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   VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97   

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VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97 (https://dejure.org/1999,13918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.01.1999 - 10 S 1797/97 (https://dejure.org/1999,13918)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 10 S 1797/97 (https://dejure.org/1999,13918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Arzneimittel, Wirkstoffen, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1996 - 10 S 256/96

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln im Falle von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97
    Dies ergebe sich im einzelnen aus den Gründen der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 30.11.1995 - 1 K 3581/95 - und des erkennenden Senats vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 (NVwZ-RR 1995, 625 = ZLR 1996, 582).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten mit Anlagen und die dem Senat vorliegenden Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (1 K 3581/95, 1 K 1340/96), des Beschwerdeverfahrens 10 S 256/96 und des Regierungspräsidiums Karlsruhe (3 Bände und 6 Beihefte) Bezug genommen.

    Die Klägerin hat ihre formellen Einwände aus dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Berufungsverfahren nicht wiederholt; insoweit kann daher auf die Gründe des angefochtenen Urteils und des Senatsbeschlusses vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 - Bezug genommen werden.

    Mit seinem Erscheinungsbild begründet das Produkt Erwartungen und Vorstellungen über seine Zweckbestimmung; es kann aber auch an eine schon bestehende Auffassung der Verbraucherkreise über den Zweck vergleichbarer Mittel und ihrer Anwendung anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, BVerwGE 97, 132, 135 = NVwZ-RR 1995, 625; Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 3433f.; Beschluß des Senats vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 -, ZLR 1969, 582).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 3 C 2.93

    Arzneimittel - Begriffsbestimmung - Therapeutische Wirksamkeit - Therapeutischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97
    Dies ergebe sich im einzelnen aus den Gründen der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 30.11.1995 - 1 K 3581/95 - und des erkennenden Senats vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 (NVwZ-RR 1995, 625 = ZLR 1996, 582).

    Mit seinem Erscheinungsbild begründet das Produkt Erwartungen und Vorstellungen über seine Zweckbestimmung; es kann aber auch an eine schon bestehende Auffassung der Verbraucherkreise über den Zweck vergleichbarer Mittel und ihrer Anwendung anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, BVerwGE 97, 132, 135 = NVwZ-RR 1995, 625; Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 3433f.; Beschluß des Senats vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 -, ZLR 1969, 582).

    Ob ein Präparat pharmakologische Wirkungen hat, ist für seine rechtliche Beurteilung als Arzneimittel nicht entscheidend; der Verbraucher soll gerade auch vor wirkungslosen Mitteln, die als Arzneimittel auftreten, geschützt werden (BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, a.a.O., S. 132).

  • BVerwG, 18.12.1997 - 3 C 46.96

    Arzneimittel; Abgrenzung der Arzneimittel von kosmetischen Mitteln; Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97
    Mit seinem Erscheinungsbild begründet das Produkt Erwartungen und Vorstellungen über seine Zweckbestimmung; es kann aber auch an eine schon bestehende Auffassung der Verbraucherkreise über den Zweck vergleichbarer Mittel und ihrer Anwendung anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1994, BVerwGE 97, 132, 135 = NVwZ-RR 1995, 625; Urteil vom 18.12.1997, NJW 1998, 3433f.; Beschluß des Senats vom 14.05.1996 - 10 S 256/96 -, ZLR 1969, 582).

    Ergibt diese eine Zuordnung zu den Lebensmitteln oder kosmetischen Mitteln, so schließt dies die Annahme aus, das Produkt sei (zugleich) ein Arzneimittel, auch wenn es die Merkmale des Arzneimittelbegriffs in § 2 Abs. 1 AMG aufweist (BVerwG, Urteil vom 18.12.1997, a.a.O.).

  • EuGH, 20.05.1992 - C-290/90

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.01.1999 - 10 S 1797/97
    Die Arzneimittelbehörde habe nach dem Urteil des EuGH vom 20.05.1992 (NVwZ 1993, 53f.) alle objektiven Merkmale des betreffenden Produkts zu berücksichtigen.

    Zudem stellt diese Richtlinie nur einen ersten Schritt zur Harmonisierung der nationalen arzneimittelrechtlichen Regelungen dar; sie schließt bis zu einer umfassenderen Harmonisierung Unterschiede bei der Qualifizierung von Präparaten durch die Mitgliedsstaaten nicht aus (EuGH, Urteil vom 20.05.1992, EuGHE 1992, 3342, 3347 = NVwZ 1993, 53 = NJW 1993, 2365 = DVBl. 1992, 1173 - Augenspüllösung; vgl. Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Band I Stand 01.02.1998, § 2 Anm. 2).

  • VG Sigmaringen, 01.09.2005 - 2 K 1021/03

    Mistelkrauttee aus der Apotheke ist Arzneimittel

    Die Verkehrsanschauung wird auch regelmäßig an eine etwa schon bestehende Auffassung über den Verwendungszweck vergleichbarer Mittel anknüpfen (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.11.1994, - 3 P 23/93 [richtig: 3 C 2.93 - d. Red.] -, BVerwGE 97, 132ff; Urteil v. 18.12.1997, - 3 C 46/96 -, BVerwGE 106, 90ff; BGH, Urt.v. 10.02.2000, - I ZR 97/98 - "L-Carnitin", GRUR 2000, 528-530; Urteil v. 11.07.2002, - I ZR 273/99 -, ZLR 2002, 660-666; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.05.1996, - 10 S 256/96 -, Urteil vom 15.01.1999 - 10 S 1797/97 -, OLG Frankfurt/Main, Urteil v. 11.12.1998, - 24 U 18/97 -, zitiert nach juris; vgl. zur Abgrenzung auch Streit, internistische praxis 41 (2001), 449-462).

    Überwiegt die Zweckbestimmung als Lebensmittel, ist damit eine Einordnung des Produktes (zugleich) als Arzneimittel ausgeschlossen, auch wenn es die Merkmale des Arzneimittelbegriffs in § 2 Abs. 1 AMG aufweist (BVerwG, Urt. v. 18.12.1997, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.01.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2000 - 9 S 188/00

    Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel

    Das befindet sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung des Arzneimittelbegriffs (BVerwG, Urt. vom 24.11.1994, a.a.O. ), die auf die komplementären Begriffe des kosmetischen Mittels (vgl. BVerwG, Urt. vom 18.12.1997 - 3 C 46.96 -, BVerwGE 106, 90 ) und des Lebensmittels übertragbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 15.01.1999 - 10 S 1797/97 -, MedR 1999, 269 Ls.).

    Damit geht der Hinweis der Antragstellerin auf die Rechtsprechung fehl, derzufolge auch dann ein Lebensmittel und kein Arzneimittel vorliege, wenn der Ernährungszweck hinter den arzneilichen Zweck jedenfalls nicht deutlich zurücktrete (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 15.01.1999 - 10 S 1797/97 - vgl. Bay. VGH, Urt. vom 13.05.1997, a.a.O.).

  • OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 322/01

    Negative Feststellungsklage aus Wettbewerbsrecht mit dem Ziel, es dem Beklagten

    Streitig ist, ob ein Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 AMG bereits dann vorliegt, wenn ein Grundstoff hergestellt wird, der ausschließlich den vorgenannten arzneilichen Zwecken dienen kann (so wohl Kloesel/Cyran, AMG, § 2 AMG Anm. 12; BVerwGE 70, 284 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Urteil vom 27. März 1997, Az.: 25 B 96.2040, PharmaRecht 1997, 479 ff.), oder ob darüber hinaus auch zu verlangen ist, daß keine wesentliche weitere Bearbeitung mehr erforderlich ist, bevor diese Stoffe den verfolgten arzneilichen Zwecken dienen können (so Rehmann, AMG, 1999, § 2 Rn. 3; offen BVerwG, LRE 36, 389 ff.).
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