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   VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10   

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https://dejure.org/2010,6477
VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 5 S 747/10 (https://dejure.org/2010,6477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur einstweiligen Sicherstellung eines Naturdenkmals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnungen der einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) im Falle eines konkreten Unterschutzstellungsverfahrens; Sicherungsbedürfnis des Unterschutzstellungsverfahrens bei Gefährdung des beabsichtigten Schutzzweckes in der Zwischenzeit; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnungen der einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG) im Falle eines konkreten Unterschutzstellungsverfahrens; Sicherungsbedürfnis des Unterschutzstellungsverfahrens bei Gefährdung des beabsichtigten Schutzzweckes in der Zwischenzeit; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 61, 127
  • NVwZ-RR 2010, 968
  • DVBl 2010, 1322
  • DÖV 2010, 785
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 5 S 2299/01

    Normenkontrolle einer Sicherstellungsverordnung - außer Kraft getretene Norm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Denn das für die Abwägung erforderliche Material soll im Verfahren der Unterschutzstellung erst gesammelt, die Schutzwürdigkeit des in Frage kommenden Landschaftsteils bzw. Naturgebildes erst in jenem Verfahren abschließend geprüft werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 -, AgrarR 1984, 108 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1980 - 1 S 463/80

    Sicherstellungsverordnung; einstweilige Sicherstellung eines Vogelschutzgebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Auch kann auf die Geltungsdauer einer einstweiligen Sicherstellung ausnahmsweise eine vorausgegangene einstweilige Sicherstellung anzurechnen sein, wenn die frühere Sicherstellung noch in zeitlichem Zusammenhang mit der späteren Maßnahme steht, im wesentlichen das gleiche Ziel und die gleiche Wirkung wie diese hatte und deshalb eine Ausschöpfung der vom NatSchG zugelassene Höchstfristen unverhältnismäßig wäre (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1980 - 1 S 463/80 -, ESVGH 31, S. 74 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.2010 - 5 S 747/10
    Denn das für die Abwägung erforderliche Material soll im Verfahren der Unterschutzstellung erst gesammelt, die Schutzwürdigkeit des in Frage kommenden Landschaftsteils bzw. Naturgebildes erst in jenem Verfahren abschließend geprüft werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.04.1983 - 5 S 1541/82 -, AgrarR 1984, 108 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.2003 - 5 S 2299/01 -, NuR 2003, 627 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Da diese ein neues - ergänzendes - Verfahren sichern sollte, bestanden insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der höchstzulässigen Dauer von vier Jahren (vgl. § 17 Abs. 1 u. 2 BauGB) keine Wirksamkeitsbedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 - 4 BN 11.07 -, Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 28; hierzu auch Senat, Beschl. v. 14.06.2010 - 5 S 747/10 -, NVwZ-RR 2010, 968 zur einstweiligen Sicherstellung nach § 75 Abs. 1 NatSchG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2011 - 11 S 31.11

    Vorläufige Sicherstellung eines künftigen geschützten Landschaftsbestandteils

    Ein begründeter Anlass zur Sicherstellung besteht vielmehr schon dann, wenn die landschaftliche Eigenart des betroffenen Gebietes einen vernünftigen Anlass bietet, eine Unterschutzstellung in Erwägung zu ziehen und zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (i.d.S. zu den vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften: HessVGH, Beschluss v. 11. März 1994 - 3 N 2454/93 -, zit. nach juris Rn 27; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14. Juni 2010 - 5 S 747/10 -, zit. nach juris Rn 7; vgl. auch Tolkmitt, in: Koch/Tolkmitt, BbgNatSchG, § 27 Anm. 2).
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