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   VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93   

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VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93 (https://dejure.org/1995,5930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.1995 - 3 S 1453/93 (https://dejure.org/1995,5930)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 1995 - 3 S 1453/93 (https://dejure.org/1995,5930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Falle einer erledigten Verfügung über ungenehmigte Abbruchsarbeiten; zum "umbauten Raum" iSd BauO BW § 52 Abs 4 Nr 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 621
  • VBlBW 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93
    Kennzeichnend ist, "daß eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf, insbesondere dann nicht, wenn das Verfahren unter bestimmtem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger der Erledigung wegen in diesem Verfahren leer ausgehen muß" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.1.1980, a.a.O. sowie Urteile vom 18.4.1986, Buchholz a.a.O. Nr. 69 zu § 161 VwGO und vom 20.1.1989, DVBl. 1989, 873).

    Dem Betroffenen ist in solchen Fällen zuzumuten, sogleich das sachlich und auch für die Entscheidung öffentlich-rechtlicher Vorfragen zuständige Zivilgericht anzurufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O.).

    Dieser dem Widerspruchsbescheid selbständig anhaftende Verfahrensfehler könnte nur in einer isoliert gegen den Widerspruchsbescheid gerichteten Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO geltend gemacht werden, ein hinreichendes Feststellungsinteresse i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO begründet er nicht (so BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251).

    An der Beseitigung des durch den Widerspruchsbescheid erweckten Rechtsscheins, die Ausgangsverfügung sei bestandskräftig geworden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O.), ist den Klägern hingegen ersichtlich nicht gelegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93
    Dieser dem Widerspruchsbescheid selbständig anhaftende Verfahrensfehler könnte nur in einer isoliert gegen den Widerspruchsbescheid gerichteten Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO geltend gemacht werden, ein hinreichendes Feststellungsinteresse i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO begründet er nicht (so BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1983 - 9 S 1596/82

    Berechtigtes Interesse an einer Fortsetzungsfeststellungsklage zur Vorbereitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93
    Dieser dem Widerspruchsbescheid selbständig anhaftende Verfahrensfehler könnte nur in einer isoliert gegen den Widerspruchsbescheid gerichteten Anfechtungsklage nach § 79 Abs. 2 S. 2 VwGO geltend gemacht werden, ein hinreichendes Feststellungsinteresse i.S.d. § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO begründet er nicht (so BVerwG, Urteil vom 20.1.1989, a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.7.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung im Urteil vom 20.9.1983 - 9 S 1596/82 -, NVwZ 1984, 251).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1995 - 3 S 1453/93
    Die befürchtete Möglichkeit eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens begründet ein Feststellungsinteresse nur im letztgenannten Fall, weil die Verwaltungsgerichte dann mit der Sachprüfung im Hauptsacheverfahren bereits befaßt waren (vgl. dazu etwa den Sachverhalt in BVerwG, Urteil vom 24.9.1979, BVerwGE 59, 23: Hingegen ist es nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, über die Rechtswidrigkeit bereits erledigter Verwaltungsakte allein wegen deren möglicher Vorgreiflichkeit für den Ausgang eines Bußgeldverfahrens zu entscheiden. Über diese Fragen können und müssen inzident die dafür zuständigen Bußgeldbehörden oder, nach Einlegung von Rechtsmitteln, die zuständigen ordentlichen Gerichte befinden (vgl. §§ 67 ff. OWiG).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

    Die in der Rechtsprechung namentlich für das Normenkontrollverfahren nicht abschließend geklärte Frage, ob die mögliche Vorgreiflichkeit für den Ausgang eines eingeleiteten Bußgeldverfahren - jedenfalls bei Eintritt der Erledigung nach gerichtlicher Antragstellung (so für erledigte Verwaltungsakte VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1995 - 3 S 1453/93 - juris Rn. 20) - ein berechtigtes Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtsvorschrift zu einem früheren Zeitpunkt begründen kann (bejaht von BVerwG, Beschl. v. 24.10.1979 - 8 C 22.78 - juris Rn. 13) oder diese Frage inzidenter von den zuständigen Bußgeldbehörden und ordentlichen Gerichten zu beantworten ist (so OVG NRW, Beschl. v. 04.12.2017 - 5 A 2234/16 - juris Rn. 9 ff.), kann dabei vorliegend offenbleiben (so auch BayVGH, Beschl. v. 25.07.2014 - 1 ZB 13.514 - juris Rn. 14).
  • LSG Bayern, 28.07.2005 - L 11 AL 128/04

    Feststellung der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsverfügung; Absicht einer

    Bei bereits vor Klageerhebung erledigten Verwaltungsakten gelten strengere Anforderungen für die Bejahung des Feststellungsinteresses, weil hier das Gericht mit der Sache erstmals befasst wird und es grundsätzlich nicht seine Aufgabe ist, Vorfragen für Entscheidungen der Behörden oder anderer Gerichte zu klären (VGH Mannheim NVwZ-RR 1995, 621; Schmidt in Eyermann aaO § 113 RdNr 85).
  • VG Aachen, 22.06.2021 - 6 K 2734/20

    Covid19; Versammlung; Mindestabstand

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. März 1995 - 3 S 1453/93 -, juris Rn. 20 m.w.N.
  • VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733

    Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

    Den Betroffenen ist daher zuzumuten, ihre rechtlichen Einwände im Ordnungswidrigkeitenverfahren vorzutragen (vgl. zum Ganzen: VGH BW, U. v. 15.3.1995 - 3 S 1453/03 - NVwZ-RR 1995, 621 - juris Rn. 20; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 113 Rn. 139).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2002 - 10 K 3339/01

    Darstellung von Standorten für Windkraftanlagen - Ausschlusswirkung

    Denn dann trägt der Gedanke dieser Vorschrift nicht, dass eine Partei "nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf" (s. BVerwG, Beschl. v. 14.05.1999 - 6 PKH 3/99 - m. w. N. [juris]; u. Beschl. v. 06.07.1996 - 1 B 121/96 - [juris]; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1995, NVwZ-RR 1995, S. 621, u. Urt. v. 08.02.1993, VBlBW 1993, S. 295 [300]; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 113 Rdnr. 136 m. w. N. in Fn. 197; der insoweit von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung angeführten Entscheidung des OVG Münster v. 30.11.2001, a.a.O., lässt sich der Zeitpunkt der Erledigung nicht entnehmen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 5 A 2234/16

    Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. März 1995 - 3 S 1453/93 -, juris, Rn. 20.
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