Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5830
VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90 (https://dejure.org/1991,5830)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.1991 - 5 S 101/90 (https://dejure.org/1991,5830)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 5 S 101/90 (https://dejure.org/1991,5830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungssicherung: Ausschluß der Übernahme einer Baulast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 172
  • VBlBW 1991, 318 (Ls.)
  • DVBl 1992, 62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
    Wenn die zuständigen Behörden die Bebauung eines Grundstücks zulassen, obgleich es an der dafür erforderlichen Erschließung bzw. Erschließungssicherung fehlt, ist es ihnen verwehrt, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985 -- 8 C 44.84 -- DVBl. 1985, 623 m. w. N.).

    Dann sind die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nämlich nur scheinbar eine Vergünstigung in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen -- etwa aus § 34 oder § 35 BauGB -- gesperrt, zugleich aber die im Plan festgesetzte neue Position des Grundstückseigentümers in Wirklichkeit nicht gewährt wird (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, a.a.O.; Urt. v. 21.2.1986 -- 4 C 10/83 -- NVwZ 1986, 646).

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
    Denn es wäre offensichtlich ungereimt, daß eine Gemeinde unter derartig gravierenden Umständen gegen Dritte -- evtl. sogar gegen Nichtstörer -- sollte einschreiten dürfen, in ihrer eigenen Erschließungsaufgabe aber immer noch frei und keinen Ansprüchen ausgesetzt sein sollte (BVerwG, Urt. v. 4.10.1974 -- IV C 59/72 -- NJW 1975, 402).
  • OVG Hamburg, 21.02.1986 - 4 C 10/83

    Erschließung; Grundstück; Bebauungsplan; Fertigstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
    Dann sind die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nämlich nur scheinbar eine Vergünstigung in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen -- etwa aus § 34 oder § 35 BauGB -- gesperrt, zugleich aber die im Plan festgesetzte neue Position des Grundstückseigentümers in Wirklichkeit nicht gewährt wird (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, a.a.O.; Urt. v. 21.2.1986 -- 4 C 10/83 -- NVwZ 1986, 646).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht