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   VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99   

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https://dejure.org/2000,7254
VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99 (https://dejure.org/2000,7254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2000 - 5 S 2324/99 (https://dejure.org/2000,7254)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 5 S 2324/99 (https://dejure.org/2000,7254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung; Abstandsflächen - Wandhöhe einer Grenzgarage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ersatzzustellung durch Niederlegung; Berechnung der Abstandsflächen)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Ersatzzustellung durch Niederlegung; Berechnung der Abstandsflächen)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird die Wandhöhe bei Grenzgaragen berechnet? (IBR 2001, 145)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 501
  • BauR 2001, 295 (Ls.)
  • BauR 2001, 764
  • ZfBR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 5 S 2996/99

    Abstandsflächen - Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
    Die Regelung ist auch anwendbar, wenn ein Bauvorhaben unmittelbar an der Grenze zum Grundstück hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert wird (Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).

    Die tatbestandliche Voraussetzung des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO, dass nachbarliche Belange nicht erheblich beeinträchtigt werden, ist daher nur erfüllt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.01.2000, a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
    Somit ist im Rahmen einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vom Gericht über einen eventuellen Anspruch des Bauherrn auf Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen zu entscheiden, auch wenn eine solche Abweichung durch die Baurechtsbehörde bisher nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senatsurt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99).

    Die Regelung ist auch anwendbar, wenn ein Bauvorhaben unmittelbar an der Grenze zum Grundstück hin errichtet werden soll, die Abstandsfläche also auf Null reduziert wird (Senatsbeschl. v. 25.01.2000 - 5 S 2996/99 -, VBlBW 2000, 286 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
    Somit ist im Rahmen einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vom Gericht über einen eventuellen Anspruch des Bauherrn auf Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen zu entscheiden, auch wenn eine solche Abweichung durch die Baurechtsbehörde bisher nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senatsurt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 8 S 2308/93

    Ersatzzustellung - Vermerk des Grundes in den Akten; Wirksamwerden eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
    Denn der darin vorgeschriebene Vermerk über den Ort der Niederlegung ist eine zwingende Förmlichkeit der Ersatzzustellung nach § 11 Abs. 2 LVwZG (vgl. zur gleich lautenden Regelung in § 11 Abs. 5 Satz 3 VwZG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.04.1965 - III A 1092/64 -, VerwRspr Band 17 Nr. 230; Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl., § 11 VwZG RdNr. 41; siehe ebenso bei Unterlassung des Vermerks nach § 11 Abs. 5 Satz 2 LVwZG: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.1993 - 8 S 2308/93 -, BWGZ 1994, 158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1965 - III A 1092/64
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99
    Denn der darin vorgeschriebene Vermerk über den Ort der Niederlegung ist eine zwingende Förmlichkeit der Ersatzzustellung nach § 11 Abs. 2 LVwZG (vgl. zur gleich lautenden Regelung in § 11 Abs. 5 Satz 3 VwZG: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 21.04.1965 - III A 1092/64 -, VerwRspr Band 17 Nr. 230; Sadler, VwVG, VwZG, 4. Aufl., § 11 VwZG RdNr. 41; siehe ebenso bei Unterlassung des Vermerks nach § 11 Abs. 5 Satz 2 LVwZG: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.10.1993 - 8 S 2308/93 -, BWGZ 1994, 158).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    aa) Für die Berechnung der Wandhöhe i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LBO a.F. (jetzt § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO) gelten grundsätzlich die allgemeinen Regelungen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 und 2 sowie Abs. 5 LBO; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.07.2000 - 5 S 2324/99 - NVwZ-RR 2001, 501).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2015 - 3 S 1913/14

    Zur Anwendung des BauO BW 2010 § 56 Abs 2 Nr 1 bei der Aufstockung eines

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg gilt diese Vorschrift auch für Gebäude bzw. Gebäudeteile mit einem Pultdach (Urt. v. 14.7.2000 - 5 S 2324/99 - NVwZ-RR 2001, 501; Beschl. v. 7.5.1986 - 8 S 1171/86 - unveröffentlicht).

    Die durch eine Dachfläche und eine senkrechte Wand gebildete Fläche eines Pultdachs ist auch eine "Giebelfläche" im Sinne des § 5 Abs. 5 Nr. 2 LBO a. F., da dieser Begriff nur auf einer Seite eine seitliche Begrenzung durch eine "echte" Dachfläche erfordert (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.7.2000, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 11.09.2001 - 1 K 839/01
    Insbesondere beträgt die Wandhöhe des Garagengebäudes nicht mehr als 3 m. Für die Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage sind neben der Sondervorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 3 LBO auch die allgemeinen Regelungen nach § 5 Abs. 4 und 5 LBO maßgeblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.07.2000 - 5 S 2324/99 - NVwZ-RR 2001, 501).
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