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VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungssicherung: Ausschluß der Übernahme einer Baulast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.09.1989 - 3 K 2659/87
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 172
- VBlBW 1991, 318 (Ls.)
- DVBl 1992, 62
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84
Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
Wenn die zuständigen Behörden die Bebauung eines Grundstücks zulassen, obgleich es an der dafür erforderlichen Erschließung bzw. Erschließungssicherung fehlt, ist es ihnen verwehrt, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, daß es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985 -- 8 C 44.84 -- DVBl. 1985, 623 m. w. N.).Dann sind die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nämlich nur scheinbar eine Vergünstigung in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen -- etwa aus § 34 oder § 35 BauGB -- gesperrt, zugleich aber die im Plan festgesetzte neue Position des Grundstückseigentümers in Wirklichkeit nicht gewährt wird (BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, a.a.O.;… Urt. v. 21.2.1986 -- 4 C 10/83 -- NVwZ 1986, 646).
- BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72
Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
Denn es wäre offensichtlich ungereimt, daß eine Gemeinde unter derartig gravierenden Umständen gegen Dritte -- evtl. sogar gegen Nichtstörer -- sollte einschreiten dürfen, in ihrer eigenen Erschließungsaufgabe aber immer noch frei und keinen Ansprüchen ausgesetzt sein sollte (BVerwG, Urt. v. 4.10.1974 -- IV C 59/72 -- NJW 1975, 402). - OVG Hamburg, 21.02.1986 - 4 C 10/83
Erschließung; Grundstück; Bebauungsplan; Fertigstellung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 101/90
Dann sind die Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nämlich nur scheinbar eine Vergünstigung in Wahrheit dagegen deshalb eine Belastung, weil mit ihnen vorgegebene Rechtspositionen -- etwa aus § 34 oder § 35 BauGB -- gesperrt, zugleich aber die im Plan festgesetzte neue Position des Grundstückseigentümers in Wirklichkeit nicht gewährt wird (…BVerwG, Urt. v. 6.2.1985, a.a.O.; Urt. v. 21.2.1986 -- 4 C 10/83 -- NVwZ 1986, 646).