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   VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01   

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VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01 (https://dejure.org/2001,4967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2001 - 8 S 375/01 (https://dejure.org/2001,4967)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 8 S 375/01 (https://dejure.org/2001,4967)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anstoßfunktion der Bekanntmachung - Gebietsumschreibung; Rügefrist des BauGB § 215; Berücksichtigung von Verfahrensfehlern von Amts wegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entwurf eines Bauleitplanes; Auflistung der Flurstücknummern; Funktion öffentlicher Bekanntmachung; Auslösung eines "Befassungsanstoßes"; Berücksichtigung von Verfahrensfehlern von Amts wegen; Ablauf der Rügefrist des § 215 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Wiederholter ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 215 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Bebauungsplan; Entwurf; Öffentliche Auslegung; Bekanntmachung; "Anstoßwirkung"; Auflistung von Flurstücknummern; Verfahrensfehler; Prüfung von Amts wegen; Rügefristen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 304
  • BauR 2002, 1444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben ("Anstoßfunktion", vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 19.1.2001 - 8 S 937/00 - VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urteil vom 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).

    In einem Fall wie dem vorliegenden, der durch eine außergewöhnliche Ausdehnung des Plangebiets gekennzeichnet ist, weshalb die Nennung einer vorhandenen geografischen Bezeichnung (etwa eines einzelnen Gewannnamens) die geforderte Anstoßwirkung nicht entfalten kann, muss die Bekanntmachung aber umschreiben, welches konkrete Gebiet einer städtebaulichen Planung unterzogen werden soll und ihm damit erstmals einen Namen geben (BVerwG, Urteil vom 6.7.1984, a.a.O., S. 347).

    Das BVerwG hat in dem genannten Urteil vom 6.7.1984 (a.a.O., S. 347) ein solches Vorgehen ausdrücklich missbilligt und dazu ausgeführt:.

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Da der Antrag in diesem Umfang Erfolg hat, braucht der Senat an dieser Stelle auf die weiteren Einwendungen des Antragstellers, die im Übrigen in der mündlichen Verhandlung eingehend erörtert worden sind, nicht einzugehen; denn er ist nicht verpflichtet, über den erkannten Mangel hinaus den Bebauungsplan umfassend auf Fehlerfreiheit zu untersuchen (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2001 - 4 BN 21.01 - DVBl. 2001, 1872 [LS]).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 48/80

    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens durch die Umlegungsstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Gefordert wird zwar nur ein "Befassungsanstoß" im Sinne eines ersten informativen Hinweises darauf, welcher Teil des Gemeindegebiets überplant werden soll, weil - was jedem Interessierten klar sein muss - der exakte Verlauf der Geltungsbereichsgrenze und die einzelnen Festsetzungen sich nicht in den gemeindlichen Bekanntmachungsorganen darstellen lassen, sondern nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, insbesondere die Plankarten, festgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1; BGH, Urteil vom 5.3.1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Normenkontrollurteil des Senats vom 15.9.2000 - 8 S 1900/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1982 - 7a NE 43/79

    Bekanntmachung; Bebauungsplan; Frist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Denn die Rügefrist wurde durch die Bekanntmachung des (neuerlichen) Satzungsbeschlusses vom 27.9.2001 im "Staufer Kurier" vom 11.10.2001 erneut in Lauf gesetzt (OVG NRW, Urteil vom 21.1.1982 - 7 a NE 43/79 - BRS 39 Nr. 29; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 215 RdNr. 39).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist der Antragsteller als Eigentümer von zwei im Plangebiet gelegenen Grundstücken, die für die Straßentrasse teilweise in Anspruch genommen werden sollen, antragsbefugt i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO, weil der Bebauungsplan Inhalt und Schranken seines Eigentums (mit-)bestimmt (BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 50; Beschluss vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - BauR 1997, 972 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 10 S 1378/93

    Heimerlaubnis: Einhaltung baulicher Mindestanforderungen bei bereits befugt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben ("Anstoßfunktion", vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 19.1.2001 - 8 S 937/00 - VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urteil vom 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).
  • VGH Bayern, 11.04.2000 - 22 N 99.2159
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben ("Anstoßfunktion", vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; Normenkontrollurteil des Senats vom 19.1.2001 - 8 S 937/00 - VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urteil vom 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Der Antrag ist zulässig, insbesondere ist der Antragsteller als Eigentümer von zwei im Plangebiet gelegenen Grundstücken, die für die Straßentrasse teilweise in Anspruch genommen werden sollen, antragsbefugt i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO, weil der Bebauungsplan Inhalt und Schranken seines Eigentums (mit-)bestimmt (BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 - UPR 1998, 348 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 50; Beschluss vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 - BauR 1997, 972 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2001 - 8 S 375/01
    Gefordert wird zwar nur ein "Befassungsanstoß" im Sinne eines ersten informativen Hinweises darauf, welcher Teil des Gemeindegebiets überplant werden soll, weil - was jedem Interessierten klar sein muss - der exakte Verlauf der Geltungsbereichsgrenze und die einzelnen Festsetzungen sich nicht in den gemeindlichen Bekanntmachungsorganen darstellen lassen, sondern nur durch Einsicht in die ausgelegten Unterlagen, insbesondere die Plankarten, festgestellt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1; BGH, Urteil vom 5.3.1981 - III ZR 48/80 - NJW 1981, 2060; Normenkontrollurteil des Senats vom 15.9.2000 - 8 S 1900/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 734/18

    Formell (beschleunigtes Verfahren; Bekanntmachung) und materiell

    Fehlt es an einer solchen Bezeichnung, ist das Plangebiet zu umschreiben, etwa indem an markante Einrichtungen wie Straßen, Wasserläufe, Schienenwege, gebietsbeherrschende Bauwerke, vorhandene Anlagen oder Flurnamen angeknüpft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344, juris Rn. 16 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.12.2001 - 8 S 375/01 - VBlBW 2002, 304, juris Rn.21; Schink in Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, 3 Rn. 87; Schrödter/Wahlhäuser in Schrödter, BauGB, 9. Aufl., 3 Rn. 58).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

    - 15 N 06.257 -, juris Rn. 51; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Dezember 2001 - 8 S 375/01 -, BRS 64 Nr. 44 = juris Rn. 26; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Auflage 2009, § 215 Rn. 6, gegenüber der Antragsgegnerin geltend gemacht worden.
  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 1 N 01.2072

    Normenkontrolle gegen einen Änderungsbebauungsplan, Widerspruch eines

    Die Frage, ob die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans nur festgestellt werden darf, wenn keine Nichtigkeitsgründe vorliegen, muss nicht entschieden werden (vgl. hierzu - verneinend - VGH BW vom 14.12.2001 VBlBW 2002, 304 und - bejahend - Quaas, VBlBW 2002, 289; in BVerwG vom 20.6.2001 NVwZ 2002, 83 = BayVBl 2002, 471 wurde diese Frage offen gelassen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Bebauungsplanänderung; Ausfertigungsmangel; städtebauliche Erforderlichkeit;

    Fehlt es an einer solchen Bezeichnung, ist das Plangebiet zu umschreiben, etwa indem an markante Einrichtungen wie Straßen, Wasserläufe, Schienenwege, gebietsbeherrschende Bauwerke, vorhandene Anlagen oder Flurnamen angeknüpft wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 -, juris Rn. 16 f.; VGH BW, Urteil vom 14. Dezember 2001 - 8 S 375/01 -, juris Rn.21; Schink, in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, 59. Edition 1.6.2023, BauGB § 3, Rn. 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben (sog. Anstoßfunktion, vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 14.12.2001 - 8 S 375/01 - PBauE § 3 BauGB Nr. 29 = VBlBW 2002, 304; Normenkontrollurteil v. 11.10.1993 - 5 S 1266/92 - VBlBW 1994, 233 zu § 59 Abs. 2 NatSchG; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl. 2000, 531).

    Auf das nach Ansicht der Antragsgegnerin seit dem Aufstellungsbeschluss vom 15.05.1985 geprägte Bewusstsein der Bevölkerung, dass für das Gesamtgebiet "Windelbachstraße" ein Bebauungsplan aufgestellt werde, kommt es schon deshalb nicht an, weil der Anstoß im Hinblick auf etwa zugezogene Bürger allein von der letzten, auch von der Antragsgegnerin für notwendig erachteten Bekanntmachung der Auslegung ausgehen muss (zu diesem Gesichtspunkt VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 14.12.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Besitzt das Gebiet - wie hier - durch einen bestehenden Bebauungsplan, der geändert und ergänzt werden soll, bereits eine geographische Bezeichnung ("Biomasseheizkraftwerk A..."), wird das Vorhaben durch den Verweis auf diese Bezeichnung und den Hinweis auf eine geplante Änderung und Ergänzung hinreichend gekennzeichnet, auch wenn das Gebiet räumlich erweitert wird (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 BauR 1984, 602; VGH BW vom 14.12.2001 BRS 64 Nr. 44).Ein interessierter Bürger ist sich nämlich im Allgemeinen dessen bewusst, dass sich der geplante Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht ohne Weiteres in einer gemeindlichen Bekanntmachung umschreiben lässt und dass er deshalb die Planunterlagen einsehen muss, wenn er genau wissen will, welche Grundstücke betroffen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03

    Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter

    Dass auch insoweit durch die Planauslegung der gebotene "Anstoß" gegeben wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 14.12.2001 - 8 S 375/01 - VBlBW 2002, 304 = PBauE § 3 BauGB Nr. 29), steht damit außer Frage.
  • LG Augsburg, 16.07.2003 - BLO 3728/02

    Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen

    Der Inhalt der Bekanntmachung muss deshalb so konkret gefasst sein, dass der interessierte Bürger erkennen kann, ob er betroffen ist und gegebenenfalls Einsicht in die Entwurfsunterlagen nehmen muss, um die konkrete Beeinträchtigung seiner Belange zu erkunden und notfalls gegen das geplante Vorhaben Einwendungen zu erheben ("Anstoßfunktion"; vgl. BayVGH vom 11.4.2000, Az. 22 N 99.2159, BayVBl 2000, 531, für den vergleichbaren Fall der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes; VGH BW vom 14.12.2001, Az. 8 S 375/01, BRS 64 Nr. 44).

    Die Kammer hat den Verfahrensfehler auch von Amts wegen zu berücksichtigen, obwohl keine entsprechende Rüge erhoben worden ist ( VGH BW vom 14.12.2001, Az: 8 S 375/01, a.a.O.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB , 8. Aufl. 2002, § 215 Rdnr. 6; Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., § 215 Rdnr. 3).

  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Besitzt das Gebiet - wie hier - durch einen bestehenden Bebauungsplan, der geändert und ergänzt werden soll, bereits eine geographische Bezeichnung ("Biomasseheizkraftwerk A."), wird das Vorhaben durch den Verweis auf diese Bezeichnung und den Hinweis auf eine geplante Änderung und Ergänzung hinreichend gekennzeichnet, auch wenn das Gebiet räumlich erweitert wird (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 BauR 1984, 602; VGH BW vom 14.12.2001 BRS 64 Nr. 44).Ein interessierter Bürger ist sich nämlich im Allgemeinen dessen bewusst, dass sich der geplante Geltungsbereich eines Bebauungsplans nicht ohne Weiteres in einer gemeindlichen Bekanntmachung umschreiben lässt und dass er deshalb die Planunterlagen einsehen muss, wenn er genau wissen will, welche Grundstücke betroffen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 3 S 1650/02

    Bebauungsplan - Abwägung - Eigentumsschutz - Inanspruchnahme eines Grundstücks

    Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten weist der Senat allerdings darauf hin, dass die öffentlichen Bekanntmachungen der Auslegung vom 17.5.2001 und 27.7.2000 wohl nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB genügen, da sie die erforderliche Anstoßfunktion wohl nicht erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 = PBauE § 12 BauGB Nr. 1 und vom 6.7.1984 - 4 C 22.80 -, BVerwGE 69, 344 = PBauE § 3 BauGB Nr. 3; VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 11.10.1993 - 5 S 1266/92 -, VBlBW 1994, 233 und vom 14.12.2001 - 8 S 375/01 -, VBlBW 2002, 304 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2003 - 1 N 01.1845

    Erstellung eines verkehrstechnischen und schalltechnischen Gutachtens zur Planung

  • OLG Dresden, 10.07.2002 - 11 U 2032/01

    Insolvenz; Kapitalersatz; kostenlose Nutzung; Krise; Zwangsverwalter

  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1671

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1675

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

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