Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 1 S 1852/92 |
Ackergelände neben Friedhof
§ 3 Abs. 2 BestG, Ausnahmebewilligung setzt eine atypische Fallgestaltung (Ausnahmesituation) voraus
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der Abstandsvorschrift des BestattG BW § 3 Abs 1 S 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.04.1992 - 6 K 1763/90
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 1 S 1852/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1993, 114 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 1 S 1852/92
Die Ausnahmemöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BestG dient dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles Anwendungsbereich und materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; in derartigen (Ausnahme-)Fällen soll der generelle und damit zwangsläufig auch schematische Geltungsanspruch der Vorschrift zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9.1992 -- 7 B 130.92 --).
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche - …
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs in einem Fall verneint, bei dem der bestehende Friedhof nicht völlig von Bebauung umschlossen war, sondern sich in einer Richtung Ackergelände anschloß, das sich für eine geradlinige Erweiterung des Friedhofs anbot (Urt. v. 14.12.1992 - 1 S 1852/92 -, UPR 1993, 229). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der …
Eine Ausnahme gemäß § 3 Abs. 2 BestG setzt eine Ausnahmesituation und das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale voraus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.12.1992 - 1 S 1852/92 -, UPR 1993, 229).Es spricht viel dafür, daß eine Ausnahmesituation bejaht werden kann, weil eine Erweiterung des im Ortszentrum bestehenden Friedhofs ansonsten nicht möglich wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.12.1992, a.a.O. und NK-Beschluß vom 11.10.1994 - 8 S 434/94).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der …
Hierzu hat der 1. Senat des beschließenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 14.12.1992 - 1 S 1852/92 - (UPR 1993, 229 = BWVPr 1993, 182) ausgeführt, diese Regelung setze eine Ausnahmesituation voraus. - VGH Baden-Württemberg, 26.04.1995 - 8 S 32/95
Keine Übertragung der zur Abschnittsbildung bei der Straßenplanung entwickelten …
Mit Berufungsurteil des VGH Bad.-Württ., vom 14.12.1992 - 1 S 1852/92 wurde die Klage der Antragsgegnerin gegen die Versagung der Ausnahmegenehmigung abgewiesen.