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   VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15   

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https://dejure.org/2015,30407
VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15 (https://dejure.org/2015,30407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 (https://dejure.org/2015,30407)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 10 S 1469/15 (https://dejure.org/2015,30407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizwerks; vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizwerks; Zuordnung von auf dem Betriebsgelände stattfindenden und ausschließlich betriebsbezogen Fahrzeugverkehr zum Anlagenbegriff des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); ...

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizwerks; Zuordnung von auf dem Betriebsgelände stattfindenden und ausschließlich betriebsbezogen Fahrzeugverkehr zum Anlagenbegriff des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 Alt 2 VwGO, § 3 Abs 1 BImSchG, § 3 Abs 5 Nr 1 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 4a Abs 2 BImSchV 9
    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizwerks; vorläufiger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizwerks; Zuordnung von auf dem Betriebsgelände stattfindenden und ausschließlich betriebsbezogen Fahrzeugverkehr zum Anlagenbegriff des Bundesimmissionsschutzgesetzes ( BImSchG ); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Kraftfahrzeugverkehr zur "Betriebsstätte" im Sinne des BImSchG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurechnung von Kraftfahrzeugverkehr zur "Betriebsstätte" im Sinne des BImSchG

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Anlieferverkehr als Teil der Betriebsstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 35
  • VBlBW 2016, 212
  • DVBl 2015, 1599
  • DÖV 2016, 138
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13

    Biogasanlage neben Wohnnutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Welche Beeinträchtigungen dabei als erheblich einzustufen sind, bemisst sich danach, was die Betroffenen an Immissionen nicht mehr hinzunehmen brauchen, weil sie unzumutbar sind (vgl. Senatsurteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - juris).

    Den normkonkretisierenden technischen Regelwerken der TA Luft und der TA Lärm kommt, soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Hinblick auf Luftschadstoffe oder Lärm konkretisieren, im Rahmen ihres Anwendungsbereichs eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 - BVerwGE 119, 329; Senatsurteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - a.a.O.).

    Der Anlagenbetreiber bestimmt das Vorhaben, dessen Zulässigkeit dann auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen von den Behörden zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - UPR 1999, 74 m.w.N. zur Standortbindung im baurechtlichen Verfahren; Senatsurteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, juris: BImSchV 39) stellt regelmäßig keine Rechtsmäßigkeitsvoraussetzung für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung dar; anderes kann dann gelten, wenn die von dem Vorhaben herrührenden Immissionen bereits für sich genommen die maßgeblichen Grenzwerte überschreiten und deshalb durch das Vorhaben vollendete Tatsachen geschaffen werden, die durch das Instrumentarium der Luftreinhalteplanung nicht wieder beseitigt werden können (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26.05.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57).

    Von diesem Fall abgesehen geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, dass sich die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung sichern lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649; und vom 26.05.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57).

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Kann mithin nicht von einem prinzipiellen prozessualen Vorrang des einen Genehmigungsbescheid anfechtenden Dritten ausgegangen werden, so ist die Frage, wer bis zur Hauptsacheentscheidung das Risiko der Herbeiführung vollendeter Tatsachen tragen muss, primär nach dem materiellen Recht zu beantworten, also nach der Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - NVwZ 2009, 240 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 25.11.2014 - 10 S 1920/14 - VBlBW 2015, 253; Schoch, Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht, 1988, S. 1003 ff.).

    Wird hingegen - wie hier - von einem Dritten die einem anderen erteilte und diesen begünstigende Genehmigung angegriffen, bedarf es schon nach dem einfachen Recht (vgl. §§ 80a, 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 2. Alt. VwGO und erst recht nicht wegen Art. 19 Abs. 4 GG der Prüfung eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung. Denn in dieser Situation stehen sich nach dem oben Gesagten konkrete Rechtspositionen Privater gegenüber, die grundsätzlich gleichrangig sind. Art. 19 Abs. 4 GG lässt sich nicht entnehmen, dass hier eine der beiden Rechtspositionen bevorzugt wäre oder dass für die sofortige Ausnutzung zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen müsste (vgl. BVerwG, Kammerbeschluss vom 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - a.a.O.; Schoch, a.a.O., S. 1003 ff.).

  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Der Anlagenbetreiber bestimmt das Vorhaben, dessen Zulässigkeit dann auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen von den Behörden zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.10.1998 - 4 B 93.98 - UPR 1999, 74 m.w.N. zur Standortbindung im baurechtlichen Verfahren; Senatsurteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Die genannte Richtlinie sieht in erster Linie ein spezielles Planungsinstrumentarium vor, um die Umwelt "insgesamt" und unter Berücksichtigung aller einzubeziehenden Faktoren zu schützen (vgl. EuGH, Urteil vom 25.07.2008 - Rs. C-237/07 - NVwZ 2008, 984).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Von diesem Fall abgesehen geht der Gesetzgeber jedoch davon aus, dass sich die Einhaltung der Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung sichern lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649; und vom 26.05.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Den normkonkretisierenden technischen Regelwerken der TA Luft und der TA Lärm kommt, soweit sie den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen im Hinblick auf Luftschadstoffe oder Lärm konkretisieren, im Rahmen ihres Anwendungsbereichs eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 - BVerwGE 119, 329; Senatsurteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - a.a.O.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 10 S 1469/15
    Vielmehr ist die Genehmigung allein daraufhin zu untersuchen, ob sie gegen Vorschriften verstößt, die dem Schutz des um Rechtsschutz nachsuchenden Dritten dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343; und vom 05.10.1990 - 7 C 55.89 - BVerwGE 85, 368).
  • VGH Hessen, 04.11.1992 - 14 UE 21/88

    Zu "erheblichen Geräuschbelästigungen" durch Speditionsunternehmen im

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.1978 - VII A 632/77
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2014 - 10 S 1920/14

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Verlassen auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2009 - 1 A 10898/07

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Einhaltung der Grenzwerte der bis zum 5. August 2010 geltenden 22. BImSchV sowie derjenigen der danach geltenden 39. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens und damit auch nicht für den Erlass eines Bebauungsplans ist, weil Grenzwertüberschreitungen nach dem System der Luftreinhalteplanung unabhängig von den Immissionsquellen zu vermeiden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57, juris Rn. 21 ff., und vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, juris Rn. 38; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212, juris Rn. 19).

    Solche besonderen Umstände können sich vor allem aus ungewöhnlichen örtlichen Gegebenheiten (zentrale Verkehrsknotenpunkte, starke Schadstoffvorbelastung durch eine Vielzahl von Emittenten) oder im Falle einer Straßenplanung durch ein Überschreiten der Grenzwerte allein schon durch die von der geplanten Straße ausgehenden Immissionen ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.2004 - 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57, juris Rn. 29, vom 23.2.2005 - 4 A 4.04 - BVerwGE 123, 37, juris Rn. 31 und vom 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, juris Rn. 38; VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212, juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren dem Antragsteller aufzuerlegen, weil die Beigeladene einen Sachantrag gestellt und damit ein Prozessrisiko übernommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1919/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen

    Ein überwiegendes Interesse eines durch den Verwaltungsakt begünstigten Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO ist in Drittbetroffenenfällen vielmehr schon dann anzunehmen, wenn das von einem Dritten eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung deswegen dem Begünstigten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - VBlBW 2016, 375; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 35. Ergl. 2018, § 80a Rn. 26 ff.; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2019 - 10 S 1991/17

    Nachbargemeinde gegen Genehmigung von Windkraftanlagen - Mängel der

    Ein überwiegendes Interesse eines durch den Verwaltungsakt begünstigten Beteiligten im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO ist in Drittbetroffenenfällen vielmehr schon dann anzunehmen, wenn das von einem Dritten eingelegte Rechtsmittel mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung deswegen dem Begünstigten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - VBlBW 2016, 375; Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 80a Rn. 26 ff.; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.07.2015 - 8 S 534/15 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren gemäß § 162 Abs. 3 VwGO anteilig den Klägerinnen aufzuerlegen, weil die Beigeladene einen Sachantrag gestellt und damit ein Prozessrisiko übernommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1878/16

    Zum Anspruch auf behördliches Einschreiten wegen Lärmimmissionen - hier: Brunnen

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren den Klägern nicht aufzuerlegen, weil die Beigeladene keinen Sachantrag gestellt und damit auch kein Prozessrisiko übernommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212).
  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 7.17

    Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis;

    Insoweit gilt Entsprechendes wie bei der Zuordnung von Fahrzeugverkehr auf einem Betriebsgelände, der als integraler Bestandteil der betrieblichen Betätigung der Betriebsstätte zuzurechnen ist (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 10 S 1469/15 - GewArch 2016, 483 Rn. 16; Storost, in: Ule/Laubinger/Repkewitz, BImSchG, Stand August 2017, § 38 Rn. C 4, m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19

    Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in

    Ob neben dem auf dem Betriebsgelände stattfindenden Fahrzeugverkehr (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2015, 10 S 1469/15, DVBl. 2015, 1599, juris Rn. 16) auch jener weitere Straßenverkehr auf öffentlichen Flächen dem Vorhaben zugerechnet werden kann, lässt das Beschwerdegericht dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen waren dem Beklagten nicht aufzuerlegen, weil die Beigeladene keinen Sachantrag gestellt und damit auch kein Prozessrisiko übernommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 10 S 1469/15 - VBlBW 2016, 212).
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach die Einhaltung dieser Grenzwerte keine Zulassungsvoraussetzung für planfeststellungsbedürftige Vorhaben bildet (vgl. Urt. v. 10.10.2012, 9 A 19.11, juris Rn. 38 m.w.N.; zuvor (grundlegend) Urt. v. 26.5.2004, 9 A 6.03, juris Rn. 24 ff.; ferner Urt. v. 9.6.2010, 9 A 20.08, juris Rn. 116 ff.; Urt. v. 23.2.2005, 4 A 5.04, juris Rn. 27 f.; so auch VGH Mannheim, Beschl. v. 14.10.2015, 10 S 1469/15, juris Rn. 19; OVG Koblenz, Urt. v. 23.2.2011, 8 C 10696/10, juris Rn. 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2021 - 10 S 310/21

    Zumutbarkeit der von einer Abluftanlage ausgehenden Gewerbeküchengerüche

  • VG Stuttgart, 16.12.2020 - 11 K 2639/20

    Tierkörperbeseitigungsanlage; Immissionsschutz; TA Luft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 154/18

    Anfechtung einer Bodenabbaugenehmigung durch Nachbarn

  • OVG Sachsen, 29.03.2021 - 1 B 30/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung; Nachbarantrag; Nachbar;

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