Mit Senatsbeschluss vom 14.11.1989 - 15 S 382/89 - wurde zur vergleichbar formulierten Mitbestimmungsnorm des damaligen § 79 Abs. 3 Nr. 6 LPVG (Mitbestimmung bei "Durchführung der Berufsausbildung bei Angestellten und Arbeitern mit Ausnahme der Gestaltung der Lehrveranstaltungen und der Auswahl der Lehrpersonen") wie folgt ausgeführt (Juris Rn. 20 f.):.
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