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   VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95   

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https://dejure.org/1996,6191
VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95 (https://dejure.org/1996,6191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.02.1996 - 8 S 1887/95 (https://dejure.org/1996,6191)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - 8 S 1887/95 (https://dejure.org/1996,6191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Heranziehung zu den Kosten einer rechtmäßig erfolgten Ersatzvornahme nach Bundesrecht - fehlende förmliche Festsetzung des Zwangsmittels wegen Dringlichkeit der Störungsbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 1331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1992 - 7 B 120.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Inanspruchnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Die genannte strompolizeiliche Verfügung des Wasser- und Schiffahrtsamts Mannheim vom 11.6.1987 ist inzwischen bestandskräftig geworden (VG Karlsruhe, Urt. v. 5.9.1989 - 6 K 265/87 - Urt. des erk. Gerichtshofs v. 6.4.1992 - 5 S 3064/89 -, ZfW 1994, 389; BVerwG, Beschl. v. 25.11.1992 - 7 B 120.92 -).

    Der (zweite) Teilleistungsbescheid beruht auf der strompolizeilichen Grundverfügung vom 11.6.1987; diese ist bestandskräftig (Urt. des erk. Gerichtshofs v. 6.4.1992 - 5 S 3064/89 -, ZfW 1994, 389; Beschl. des BVerwG v. 25.11.1992 - 7 B 120.92 -), so daß die Klägerin keine Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit mehr erheben kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 5 S 3064/89

    Strompolizeiliche Verfügung; Haftung einer Reederei als Geschäftsherrin bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Die genannte strompolizeiliche Verfügung des Wasser- und Schiffahrtsamts Mannheim vom 11.6.1987 ist inzwischen bestandskräftig geworden (VG Karlsruhe, Urt. v. 5.9.1989 - 6 K 265/87 - Urt. des erk. Gerichtshofs v. 6.4.1992 - 5 S 3064/89 -, ZfW 1994, 389; BVerwG, Beschl. v. 25.11.1992 - 7 B 120.92 -).

    Der (zweite) Teilleistungsbescheid beruht auf der strompolizeilichen Grundverfügung vom 11.6.1987; diese ist bestandskräftig (Urt. des erk. Gerichtshofs v. 6.4.1992 - 5 S 3064/89 -, ZfW 1994, 389; Beschl. des BVerwG v. 25.11.1992 - 7 B 120.92 -), so daß die Klägerin keine Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit mehr erheben kann.

  • BVerwG, 04.08.1989 - 4 B 232.88

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Voraussetzungen der Geltendmachung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Die Nichtzulassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg (BVerwG, Beschl. v. 4.8.1989 - 4 B 232.88 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1986 - 8 B 44/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Ferner kann kein Zweifel daran bestehen, daß die vollziehende Behörde nicht gehindert ist, auch bei der Ersatzvornahme einen förmlichen Festsetzungsbescheid zu erlassen - wie dies offenbar bei einigen Verwaltungen üblich ist -, gegen den dann die Anfechtungsklage gegeben ist (vgl. hierzu z.B. den Beschluß des OVG Rheinland-Pfalz v. 22.1.1986 - 8 B 44/85 -, DÖV 1986, 1030, in dem die Qualifizierung als Verwaltungsakt ausschließlich dazu dient, die Zulässigkeit eines Antrags gem. § 80 Abs. 5 VwGO zu begründen).
  • BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74

    Ersatzvornahme - Zahlungsanspruch - Vollziehbarkeit der Verfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Sobald die Ersatzvornahme vollziehbar festgesetzt ist, entsteht auch der gegen den Pflichtigen gerichtete Anspruch auf Zahlung der zu erwartenden Kosten (BVerwG, Urt. v. 16.1.1976 - IV C 25.74 -, DÖV 1976, 317).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1993 - 1 A 10570/92

    gesunkene Bootshalle - Ersatzvornahme, § 14 S. 1 BVwVG, § 43 Abs. 1 VwVfG; GoA

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 S 1887/95
    Insofern besteht entgegen der Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 18.3.1993, NVwZ 1994, 715) durchaus "Anlaß", die rechtliche Bedeutung der Festsetzung gem. § 14 VwVG je nach Zwangsmittel differenzierend zu betrachten (im Ansatz ebenso Engelhardt/App, Anm. 1 zu § 14 VwVG).
  • OVG Bremen, 15.01.2020 - 1 LB 47/15

    Kosten einer Ersatzvornahme - Ersatzvornahme; gestrecktes Verfahren; Kosten der

    Die Frage, ob die Behörde vielleicht auch im Wege des Sofortvollzugs hätte vorgehen können und daher eine Fristsetzung (sowie die Grundverfügung, die Androhung und die Festsetzung) entbehrlich gewesen wäre, stellt sich daher vorliegend schon nicht (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.02.1996 - 8 S 1887/95, juris Rn. 46: "Von ihr [der Androhung] kann unter den besonderen Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 VwVG abgesehen werden; dies setzt aber auch voraus, dass die Behörde diesen Weg ausdrücklich wählt.").
  • VG Sigmaringen, 01.03.2005 - 8 K 2112/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ersatzvornahme

    3 Die Festsetzung der Ersatzvornahme stellt einen belastenden Verwaltungsakt mit - gegenüber der Androhung - eigenständigem Regelungsgehalt dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1996 - 8 S 1887/95 -, VBlBW 1996, 214; OVG Koblenz, Beschl. v. 22.01.1986 - 8 B 44/85 -, NVwZ 1986, 762).

    Denn die vollziehende Behörde ist dadurch nicht gehindert, einen förmlichen Festsetzungsbescheid zu erlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.1996, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschl. v. 22.01.1986, a.a.O.).

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